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Kurz gesagt

Diese Anlage zum Arzneibuch legt die genauen Anforderungen und Prüfmethoden für Ethanol 70 Prozent fest, um dessen Qualität und Reinheit zu gewährleisten. Sie definiert die Zusammensetzung, Eigenschaften und Grenzwerte für Verunreinigungen dieses wichtigen pharmazeutischen Rohstoffs.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
RIS Dokument Kurztitel26. Nachtrag zum Arzneibuch KundmachungsorganBGBl. II Nr. 163/2008Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 163 aus 2008, TypVrömisch fünf §/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/AnlageAnl. 3Anlage 3 Inkrafttretensdatum20.05.2008 Index82/04 Apotheken, Arzneimittel TextAnlage 3 ÖAB 2008/004 ETHANOL 70 Prozent Ethanolum 70 per centumAethanolum dilutum DefinitionEthanol 70 Prozent ist eine Mischung von Ethanol 96 Prozent und Wasser. Gehalt: Ethanol 70 Prozent enthält mindestens 69,2 und höchstens 71,5 Prozent (V/V) Ethanol (C2H6O; Mr 46,07) beziehungsweise mindestens 61,5 und höchstens 64,0 Prozent (mlm) Ethanol (C2H6O; Mr 46,07) bei 20 °C. HerstellungEthanol 96 Prozent 665 g Wasser, Gereinigtes 335 g EigenschaftenAussehen: klare, farblose, flüchtige Flüssigkeit Löslichkeit: mischbar mit Wasser und Dichlormethan Die Substanz brennt mit blauer, nicht rußender Flamme. Prüfung auf Identität1:Ziffer eins : A, B 2:Ziffer 2 : A, C, D A. A Relative Dichte (2.2.5): 0,883 bis 0,889 B. B IR-Spektroskopie (2.2.24)Vergleich: Ethanol-70 Prozent Referenzspektrum des ÖAB. Das Spektrum der Substanz muss unter den gleichen Bedingungen aufgenommen werden wie das Referenzspektrum von Ethanol 70 Prozent.IR-Spektroskopie (2.2.24), Vergleich: Ethanol-70 Prozent Referenzspektrum des ÖAB. Das Spektrum der Substanz muss unter den gleichen Bedingungen aufgenommen werden wie das Referenzspektrum von Ethanol 70 Prozent. C.C 0,2 ml Substanz werden in einem 10-ml-Becherglas mit 1 ml einer Lösung von Kaliumpermanganat R (10 g · I-1) und 0,2 ml verdünnter Schwefelsäure R gemischt. Das Becherglas wird sofort mit einem Filterpapier bedeckt, das mit einer frisch hergestellten Lösung von 0,1 g Natriumpentacyanonitrosylferrat R und 0,5 g Piperazin-Hexahydrat R in 5 ml Wasser R getränkt ist. Nach einigen Minuten entwickelt sich auf dem Filterpapier eine intensive Blaufärbung, die nach 10 bis 15 min verblasst. D.D 1 ml Substanz wird mit Wasser R zu 100 ml verdünnt. Werden 5 ml Lösung mit 3 ml verdünnter Natriumhydroxid-Lösung R und anschließend langsam mit 2 ml Jod-Lösung (0,05 mol · I-1) versetzt, entwickelt sich der Geruch nach Jodoform. Innerhalb von 10 min bildet sich ein gelber Niederschlag. Prüfung auf ReinheitAussehen: Die Substanz muss klar (2.2.1) und farblos (2.2.2, Methode II) sein. 0,5 ml Substanz wird mit Wasser R zu 10 ml verdünnt. Nach 5 min langem Stehen muss die Lösung klar (2.2.1) sein.Aussehen: Die Substanz muss klar (2.2.1) und farblos (2.2.2, Methode römisch zwei) sein. 0,5 ml Substanz wird mit Wasser R zu 10 ml verdünnt. Nach 5 min langem Stehen muss die Lösung klar (2.2.1) sein. Sauer oder alkalisch reagierende Substanzen: 20 ml Substanz werden mit 20 ml kohlendioxidfreiem Wasser R und 0,1 ml Phenolphthalein-Lösung R versetzt. Die Lösung ist farblos. Nach Zusatz von 1,0 ml Natriumhydroxid-Lösung (0,01 mol · I-1) muss eine Rosafärbung auftreten (30 ppm, berechnet als Essigsäure). Flüchtige Verunreinigungen: Gaschromatographie (2.2.28). Untersuchungslösung: 100 ml Substanz werden mit 25 μl 4-Methylpentan-2-ol R versetzt. Referenzlösung: 50,0 ml Substanz werden mit 125 μl 4-Methylpentan-2-ol R, 75 μl wasserfreiem Methanol R, 4 μl Acetaldehyd R, 12 μl Acetal R und 1 μl Benzol R versetzt. 20 ml Lösung werden mit Substanz zu 200 ml verdünnt. Säule: –Größe: l = 30 m, Ø = 0,32 mm –Stationäre Phase: Poly[(cyanopropyl)(phenyl)][dimethyl]siloxan R (Filmdicke 1,8 μm) Trägergas: Helium zur Chromatographie R Durchflussrate: 1,5 ml · min-1 Splitverhältnis: 1 : 20 Temperatur: Zeit (min) Temperatur (°C) Säule 0-12 40 12-32 40-240 32-42 240 Probeneinlass 260 Detektor 260 Detektion: Flammenionisationsdetektor Einspritzen: je 1 μl 1 μl Referenzlösung wird eingespritzt. Die Empfindlichkeit des Systems wird so eingestellt, dass die Höhe des zweiten Peaks, der vor dem Hauptpeak eluiert, mindestens 50 Prozent des maximalen Ausschlags beträgt. Eignungsprüfung: Referenzlösung –Auflösung: mindestens 1,5 zwischen dem ersten (Acetaldehyd) und dem zweiten Peak (Methanol) Grenzwerte – Acetaldehyd und Acetal: höchstens 8 ppm (V/V), berechnet als Acetaldehyd Die Summe der Gehalte an Acetaldehyd und Acetal, berechnet als Acetaldehyd in ppm (V/V), wird nach folgender Formel berechnet: Aldehyd U = Fläche des Acetaldehyd-Peaks im Chromatogramm der Untersuchungslösung Aldehyd R = Fläche des Acetaldehyd-Peaks im Chromatogramm der Referenzlösung Acetal U = Fläche des Acetal-Peaks im Chromatogramm der Untersuchungslösung Acetal R = Fläche des Acetal-Peaks im Chromatogramm der Referenzlösung PU = Fläche des Peaks von 4-Methylpentan-2-ol im Chromatogramm der Untersuchungslösung PR = Fläche des Peaks von 4-Methylpentan-2-ol im Chromatogramm der Referenzlösung –Methanol: höchstens 150 ppm (V/V) Der Gehalt an Methanol (ppm) wird aus den Flächen der entsprechenden Peaks in den Chromatogrammen der Untersuchungslösung und der Referenzlösung nach folgender Formel berechnet: Methanol U = Fläche des Methanol-Peaks im Chromatogramm der Untersuchungslösung Methanol R = Fläche des Methanol-Peaks im Chromatogramm der Referenzlösung PU = Fläche des Peaks von 4-Methylpentan-2-ol im Chromatogramm der Untersuchungslösung PR = Fläche des Peaks von 4-Methylpentan-2-ol im Chromatogramm der Referenzlösung –Benzol: höchstens 2 ppm (V/V) Der Gehalt an Benzol (ppm) wird aus den Flächen der entsprechenden Peaks in den Chromatogrammen der Untersuchungslösung und der Referenzlösung nach folgender Formel berechnet: Benzol U = Fläche des Benzol-Peaks im Chromatogramm der Untersuchungslösung Benzol R = Fläche des Benzol-Peaks im Chromatogramm der Referenzlösung PU = Fläche des Peaks von 4-Methylpentan-2-ol im Chromatogramm der Untersuchungslösung PR = Fläche des Peaks von 4-Methylpentan-2-ol im Chromatogramm der Referenzlösung Falls erforderlich kann der Nachweis von Benzol mit einem anderen geeigneten Chromatographie-System (stationäre Phase mit unterschiedlicher Polarität) geführt werden. –Summe weiterer Verunreinigungen im Chromatogramm der Untersuchungslösung: Die Summe der Peakflächen, mit Ausnahme der Fläche des Hauptpeaks und der Peakflächen von 4- Methylpentan-2-ol, Acetaldehyd, Methanol, Acetal und Benzol, darf nicht größer sein als die Peakfläche von 4-Methylpentan-2-ol im Chromatogramm der Referenzlösung (250 ppm). Verdampfungsrückstand: höchstens 25 ppm (m/V) 100 ml Substanz werden auf dem Wasserbad zur Trockne eingedampft. Der Rückstand, 1 h lang bei 100°C bis 105°C getrocknet, darf höchstens 2,5 mg betragen. LagerungVor Licht geschützt VerunreinigungenA. 1,1-Diethoxyethan (Acetal) B. Acetaldehyd C. Aceton D. Benzol E. Cyclohexan F. Methanol G. Butan-2-on (Ethylmethylketon) H. 4-Methylpentan-2-on (Isobutylmethylketon) I. Propan-1-olrömisch eins. Propan-1-ol J. Propan-2-ol (Isopropanol) K. Butan-1-ol L. Butan-2-ol M. 2-Methylpropanol (Isobutanol) N. Furan-2-carbaldehyd (Furfural) O. 2-Methylpropan-2-ol (tert-Butanol; 1,1-Dimethylethylalkohol) P. 2-Methylbutan-2-ol Q. Pentan-2-ol R. Pentan-1-ol S. Hexan-1-ol T. Heptan-2-ol U. Hexan-2-ol V. Hexan-3-olrömisch fünf. Hexan-3-ol Zuletzt aktualisiert am11.10.2017 Gesetzesnummer20005824 DokumentnummerNOR40098490

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.