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Kurz gesagt

Diese Verordnung überträgt den Österreichischen Bundesbahnen spezifische Eisenbahninfrastrukturvorhaben zur Planung und Durchführung für das Jahr 2001.

Was sie regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
RIS Dokument Kurztitel8. ÖBB-Übertragungs-Verordnung KundmachungsorganBGBl. II Nr. 201/2001Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 201 aus 2001, §/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage§ 3Paragraph 3 Inkrafttretensdatum01.06.2001 Außerkrafttretensdatum31.12.2001 Text § 3. Den Österreichischen Bundesbahnen werden folgende Eisenbahninfrastrukturvorhaben zur Planung und Durchführung übertragen, wobei sich nach den von den Österreichischen Bundesbahnen glaubhaft gemachten Plänen ein Kostenvolumen (für Fremdleistungen und Entnahmen aus dem Dienstgütervorrat) auf Preisbasis 1. Jänner 2000 in der Höhe von insgesamt 3 298,330 Millionen Schilling ergibt: Paragraph 3, Den Österreichischen Bundesbahnen werden folgende Eisenbahninfrastrukturvorhaben zur Planung und Durchführung übertragen, wobei sich nach den von den Österreichischen Bundesbahnen glaubhaft gemachten Plänen ein Kostenvolumen (für Fremdleistungen und Entnahmen aus dem Dienstgütervorrat) auf Preisbasis 1. Jänner 2000 in der Höhe von insgesamt 3 298,330 Millionen Schilling ergibt: Brennerachse Kufstein; Errichtung Aufzüge Donauachse Wien Zvbf.-Hegyeshalom; ETCS Wien Zvbf.; Erneuerung Rechnersysteme Pontebbana-Achse Bruck an der Mur; Errichtung Zentralstellwerk Liesing; Errichtung Parkdeck und Busbahnhof (Kostenbeitrag ÖBB) Payerbach-Reichenau; Errichtung Mittelstellwerk St.Veit an der Glan; Errichtung Betriebsfernsteuerzentrale Zeltweg; Errichtung Mittelstellwerk (Phase 2) Pyhrn/Schober-Achse Windischgarsten; Errichtung Mittelstellwerk Raum Wien Wien Matzleinsdorf; Errichtung Zentralstellwerk Restliche Strecken Baumgartenberg; Bahnhofsumbau Retz; Erweiterung Betriebsfernsteuerzentrale (Phase 3) Vorhaben und Programme mit Netzbezug Bahnsteigprogramm (2001) Diverse Eisenbahnkreuzungen (2001) Diverse Vorhaben Telekom (2001) Druckluft- und WC-Entsorgungsanlagen (2001) EK- und Blockpostenrationalisierung, gemäß abgeschlossener Vereinbarungen (2001) Elektrische Weichenheizungen (2001) Energieoptimierungsanlagen (2001) Gasanlagen (2001) Golling-St. Johann; Verstärkung der 110 kV-Übertragungsleitung Grundeinlösen (2001) Licht- und Kraftanlagen (2001) Nichtplanbare Sofortmaßnahmen (2001) Reinvestition Brückenbau (2001) Reinvestition Fahrleitung (2001) Reinvestition Fahrweg (2001) Reinvestition Hochbau (2001) Reinvestition Unterwerke (2001) Sonstige Erfordernisse für Fahrleitung, Unterwerke, Licht und Kraft (2001) Wasser- und Kanalanschlüsse (2001)

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.