Kurz gesagt
Dieses Gesetz regelt, wie genehmigte Budgetüberschreitungen durch Einsparungen bei bestimmten Fördermaßnahmen gedeckt werden, die sich durch eine verzögerte Abwicklung ergeben. Es legt fest, welche spezifischen Förderbereiche und Beträge in Millionen Schilling für diese Deckung herangezogen werden.
Was es regelt
- Die Deckung von genehmigten Budgetüberschreitungen.
- Die Sicherstellung dieser Deckung durch Ausgabeneinsparungen.
- Spezifische Förderungsmaßnahmen, bei denen Einsparungen erzielt werden.
- Die genauen Beträge in Millionen Schilling für jede dieser Förderungsmaßnahmen.
Wen es betrifft
- Die Verwaltung, die für die Abwicklung der genannten Förderungsmaßnahmen zuständig ist.
- Empfänger von Förderungen in den Bereichen Landwirtschaft, Weinwirtschaft und Marktordnung, deren Auszahlungen sich verzögern.
Eckpunkte
- Die Deckung der Überschreitungen erfolgt durch Einsparungen, die durch die zeitverzögerte Abwicklung einzelner Förderungsmaßnahmen bedingt sind.
- Insgesamt sollen 680,000 Millionen Schilling durch diese Einsparungen sichergestellt werden.
- Die größten Einsparungen betreffen "Nationale Förderungsmaßnahmen" mit 190,000 Millionen Schilling und "Qualitätsverbessernde und produktionsumlenkende Maßnahmen" mit 150,000 Millionen Schilling.
- Das Gesetz trat am 01.12.1995 in Kraft und wurde am 31.12.2018 außer Kraft gesetzt.
📄 Gesetzestext
RIS Dokument Kurztitel2. Budgetüberschreitungsgesetz 1995
KundmachungsorganBGBl. Nr. 787/1995 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Nr. 787 aus 1995, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
TypBG
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage§ 2Paragraph 2
Inkrafttretensdatum01.12.1995
Außerkrafttretensdatum31.12.2018
Abkürzung2. BÜG 1995
Index31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget
Text§ 2.Paragraph 2, Die Bedeckung der im § 1 genehmigten Überschreitungen durch Ausgabeneinsparungen, die durch die zeitverzögerte Abwicklung einzelner Förderungsmaßnahmen bedingt sind, ist wie folgt sicherzustellen: Die Bedeckung der im Paragraph eins, genehmigten Überschreitungen durch Ausgabeneinsparungen, die durch die zeitverzögerte Abwicklung einzelner Förderungsmaßnahmen bedingt sind, ist wie folgt sicherzustellen:
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VA-Ansatz betreffend Millionen Schilling
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1/60116 Fruchtfolgeförderung 2,000
1/60136 Förderung der Weinwirtschaft 1,000
1/60146 Qualitätsverbessernde und
produktionsumlenkende Maßnahmen 150,000
1/60156 Betriebserhaltende und
infrastrukturelle Maßnahmen 122,000
1/60166 Absatz- und Verwertungsmaßnahmen 10,000
1/60186 Förderung land- u.
forstwirtschaftlicher Kredite 60,000
1/60216 Kofinanzierte Förderungsmaßnahmen,
Anteile des Bundes 100,000
1/60226 Nationale Förderungsmaßnahmen 190,000
1/60356 Nationale Marktordnungsmaßnahmen 18,000
1/60456 Tiere und tierische Produkte,
Förderungen 10,000
1/60476 Milch und Milchprodukte,
Förderungen 4,000
1/60626 Sonstige Übergangsmaßnahmen 13,000
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Insgesamt ... 680,000
Zuletzt aktualisiert am17.10.2018
Gesetzesnummer10005004
DokumentnummerNOR12054677
alte DokumentnummerN3199551835J
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.