Kurz gesagt
Diese Verordnung überträgt den Österreichischen Bundesbahnen spezifische Eisenbahninfrastrukturvorhaben zur Durchführung. Sie legt fest, welche Projekte umgesetzt werden sollen und das damit verbundene Kostenvolumen.
Was sie regelt
- Die Übertragung von Eisenbahninfrastrukturvorhaben an die Österreichischen Bundesbahnen.
- Die Auflistung konkreter Bau- und Umbauprojekte an Bahnhöfen und Strecken.
- Das geschätzte Kostenvolumen für diese Vorhaben.
- Die Gültigkeitsdauer der Regelung.
Wen sie betrifft
- Die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) als ausführendes Organ.
- Personen und Unternehmen, die von den genannten Eisenbahninfrastrukturprojekten betroffen sind.
Eckpunkte
- Die Verordnung trat am 01.06.2001 in Kraft und trat am 31.12.2001 außer Kraft.
- Das gesamte Kostenvolumen für die Vorhaben beträgt 7 898,351 Millionen Schilling (auf Preisbasis 1. Jänner 1997).
- Es werden Projekte an verschiedenen Achsen wie Brennerachse, Donauachse, Pontebbana-Achse, Pyhrn/Schober-Achse, Tauernachse, im Raum Wien und auf restlichen Strecken übertragen.
- Beispiele für Projekte sind Bahnhofsumbauten (z.B. Bf. Jenbach, Bf. Böheimkirchen), Streckenausbauten (z.B. Hallwang-Elixhausen-Salzburg) und Erweiterungen (z.B. Terminal Wels).
📄 Gesetzestext
RIS Dokument
Kurztitel5. ÖBB-Übertragungs-Verordnung
KundmachungsorganBGBl. II Nr. 137/1998 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 202/2001Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 137 aus 1998, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 202 aus 2001,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage§ 2Paragraph 2
Inkrafttretensdatum01.06.2001
Außerkrafttretensdatum31.12.2001
Text § 2. Den Österreichischen Bundesbahnen werden folgende Eisenbahninfrastrukturvorhaben zur Durchführung übertragen, wobei sich nach den von den Österreichischen Bundesbahnen glaubhaft gemachten Plänen ein Kostenvolumen (für Fremdleistungen und Entnahmen aus dem Dienstgütervorrat) auf Preisbasis 1. Jänner 1997 in der Höhe von insgesamt 7 898,351 Millionen Schilling ergibt: Paragraph 2, Den Österreichischen Bundesbahnen werden folgende Eisenbahninfrastrukturvorhaben zur Durchführung übertragen, wobei sich nach den von den Österreichischen Bundesbahnen glaubhaft gemachten Plänen ein Kostenvolumen (für Fremdleistungen und Entnahmen aus dem Dienstgütervorrat) auf Preisbasis 1. Jänner 1997 in der Höhe von insgesamt 7 898,351 Millionen Schilling ergibt:
Brennerachse
Bf. Jenbach, Bahnhofsumbau
Hst. St. Jodok, Überleitstelle
Donauachse
Bf. Böheimkirchen, Bahnhofsumbau
Bf. Linz Vbf., Voest Schleife
Bf. Salzburg Hbf., Abstellanlage
Bf. Vöcklabruck, Bahnhofsumbau
Hallwang-Elixhausen-Salzburg, Streckenausbau (Phase 1) Steindorf-Seekirchen am Wallersee, Streckenausbau (Phase 1) Terminal Wels, Erweiterung und Zulaufstrecken
Pontebbana-Achse
Bf. Kindberg, Bahnhofsumbau Nordkopf
Parkdeck Gänserndorf
Pyhrn/Schober-Achse
Betriebsausweiche Pichl
Bf. Haiding, Bahnhofsumbau
Bf. St. Michael, Bahnhofsumbau und Errichtung Logistikcenter
Bf. Stainach-Irdning, Bahnhofsumbau
Tauernachse
Bf. Bischofshofen, Bahnhofsumbau
Bf. Saalfelden, Bahnhofsumbau (Phase 2) Brandstatt-Loifarn, zweigleisiger Ausbau, und Bf. Loifarn,
Bahnhofsumbau
Schloßbachgraben-Angertal, zweigleisiger Ausbau (2)
Raum Wien
Bf. Jedlersdorf (S-Bahn), Bahnhofsumbau
Inzersdorf Ort-Inzersdorf Metzgerwerke, Streckenausbau
Meidling-Inzersdorf Ort, Streckenausbau
S 7 Wien, Landstraße
S 7 Wien, Simmering 1
S 7 Wien, Simmering 2
Restliche Strecken
Parkdeck Korneuburg
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.