Kurz gesagt
Dieses Abkommen regelt den Austausch und den gegenseitigen Schutz von klassifizierten Informationen zwischen der Republik Österreich und der Republik Bulgarien. Es legt fest, wie solche Informationen definiert und geschützt werden müssen.
Was es regelt
- Die Definition von "klassifizierten Informationen" und "Sicherheitsverletzungen".
- Die Bedingungen für den Zugang zu und die Bearbeitung von klassifizierten Informationen durch Personen und Unternehmen.
- Die Rollen von "Herausgeber" und "Empfänger" klassifizierter Informationen.
- Die Definition von "klassifizierten Verträgen" und "Vertragspartnern".
Wen es betrifft
- Die Republik Österreich und die Republik Bulgarien.
- Natürliche oder juristische Personen, die klassifizierte Informationen freigeben, empfangen oder bearbeiten.
Eckpunkte
- "Klassifizierte Informationen" sind Informationen, die gemäß nationalem Recht zum Schutz vor Sicherheitsverletzungen klassifiziert wurden.
- Eine "Sicherheitsverletzung" ist jede Handlung, die zu unbefugtem Zugang, Preisgabe, Beschädigung, Zerstörung oder Verlust klassifizierter Informationen führt.
- Eine "Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigung" ist eine positive Entscheidung, die einer Person oder einem Unternehmen den Zugang und die Bearbeitung klassifizierter Informationen erlaubt.
- Ein "klassifizierter Vertrag" ist ein Vertrag, der klassifizierte Informationen enthält oder deren Zugang oder Herstellung erfordert.
📄 Gesetzestext
RIS Dokument KurztitelAbkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Bulgarien)
KundmachungsorganBGBl. III Nr. 159/2008Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 159 aus 2008,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/AnlageArt. 1Artikel eins
Inkrafttretensdatum01.12.2008
TextARTIKEL 1BEGRIFFSBESTIMMUNGENIm Sinne dieses Abkommens bedeutet
„klassifizierte Informationen“ Informationen jeglicher Form, die gemäß dem anwendbaren innerstaatlichen Recht mit einer Klassifizierungsstufe versehen wurden, um Schutz gegen Sicherheitsverletzungen zu gewährleisten;
„anwendbares innerstaatliches Recht“ alle Gesetze und sonstigen Vorschriften entweder der Republik Österreich oder der Republik Bulgarien;
„Sicherheitsverletzung“ jede Handlung oder Unterlassung, die gegen das anwendbare innerstaatliche Recht verstößt, die zum Zugang oder möglichen Zugang zu klassifizierten Informationen durch unbefugte Personen, unbefugte Preisgabe, Beschädigung, Zerstörung oder Verlust klassifizierter Informationen führt oder führen könnte;
„Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigung für Personen“ /„Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigung für Unternehmen“ eine auf einer Sicherheitsüberprüfung beruhende positive Entscheidung darüber, dass ein Individuum (Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigung für Personen) oder eine juristische Person (Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigung für Unternehmen) die Bedingungen gemäß dem anwendbaren innerstaatlichen Recht zum Zugang zu und zur Bearbeitung von klassifizierten Informationen erfüllt;
„Herausgeber“ die Partei sowie jede ihrer Hoheitsgewalt unterstehende natürliche oder juristische Person, die klassifizierte Informationen freigibt;
„Empfänger“ die Partei sowie jede ihrer Hoheitsgewalt unterstehende natürliche oder juristische Person, die klassifizierte Informationen empfängt;
„klassifizierter Vertrag“ ein Vertrag zwischen einem Vertragspartner vom Staat der einen Partei und einem Vertragspartner vom Staat der anderen Partei, der klassifizierte Informationen enthält oder dessen Erfüllung den Zugang zu klassifizierten Informationen oder deren Herstellung voraussetzt;
„Vertragspartner“ eine natürliche oder juristische Person, die Geschäftsfähigkeit besitzt.
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.