Kurz gesagt
Dieses Gesetz regelt, wie genehmigte Budgetüberschreitungen finanziert werden sollen. Es legt fest, welche Ausgabeneinsparungen, Mehreinnahmen und Rücklagenauflösungen zur Deckung dieser Überschreitungen dienen.
Was es regelt
- Die Finanzierung von Budgetüberschreitungen, die in § 1 genehmigt wurden.
- Spezifische Ausgabeneinsparungen in verschiedenen Bereichen.
- Mehreinnahmen aus dem Bundesvermögen.
- Die Auflösung von Rücklagen zur Deckung der Überschreitungen.
Wen es betrifft
- Die Bundesverwaltung, insbesondere jene Bereiche, die von den Ausgabeneinsparungen betroffen sind (z.B. Zivildienst, Flüchtlingsbetreuung, internationale Organisationen).
- Die Oesterreichische Nationalbank bezüglich der erfolgswirksamen Einnahmen aus dem Bundesvermögen.
Eckpunkte
- Die Gesamtdeckung der Überschreitungen beträgt 467,607 Millionen Schilling.
- Ausgabeneinsparungen machen 329,407 Millionen Schilling aus.
- Mehreinnahmen aus dem Bundesvermögen der Oesterreichischen Nationalbank betragen 115,500 Millionen Schilling.
- Die Auflösung von Rücklagen der Kassenverwaltung trägt 22,700 Millionen Schilling bei.
📄 Gesetzestext
RIS Dokument Kurztitel2. Budgetüberschreitungsgesetz 1998
KundmachungsorganBGBl. I Nr. 188/1998 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 188 aus 1998, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
TypBG
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage§ 2Paragraph 2
Inkrafttretensdatum16.12.1998
Außerkrafttretensdatum31.12.2018
Abkürzung2. BÜG 1998
Index31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget
Text§ 2.Paragraph 2, Die Bedeckung der im § 1 genehmigten Überschreitungen ist wie folgt sicherzustellen: Die Bedeckung der im Paragraph eins, genehmigten Überschreitungen ist wie folgt sicherzustellen:
a)Litera a
Ausgabeneinsparungen
Millionen
VA-Ansatz betreffend Schilling
1/11177 Zivildienst; Aufwendungen (Gesetzl.
Verpflichtungen) ....................... 5,000
1/11506 Flüchtlingsbetreuung und Integration;
Förderungen ............................ 5,100
1/15777 Einrichtungen der Kriegsopfer- und
Heeresversorgung; Krankenversicherung .. 12,000
1/20007 Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten; Zentralleitung;
Aufwendungen (Gesetzl. Verpflichtungen) 1,500
1/20036 Beiträge an internationale
Organisationen; Förderungen ............ 7,000
1/20037 Beiträge an internationale
Organisationen; Aufwendungen (Gesetzl.
Verpflichtungen) ....................... 43,000
1/20048 Internationale Konferenzen in Österreich 5,000
1/20107 Vertretungsbehörden; Aufwendungen
(Gesetzl. Verpflichtungen) ............. 6,000
1/20307 Österreichische Kulturinstitute;
Aufwendungen (Gesetzl. Verpflichtungen) 0,500
1/60018 Agrarmarkt Austria ..................... 23,800
1/60048 Notstandspol. Maßnahmen gem. §§ 31 u.
138 WRG 1959; Aufwendungen ............. 18,000
1/60058 Vollziehung des Hydrographiegesetzes;
Aufwendungen ........................... 3,000
1/60068 Land-, forst- und wasserwirtschaftliche
Sonderaufgaben ......................... 9,600
1/60186 Land- und forstwirtschaftliche Kredite;
Förderungen ............................ 187,507
1/60728 Forstliche Ausbildungsstätten;
Aufwendungen ........................... 0,400
1/60848 Bundesflüsse; Bau-, Projektierungsk.,
Gefahrenzonenpläne ..................... 1,000
1/60908 Phytosanitäre Kontrollen; Aufwendungen . 1,000
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Summe a) (Ausgabeneinsparungen) ... 329,407
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b) Mehreinnahmen
2/54074 Bundesvermögen; Oesterreichische
Nationalbank; Erfolgswirksame Einnahmen 115,500
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c) Rücklagenauflösung
2/51297 Kassenverwaltung; Rücklagen; Auflösung
von Rücklagen .......................... 22,700
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insgesamt ... 467,607
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Zuletzt aktualisiert am18.10.2018
Gesetzesnummer10005136
DokumentnummerNOR12057147
alte DokumentnummerN3199855949L
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.