Kurz gesagt
Diese Verordnung regelt die Zuteilung von Frequenzen für Richtfunkverteilsysteme im 26 GHz-Bereich. Sie legt fest, welche Frequenzbereiche genutzt werden dürfen und unter welchen Bedingungen dies geschieht.
Was es regelt
- Die Verfügbarkeit des Duplex-Frequenzbereichs 24,549-25,053 GHz (Unterband)/25,557-26,061 GHz (Oberband) für Richtfunkverteilsysteme.
- Die Kanalaufteilung für die Frequenzzuteilung gemäß CEPT-Empfehlung T/R 13-02 Annex B.
- Die Zuteilung von Frequenzblöcken an verschiedene Interessenten und deren Verwendungszwecke.
- Mögliche Einschränkungen der Anzahl zuteilbarer Frequenzblöcke in bestimmten Versorgungsbereichen.
Wen es betrifft
- Netzbetreiber, die Richtfunkverteilsysteme für kommerzielle Nutzung betreiben.
- Hersteller- und Vertriebsfirmen von Richtfunkgeräten sowie Netzbetreiber für technische Erprobungen.
- Sonstige Interessenten (ausgenommen Netzbetreiber) für innerbetriebliche Richtfunkverteilsysteme.
Eckpunkte
- Der verfügbare Frequenzbereich für Richtfunkverteilsysteme ist 24,549-25,053 GHz (Unterband)/25,557-26,061 GHz (Oberband).
- Es gibt 14 duplexfähige Frequenzblöcke mit einer maximalen Bandbreite von 28 MHz für Netzbetreiber zur kommerziellen Nutzung.
- Es gibt 4 duplexfähige Frequenzblöcke mit einer maximalen Bandbreite von 28 MHz für technische Erprobungen oder innerbetriebliche Zwecke.
- Die Anzahl der Frequenzblöcke kann in bestimmten Gebieten eingeschränkt werden, um Störungen zu vermeiden.
📄 Gesetzestext
RIS Dokument
Kurztitel26 GHz-Richtfunkverteilsysteme-Verordnung
KundmachungsorganBGBl. II Nr. 318/1999 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 251/2000Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 318 aus 1999, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 251 aus 2000,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage§ 3Paragraph 3
Inkrafttretensdatum15.09.1999
Außerkrafttretensdatum31.08.2000
TextAbschnitt 2
Frequenzzuteilung
Allgemeine Voraussetzungen für die Frequenzzuteilung
§ 3. (1) Für Richtfunkverteilsysteme steht der Duplex-Frequenzbereich 24,549-25,053 GHz (Unterband)/25,557-26,061 GHz (Oberband) zur Verfügung. Die Frequenzzuteilung wird unter Zugrundelegung der Kanalaufteilung gemäß CEPT-Empfehlung T/R 13-02 Annex B durchgeführt.Paragraph 3, (1) Für Richtfunkverteilsysteme steht der Duplex-Frequenzbereich 24,549-25,053 GHz (Unterband)/25,557-26,061 GHz (Oberband) zur Verfügung. Die Frequenzzuteilung wird unter Zugrundelegung der Kanalaufteilung gemäß CEPT-Empfehlung T/R 13-02 Annex B durchgeführt.
(2)Absatz 2,Die Frequenzblöcke werden entsprechend der folgenden Tabelle zugeteilt:
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Zuteilbare Interessenten, an die eine Verwendungszweck,
Frequenzblöcke Zuteilung erfolgen könnte Nutzungsbedingungen
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14 duplexfähige Netzbetreiber Richtfunkverteilsysteme
Frequenzblöcke mit für kommerzielle
einer maximalen Nutzung;
Bandbreite von 28 MHz technische Merkmale
gemäß EN 301 213
Part 1-4
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4 duplexfähige Hersteller- und Technische Erprobungen
Frequenzblöcke mit Vertriebsfirmen von von
einer maximalen Richtfunkgeräten, Richtfunkverteilsystemen
Bandbreite von Netzbetreiber
28 Mhz
Sonstige Interessenten, Richtfunkverteilsysteme
ausgenommen für innerbetriebliche
Netzbetreiber Zwecke; technische
Merkmale gemäß
EN 301 213 Part 1-4
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(3)Absatz 3,Die Anzahl der für kommerzielle Nutzung zuteilbaren Frequenzblöcke kann in einzelnen Versorgungsbereichen aus Gründen der Frequenzverträglichkeit mit Netzen anderer Betreiber oder mit anderen Funkdiensten zur Sicherstellung einer störungsfreien und effizienten Frequenznutzung eingeschränkt sein.
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.