Kurz gesagt
Dieses Gesetz überträgt den Österreichischen Bundesbahnen die Durchführung spezifischer Eisenbahninfrastrukturvorhaben. Es legt das dafür vorgesehene Kostenvolumen fest.
Was es regelt
- Die Übertragung von Eisenbahninfrastrukturvorhaben an die Österreichischen Bundesbahnen.
- Das Kostenvolumen für diese Vorhaben.
- Die Preisbasis für die Kostenberechnung.
- Eine Liste konkreter Projekte.
Wen es betrifft
- Die Österreichischen Bundesbahnen.
- Die Durchführung von Eisenbahninfrastrukturprojekten.
Eckpunkte
- Den Österreichischen Bundesbahnen werden Eisenbahninfrastrukturvorhaben übertragen.
- Das Kostenvolumen beträgt insgesamt 886,803 Millionen Euro.
- Die Preisbasis für die Kosten ist der 1. Jänner 2002.
- Die Vorhaben umfassen Projekte an Arlbergachse, Donauachse, Pontebbana-Achse, Pyhrn/Schober-Achse, Tauernachse, im Raum Wien und auf restlichen Strecken.
📄 Gesetzestext
RIS Dokument
Kurztitel10. ÖBB-Ü-VO
KundmachungsorganBGBl. II Nr. 161/2002 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 418/2003Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 161 aus 2002, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 418 aus 2003,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage§ 2Paragraph 2
Inkrafttretensdatum10.09.2003
Außerkrafttretensdatum06.05.2004
Text § 2. Den Österreichischen Bundesbahnen werden folgende Eisenbahninfrastrukturvorhaben zur Durchführung übertragen, wobei sich nach den von den Österreichischen Bundesbahnen glaubhaft gemachten Plänen ein Kostenvolumen (für Fremdleistungen und Entnahmen aus dem Dienstgütervorrat) auf Preisbasis 1. Jänner 2002 in der Höhe von insgesamt 886,803 Millionen Euro ergibt: Paragraph 2, Den Österreichischen Bundesbahnen werden folgende Eisenbahninfrastrukturvorhaben zur Durchführung übertragen, wobei sich nach den von den Österreichischen Bundesbahnen glaubhaft gemachten Plänen ein Kostenvolumen (für Fremdleistungen und Entnahmen aus dem Dienstgütervorrat) auf Preisbasis 1. Jänner 2002 in der Höhe von insgesamt 886,803 Millionen Euro ergibt:
Arlbergachse
Wolfurt; Erweiterung Betriebsfeuerwehr
Donauachse
Flughafen Wien-Schwechat; Bahnhofsumbau (2)
Eichgraben-Altlengbach; Errichtung Parkdeck
Melk; Errichtung Parkdeck
Amstetten; Errichtung Parkdeck
Attnang-Puchheim; Errichtung Verschieberunterkunft
Attnang-Puchheim; Bahnhofsoffensive (Phase 2)
Vöcklabruck - Timelkam; Streckenausbau
Frankenmarkt; Bahnhofsumbau
Ederbauer - Straßwalchen; Streckenausbau
Hallwang-Elixhausen - Salzburg Hbf.; Streckenausbau (Phase 2)
Salzburg Hbf.; Bahnhofsumbau
Salzburg Hbf.; Bahnhofsoffensive (Phase 2)
Pontebbana-Achse
Inzersdorf Metzgerwerke - Wampersdorf; zweigleisiger Ausbau
Pyhrn/Schober-Achse
Selzthal; Errichtung Schleife
Schlierbach; Linienverbesserung 11
Wels Hbf. - Haiding; Streckenausbau
Riedau; Bahnhofsumbau
Andorf - Taufkirchen a. d. Pram; Streckenausbau
Schärding - Wernstein; Streckenausbau
Tauernachse
Salzburg Hbf. - Golling-Abtenau; Nahverkehrsausbau (Phase 2) Kolbnitz - Mühldorf-Möllbrücke; zweigleisiger Ausbau
Raum Wien
Donauuferbahn - Donauländebahn; eingleisige Verbindungsstrecke Wien Nord; Bahnhofsoffensive (Phase 2)
Restliche Strecken
Stockerau; Errichtung Parkdeck
Wolkersdorf - Laa a. d. Thaya; Ausbau S 2
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.