Kurz gesagt
Dieses Gesetz regelt die Pflichten für Betriebe der oberen Klasse, einen Sicherheitsbericht zu erstellen, um schwere Unfälle zu verhüten und deren Folgen für Mensch und Umwelt zu begrenzen. Es stellt sicher, dass umfassende Sicherheitsmaßnahmen geplant und umgesetzt werden.
Was es regelt
- Die Erstellung eines Sicherheitsberichts durch Betriebe der oberen Klasse.
- Die Darlegung der Umsetzung eines Sicherheitskonzepts und eines Sicherheitsmanagementsystems.
- Die Ermittlung von Gefahren schwerer Unfälle und die Ergreifung von Maßnahmen zu deren Verhütung und Begrenzung.
- Die Bereitstellung von Informationen für interne und externe Notfallpläne sowie für die Raumplanung.
Wen es betrifft
- Inhaber von Betrieben der oberen Klasse.
- Behörden, die für die Erstellung von Notfallplänen und die Raumplanung zuständig sind.
Eckpunkte
- Der Sicherheitsbericht muss darlegen, dass ein Sicherheitskonzept und ein Sicherheitsmanagementsystem umgesetzt wurden.
- Es müssen alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung schwerer Unfälle und zur Begrenzung der Folgen für Mensch und Umwelt ergriffen werden.
- Ein interner Notfallplan muss vorliegen und Informationen für externe Notfallpläne bereitgestellt werden.
- Der Sicherheitsbericht muss bei neuen Seveso-Betrieben binnen einer angemessenen Frist vor Inbetriebnahme und bei sonstigen Seveso-Betrieben innerhalb von zwei Jahren übermittelt werden.
📄 Gesetzestext
RIS Dokument KurztitelAbfallwirtschaftsgesetz 2002
KundmachungsorganBGBl. I Nr. 102/2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2017Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 102 aus 2002, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 70 aus 2017,
TypBG
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage§ 59fParagraph 59 f
Inkrafttretensdatum20.06.2017
AbkürzungAWG 2002
Index83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz
TextSicherheitsbericht§ 59f.Paragraph 59 f,
(1)Absatz eins,Der Inhaber eines Betriebs der oberen Klasse muss einen Sicherheitsbericht nach Maßgabe einer Verordnung gemäß § 65 Abs. 1 Z 6 erstellen, in dem dargelegt wird, dassDer Inhaber eines Betriebs der oberen Klasse muss einen Sicherheitsbericht nach Maßgabe einer Verordnung gemäß Paragraph 65, Absatz eins, Ziffer 6, erstellen, in dem dargelegt wird, dass
1.Ziffer eins
ein Sicherheitskonzept umgesetzt wurde und ein Sicherheitsmanagementsystem zu seiner Anwendung vorhanden ist;
2.Ziffer 2
die Gefahren schwerer Unfälle ermittelt und alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung derartiger Unfälle und zur Begrenzung der Folgen für Mensch und Umwelt ergriffen wurden;
3.Ziffer 3
die Auslegung, die Errichtung, der Betrieb und die Instandhaltung sämtlicher Anlagenteile und die für ihr Funktionieren erforderlichen Infrastrukturen, die im Zusammenhang mit der Gefahr schwerer Unfälle im Betrieb stehen, ausreichend sicher und zuverlässig sind;
4.Ziffer 4
ein interner Notfallplan vorliegt, damit bei einem schweren Unfall die erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden können, und dem zu entnehmen ist, dass den für die Erstellung des externen Notfallplans zuständigen Behörden Informationen bereitgestellt wurden, um die Erstellung des externen Notfallplans zu ermöglichen;
5.Ziffer 5
den für die örtliche und die überörtliche Raumplanung zuständigen Behörden ausreichende Informationen als Grundlage für Entscheidungen über die Ansiedlung neuer Tätigkeiten oder Entwicklungen in der Nachbarschaft bestehender Betriebe bereitgestellt wurden.
(2)Absatz 2,Der Sicherheitsbericht muss der Behörde innerhalb folgender Fristen übermittelt werden:
1.Ziffer eins
bei neuen Seveso-Betrieben binnen einer angemessenen Frist vor Inbetriebnahme bzw. Vornahme der Änderung, die eine Änderung des Verzeichnisses von Seveso-Stoffen zur Folge hat bzw. ab dem Zeitpunkt, ab dem sich die Einstufung des Betriebs ändert;
2.Ziffer 2
bei sonstigen Seveso-Betrieben innerhalb einer Frist von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt, ab dem der Seveso-Betrieb den §§ 59a bis 59m unterliegt.bei sonstigen Seveso-Betrieben innerhalb einer Frist von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt, ab dem der Seveso-Betrieb den Paragraphen 59 a bis 59 m unterliegt.
Zuletzt aktualisiert am12.04.2021
Gesetzesnummer20002086
DokumentnummerNOR40193417
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.