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Kurz gesagt

Dieses Gesetz regelt, wie genehmigte Budgetüberschreitungen durch Einsparungen bei bestimmten Fördermaßnahmen gedeckt werden, die sich durch eine verzögerte Abwicklung ergeben. Es legt fest, welche spezifischen Förderbereiche und Beträge in Millionen Schilling für diese Deckung herangezogen werden.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
RIS Dokument Kurztitel2. Budgetüberschreitungsgesetz 1995 KundmachungsorganBGBl. Nr. 787/1995 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Nr. 787 aus 1995, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018, TypBG §/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage§ 2Paragraph 2 Inkrafttretensdatum01.12.1995 Außerkrafttretensdatum31.12.2018 Abkürzung2. BÜG 1995 Index31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget Text§ 2.Paragraph 2, Die Bedeckung der im § 1 genehmigten Überschreitungen durch Ausgabeneinsparungen, die durch die zeitverzögerte Abwicklung einzelner Förderungsmaßnahmen bedingt sind, ist wie folgt sicherzustellen: Die Bedeckung der im Paragraph eins, genehmigten Überschreitungen durch Ausgabeneinsparungen, die durch die zeitverzögerte Abwicklung einzelner Förderungsmaßnahmen bedingt sind, ist wie folgt sicherzustellen: --------------------------------------------------------------------- VA-Ansatz             betreffend                Millionen Schilling --------------------------------------------------------------------- 1/60116    Fruchtfolgeförderung                        2,000 1/60136    Förderung der Weinwirtschaft                1,000 1/60146    Qualitätsverbessernde und              produktionsumlenkende Maßnahmen         150,000 1/60156    Betriebserhaltende und              infrastrukturelle Maßnahmen             122,000 1/60166    Absatz- und Verwertungsmaßnahmen           10,000 1/60186    Förderung land- u.              forstwirtschaftlicher Kredite            60,000 1/60216    Kofinanzierte Förderungsmaßnahmen,              Anteile des Bundes                      100,000 1/60226    Nationale Förderungsmaßnahmen             190,000 1/60356    Nationale Marktordnungsmaßnahmen           18,000 1/60456    Tiere und tierische Produkte,              Förderungen                              10,000 1/60476    Milch und Milchprodukte,              Förderungen                               4,000 1/60626    Sonstige Übergangsmaßnahmen                13,000                                                      -------                                  Insgesamt ...       680,000 Zuletzt aktualisiert am17.10.2018 Gesetzesnummer10005004 DokumentnummerNOR12054677 alte DokumentnummerN3199551835J

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.