Kurz gesagt
Dieses Abkommen regelt die Besteuerung von Zinserträgen zwischen der Republik Österreich und den Cayman Islands, basierend auf einem Muster der Europäischen Union. Es legt fest, wie und wann diese Besteuerung wirksam wird.
Was es regelt
- Die Besteuerung von Zinserträgen zwischen Österreich und den Cayman Islands.
- Den Zeitpunkt der Anwendbarkeit der Vereinbarungen.
- Die Verpflichtung beider Seiten zur Erledigung der innerstaatlichen Formalitäten für das Inkrafttreten.
- Die gegenseitige Notifikation über den Abschluss dieser Formalitäten.
Wen es betrifft
- Die Regierung der Republik Österreich.
- Die Regierung der Cayman Islands.
Eckpunkte
- Das Abkommen basiert auf einem Muster, das am 22. Juni 2004 angenommen wurde.
- Es wird anwendbar, sobald die Bestimmungen der Richtlinie 2003/48/EG im Bereich der Zinsertragsbesteuerung anzuwenden sind.
- Das Inkrafttreten setzt die gegenseitige Notifikation über den Abschluss der innerstaatlichen Formalitäten voraus.
- Das Abkommen wurde in Wien am 3. Dezember 2004 und in Grand Cayman am 12. April 2005 unterzeichnet.
📄 Gesetzestext
RIS Dokument KurztitelAbkommen über die Besteuerung von Zinserträgen (Vereinigtes Königreich)
KundmachungsorganBGBl. III Nr. 139/2005Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 139 aus 2005,
TypVertrag – Vereinigtes Königreich
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/AnlageAnl. 2Anlage 2
Inkrafttretensdatum01.07.2005
Index39/03 Doppelbesteuerung
TextA. Schreiben der Regierung der Republik Österreich
Exzellenz,
ich beehre mich, auf den Text des vorgeschlagenen Musters für ein „Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen zwischen der Republik Österreich und den Cayman Islands Bezug zu nehmen, das von der Hochrangigen Gruppe (Zinsertragsbesteuerung) des Rates der Minister der Europäischen Union am 22. Juni 2004 angenommen wurde.
Im Hinblick auf den oben genannten Text beehre ich mich, Ihnen
das Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen als Anlage 1 zu diesem Brief vorzuschlagen;
vorzuschlagen, dass die genannten Vereinbarungen zu dem Zeitpunkt anwendbar werden, ab dem die Bestimmungen der Richtlinie des Rates 2003/48/EG im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen anzuwenden sind, welcher den in Artikel 17 (2) der Richtlinie genannten Voraussetzungen entspricht, vorbehaltlich der gegenseitigen Notifikation, dass die in den innerstaatlichen Verfassungen vorgesehenen Formalitäten für ein Inkrafttreten dieser Vereinbarungen abgeschlossen sind;
vorzuschlagen, dass sich beide Seiten verpflichten, die in ihren innerstaatlichen Verfassungen vorgesehenen Formalitäten für ein Inkrafttreten dieses Abkommens schnellstmöglich zu erledigen und sich gegenseitig unverzüglich zu notifizieren, wenn diese Formalitäten abgeschlossen sind.
Sofern Ihre Regierung dem Vorstehenden zustimmen kann, beehre ich mich vorzuschlagen, dass dieses Schreiben samt Anlage 1 und Ihre Bestätigung zusammen ein Abkommen zwischen Österreich und den Cayman Islands bilden.
Genehmigen Sie, Exzellenz, den Ausdruck unserer ausgezeichnetsten
Hochachtung.
Für die Regierung der Republik Österreich
Ursula Plassnik
Geschehen zu Wien, am 3. Dezember 2004, in deutscher und englischer Sprache in dreifacher Ausfertigung.
B. Schreiben der Regierung der Cayman Islands
Exzellenz,
ich beehre mich, den Eingang Ihres heutigen Schreibens mit folgendem Wortlaut zu bestätigen:
(Anm.: es folgt der Text des Schreibens)Anmerkung, es folgt der Text des Schreibens)
Ich darf Ihnen die Zustimmung der Regierung der Cayman Islands zum Inhalt Ihres Schreibens vom 3. Dezember 2004 bestätigen. Genehmigen Sie, Exzellenz, den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.
Kenneth Jefferson
Geschehen zu Grand Cayman, Cayman Islands, am 12. April 2005, in deutscher und englischer Sprache in dreifacher Ausfertigung.
Zuletzt aktualisiert am25.04.2025
Gesetzesnummer20004251
DokumentnummerNOR40068626
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.