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Kurz gesagt

Dieses Gesetz überträgt den Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) die Planung und Durchführung spezifischer Eisenbahninfrastrukturvorhaben. Es legt auch das geschätzte Kostenvolumen für diese Projekte fest.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
RIS Dokument Kurztitel8. ÖBB-Übertragungs-Verordnung KundmachungsorganBGBl. II Nr. 201/2001 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 487/2001Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 201 aus 2001, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 487 aus 2001, §/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage§ 3Paragraph 3 Inkrafttretensdatum01.01.2002 Außerkrafttretensdatum09.09.2003 Text § 3. Den Österreichischen Bundesbahnen werden folgende Eisenbahninfrastrukturvorhaben zur Planung und Durchführung übertragen, wobei sich nach den von den Österreichischen Bundesbahnen glaubhaft gemachten Plänen ein Kostenvolumen (für Fremdleistungen und Entnahmen aus dem Dienstgütervorrat) auf Preisbasis 1. Jänner 2000 in der Höhe von insgesamt 239,699 Millionen Euro ergibt: Paragraph 3, Den Österreichischen Bundesbahnen werden folgende Eisenbahninfrastrukturvorhaben zur Planung und Durchführung übertragen, wobei sich nach den von den Österreichischen Bundesbahnen glaubhaft gemachten Plänen ein Kostenvolumen (für Fremdleistungen und Entnahmen aus dem Dienstgütervorrat) auf Preisbasis 1. Jänner 2000 in der Höhe von insgesamt 239,699 Millionen Euro ergibt: Brennerachse Kufstein; Errichtung Aufzüge Donauachse Wien Zvbf.-Hegyeshalom; ETCS Wien Zvbf.; Erneuerung Rechnersysteme Pontebbana-Achse Bruck an der Mur; Errichtung Zentralstellwerk Liesing; Errichtung Parkdeck und Busbahnhof (Kostenbeitrag ÖBB) Payerbach-Reichenau; Errichtung Mittelstellwerk St.Veit an der Glan; Errichtung Betriebsfernsteuerzentrale Zeltweg; Errichtung Mittelstellwerk (Phase 2) Pyhrn/Schober-Achse Windischgarsten; Errichtung Mittelstellwerk Raum Wien Wien Matzleinsdorf; Errichtung Zentralstellwerk Restliche Strecken Baumgartenberg; Bahnhofsumbau Retz; Erweiterung Betriebsfernsteuerzentrale (Phase 3) Vorhaben und Programme mit Netzbezug Bahnsteigprogramm (2001) Diverse Eisenbahnkreuzungen (2001) Diverse Vorhaben Telekom (2001) Druckluft- und WC-Entsorgungsanlagen (2001) EK- und Blockpostenrationalisierung, gemäß abgeschlossener Vereinbarungen (2001) Elektrische Weichenheizungen (2001) Energieoptimierungsanlagen (2001) Gasanlagen (2001) Golling-St. Johann; Verstärkung der 110 kV-Übertragungsleitung Grundeinlösen (2001) Licht- und Kraftanlagen (2001) Nichtplanbare Sofortmaßnahmen (2001) Reinvestition Brückenbau (2001) Reinvestition Fahrleitung (2001) Reinvestition Fahrweg (2001) Reinvestition Hochbau (2001) Reinvestition Unterwerke (2001) Sonstige Erfordernisse für Fahrleitung, Unterwerke, Licht und Kraft (2001) Wasser- und Kanalanschlüsse (2001)

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.