Abkommen über eine umfassende Partnerschaft für Migration und Mobilität (Indien)
Worum geht es in dieser Vorschrift?
Dieses Gesetz regelt die internationale Mobilität von qualifizierten Arbeitskräften, die innerhalb derselben Unternehmensgruppe zwischen Indien und Österreich transferiert werden. Es zielt darauf ab, den Transfer und die Ausbildung dieser Arbeitskräfte zu fördern und zu vereinfachen.
Für wen: Qualifizierte unternehmensintern transferierte Arbeitskräfte (Führungskräfte, Spezialisten, Trainees mit Hochschulabschluss) zwischen Indien und Österreich; Unternehmen, die Teil derselben Unternehmensgruppe sind und Arbeitskräfte international transferieren.
Auf einen Blick
- Land
- Österreich
- Rechtsgebiet
- Bildungsrecht
- Quelle
- ris.bka.gv.at
- Text abgerufen
- Erklärung aktualisiert
Was regelt diese Vorschrift?
- Die Förderung der fairen internationalen Mobilität von qualifizierten unternehmensintern transferierten Arbeitskräften.
- Die Vereinfachung der Bearbeitung von Anträgen für diese internationalen Transfers.
- Die Bedingungen für Einreise, Aufenthalt und Beschäftigung im jeweiligen Land für diese Arbeitskräfte.
- Die Erteilung von Aufenthaltstiteln und Beschäftigungsvisa für die transferierten Arbeitskräfte.
Wen betrifft diese Vorschrift?
- Qualifizierte unternehmensintern transferierte Arbeitskräfte (Führungskräfte, Spezialisten, Trainees mit Hochschulabschluss) zwischen Indien und Österreich.
- Unternehmen, die Teil derselben Unternehmensgruppe sind und Arbeitskräfte international transferieren.
Was sind die Eckpunkte?
- Transfers sind für eine Dauer von bis zu drei Jahren vorgesehen.
- Österreich verpflichtet sich, indischen Staatsangehörigen, die die Voraussetzungen erfüllen, so rasch wie möglich einen Aufenthaltstitel zu erteilen.
- Indien erleichtert die Ausstellung eines „Employment Visa“ für österreichische Arbeitskräfte, gültig für zwei Jahre und verlängerbar auf insgesamt höchstens fünf Jahre.
- Beide Vertragsparteien informieren sich regelmäßig über die Bedingungen für Einreise, Aufenthalt und Beschäftigung.
Bildungsrecht
Gesetzestext
Gesetzestext
RIS Dokument KurztitelAbkommen über eine umfassende Partnerschaft für Migration und Mobilität (Indien) KundmachungsorganBGBl. III Nr. 127/2023Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 127 aus 2023, TypVertrag – Indien §/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/AnlageArt. 8Artikel 8 Inkrafttretensdatum01.09.2023 Index49/01 Flüchtlinge TextArtikel 8Unternehmensinterner Transfer von Beschäftigten und innerbetriebliche Ausbildung(1)Absatz eins,Beide Vertragsparteien bemühen sich um die Förderung der fairen internationalen Mobilität von qualifizierten unternehmensintern transferierten Arbeitskräften (Führungskräften, Spezialisten, Trainees mit Hochschulabschluss) einschließlich für qualifizierte unternehmensinterne Ausbildungsprogramme, die zwischen Unternehmen derselben Unternehmensgruppe im Rahmen des geltenden nationalen Rechts und des Rechts der Europäischen Union für die Dauer von bis zu drei Jahren entsendet werden.
Zuletzt aktualisiert am30.08.2023 Gesetzesnummer20012341 DokumentnummerNOR40255379