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Kurz gesagt

Dieses Gesetz regelt eine Tierhaltererklärung für Schweinebetriebe, die der Evaluierung und Optimierung der Tierhaltung dient, insbesondere im Hinblick auf Schwanz- und Ohrverletzungen. Es ist ein Bestandteil des einzelbetrieblichen, kontinuierlichen Verbesserungsprozesses.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
RIS Dokument Kurztitel1. Tierhaltungsverordnung KundmachungsorganBGBl. II Nr. 485/2004 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 296/2022Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 485 aus 2004, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 296 aus 2022, TypVrömisch fünf §/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/AnlageAnl. 5AAnlage 5 A Inkrafttretensdatum01.01.2023 Index86/01 Veterinärrecht allgemein TextAnhang ATierhaltererklärungzur Evaluierung und Optimierung der Haltungals Bestandteil des einzelbetrieblichen, kontinuierlichen Verbesserungsprozesses(Gültigkeit: 12 Monate)Betrieb:   _______________________________________________ Anschrift:  _______________________________________________                                           _______________________________________________ LFBIS Nr.:  _______________________________________________ Teilnahme am Tiergesundheitsdienst: □ Ja       □ Nein In meinem Schweinebetrieb gibt es die folgenden Tierkategorien: □ Zuchtsauen mit Saugferkel □ Absetzferkel □ Jungsauen, Jungeber □ Mastschweine 1.          Ergebnis der Erhebung von Schwanz- und Ohrverletzungen:               In meinem Betrieb sind Schwanz-/Ohrverletzungen in folgenden Produktionsstufen  aufgetreten:                             □ Saugferkel im Ausmaß von __%                             □ Absetzferkel im Ausmaß von __%                             □ Jungsauen, Jungeber im Ausmaß von __%                             □ Mastschweine im Ausmaß von __% 2.           In meinem Schweinebetrieb wurde eine standardisierte Risikoanalyse nach den Vorgaben der  Leitlinie „Risikoanalyse und Optimierungsmaßnahmen zur Verringerung des Risikos von  Schwanzbeißen bei Schweinen“ abgeschlossen. Diese umfasst alle unten angeführten Bereiche. Optimierungsbedarf: Tierbeobachtung und Maßnahmen □ Beschäftigungsmaterial □ Stallklima □ Tiergesundheit □ Ernährung □ Struktur uns Sauberkeit der Bucht □ Wettbewerb um Ressourcen (Platzangebot, Haltung) □               □ Geeignete Optimierungsmaßnahmen werden/wurden eingeleitet.               □ Art der eingeleiteten Optimierungsmaßnahmen:               ___________________________________________________               ___________________________________________________               □ Teilnahme an einem TGD-Programm im Sinne des Punktes 2.11.3. der Anlage 5 der 1.  Tierhaltungsverordnung                                                         □ Ja                     □ Nein 3.          In meinem Schweinebetrieb ist für den Gesamtbestand das Kürzen der Schwänze derzeit  unerlässlich, da               a) in meinem Betrieb Schwanz-/Ohrverletzungen in folgenden Produktionsstufen aufgetreten  sind (jeweils > 2% der Tiere im Vorjahr):                             □ Saugferkel                             □ Absetzferkel                             □ Jungsauen, Jungeber                             □ Mastschweine               und/oder               b) aus einem/mehreren Fremdbetrieb/en die Unerlässlichkeit dargelegt wurde, (eine/mehrere)  entsprechende gültige Tierhalter-Erklärung/en liegt/liegen vor. 4.          □ In meinem Schweinebestand wird seit _______ eine unkupierte Kontrollgruppe gehalten. 5.          □ In meinem Schweinebestand werde ich gemäß Punkt 2.11.1.3. Anlage 5 der 1.  Tierhaltungsverordnung ab ________ nachweislich eine unkupierte Kontrollgruppe halten (Zu  diesem Zeitpunkt wird eine Bucht mit mindestens acht unkupierten Tieren belegt; unkupierte  Schweine werden dauerhaft zB über eine farbige Markierung der Ohrmarke gekennzeichnet). Ort, Datum   ______________________________________ Unterschrift Tierhalter/in  ______________________________________ Unterschrift Tierarzt/Tierärztin*  ______________________________________ Unterschrift Berater/in*   ______________________________________ * Die Unterschrift durch den/die Tierhalter/in ist verpflichtend, die Bestätigung durch den Tierarzt/Berater, die Tierärztin/Beraterin ist freiwillig.“ Zuletzt aktualisiert am03.08.2022 Gesetzesnummer20003820 DokumentnummerNOR40246551

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.