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Kurz gesagt

Dieses Abkommen regelt die Besteuerung von Zinserträgen zwischen der Republik Österreich und Anguilla, um eine effektive Besteuerung gemäß der EU-Richtlinie 2003/48/EG zu gewährleisten.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
RIS Dokument KurztitelAbkommen über die Besteuerung von Zinserträgen (Vereinigtes Königreich) KundmachungsorganBGBl. III Nr. 140/2005Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 140 aus 2005, TypVertrag – Vereinigtes Königreich §/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage§ 0Paragraph 0 Inkrafttretensdatum01.07.2005 Unterzeichnungsdatum03.12.2004 Index39/03 Doppelbesteuerung LangtitelAbkommen – in Form eines Briefwechsels – zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung von Anguilla über die Besteuerung von Zinserträgen StF: BGBl. III Nr. 140/2005 (NR: GP XXII RV 885 VV S. 109. BR: AB 7270 S. 722.) SprachenDeutsch, Englisch RatifikationstextDie Mitteilungen gemäß Art. 12 des Abkommens wurden am 27. Mai 2005 bzw. 17. Juni 2005 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Art. 12 mit 17. Juli 2005 in Kraft.Die Mitteilungen gemäß Artikel 12, des Abkommens wurden am 27. Mai 2005 bzw. 17. Juni 2005 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Artikel 12, mit 17. Juli 2005 in Kraft. Ebenfalls gemäß Art. 12 gelten die Bestimmungen dieses Abkommens aber schon ab dem Zeitpunkt, an dem die Richtlinie 2003/48/EG des Rates vom 3. Juni 2003 im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen (ABl. Nr. L 157 vom 26.06.2003 S. 38) gemäß ihrem Art. 17 Abs. 2 und 3 anzuwenden ist, das heißt ab 1. Juli 2005.Ebenfalls gemäß Artikel 12, gelten die Bestimmungen dieses Abkommens aber schon ab dem Zeitpunkt, an dem die Richtlinie 2003/48/EG des Rates vom 3. Juni 2003 im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen Amtsblatt Nummer L 157 vom 26.06.2003 Seite 38) gemäß ihrem Artikel 17, Absatz 2 und 3 anzuwenden ist, das heißt ab 1. Juli 2005. Präambel/PromulgationsklauselDer Nationalrat hat beschlossen: Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt. In dem Wunsch, ein Abkommen zu schließen, das es ermöglicht, Zinserträge, die in einer Vertragspartei an einen wirtschaftlichen Eigentümer gezahlt werden, bei dem es sich um eine natürliche Person mit Wohnsitz in der anderen Vertragspartei handelt, gemäß den Rechtsvorschriften der letzteren Vertragspartei und im Einklang mit der Richtlinie 2003/48/EG des Rates der Europäischen Union vom 3. Juni 2003 im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen effektiv zu besteuern, sind die Regierung der Republik Österreich und die Regierung von Anguilla wie folgt übereingekommen: AnmerkungDer Briefwechsel wurde als Anlage 2 dokumentiert. Schlagwortee-rk 3 Zuletzt aktualisiert am25.04.2025 Gesetzesnummer20004252 DokumentnummerNOR30004636

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.