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Kurz gesagt

Diese Verordnung regelt die Einrichtung von Studienrichtungen an der Hochschule für Musik und darstellende Kunst in Wien. Sie listet spezifische Studienrichtungen und deren Studienzweige auf, die an verschiedenen Abteilungen dieser Hochschule angeboten werden.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
RIS Dokument Kurztitel1. Durchführungsverordnung zum Kunsthochschul-Studiengesetz KundmachungsorganBGBl. Nr. 557/1983 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 131/1998Bundesgesetzblatt Nr. 557 aus 1983, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 131 aus 1998, §/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage§ 4Paragraph 4 Inkrafttretensdatum01.09.1991 Außerkrafttretensdatum30.09.2003 BeachteTritt für die ordentlichen Studierenden mit dem Inkrafttreten der Studienpläne der jeweiligen Studienrichtung an der jeweiligen Universität, spätestens jedoch mit Ablauf des 30. September 2003, außer Kraft (vgl. § 75a Abs. 2, BGBl. I Nr. 131/1998 und § 75 Abs. 3 außer Kraft vergleiche Paragraph 75 a, Absatz 2,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 131 aus 1998, und Paragraph 75, Absatz 3, idF BGBl. I Nr. 53/2002).in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 53 aus 2002,). Text § 4. An der Hochschule für Musik und darstellende Kunst in Wien werden folgende Studienrichtungen eingerichtet: Paragraph 4, An der Hochschule für Musik und darstellende Kunst in Wien werden folgende Studienrichtungen eingerichtet: 1.Ziffer eins An der Abteilung Komposition, Musiktheorie und Dirigentenausbildung die Studienrichtungen: Komposition und Musiktheorie (mit den Studienzweigen: Komposition; Musiktheorie); Musikleitung (mit den Studienzweigen: Orchesterdirigieren; Chordirigieren; Korrepetition). 2.Ziffer 2 An der Abteilung Tasteninstrumente die Studienrichtungen: Klavier; Orgel; Cembalo; Klavierkammermusik; Klavier-Vokalbegleitung. 3.Ziffer 3 An der Abteilung Streichinstrumente und andere Saiteninstrumente die Studienrichtungen: Violine; Viola; Violoncello; Kontrabaß; Gitarre; Harfe. 4.Ziffer 4 An der Abteilung Blas- und Schlaginstrumente die Studienrichtungen: Flöte; Blockflöte; Oboe; Klarinette; Fagott; Saxophon; Horn; Trompete; Posaune; Baßtuba; Schlaginstrumente. 5.Ziffer 5 An der Abteilung Musikpädagogik die Studienrichtungen: Instrumental(Gesangs)pädagogik; Musik- und Bewegungserziehung mit dem ersten Studienabschnitt. 6.Ziffer 6 An der Abteilung Kirchenmusik die Studienrichtungen: Katholische Kirchenmusik (mit den Studienzweigen: Chorleitung und Kantorenausbildung; Orgel); Evangelische Kirchenmusik (mit den Studienzweigen: Chorleitung und Kantorenausbildung; Orgel). 7.Ziffer 7 An der Abteilung Sologesang und musikdramatische Darstellung die Studienrichtungen: Gesang (mit den Studienzweigen: Lied und Oratorium; Musikdramatische Darstellung); Musiktheaterregie. 8.Ziffer 8 An der Abteilung Schauspiel und Regie („Max Reinhardt-Seminar'') die Studienrichtung Darstellende Kunst (mit den Studienzweigen: Schauspiel; Regie). 9.Ziffer 9 An der Abteilung Film und Fernsehen die Studienrichtungen: Bildtechnik und Kamera; Buch und Dramaturgie; Produktion; Regie; Schnitt.

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.