Kurz gesagt
Dieses Gesetz überträgt den Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) die Planung und Durchführung spezifischer Eisenbahninfrastrukturvorhaben. Es legt auch das geschätzte Kostenvolumen für diese Projekte fest.
Was es regelt
- Die Übertragung von Eisenbahninfrastrukturvorhaben an die ÖBB.
- Die Planung und Durchführung dieser Vorhaben durch die ÖBB.
- Das geschätzte Kostenvolumen für die genannten Projekte.
- Eine Liste spezifischer Projekte und Programme im Eisenbahnbereich.
Wen es betrifft
- Die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB).
- Projekte und Programme im Zusammenhang mit der Eisenbahninfrastruktur.
Eckpunkte
- Die ÖBB erhalten die Aufgabe, bestimmte Eisenbahninfrastrukturvorhaben zu planen und durchzuführen.
- Das geschätzte Kostenvolumen für diese Vorhaben beträgt insgesamt 239,699 Millionen Euro (auf Preisbasis 1. Jänner 2000).
- Die Liste der Vorhaben umfasst Projekte wie die Errichtung von Stellwerken, die Erneuerung von Rechnersystemen und verschiedene Reinvestitionen (z.B. Brückenbau, Fahrleitung).
- Das Gesetz trat am 01.01.2002 in Kraft und trat am 09.09.2003 außer Kraft.
📄 Gesetzestext
RIS Dokument
Kurztitel8. ÖBB-Übertragungs-Verordnung
KundmachungsorganBGBl. II Nr. 201/2001 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 487/2001Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 201 aus 2001, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 487 aus 2001,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage§ 3Paragraph 3
Inkrafttretensdatum01.01.2002
Außerkrafttretensdatum09.09.2003
Text § 3. Den Österreichischen Bundesbahnen werden folgende Eisenbahninfrastrukturvorhaben zur Planung und Durchführung übertragen, wobei sich nach den von den Österreichischen Bundesbahnen glaubhaft gemachten Plänen ein Kostenvolumen (für Fremdleistungen und Entnahmen aus dem Dienstgütervorrat) auf Preisbasis 1. Jänner 2000 in der Höhe von insgesamt 239,699 Millionen Euro ergibt: Paragraph 3, Den Österreichischen Bundesbahnen werden folgende Eisenbahninfrastrukturvorhaben zur Planung und Durchführung übertragen, wobei sich nach den von den Österreichischen Bundesbahnen glaubhaft gemachten Plänen ein Kostenvolumen (für Fremdleistungen und Entnahmen aus dem Dienstgütervorrat) auf Preisbasis 1. Jänner 2000 in der Höhe von insgesamt 239,699 Millionen Euro ergibt:
Brennerachse
Kufstein; Errichtung Aufzüge
Donauachse
Wien Zvbf.-Hegyeshalom; ETCS
Wien Zvbf.; Erneuerung Rechnersysteme
Pontebbana-Achse
Bruck an der Mur; Errichtung Zentralstellwerk
Liesing; Errichtung Parkdeck und Busbahnhof (Kostenbeitrag ÖBB)
Payerbach-Reichenau; Errichtung Mittelstellwerk
St.Veit an der Glan; Errichtung Betriebsfernsteuerzentrale Zeltweg; Errichtung Mittelstellwerk (Phase 2) Pyhrn/Schober-Achse
Windischgarsten; Errichtung Mittelstellwerk
Raum Wien
Wien Matzleinsdorf; Errichtung Zentralstellwerk
Restliche Strecken
Baumgartenberg; Bahnhofsumbau
Retz; Erweiterung Betriebsfernsteuerzentrale (Phase 3)
Vorhaben und Programme mit Netzbezug
Bahnsteigprogramm (2001)
Diverse Eisenbahnkreuzungen (2001)
Diverse Vorhaben Telekom (2001)
Druckluft- und WC-Entsorgungsanlagen (2001)
EK- und Blockpostenrationalisierung, gemäß abgeschlossener
Vereinbarungen (2001)
Elektrische Weichenheizungen (2001)
Energieoptimierungsanlagen (2001)
Gasanlagen (2001)
Golling-St. Johann; Verstärkung der 110 kV-Übertragungsleitung
Grundeinlösen (2001)
Licht- und Kraftanlagen (2001)
Nichtplanbare Sofortmaßnahmen (2001)
Reinvestition Brückenbau (2001)
Reinvestition Fahrleitung (2001)
Reinvestition Fahrweg (2001)
Reinvestition Hochbau (2001)
Reinvestition Unterwerke (2001)
Sonstige Erfordernisse für Fahrleitung, Unterwerke, Licht und Kraft
(2001)
Wasser- und Kanalanschlüsse (2001)
🔗 Zur amtlichen Quelle
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.