Kurz gesagt
Dieses Abkommen regelt den gegenseitigen Schutz von klassifizierten Informationen zwischen zwei Parteien, um deren Sicherheit zu gewährleisten. Es legt fest, was als klassifizierte Information gilt und wie diese zu behandeln ist.
Was es regelt
- Definition von "Klassifizierte Informationen" und "Klassifizierter Vertrag".
- Begriffe wie "Herausgebende Partei", "Empfänger" und "Zuständige Sicherheitsbehörde".
- Was eine "Sicherheitsverletzung" darstellt.
- Die Bedeutung einer "Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigung" für Personen und Unternehmen.
Wen es betrifft
- Die Parteien des Abkommens (Finnland und die andere Vertragspartei).
- Juristische oder natürliche Personen, die klassifizierte Informationen erhalten oder verarbeiten.
Eckpunkte
- "Klassifizierte Informationen" sind alle Informationen, Dokumente oder Materialien, die mit einer Klassifizierungsstufe versehen und gekennzeichnet wurden, um ihren Schutz zu sichern.
- Eine "Sicherheitsverletzung" ist eine Handlung oder Unterlassung, die zu einem Verlust oder einer Gefährdung klassifizierter Informationen führen kann.
- Eine "Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigung" bestätigt, dass eine Person oder ein Unternehmen zum Zugang und Umgang mit klassifizierten Informationen berechtigt ist.
- Ein "Dritter" ist jeder Staat oder jede Person, die nicht Partei dieses Abkommens ist oder nicht der Hoheitsgewalt einer der Parteien untersteht.
📄 Gesetzestext
RIS Dokument KurztitelAbkommen über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Finnland)
KundmachungsorganBGBl. III Nr. 77/2018Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 77 aus 2018,
TypVertrag - Finnland
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/AnlageArt. 2Artikel 2
Inkrafttretensdatum01.06.2018
Index49/08 Amtshilfe, Zustellung von Schriftstücken
TextARTIKEL 2BEGRIFFSBESTIMMUNGENIm Sinne dieses Abkommens bedeutet:
a) Klassifizierte Informationen jegliche Informationen, Dokumente oder Materialien, unabhängig von Form, Art oder Methode der Übermittlung, die durch eine Partei der anderen Partei zur Verfügung gestellt wurden, und die mit einer Klassifizierungsstufe versehen und gemäß den innerstaatlichen Gesetzen und Verordnungen einer der Parteien gekennzeichnet wurden, um ihren Schutz vor einer Sicherheitsverletzung nach lit. f) dieses Artikels zu gewährleisten, sowie jegliche Informationen, Dokumente oder Materialien, die auf der Grundlage solcher klassifizierter Informationen entstanden sind und gekennzeichnet wurden;a) Klassifizierte Informationen jegliche Informationen, Dokumente oder Materialien, unabhängig von Form, Art oder Methode der Übermittlung, die durch eine Partei der anderen Partei zur Verfügung gestellt wurden, und die mit einer Klassifizierungsstufe versehen und gemäß den innerstaatlichen Gesetzen und Verordnungen einer der Parteien gekennzeichnet wurden, um ihren Schutz vor einer Sicherheitsverletzung nach Litera f,) dieses Artikels zu gewährleisten, sowie jegliche Informationen, Dokumente oder Materialien, die auf der Grundlage solcher klassifizierter Informationen entstanden sind und gekennzeichnet wurden;
b) Klassifizierter Vertrag jeglicher Vertrag oder Subvertrag, der klassifizierte Informationen enthält oder umfasst;
c) Herausgebende Partei die Partei, die klassifizierte Informationen zur Verfügung stellt oder unter deren Hoheitsgewalt klassifizierte Informationen erzeugt werden;
d) Empfänger die Partei sowie jede ihrer Hoheitsgewalt unterstehende juristische oder natürliche Person, der klassifizierte Informationen durch die herausgebende Partei zur Verfügung gestellt werden;
e) Zuständige Sicherheitsbehörde eine nationale Sicherheitsbehörde, eine designierte Sicherheitsbehörde oder jede andere zuständige Behörde, die gemäß den innerstaatlichen Gesetzen und Verordnungen der Parteien ermächtigt wurde und die für die Umsetzung dieses Abkommens gemäß Artikel 3 zuständig ist;
f) Sicherheitsverletzung eine Handlung oder eine Unterlassung, die nationalen Gesetzen und Verordnungen einer der Parteien widerspricht und zu einem Verlust oder einer Gefährdung klassifizierter Informationen führen kann;
g) Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigung die auf einer Sicherheitsüberprüfung beruhende positive Feststellung, dass eine juristische Person (Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigung für Unternehmen) oder eine natürliche Person (Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigung für Personen) zum Zugang zu und für den Umgang mit klassifizierten Informationen einer bestimmten Klassifizierungsstufe gemäß den innerstaatlichen Gesetzen und Verordnungen berechtigt ist;
h) Dritter jeder Staat, der nicht Partei dieses Abkommens ist oder jede juristische Person oder natürliche Person, die nicht der Hoheitsgewalt einer der Parteien untersteht.
Zuletzt aktualisiert am16.05.2018
Gesetzesnummer20010199
DokumentnummerNOR40201980
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.