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Kurz gesagt

Dieses Gesetz regelt die Vorlage und Genehmigung von Sanierungskonzepten für bestimmte Behandlungsanlagen, um die Anforderungen des Immissionsschutzgesetzes – Luft zu erfüllen.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
RIS Dokument KurztitelAbfallwirtschaftsgesetz 2002 KundmachungsorganBGBl. I Nr. 102/2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 9/2011Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 102 aus 2002, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 9 aus 2011, TypBG §/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage§ 58Paragraph 58 Inkrafttretensdatum16.02.2011 AbkürzungAWG 2002 Index83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz TextSanierungskonzept Immissionsschutz§ 58.Paragraph 58, (1)Absatz eins,Die Behörde hat dem Inhaber einer Behandlungsanlage, die 1.Ziffer eins gemäß § 37 genehmigungspflichtig ist,gemäß Paragraph 37, genehmigungspflichtig ist, 2.Ziffer 2 in einem Sanierungsgebiet gemäß Immissionsschutzgesetz – Luft (IG-L), BGBl. I Nr. 115/1997, liegt undin einem Sanierungsgebiet gemäß Immissionsschutzgesetz – Luft (IG-L), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 115 aus 1997,, liegt und 3.Ziffer 3 von Anordnungen einer Verordnung gemäß § 10 IG-L betroffen ist,von Anordnungen einer Verordnung gemäß Paragraph 10, IG-L betroffen ist, erforderlichenfalls mit Bescheid aufzutragen, zur Erfüllung dieser Anordnungen innerhalb einer dem hiefür erforderlichen Zeitaufwand angemessenen Frist ein Sanierungskonzept für die Behandlungsanlage vorzulegen. (2)Absatz 2,Ist das vom Inhaber einer Behandlungsanlage vorgelegte Sanierungskonzept zur Erfüllung der gemäß § 10 IG-L festgelegten Anforderungen geeignet, ist es von der Behörde erforderlichenfalls unter Vorschreibung bestimmter geeigneter Auflagen, Bedingungen oder Befristungen zu genehmigen. Gleichzeitig ist dem Inhaber der Behandlungsanlage die Verwirklichung des genehmigten Konzepts innerhalb der sich aus gemäß § 10 IG-L ergebenden Frist aufzutragen.Ist das vom Inhaber einer Behandlungsanlage vorgelegte Sanierungskonzept zur Erfüllung der gemäß Paragraph 10, IG-L festgelegten Anforderungen geeignet, ist es von der Behörde erforderlichenfalls unter Vorschreibung bestimmter geeigneter Auflagen, Bedingungen oder Befristungen zu genehmigen. Gleichzeitig ist dem Inhaber der Behandlungsanlage die Verwirklichung des genehmigten Konzepts innerhalb der sich aus gemäß Paragraph 10, IG-L ergebenden Frist aufzutragen. Zuletzt aktualisiert am12.04.2021 Gesetzesnummer20002086 DokumentnummerNOR40126504

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.