Kurz gesagt
Diese Verordnung überträgt den Österreichischen Bundesbahnen die Planung für spezifische Eisenbahninfrastrukturvorhaben. Sie legt fest, welche Projekte geplant werden sollen und wie hoch das geschätzte Planungskostenvolumen dafür ist.
Was es regelt
- Die Übertragung von Planungsaufgaben für Eisenbahninfrastrukturvorhaben an die Österreichischen Bundesbahnen.
- Eine Liste konkreter Eisenbahninfrastrukturprojekte, die geplant werden sollen.
- Das geschätzte Planungskostenvolumen für diese Vorhaben.
- Die Preisbasis für die Berechnung der Planungskosten.
Wen es betrifft
- Die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) als beauftragte Stelle.
- Die Planung und Entwicklung der österreichischen Eisenbahninfrastruktur.
Eckpunkte
- Die ÖBB erhalten den Auftrag zur Planung spezifischer Eisenbahninfrastrukturvorhaben.
- Das gesamte Planungskostenvolumen (ohne Eigenleistungen) beträgt 194,5 Millionen Schilling.
- Die Preisbasis für die Kostenberechnung ist der 1. Jänner 1996.
- Die Verordnung listet detailliert Projekte entlang verschiedener Achsen auf, wie Arlbergachse, Brennerachse, Donauachse, Pontebbana-Achse, Pyhrn/Schober-Achse, Tauernachse und im Raum Wien.
📄 Gesetzestext
RIS Dokument
Kurztitel3. ÖBB-Übertragungs-Verordnung
KundmachungsorganBGBl. II Nr. 83/1997Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 83 aus 1997,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage§ 1Paragraph eins
Inkrafttretensdatum28.03.1997
Außerkrafttretensdatum31.05.2001
Text § 1. Den Österreichischen Bundesbahnen werden folgende Eisenbahninfrastrukturvorhaben zur Planung übertragen, wobei sich nach den von den Österreichischen Bundesbahnen glaubhaft gemachten Plänen ein Planungskostenvolumen (ohne Eigenleistungen) auf Preisbasis 1. Jänner 1996 in der Höhe von insgesamt 194,5 Millionen Schilling ergibt: Paragraph eins, Den Österreichischen Bundesbahnen werden folgende Eisenbahninfrastrukturvorhaben zur Planung übertragen, wobei sich nach den von den Österreichischen Bundesbahnen glaubhaft gemachten Plänen ein Planungskostenvolumen (ohne Eigenleistungen) auf Preisbasis 1. Jänner 1996 in der Höhe von insgesamt 194,5 Millionen Schilling ergibt:
Arlbergachse
Bf. Strengen; Nutzgleisverlängerung
Brennerachse
Bf. Jenbach; Bahnhofsumbau (in Abstimmung mit der Brenner-Eisenbahn-Gesellschaft)
Überleitstelle Jodok; Errichtung
Donauachse
Bf. Amstetten (Verschub); Bahnhofsumbau
Bf. Attnang-Puchheim; Bahnhofsumbau
Bf. Böheimkirchen; Bahnhofsumbau
Bf. Kirchstetten; Bahnhofsumbau
Bf. Loosdorf; Bahnhofsumbau und Bestandsstrecke
Bf. Melk; Bahnhofsumbau und Bestandsstrecke
Bf. St. Peter-Seitenstetten; Bahnhofsumbau
Salzburg-Freilassing; Streckenausbau
St. Valentin-Enns; Streckenausbau (Bestand)
Pontebbana-Achse
Bf. Ebreichsdorf; Bahnhofsumbau
Bf. Friesach; Bahnhofsumbau
Bf. Kindberg; Bahnhofsumbau
Bf. Leoben; Bahnhofsverbesserung
Bf. Münchendorf; Bahnhofsumbau
Bf. Treibach-Althofen; Bahnhofsumbau Ebreichsdorf-Wampersdorf; Streckenausbau Münchendorf-Ebreichsdorf; Streckenausbau
Pyhrn/Schober-Achse
Betriebsausweiche Ennswald (Ennstal)
Betriebsausweiche Gasthof (Ennstal)
Betriebsausweiche Pichl (Ennstal)
Bf. Stainach-Irdning; Bahnhofsumbau
Bf. Liezen; Bahnhofsumbau
Bf. Wartberg a. d. Krems; Bahnhofsumbau
Schärding-Wernstein; Streckenausbau
Spital am Pyhrn (Restarbeiten)
Traidersbergtunnel
Umfahrung Schlierbach LV 11
Wartberg-Nußbach; Gleiszulegung LV 7/8
Tauernachse
Badgastein-Böckstein; Streckenausbau
Bf. Hopfgarten; Bahnhofsumbau
Bf. Saalfelden (Phase 2); Bahnhofsumbau
Golling 1; Linienverbesserung
Golling 2; Linienverbesserung
Paß Lueg; Linienverbesserung
Steinbach-Angertal; Streckenausbau
Sulzau; Linienverbesserung
Tenneck-Werfen; Linienverbesserung
Raum Wien
Donauuferbahn-Donauländebahn; Verbindung (Phase 1)
Donauuferbahn-Donauländebahn; Verbindung (Phase 2)
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.