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Kurz gesagt

Dieser Paragraph regelt, wie psychologische Gutachten erstellt werden müssen, um festzustellen, ob jemand dazu neigt, unvorsichtig oder leichtfertig mit Waffen umzugehen, besonders unter Stress. Es legt fest, welche spezifischen Tests dafür verwendet werden dürfen.

Was es regelt

Wen es betrifft

Kernpunkte

📄 Gesetzestext
RIS Dokument Kurztitel1. Waffengesetz-Durchführungsverordnung KundmachungsorganBGBl. II Nr. 164/1997 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 301/2012Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 164 aus 1997, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 301 aus 2012, TypVrömisch fünf §/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage§ 3Paragraph 3 Inkrafttretensdatum01.10.2012 Außerkrafttretensdatum27.04.2026 Abkürzung1. WaffV Index41/04 Sprengmittel, Waffen, Munition TextGutachten§ 3.Paragraph 3, (1)Absatz eins,Das Gutachten muß unter Bezeichnung des angewendeten Tests Aufschluß darüber geben, ob der Betroffene dazu neigt, insbesondere unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden. (2)Absatz 2,Das Gutachten ist auf Grund eines Mehrfachwahltests, und zwar des „Minnesota Multiphasic Personality Inventory 2, Basisskalen (MMPI-2, Basisskalen)“ samt Streßverarbeitungsfragebogens (S-V-F) oder des „Verläßlichkeitsbezogenen Persönlichkeitstests – Version 3 (VPT.3)“ samt Fragebogen für Risikobereitschaftsfaktoren (F-R-F) und einer allenfalls erforderlichen weitergehenderen Untersuchung des Betroffenen zu erstellen. (2a)Absatz 2 a,An Stelle des „MMPI-2, Basisskalen“ kann auch das „Eppendorfer Schizophrenie-Inventar (ESI)“ gemeinsam mit dem „Kurzfragebogen zur Erfassung von Aggressivitätsfaktoren (K-FAF)“, dem „Fragebogen zu Kontrollüberzeugungen (IPC)“ und dem S-V-F verbunden mit 1.Ziffer eins „Persönlichkeits-Stil- und Störungs- Inventar (PSSI)“ oder 2.Ziffer 2 „Inventar Klinischer Persönlichkeitsakzentuierungen (IKP)“ oder 3.Ziffer 3 „NEO-Fünf-Faktoren-Inventar (NEO-FFI)“ oder 4.Ziffer 4 „Big Five Plus One Persönlichkeitsinventar (B5PO)“ Verwendung finden. Im Falle der Anwendung des NEO-FFI oder des B5PO sind diese jeweils mit einer „Allgemeinen Depressionsskala (ADS)“ oder „Beck-Depressions-Inventar Revision (BDI-II)“ zu verbinden. An Stelle des S-V-F kann auch der Mehrfachwahltest „Coping Inventory for Stressful Situations (CISS)“ oder „Differentielles Stressinventar (DSIHR)“ eingesetzt werden. (3)Absatz 3,Gelangt die Begutachtungsstelle bereits auf der Grundlage eines Tests gemäß Abs. 2 oder 2a zum Ergebnis, daß keine Anzeichen dafür bestehen, daß der Betroffene dazu neigt, insbesondere unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden, ist das Gutachten auf Grund dieses Tests zu erstellen.Gelangt die Begutachtungsstelle bereits auf der Grundlage eines Tests gemäß Absatz 2, oder 2a zum Ergebnis, daß keine Anzeichen dafür bestehen, daß der Betroffene dazu neigt, insbesondere unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden, ist das Gutachten auf Grund dieses Tests zu erstellen. (4)Absatz 4,Kann auf Grund des Tests eine Neigung des Betroffenen nicht ausgeschlossen werden, unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig oder leichtfertig umzugehen, ist auf Verlangen des Betroffenen mit einer weitergehenderen Untersuchung nach den allgemein anerkannten Regeln und dem jeweiligen Stand der Wissenschaft vorzugehen. Zuletzt aktualisiert am17.04.2026 Gesetzesnummer10006017 DokumentnummerNOR40142331

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.