Kurz gesagt
Dieses Abkommen regelt die Besteuerung von Zinserträgen zwischen der Republik Österreich und Jersey, basierend auf Musterabkommen der EU. Es sollte die automatische Auskunftserteilung oder eine Quellensteuer in der Übergangszeit sicherstellen.
Was es regelt
- Die Besteuerung von Zinserträgen.
- Die Anwendung von Musterabkommen der EU für die Besteuerung von Zinserträgen.
- Die Verpflichtung beider Seiten zur Erledigung der Formalitäten für das Inkrafttreten des Abkommens.
- Die vorläufige Anwendung des Abkommens ab einem bestimmten Datum.
Wen es betrifft
- Die Republik Österreich.
- Jersey.
Eckpunkte
- Das Abkommen trat am 01.01.2005 in Kraft und war bis zum 31.12.2016 gültig.
- Es wurde ab dem 1. Juli 2005 angewendet.
- Es basiert auf den Beratungsergebnissen der hochrangigen Gruppe des Ministerrates der Europäischen Union vom 12. März 2004.
- Die vorläufige Anwendung begann am 1. Januar 2005 oder dem späteren Datum der Anwendung der Richtlinie 2003/48/EG.
📄 Gesetzestext
RIS Dokument KurztitelAbkommen über die Besteuerung von Zinserträgen (Vereinigtes Königreich)
KundmachungsorganBGBl. III Nr. 135/2005 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 236/2017Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 135 aus 2005, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 236 aus 2017,
TypVertrag – Vereinigtes Königreich
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/AnlageAnl. 2Anlage 2
Inkrafttretensdatum01.01.2005
Außerkrafttretensdatum31.12.2016
Index39/03 Doppelbesteuerung
BeachteWird ab 1. Juli 2005 angewendet.
TextA. Schreiben der Republik Österreich
Exzellenz,
ich beehre mich, auf die Texte des „Vorgeschlagenen Musterabkommens jeweils zwischen Guernsey, der Isle of Man und Jersey und jedem einzelnen EU-Mitgliedstaat, der die automatische Auskunftserteilung anwendet“ und des „Vorgeschlagenen Musterabkommens jeweils zwischen Guernsey, der Isle of Man und Jersey und jedem einzelnen EU-Mitgliedstaat, der in der Übergangszeit eine Quellensteuer erhebt“ Bezug zu nehmen, die das Ergebnis der Verhandlungen mit den Inselbehörden über ein Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen darstellen und den Beratungsergebnissen der hochrangigen Gruppe des Ministerrates der Europäischen Union vom 12. März 2004 als Anlagen I und II beigefügt wurden (Dok. 7408/04 FISC 58).ich beehre mich, auf die Texte des „Vorgeschlagenen Musterabkommens jeweils zwischen Guernsey, der Isle of Man und Jersey und jedem einzelnen EU-Mitgliedstaat, der die automatische Auskunftserteilung anwendet“ und des „Vorgeschlagenen Musterabkommens jeweils zwischen Guernsey, der Isle of Man und Jersey und jedem einzelnen EU-Mitgliedstaat, der in der Übergangszeit eine Quellensteuer erhebt“ Bezug zu nehmen, die das Ergebnis der Verhandlungen mit den Inselbehörden über ein Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen darstellen und den Beratungsergebnissen der hochrangigen Gruppe des Ministerrates der Europäischen Union vom 12. März 2004 als Anlagen römisch eins und römisch zwei beigefügt wurden (Dok. 7408/04 FISC 58).
Im Hinblick auf die oben genannten Texte beehre ich mich, Ihnen das „Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen“ in der Fassung von Anlage 1 zu diesem Brief vorzulegen und Ihnen vorzuschlagen, dass sich beide Seiten verpflichten, die in ihren innerstaatlichen Verfassungen vorgesehenen Formalitäten für ein Inkrafttreten dieses Abkommens schnellstmöglich zu erledigen und sich gegenseitig unverzüglich zu notifizieren, wenn diese Formalitäten abgeschlossen sind.
Für die Zeit bis zum Abschluss dieser internen Verfahren und bis zum Inkrafttreten des „Abkommens über die Besteuerung von Zinserträgen“ beehre ich mich, Ihnen folgenden Vorschlag zu unterbreiten: Die Republik Österreich und Jersey wenden dieses Abkommen vorläufig innerhalb des Rahmens der jeweiligen innerstaatlichen verfassungsrechtlichen Erfordernisse ab dem 1. Januar 2005 oder (wenn dies der spätere Zeitpunkt ist) ab dem Datum der Anwendung der Richtlinie 2003/48/EG des Rates vom 3. Juni 2003 im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen an.
Sofern Ihre Regierung dem Vorstehenden zustimmen kann, beehre ich mich vorzuschlagen, dass dieses Schreiben und Ihre Bestätigung zusammen ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und Jersey bilden.
Genehmigen Sie, Exzellenz, den Ausdruck unserer ausgezeichnetsten Hochachtung.
Für die Republik Österreich
Gregor Woschnagg mp.
Geschehen zu Wien am 1. Juni 2004, in dreifacher Ausfertigung.
B. Schreiben von Jersey
Exzellenz,
ich beehre mich, den Eingang Ihres heutigen Schreibens mit folgendem Wortlaut zu bestätigen:
(Anm.: Es folgt der Text des Schreibens.)Anmerkung, Es folgt der Text des Schreibens.)
Ich darf Ihnen die Zustimmung von Jersey zum Inhalt Ihres Schreibens bestätigen.
Genehmigen Sie, Exzellenz, den Ausdruck unserer ausgezeichnetsten Hochachtung.
Für Jersey
Frank Walker mp.
Geschehen zu St. Helier am 19.11.2004, in dreifacher Ausfertigung.
Zuletzt aktualisiert am25.04.2025
Gesetzesnummer20004246
DokumentnummerNOR40068541
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.