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Kurz gesagt

Diese Verordnung regelt die Erprobung von Handfeuerwaffen, die mit Schwarzpulver geladen werden, sowie die Anbringung der Beschusszeichen. Sie stellt sicher, dass diese Waffen und ihre wichtigsten Teile sicher sind.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
RIS Dokument Kurztitel10. Beschußverordnung KundmachungsorganBGBl. Nr. 200/1988 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 386/1999Bundesgesetzblatt Nr. 200 aus 1988, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 386 aus 1999, TypVrömisch fünf §/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage§ 1Paragraph eins Inkrafttretensdatum23.04.1988 Außerkrafttretensdatum15.10.1999 Index95/04 Beschussrecht TextBeschußvorschrift für SchwarzpulverwaffenAnwendungsbereich§ 1.Paragraph eins, (1)Absatz eins,Die folgenden Bestimmungen sind bei der Erprobung von Handfeuerwaffen, die mit Schwarzpulver, das sich nicht in Kartuschen befindet, geladen werden, sowie bei der Anbringung der Beschußzeichen, anzuwenden. (2)Absatz 2,Diese Bestimmungen finden auch auf höchstbeanspruchte Teile (Abs. 3) Anwendung, die in eine solche Waffe ohne jede Paßarbeit (Abs. 4) eingebaut werden können. In diesem Fall braucht die komplettierte Waffe nicht einer neuerlichen Erprobung unterzogen werden, wenn die höchstbeanspruchten Teile auf den Höchstdruck für diese Waffentype beschossen worden sind. Waffen, bei denen einer oder mehrere der höchstbeanspruchten Teile einer Paßarbeit bedürfen, sind nach dem Zusammenbau zu erproben.Diese Bestimmungen finden auch auf höchstbeanspruchte Teile (Absatz 3,) Anwendung, die in eine solche Waffe ohne jede Paßarbeit (Absatz 4,) eingebaut werden können. In diesem Fall braucht die komplettierte Waffe nicht einer neuerlichen Erprobung unterzogen werden, wenn die höchstbeanspruchten Teile auf den Höchstdruck für diese Waffentype beschossen worden sind. Waffen, bei denen einer oder mehrere der höchstbeanspruchten Teile einer Paßarbeit bedürfen, sind nach dem Zusammenbau zu erproben. (3)Absatz 3,Als höchstbeanspruchte Teile von Handfeuerwaffen, die mit Schwarzpulver, das sich nicht in Kartuschen befindet, geladen werden, werden jene Teile verstanden, die dem Gasdruck standhalten müssen. Je nach Waffentype sind dies der Lauf bzw. die gesamten Läufe einschließlich der Schwanzschraube und die Revolvertrommel. (4)Absatz 4,Unter Paßarbeit wird jede an einem höchstbeanspruchten Teil durchgeführte Arbeit, welche dessen Festigkeit ändern könnte, verstanden. Zuletzt aktualisiert am08.11.2024 Gesetzesnummer10011762 DokumentnummerNOR12151336 alte DokumentnummerN9198816874J

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.