Kurz gesagt
Diese Verordnung überträgt den Österreichischen Bundesbahnen die Planung spezifischer Eisenbahninfrastrukturvorhaben. Sie legt fest, welche Projekte geplant werden sollen und das dafür vorgesehene Planungskostenvolumen.
Was es regelt
- Die Übertragung von Eisenbahninfrastrukturvorhaben zur Planung an die Österreichischen Bundesbahnen.
- Die Liste der zu planenden Projekte, aufgeteilt nach Achsen wie Brennerachse, Donauachse, Pontebbana-Achse, Pyhrn/Schober-Achse, Tauernachse und Raum Wien.
- Das Planungskostenvolumen für diese Vorhaben.
Wen es betrifft
- Die Österreichischen Bundesbahnen, da ihnen die Planung der Vorhaben übertragen wird.
Eckpunkte
- Die Verordnung trat am 25.08.2001 in Kraft und trat am 31.12.2001 außer Kraft.
- Das gesamte Planungskostenvolumen (ohne Eigenleistungen) beträgt 193,1 Millionen Schilling auf Preisbasis 1. Jänner 1996.
- Die Vorhaben umfassen Bahnhofsumbauten, Streckenausbauten, Errichtungen von Überleitstellen und Linienverbesserungen.
- Die Planung erfolgt in Abstimmung mit der Brenner-Eisenbahn-Gesellschaft für den Bahnhofsumbau Jenbach.
📄 Gesetzestext
RIS Dokument
Kurztitel3. ÖBB-Übertragungs-Verordnung
KundmachungsorganBGBl. II Nr. 83/1997 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 308/2001Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 83 aus 1997, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 308 aus 2001,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage§ 1Paragraph eins
Inkrafttretensdatum25.08.2001
Außerkrafttretensdatum31.12.2001
Text § 1. Den Österreichischen Bundesbahnen werden folgende Eisenbahninfrastrukturvorhaben zur Planung übertragen, wobei sich nach den von den Österreichischen Bundesbahnen glaubhaft gemachten Plänen ein Planungskostenvolumen (ohne Eigenleistungen) auf Preisbasis 1. Jänner 1996 in der Höhe von insgesamt 193,1 Millionen Schilling ergibt: Paragraph eins, Den Österreichischen Bundesbahnen werden folgende Eisenbahninfrastrukturvorhaben zur Planung übertragen, wobei sich nach den von den Österreichischen Bundesbahnen glaubhaft gemachten Plänen ein Planungskostenvolumen (ohne Eigenleistungen) auf Preisbasis 1. Jänner 1996 in der Höhe von insgesamt 193,1 Millionen Schilling ergibt:
Brennerachse
Bf. Jenbach; Bahnhofsumbau (in Abstimmung mit der Brenner-Eisenbahn-Gesellschaft)
Überleitstelle Jodok; Errichtung
Donauachse
Bf. Amstetten (Verschub); Bahnhofsumbau
Bf. Attnang-Puchheim; Bahnhofsumbau
Bf. Böheimkirchen; Bahnhofsumbau
Bf. Kirchstetten; Bahnhofsumbau
Bf. Loosdorf; Bahnhofsumbau und Bestandsstrecke
Bf. Melk; Bahnhofsumbau und Bestandsstrecke
Bf. St. Peter-Seitenstetten; Bahnhofsumbau
Salzburg-Freilassing; Streckenausbau
Pontebbana-Achse
Bf. Ebreichsdorf; Bahnhofsumbau
Bf. Friesach; Bahnhofsumbau
Bf. Kindberg; Bahnhofsumbau
Bf. Leoben; Bahnhofsverbesserung
Bf. Münchendorf; Bahnhofsumbau
Bf. Treibach-Althofen; Bahnhofsumbau Ebreichsdorf-Wampersdorf; Streckenausbau Münchendorf-Ebreichsdorf; Streckenausbau
Pyhrn/Schober-Achse
Betriebsausweiche Ennswald (Ennstal)
Betriebsausweiche Gasthof (Ennstal)
Betriebsausweiche Pichl (Ennstal)
Bf. Stainach-Irdning; Bahnhofsumbau
Bf. Liezen; Bahnhofsumbau
Bf. Wartberg a. d. Krems; Bahnhofsumbau
Schärding-Wernstein; Streckenausbau
Spital am Pyhrn (Restarbeiten)
Traidersbergtunnel
Umfahrung Schlierbach LV 11
Wartberg-Nußbach; Gleiszulegung LV 7/8
Tauernachse
Badgastein-Böckstein; Streckenausbau
Bf. Hopfgarten; Bahnhofsumbau
Bf. Saalfelden (Phase 2); Bahnhofsumbau
Golling 1; Linienverbesserung
Golling 2; Linienverbesserung
Paß Lueg; Linienverbesserung
Steinbach-Angertal; Streckenausbau
Sulzau; Linienverbesserung
Tenneck-Werfen; Linienverbesserung
Raum Wien
Donauuferbahn-Donauländebahn; Verbindung (Phase 1)
Donauuferbahn-Donauländebahn; Verbindung (Phase 2)
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.