Kurz gesagt
Diese Verordnung überträgt den Österreichischen Bundesbahnen die Planung und Durchführung spezifischer Eisenbahninfrastrukturvorhaben mit einem geschätzten Kostenvolumen von 412,816 Millionen Euro.
Was es regelt
- Die Übertragung von Eisenbahninfrastrukturvorhaben an die Österreichischen Bundesbahnen.
- Das geschätzte Kostenvolumen für diese Vorhaben.
- Die Preisbasis für die Kostenberechnung.
- Eine Liste konkreter Projekte und Programme.
Wen es betrifft
- Die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB).
- Die Planung und Durchführung von Eisenbahninfrastrukturprojekten.
Eckpunkte
- Die Österreichischen Bundesbahnen erhalten die Aufgabe, bestimmte Eisenbahninfrastrukturvorhaben zu planen und durchzuführen.
- Das gesamte Kostenvolumen für diese Vorhaben wird auf 412,816 Millionen Euro geschätzt.
- Die Kostenberechnung basiert auf den Preisen vom 1. Jänner 2003.
- Die Verordnung trat am 10.09.2003 in Kraft und trat am 31.12.2004 außer Kraft.
📄 Gesetzestext
RIS Dokument
Kurztitel11. ÖBB-Übertragungs-Verordnung
KundmachungsorganBGBl. II Nr. 419/2003 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 138/2003Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 419 aus 2003, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 138 aus 2003,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage§ 3Paragraph 3
Inkrafttretensdatum10.09.2003
Außerkrafttretensdatum31.12.2004
Text § 3. Den Österreichischen Bundesbahnen werden folgende Eisenbahninfrastrukturvorhaben zur Planung und Durchführung übertragen, wobei sich nach den von den Österreichischen Bundesbahnen glaubhaft gemachten Plänen ein Kostenvolumen (für Fremdleistungen und Entnahmen aus dem Dienstgütervorrat) auf Preisbasis 1. Jänner 2003 in der Höhe von insgesamt 412,816 Millionen Euro ergibt: Paragraph 3, Den Österreichischen Bundesbahnen werden folgende Eisenbahninfrastrukturvorhaben zur Planung und Durchführung übertragen, wobei sich nach den von den Österreichischen Bundesbahnen glaubhaft gemachten Plänen ein Kostenvolumen (für Fremdleistungen und Entnahmen aus dem Dienstgütervorrat) auf Preisbasis 1. Jänner 2003 in der Höhe von insgesamt 412,816 Millionen Euro ergibt:
Arlbergachse
Oberhofen; Errichtung Haltestelle
Brennerachse
Innsbruck Hbf.; Errichtung Betriebsführungszentrale (Phase 1)
Donauachse
St. Pölten Hbf.; Bahnhofsoffensive (Phase 2)
Linz Hbf.; Errichtung Fahrzeugpflegehalle
Linz Hbf. - Hörsching; Streckenausbau
Attnang-Puchheim; Erneuerung 15 kV-Schaltanlage Unterwerk
Pontebbana-Achse
Villach Hbf.; Erweiterung Zentralstellwerk
Pyhrn/Schober-Achse
Studenzen-Fladnitz; Errichtung Mittelstellwerk
Bruck a. d. Mur; Erweiterung Zentralstellwerk
Tauernachse
Spittal-Millstättersee; Errichtung Zentralstellwerk Faak am See; Errichtung Mittelstellwerk
Restliche Strecken
Wittmannsdorf - Wöllersdorf; Elektrifizierung
Großreifling; Errichtung Mittelstellwerk
Hieflau; Errichtung Mittelstellwerk
Eisenstadt - Neusiedl am See; Errichtung Zugleitbetrieb
Vorhaben und Programme mit Netzbezug
Auhof; Leasingraten Umformerwerk
Bahnsteigprogramm (2003)
Betriebliche Vorsorgemaßnahmen (2003)
Blindstromkompensationsanlagen (2003)
Diverse Vorhaben und Programme Telekom (2003)
EK- und Blockpostenrationalisierung; gemäß abgeschlossener
Vereinbarungen (2003)
Elektrische Weichenheizungen (2003)
Elektrobetriebsstellen (2003)
Energieoptimierungsanlagen (2003)
Fernwirkanlagen und leittechnische Einrichtungen (2003)
Gasanlagen (2003)
Licht- und Kraftanlagen (2003)
Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit (2003)
Ötztal; Leasingraten Umformerwerk
Reinvestition Brückenbau (2003)
Reinvestition EK-Sicherungsanlagen (2003)
Reinvestition Fahrleitung (2003)
Reinvestition Fahrweg (2003)
Reinvestition Hochbau (2003)
Reinvestition Straßen, Wege, Plätze (2003)
Reinvestition Übertragungsleitungen (2003)
Reinvestition Umformerwerke (2003)
Reinvestition Unterwerke (2003)
Unterwerksumspanner Erneuerung (2003 bis 2006)
Vorsorge für Unvorhergesehenes und Unbekanntes (2003) Wasser- und Kanalanschlüsse (2003)
Zugvorheizanlagen (2003)
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.