Kurz gesagt
Dieses Abkommen zielt darauf ab, die umfassende politische und wirtschaftliche Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der EU, EURATOM und ihren Mitgliedstaaten mit Armenien zu intensivieren. Es soll die Entwicklung enger politischer Beziehungen fördern und zur Stärkung der Demokratie und Stabilität in Armenien beitragen.
Was es regelt
- Die Intensivierung der politischen und wirtschaftlichen Partnerschaft und Zusammenarbeit.
- Die Verbesserung des Rahmens für den politischen Dialog in allen Bereichen von beiderseitigem Interesse.
- Die Förderung von Frieden und Stabilität auf regionaler und internationaler Ebene.
- Die Intensivierung der Zusammenarbeit im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht.
Wen es betrifft
- Die Europäische Union (EU), EURATOM und ihre Mitgliedstaaten.
- Die Republik Armenien.
Eckpunkte
- Förderung der Teilnahme Armeniens an der Politik, Programmen und Agenturen der EU.
- Unterstützung Armeniens bei der Entwicklung seines wirtschaftlichen Potenzials durch internationale Zusammenarbeit und Annäherung an den EU-Besitzstand.
- Verstärkte Handelszusammenarbeit unter Wahrung der WTO-Rechte und -Pflichten.
- Schaffung von Voraussetzungen für eine immer engere Zusammenarbeit in weiteren Bereichen von beiderseitigem Interesse.
📄 Gesetzestext
RIS Dokument KurztitelAbkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der EU, EURATOM und ihren Mitgliedstaaten – Armenien
KundmachungsorganBGBl. III Nr. 212/2023Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 212 aus 2023,
TypVertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/AnlageArt. 1Artikel eins
Inkrafttretensdatum01.03.2021
Index59/04 EU – EWR
TextTITEL ITITEL römisch einsZIELE UND ALLGEMEINE GRUNDSÄTZEARTIKEL 1ZieleDie Ziele dieses Abkommens bestehen darin,
a)Litera a
die umfassende politische und wirtschaftliche Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien auf der Grundlage gemeinsamer Werte und enger Bindungen zu intensivieren, auch durch die Verstärkung der Teilnahme der Republik Armenien an der Politik der Europäische Union sowie ihren Programmen und Agenturen,
b)Litera b
den Rahmen für den politischen Dialog in allen Bereichen von beiderseitigem Interesse zu verbessern, um die Entwicklung enger politischer Beziehungen zwischen den Vertragsparteien zu fördern,
c)Litera c
zur Stärkung der Demokratie und der politischen, wirtschaftlichen und institutionellen Stabilität in der Republik Armenien beizutragen,
d)Litera d
Frieden und Stabilität sowohl auf regionaler als auch internationaler Ebene zu fördern, zu erhalten und zu stärken, unter anderem durch gemeinsame Bemühungen zur Beseitigung der Ursachen von Spannungen, zur Verbesserung der Grenzsicherheit sowie zur Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit und der gutnachbarlichen Beziehungen,
e)Litera e
die Zusammenarbeit im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht zu intensivieren, um die Rechtsstaatlichkeit sowie die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten zu stärken,
f)Litera f
die Mobilität und direkte persönliche Kontakte zu verstärken,
g)Litera g
die Republik Armenien in ihren Bemühungen zu unterstützen, ihr wirtschaftliches Potenzial durch die internationale Zusammenarbeit weiterzuentwickeln, auch durch die Annäherung ihrer Rechtsvorschriften an den im Folgenden genannten EU-Besitzstand,
h)Litera h
eine verstärkte Handelszusammenarbeit zu verfolgen, die unter Wahrung der aus der WTO-Mitgliedschaft erwachsenden Rechten und Pflichten eine kontinuierliche Zusammenarbeit in Regulierungsfragen ermöglicht, und
i)Litera i
die Voraussetzungen für eine immer engere Zusammenarbeit in weiteren Bereichen von beiderseitigem Interesse zu schaffen.
Zuletzt aktualisiert am01.02.2024
Gesetzesnummer20012514
DokumentnummerNOR40259754
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.