Kurz gesagt
Dieses Gesetz regelt die Vorrechte und Befreiungen, die ICPO-Interpol während der 91. Generalversammlung und der Treffen des Exekutivkomitees im Jahr 2023 in Wien genießt. Es legt fest, wann ICPO-Interpol Immunität von der Gerichtsbarkeit hat und wie bestimmte Streitigkeiten beigelegt werden.
Was es regelt
- Die Immunität von ICPO-Interpol von der Gerichtsbarkeit und Vollstreckung.
- Den Schutz des Eigentums und der Vermögenswerte von ICPO-Interpol vor Zwangsmaßnahmen.
- Die Beilegung von Streitigkeiten, die aus Verträgen, Datenverarbeitung oder mit Angestellten entstehen.
- Die Beilegung von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit der Generalversammlung und den Treffen in Wien.
Wen es betrifft
- ICPO-Interpol als Organisation.
- Dritte, die zivilrechtliche Klagen gegen ICPO-Interpol einbringen könnten.
Eckpunkte
- ICPO-Interpol genießt Immunität von der Gerichtsbarkeit und Vollstreckung, außer der Generalsekretär verzichtet ausdrücklich darauf oder es handelt sich um zivilrechtliche Klagen nach Verkehrsunfällen.
- Eigentum und Vermögenswerte von ICPO-Interpol sind von allen Formen der Beschlagnahme, Einziehung, Enteignung oder Zwangsverwaltung befreit.
- Streitigkeiten aus schriftlichen Verträgen sollen durch Konsultation, Mediation oder Schiedsverfahren beigelegt werden.
- Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit der 91. Generalversammlung und den Treffen vom 23. November bis 1. Dezember 2023 in Wien sind durch ein unabhängiges Streitbeilegungsverfahren zu regeln.
Gesetzestext
RIS Dokument KurztitelAbkommen über die Vorrechte und Befreiungen von ICPO-Interpol während der Sitzung der 91. Generalversammlung und der Treffen des Exekutivkomitees in Wien im Jahr 2023 KundmachungsorganBGBl. III Nr. 177/2023Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 177 aus 2023, TypVertrag – ICPO-Interpol §/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/AnlageArt. 4Artikel 4 Inkrafttretensdatum16.11.2023 Index19/06 Privilegien und Immunitäten TextArtikel 4Vorrechte und Befreiungen der Organisation
- Generalversammlung und den Treffen des Exekutivkomitees in Wien, Österreich, vom
- November bis zum
- Dezember 2023, die von ICPO-INTERPOL durch vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln oder durch das Unterlassen einer Handlung verursacht werden, sind durch ein unabhängiges und unparteiisches, von ICPO-INTERPOL als geeignet betrachtetes Streitbeilegungsverfahren innerhalb einer angemessenen Frist beizulegen. Zuletzt aktualisiert am05.02.2026 Gesetzesnummer20012395 DokumentnummerNOR40256970