Kurz gesagt
Diese Verordnung regelt die Durchführung verschiedener Überprüfungen und Pilotierungen von Bildungsstandards sowie eine Schlusserhebung an Schulen in Österreich im Jahr 2013. Sie legt fest, welche Institution für die Durchführung dieser Erhebungen zuständig ist und welche Datenschutzmaßnahmen dabei einzuhalten sind.
Was es regelt
- Flächendeckende Überprüfung von Bildungsstandards in Englisch an 8. Schulstufen.
- Flächendeckende Überprüfung von Bildungsstandards in Mathematik an 4. Schulstufen.
- Pilotierung von Aufgabenstellungen zur Messung von Schülerleistungen in Deutsch an 8. und 4. Schulstufen.
- Schlusserhebung zur Kompetenzentwicklung und Bildungsverläufen in der Neuen Mittelschule.
Wen es betrifft
- Schulen der Sekundarstufe I und Volksschulen in ganz Österreich.
- Schülerinnen und Schüler der 4. und 8. Schulstufen.
Eckpunkte
- Im April 2013 findet die Überprüfung der Bildungsstandards in Englisch an 1.409 Schulen der Sekundarstufe I statt.
- Im Mai und Juni 2013 findet die Überprüfung der Bildungsstandards in Mathematik an zirka 3.049 Volksschulen statt.
- Das Bundesinstitut für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens (BIFIE) ist mit der Durchführung der Testungen und Erhebungen betraut.
- Die Testungen dürfen keinen direkten Personenbezug aufweisen, außer für einen Zeitraum von acht Monaten durch die Schülerin oder den Schüler selbst, und es sind Datensicherheitsmaßnahmen zu treffen, deren Aufzeichnungen mindestens drei Jahre aufzubewahren sind.
Gesetzestext
RIS Dokument Kurztitel4. BIFIE-Erhebungsverordnung KundmachungsorganBGBl. II Nr. 97/2013Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 97 aus 2013, §/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage§ 1Paragraph eins Inkrafttretensdatum13.04.2013 Außerkrafttretensdatum31.12.2015 BeachteZwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft). TextAnlässe für die Erhebungen§ 1.Paragraph eins,
- Schulstufen von 1 409 Schulen der Sekundarstufe I (bundesweit) die flächendeckende Überprüfung der Bildungsstandards im Pflichtgegenstand „(Erste) Lebende Fremdsprache (Englisch)“ statt.Im April 2013 findet an den
- Schulstufen von 1 409 Schulen der Sekundarstufe römisch eins (bundesweit) die flächendeckende Überprüfung der Bildungsstandards im Pflichtgegenstand „(Erste) Lebende Fremdsprache (Englisch)“ statt.
- Schulstufen von 115 Schulen der Sekundarstufe I (bundesweit) eine Pilotierung der Aufgabenstellungen zur Messung der Schülerinnen- und Schülerleistungen im Pflichtgegenstand „Deutsch“ statt.Im Mai 2013 findet an den
- Schulstufen von 115 Schulen der Sekundarstufe römisch eins (bundesweit) eine Pilotierung der Aufgabenstellungen zur Messung der Schülerinnen- und Schülerleistungen im Pflichtgegenstand „Deutsch“ statt.
- Schulstufen von 103 Schulstandorten (bundesweit) die Schlusserhebung zum Bereich „Kompetenzentwicklung und Bildungsverläufe in der Neuen Mittelschule“ gemäß § 7a Abs. 4 des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 79/2012, statt.Im Juni 2013 findet im Rahmen des Gesamtevaluationskonzeptes zur Neuen Mittelschule an den
- Schulstufen von 103 Schulstandorten (bundesweit) die Schlusserhebung zum Bereich „Kompetenzentwicklung und Bildungsverläufe in der Neuen Mittelschule“ gemäß Paragraph 7 a, Absatz 4, des Schulorganisationsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 242 aus 1962, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 79 aus 2012,, statt.