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Kurz gesagt

Diese Verordnung regelt die Zuteilung von Frequenzen für Richtfunkverteilsysteme im 26 GHz-Bereich. Sie legt fest, welche Frequenzbereiche genutzt werden dürfen und unter welchen Bedingungen dies geschieht.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
RIS Dokument Kurztitel26 GHz-Richtfunkverteilsysteme-Verordnung KundmachungsorganBGBl. II Nr. 318/1999 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 251/2000Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 318 aus 1999, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 251 aus 2000, §/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage§ 3Paragraph 3 Inkrafttretensdatum15.09.1999 Außerkrafttretensdatum31.08.2000 TextAbschnitt 2 Frequenzzuteilung Allgemeine Voraussetzungen für die Frequenzzuteilung § 3. (1) Für Richtfunkverteilsysteme steht der Duplex-Frequenzbereich 24,549-25,053 GHz (Unterband)/25,557-26,061 GHz (Oberband) zur Verfügung. Die Frequenzzuteilung wird unter Zugrundelegung der Kanalaufteilung gemäß CEPT-Empfehlung T/R 13-02 Annex B durchgeführt.Paragraph 3, (1) Für Richtfunkverteilsysteme steht der Duplex-Frequenzbereich 24,549-25,053 GHz (Unterband)/25,557-26,061 GHz (Oberband) zur Verfügung. Die Frequenzzuteilung wird unter Zugrundelegung der Kanalaufteilung gemäß CEPT-Empfehlung T/R 13-02 Annex B durchgeführt. (2)Absatz 2,Die Frequenzblöcke werden entsprechend der folgenden Tabelle zugeteilt: -------------------------------------------------------------------- Zuteilbare         Interessenten, an die eine     Verwendungszweck, Frequenzblöcke     Zuteilung erfolgen könnte     Nutzungsbedingungen -------------------------------------------------------------------- 14 duplexfähige     Netzbetreiber           Richtfunkverteilsysteme Frequenzblöcke mit                          für kommerzielle einer maximalen                             Nutzung; Bandbreite von 28 MHz                       technische Merkmale                                             gemäß EN 301 213                                             Part 1-4 -------------------------------------------------------------------- 4 duplexfähige      Hersteller- und         Technische Erprobungen Frequenzblöcke mit  Vertriebsfirmen von     von einer maximalen     Richtfunkgeräten,       Richtfunkverteilsystemen Bandbreite von      Netzbetreiber 28 Mhz                     Sonstige Interessenten, Richtfunkverteilsysteme                     ausgenommen             für innerbetriebliche                     Netzbetreiber           Zwecke; technische                                             Merkmale gemäß                                             EN 301 213 Part 1-4 ------------------------------------------------------------------ (3)Absatz 3,Die Anzahl der für kommerzielle Nutzung zuteilbaren Frequenzblöcke kann in einzelnen Versorgungsbereichen aus Gründen der Frequenzverträglichkeit mit Netzen anderer Betreiber oder mit anderen Funkdiensten zur Sicherstellung einer störungsfreien und effizienten Frequenznutzung eingeschränkt sein.

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.