Kurz gesagt
Diese Verordnung regelt die Einrichtung von Studienrichtungen an der Hochschule für Musik und darstellende Kunst in Wien. Sie listet spezifische Studienrichtungen und deren Studienzweige auf, die an verschiedenen Abteilungen dieser Hochschule angeboten werden.
Was es regelt
- Die spezifischen Studienrichtungen, die an der Hochschule für Musik und darstellende Kunst in Wien eingerichtet werden.
- Die Zuordnung dieser Studienrichtungen zu den jeweiligen Abteilungen der Hochschule.
- Die Studienzweige, die innerhalb bestimmter Studienrichtungen angeboten werden.
Wen es betrifft
- Die Hochschule für Musik und darstellende Kunst in Wien.
- Studierende, die an dieser Hochschule studieren möchten.
Eckpunkte
- Die Verordnung trat am 01.09.1991 in Kraft.
- Sie trat spätestens am 30.09.2003 außer Kraft.
- Es werden 9 Abteilungen mit verschiedenen Studienrichtungen und Studienzweigen aufgeführt.
- Beispiele für Studienrichtungen sind Komposition, Klavier, Violine, Flöte, Instrumental(Gesangs)pädagogik, Katholische Kirchenmusik, Gesang, Darstellende Kunst und Film und Fernsehen.
📄 Gesetzestext
RIS Dokument
Kurztitel1. Durchführungsverordnung zum Kunsthochschul-Studiengesetz
KundmachungsorganBGBl. Nr. 557/1983 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 131/1998Bundesgesetzblatt Nr. 557 aus 1983, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 131 aus 1998,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage§ 4Paragraph 4
Inkrafttretensdatum01.09.1991
Außerkrafttretensdatum30.09.2003
BeachteTritt für die ordentlichen Studierenden mit dem Inkrafttreten der
Studienpläne der jeweiligen Studienrichtung an der jeweiligen
Universität, spätestens jedoch mit Ablauf des 30. September 2003,
außer Kraft (vgl. § 75a Abs. 2, BGBl. I Nr. 131/1998 und § 75 Abs. 3 außer Kraft vergleiche Paragraph 75 a, Absatz 2,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 131 aus 1998, und Paragraph 75, Absatz 3,
idF BGBl. I Nr. 53/2002).in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 53 aus 2002,).
Text § 4. An der Hochschule für Musik und darstellende Kunst in Wien werden folgende Studienrichtungen eingerichtet: Paragraph 4, An der Hochschule für Musik und darstellende Kunst in Wien werden folgende Studienrichtungen eingerichtet:
1.Ziffer eins
An der Abteilung Komposition, Musiktheorie und Dirigentenausbildung die Studienrichtungen: Komposition und Musiktheorie (mit den Studienzweigen: Komposition;
Musiktheorie); Musikleitung (mit den Studienzweigen:
Orchesterdirigieren; Chordirigieren; Korrepetition).
2.Ziffer 2
An der Abteilung Tasteninstrumente die Studienrichtungen:
Klavier; Orgel; Cembalo; Klavierkammermusik;
Klavier-Vokalbegleitung.
3.Ziffer 3
An der Abteilung Streichinstrumente und andere Saiteninstrumente die Studienrichtungen: Violine; Viola; Violoncello; Kontrabaß;
Gitarre; Harfe.
4.Ziffer 4
An der Abteilung Blas- und Schlaginstrumente die Studienrichtungen: Flöte; Blockflöte; Oboe; Klarinette;
Fagott; Saxophon; Horn; Trompete; Posaune; Baßtuba;
Schlaginstrumente.
5.Ziffer 5
An der Abteilung Musikpädagogik die Studienrichtungen:
Instrumental(Gesangs)pädagogik; Musik- und Bewegungserziehung mit dem ersten Studienabschnitt.
6.Ziffer 6
An der Abteilung Kirchenmusik die Studienrichtungen: Katholische Kirchenmusik (mit den Studienzweigen: Chorleitung und Kantorenausbildung; Orgel); Evangelische Kirchenmusik (mit den Studienzweigen: Chorleitung und Kantorenausbildung; Orgel).
7.Ziffer 7
An der Abteilung Sologesang und musikdramatische Darstellung die Studienrichtungen: Gesang (mit den Studienzweigen: Lied und Oratorium; Musikdramatische Darstellung); Musiktheaterregie.
8.Ziffer 8
An der Abteilung Schauspiel und Regie („Max Reinhardt-Seminar'') die Studienrichtung Darstellende Kunst (mit den Studienzweigen: Schauspiel; Regie).
9.Ziffer 9
An der Abteilung Film und Fernsehen die Studienrichtungen:
Bildtechnik und Kamera; Buch und Dramaturgie; Produktion; Regie; Schnitt.
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.