Kurz gesagt
Dieses Abkommen regelt den Austausch und den gegenseitigen Schutz von klassifizierten Informationen zwischen den Vertragsparteien. Es legt fest, wie solche Informationen definiert, geschützt und gehandhabt werden müssen.
Was es regelt
- Die Definition von "klassifizierten Informationen" und deren Schutz.
- Die Kategorisierung von Sicherheitsklassifizierungsstufen für den Zugang zu Informationen.
- Die Feststellung der Berechtigung von Personen und Unternehmen zum Umgang mit klassifizierten Informationen.
- Die Handhabung von Verträgen, die den Zugang zu oder die Herstellung von klassifizierten Informationen erfordern.
Wen es betrifft
- Die Vertragsparteien (Staaten) und deren zuständige Behörden.
- Juristische und natürliche Personen, die klassifizierte Informationen herausgeben, empfangen oder damit umgehen.
Eckpunkte
- "Klassifizierte Informationen" sind Informationen, die nach nationalen Gesetzen zum Schutz vor unberechtigter Preisgabe eingestuft wurden.
- Eine "Sicherheitsklassifizierungsstufe" bestimmt das Zugangs- und Schutzniveau für klassifizierte Informationen.
- Eine "Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigung für Personen" bestätigt die Berechtigung einer Person zum Zugang zu klassifizierten Informationen.
- Eine "Sicherheitsverletzung" umfasst jede unberechtigte Preisgabe, Verwendung, Änderung, Beschädigung oder Zerstörung klassifizierter Informationen.
📄 Gesetzestext
RIS Dokument KurztitelAbkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Kroatien)
KundmachungsorganBGBl. III Nr. 31/2019Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 31 aus 2019,
TypVertrag – Kroatien
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/AnlageArt. 1Artikel eins
Inkrafttretensdatum01.04.2019
Index49/08 Amtshilfe, Zustellung von Schriftstücken
TextARTIKEL 1BEGRIFFSBESTIMMUNGENIm Sinne dieses Abkommens bedeutet:
a)Litera a
„Klassifizierte Informationen“ Informationen, unabhängig von ihrer Form, die gemäß den innerstaatlichen Gesetzen und Verordnungen einer der Parteien als klassifiziert eingestuft und gekennzeichnet wurden, um ihren Schutz vor unberechtigter Preisgabe, widerrechtlicher Verwendung oder Verlust zu gewährleisten;
b)Litera b
„Sicherheitsklassifizierungsstufe“ eine Kategorie die, im Einklang mit innerstaatlichen Gesetzen und Verordnungen, den Level der Zugangsbeschränkung zu klassifizierten Informationen und das Mindestlevel des Schutzes durch die Parteien charakterisiert;
c)Litera c
„Zuständige Behörde“ die nationale Sicherheitsbehörde und jede andere zuständige Behörde oder Agentur, die gemäß Artikel 13 notifiziert wurde;
d)Litera d
„Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigung für Personen“ die Feststellung durch eine zuständige Behörde, dass eine Person zum Zugang zu klassifizierten Informationen gemäß innerstaatlichem Recht berechtigt ist;
e)Litera e
„Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigung für Unternehmen“ die Feststellung durch eine zuständige Behörde, dass eine juristische Person über die physische und organisatorische Fähigkeit verfügt, die Bedingungen für den Zugang zu und den Umgang mit klassifizierten Informationen gemäß den innerstaatlichen Gesetzen und Verordnungen zu erfüllen;
f)Litera f
„Klassifizierter Vertrag“ ein Vertrag oder Untervertrag zwischen einer juristischen odernatürlichen Person einer Partei und einer juristischen oder natürlichen Person der anderen Partei, dessen Erfüllung den Zugang zu oder die Herstellung von klassifizierten Informationenerfordert;
g)Litera g
„Herausgeber“ die herausgebende Partei sowie jede der Hoheitsgewalt der betreffenden Partei unterstehende juristische oder natürliche Person, die klassifizierte Informationenherausgibt;
h)Litera h
„Empfänger“ die empfangende Partei sowie jede der Hoheitsgewalt der betreffenden Parteiunterstehende juristische oder natürliche Person, die klassifizierte Informationen empfängt;
i)Litera i
„Dritter“ eine juristische oder natürliche Person, die nicht Herausgeber oder Empfänger der klassifizierten Information ist, die gemäß diesem Abkommen übermittelt wurde, oder eine Regierung, die nicht Partei dieses Abkommens ist, oder eine internationale Organisation;
j)Litera j
„Sicherheitsverletzung“ ist die unberechtigte Preisgabe, widerrechtliche Verwendung, unberechtigte Änderung, Beschädigung oder Zerstörung von klassifizierten Informationen sowie jede andere Handlung oder Unterlassung, die den Verlust ihrer Vertraulichkeit, Integrität oder Verfügbarkeit nach sich zieht.
Zuletzt aktualisiert am19.03.2019
Gesetzesnummer20010600
DokumentnummerNOR40213595
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.