Kurz gesagt
Diese Verordnung überträgt den Österreichischen Bundesbahnen die Planung und Durchführung spezifischer Eisenbahninfrastrukturvorhaben. Sie legt das geschätzte Kostenvolumen für diese Projekte fest.
Was sie regelt
- Die Übertragung von Eisenbahninfrastrukturvorhaben an die Österreichischen Bundesbahnen.
- Die Planung und Durchführung dieser Vorhaben.
- Das geschätzte Kostenvolumen für Fremdleistungen und Entnahmen aus dem Dienstgütervorrat.
- Eine Liste spezifischer Projekte und Programme.
Wen sie betrifft
- Die Österreichischen Bundesbahnen.
- Unternehmen, die an den genannten Eisenbahninfrastrukturvorhaben beteiligt sind.
Eckpunkte
- Den Österreichischen Bundesbahnen werden Eisenbahninfrastrukturvorhaben zur Planung und Durchführung übertragen.
- Das geschätzte Kostenvolumen beträgt insgesamt 239,641 Millionen Euro auf Preisbasis 1. Jänner 2000.
- Die Verordnung trat am 10.09.2003 in Kraft und trat am 31.12.2004 außer Kraft.
- Die Liste der Vorhaben umfasst Projekte wie die Brennerachse, Donauachse, Pontebbana-Achse, Pyhrn/Schober-Achse, Raum Wien und diverse Programme mit Netzbezug.
📄 Gesetzestext
RIS Dokument
Kurztitel8. ÖBB-Übertragungs-Verordnung
KundmachungsorganBGBl. II Nr. 201/2001 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 138/2003Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 201 aus 2001, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 138 aus 2003,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage§ 3Paragraph 3
Inkrafttretensdatum10.09.2003
Außerkrafttretensdatum31.12.2004
Text § 3. Den Österreichischen Bundesbahnen werden folgende Eisenbahninfrastrukturvorhaben zur Planung und Durchführung übertragen, wobei sich nach den von den Österreichischen Bundesbahnen glaubhaft gemachten Plänen ein Kostenvolumen (für Fremdleistungen und Entnahmen aus dem Dienstgütervorrat) auf Preisbasis 1. Jänner 2000 in der Höhe von insgesamt 239,641 Millionen Euro ergibt: Paragraph 3, Den Österreichischen Bundesbahnen werden folgende Eisenbahninfrastrukturvorhaben zur Planung und Durchführung übertragen, wobei sich nach den von den Österreichischen Bundesbahnen glaubhaft gemachten Plänen ein Kostenvolumen (für Fremdleistungen und Entnahmen aus dem Dienstgütervorrat) auf Preisbasis 1. Jänner 2000 in der Höhe von insgesamt 239,641 Millionen Euro ergibt:
Brennerachse
Kufstein; Errichtung Aufzüge
Donauachse
Wien Zvbf.-Hegyeshalom; ETCS
Wien Zvbf.; Erneuerung Rechnersysteme
Pontebbana-Achse
Bruck an der Mur; Errichtung Zentralstellwerk
Liesing; Errichtung Parkdeck und Busbahnhof (Kostenbeitrag ÖBB)
Payerbach-Reichenau; Errichtung Mittelstellwerk
St.Veit an der Glan; Errichtung Betriebsfernsteuerzentrale Zeltweg; Errichtung Mittelstellwerk (Phase 2) Pyhrn/Schober-Achse
Windischgarsten; Errichtung Mittelstellwerk
Raum Wien
Wien Matzleinsdorf; Errichtung Zentralstellwerk
Restliche Strecken
Baumgartenberg; Bahnhofsumbau
Retz; Erweiterung Betriebsfernsteuerzentrale (Phase 3)
Vorhaben und Programme mit Netzbezug
Bahnsteigprogramm (2001)
Diverse Eisenbahnkreuzungen (2001)
Diverse Vorhaben Telekom (2001)
Druckluft- und WC-Entsorgungsanlagen (2001)
EK- und Blockpostenrationalisierung, gemäß abgeschlossener
Vereinbarungen (2001)
Elektrische Weichenheizungen (2001) Energieoptimierungsanlagen (2001)
Golling-St. Johann; Verstärkung der 110 kV-Übertragungsleitung
Grundeinlösen (2001)
Licht- und Kraftanlagen (2001)
Nichtplanbare Sofortmaßnahmen (2001)
Reinvestition Brückenbau (2001)
Reinvestition Fahrleitung (2001)
Reinvestition Fahrweg (2001)
Reinvestition Hochbau (2001)
Reinvestition Unterwerke (2001)
Sonstige Erfordernisse für Fahrleitung, Unterwerke, Licht und Kraft
(2001)
Wasser- und Kanalanschlüsse (2001)
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.