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Kurz gesagt

Dieses Gesetz regelt die Anerkennung von Organisationen, die befristete Hauptmietverträge für sanierte Wohnungen abschließen dürfen, wenn diese Sanierungen mit öffentlichen Fördermitteln durchgeführt wurden. Es stellt sicher, dass diese Organisationen gemeinnützige Zwecke verfolgen.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
RIS Dokument Kurztitel2. Wohnrechtsänderungsgesetz KundmachungsorganBGBl. Nr. 68/1991Bundesgesetzblatt Nr. 68 aus 1991, TypBG §/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/AnlageArt. 4 § 2Artikel 4, Paragraph 2 Inkrafttretensdatum01.03.1991 Abkürzung2. WÄG Index98/03 Wohnbaufinanzierung Text§ 2.Paragraph 2, (1)Absatz eins,Die Landesregierung, in deren Bereich unter Zuhilfenahme von Förderungsmitteln einer Gebietskörperschaft Sanierungen von Wohnungen in Gebäuden (Baulichkeiten) durchgeführt werden, hat mit Bescheid für den örtlichen Wirkungsbereich eine gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienende Körperschaft, Religionsgesellschaft oder sonstige Personengemeinschaften auf deren Antrag als zum Abschluß von befristeten Hauptmietverträgen im Sinne des § 1 berechtigt anzuerkennen, wennDie Landesregierung, in deren Bereich unter Zuhilfenahme von Förderungsmitteln einer Gebietskörperschaft Sanierungen von Wohnungen in Gebäuden (Baulichkeiten) durchgeführt werden, hat mit Bescheid für den örtlichen Wirkungsbereich eine gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienende Körperschaft, Religionsgesellschaft oder sonstige Personengemeinschaften auf deren Antrag als zum Abschluß von befristeten Hauptmietverträgen im Sinne des Paragraph eins, berechtigt anzuerkennen, wenn 1.Ziffer eins Bedarf nach solchen Zwischennutzungen besteht und 2.Ziffer 2 der Antragsteller die ausreichende Gewähr dafür bietet, gemeinnützige, mildtätige Zwecke zur Hilfe von Wohnraumsuchenden zu erfüllen. (2)Absatz 2,Die Anerkennung ist mit Bescheid zu entziehen, wenn die Gewähr für die tatsächliche Erfüllung dieser gemeinnützigen, mildtätigen Zwecke nicht mehr besteht. (3)Absatz 3,Bescheide über die Entziehung der Zuerkennung der Berechtigung zum Abschluß von befristeten Hauptmietverträgen im Sinne des § 1 sind zusätzlich dem Bundesminister für Justiz zur Bekanntmachung innerhalb angemessener Frist zuzustellen.Bescheide über die Entziehung der Zuerkennung der Berechtigung zum Abschluß von befristeten Hauptmietverträgen im Sinne des Paragraph eins, sind zusätzlich dem Bundesminister für Justiz zur Bekanntmachung innerhalb angemessener Frist zuzustellen. Zuletzt aktualisiert am04.04.2019 Gesetzesnummer10012053 DokumentnummerNOR12152660 alte DokumentnummerN9199114273J

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.