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RIS Dokument Kurztitel26. Nachtrag zum Arzneibuch
KundmachungsorganBGBl. II Nr. 163/2008Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 163 aus 2008,
TypVrömisch fünf
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/AnlageAnl. 3Anlage 3
Inkrafttretensdatum20.05.2008
Index82/04 Apotheken, Arzneimittel
TextAnlage 3 ÖAB 2008/004 ETHANOL 70 Prozent Ethanolum 70 per centumAethanolum dilutum
DefinitionEthanol 70 Prozent ist eine Mischung von Ethanol 96 Prozent und Wasser.
Gehalt: Ethanol 70 Prozent enthält mindestens 69,2 und höchstens 71,5 Prozent (V/V) Ethanol (C2H6O; Mr 46,07) beziehungsweise mindestens 61,5 und höchstens 64,0 Prozent (mlm) Ethanol (C2H6O; Mr 46,07) bei 20 °C.
HerstellungEthanol 96 Prozent 665 g
Wasser, Gereinigtes 335 g
EigenschaftenAussehen: klare, farblose, flüchtige Flüssigkeit
Löslichkeit: mischbar mit Wasser und Dichlormethan
Die Substanz brennt mit blauer, nicht rußender Flamme.
Prüfung auf Identität1:Ziffer eins :
A, B
2:Ziffer 2 :
A, C, D
A. A
Relative Dichte (2.2.5): 0,883 bis 0,889
B. B
IR-Spektroskopie (2.2.24)Vergleich: Ethanol-70 Prozent Referenzspektrum des ÖAB. Das Spektrum der Substanz muss unter den gleichen Bedingungen aufgenommen werden wie das Referenzspektrum von Ethanol 70 Prozent.IR-Spektroskopie (2.2.24), Vergleich: Ethanol-70 Prozent Referenzspektrum des ÖAB. Das Spektrum der Substanz muss unter den gleichen Bedingungen aufgenommen werden wie das Referenzspektrum von Ethanol 70 Prozent.
C.C
0,2 ml Substanz werden in einem 10-ml-Becherglas mit 1 ml einer Lösung von Kaliumpermanganat R (10 g · I-1) und 0,2 ml verdünnter Schwefelsäure R gemischt. Das Becherglas wird sofort mit einem Filterpapier bedeckt, das mit einer frisch hergestellten Lösung von 0,1 g Natriumpentacyanonitrosylferrat R und 0,5 g Piperazin-Hexahydrat R in 5 ml Wasser R getränkt ist. Nach einigen Minuten entwickelt sich auf dem Filterpapier eine intensive Blaufärbung, die nach 10 bis 15 min verblasst.
D.D
1 ml Substanz wird mit Wasser R zu 100 ml verdünnt. Werden 5 ml Lösung mit 3 ml verdünnter Natriumhydroxid-Lösung R und anschließend langsam mit 2 ml Jod-Lösung (0,05 mol · I-1) versetzt, entwickelt sich der Geruch nach Jodoform. Innerhalb von 10 min bildet sich ein gelber Niederschlag.
Prüfung auf ReinheitAussehen: Die Substanz muss klar (2.2.1) und farblos (2.2.2, Methode II) sein. 0,5 ml Substanz wird mit Wasser R zu 10 ml verdünnt. Nach 5 min langem Stehen muss die Lösung klar (2.2.1) sein.Aussehen: Die Substanz muss klar (2.2.1) und farblos (2.2.2, Methode römisch zwei) sein. 0,5 ml Substanz wird mit Wasser R zu 10 ml verdünnt. Nach 5 min langem Stehen muss die Lösung klar (2.2.1) sein.
Sauer oder alkalisch reagierende Substanzen: 20 ml Substanz werden mit 20 ml kohlendioxidfreiem Wasser R und 0,1 ml Phenolphthalein-Lösung R versetzt. Die Lösung ist farblos. Nach Zusatz von 1,0 ml Natriumhydroxid-Lösung (0,01 mol · I-1) muss eine Rosafärbung auftreten (30 ppm, berechnet als Essigsäure).
Flüchtige Verunreinigungen: Gaschromatographie (2.2.28).
Untersuchungslösung: 100 ml Substanz werden mit 25 μl 4-Methylpentan-2-ol R versetzt.
Referenzlösung: 50,0 ml Substanz werden mit 125 μl 4-Methylpentan-2-ol R, 75 μl wasserfreiem Methanol R, 4 μl Acetaldehyd R, 12 μl Acetal R und 1 μl Benzol R versetzt. 20 ml Lösung werden mit Substanz zu 200 ml verdünnt.
Säule:
–Größe: l = 30 m, Ø = 0,32 mm
–Stationäre Phase: Poly[(cyanopropyl)(phenyl)][dimethyl]siloxan R (Filmdicke 1,8 μm)
Trägergas: Helium zur Chromatographie R
Durchflussrate: 1,5 ml · min-1
Splitverhältnis: 1 : 20
Temperatur:
Zeit (min)
Temperatur (°C)
Säule
0-12
40
12-32
40-240
32-42
240
Probeneinlass
260
Detektor
260
Detektion: Flammenionisationsdetektor
Einspritzen: je 1 μl
1 μl Referenzlösung wird eingespritzt. Die Empfindlichkeit des Systems wird so eingestellt, dass die Höhe des zweiten Peaks, der vor dem Hauptpeak eluiert, mindestens 50 Prozent des maximalen Ausschlags beträgt.
Eignungsprüfung: Referenzlösung
–Auflösung: mindestens 1,5 zwischen dem ersten (Acetaldehyd) und dem zweiten Peak
(Methanol)
Grenzwerte
– Acetaldehyd und Acetal: höchstens 8 ppm (V/V), berechnet als Acetaldehyd
Die Summe der Gehalte an Acetaldehyd und Acetal, berechnet als Acetaldehyd in ppm (V/V), wird nach folgender Formel berechnet:
Aldehyd U
= Fläche des Acetaldehyd-Peaks im Chromatogramm der Untersuchungslösung
Aldehyd R
= Fläche des Acetaldehyd-Peaks im Chromatogramm der Referenzlösung
Acetal U
= Fläche des Acetal-Peaks im Chromatogramm der Untersuchungslösung
Acetal R
= Fläche des Acetal-Peaks im Chromatogramm der Referenzlösung
PU
= Fläche des Peaks von 4-Methylpentan-2-ol im Chromatogramm der Untersuchungslösung
PR
= Fläche des Peaks von 4-Methylpentan-2-ol im Chromatogramm der Referenzlösung
–Methanol: höchstens 150 ppm (V/V)
Der Gehalt an Methanol (ppm) wird aus den Flächen der entsprechenden Peaks in den Chromatogrammen der Untersuchungslösung und der Referenzlösung nach folgender Formel berechnet:
Methanol U
= Fläche des Methanol-Peaks im Chromatogramm der Untersuchungslösung
Methanol R
= Fläche des Methanol-Peaks im Chromatogramm der Referenzlösung
PU
= Fläche des Peaks von 4-Methylpentan-2-ol im Chromatogramm der Untersuchungslösung
PR
= Fläche des Peaks von 4-Methylpentan-2-ol im Chromatogramm der Referenzlösung
–Benzol: höchstens 2 ppm (V/V)
Der Gehalt an Benzol (ppm) wird aus den Flächen der entsprechenden Peaks in den Chromatogrammen der Untersuchungslösung und der Referenzlösung nach folgender Formel berechnet:
Benzol U
= Fläche des Benzol-Peaks im Chromatogramm der Untersuchungslösung
Benzol R
= Fläche des Benzol-Peaks im Chromatogramm der Referenzlösung
PU
= Fläche des Peaks von 4-Methylpentan-2-ol im Chromatogramm der Untersuchungslösung
PR
= Fläche des Peaks von 4-Methylpentan-2-ol im Chromatogramm der Referenzlösung
Falls erforderlich kann der Nachweis von Benzol mit einem anderen geeigneten Chromatographie-System (stationäre Phase mit unterschiedlicher Polarität) geführt werden.
–Summe weiterer Verunreinigungen im Chromatogramm der Untersuchungslösung:
Die Summe der Peakflächen, mit Ausnahme der Fläche des Hauptpeaks und der Peakflächen von 4- Methylpentan-2-ol, Acetaldehyd, Methanol, Acetal und Benzol, darf nicht größer sein als die Peakfläche von 4-Methylpentan-2-ol im Chromatogramm der Referenzlösung (250 ppm).
Verdampfungsrückstand: höchstens 25 ppm (m/V)
100 ml Substanz werden auf dem Wasserbad zur Trockne eingedampft. Der Rückstand, 1 h lang bei 100°C bis 105°C getrocknet, darf höchstens 2,5 mg betragen.
LagerungVor Licht geschützt
VerunreinigungenA. 1,1-Diethoxyethan (Acetal)
B. Acetaldehyd
C. Aceton
D. Benzol
E. Cyclohexan
F. Methanol
G. Butan-2-on (Ethylmethylketon)
H. 4-Methylpentan-2-on (Isobutylmethylketon)
I. Propan-1-olrömisch eins. Propan-1-ol
J. Propan-2-ol (Isopropanol)
K. Butan-1-ol
L. Butan-2-ol
M. 2-Methylpropanol (Isobutanol)
N. Furan-2-carbaldehyd (Furfural)
O. 2-Methylpropan-2-ol (tert-Butanol; 1,1-Dimethylethylalkohol)
P. 2-Methylbutan-2-ol
Q. Pentan-2-ol
R. Pentan-1-ol
S. Hexan-1-ol
T. Heptan-2-ol
U. Hexan-2-ol
V. Hexan-3-olrömisch fünf. Hexan-3-ol
Zuletzt aktualisiert am11.10.2017
Gesetzesnummer20005824
DokumentnummerNOR40098490
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.