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Kurz gesagt

Diese Verordnung regelt die Form und den Inhalt verschiedener Dokumente und Formulare, die im Zusammenhang mit dem Waffengesetz stehen. Sie legt fest, wie bestimmte Bescheinigungen und Erlaubnisscheine auszusehen haben.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
RIS Dokument Kurztitel2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung KundmachungsorganBGBl. II Nr. 313/1998 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 301/2012Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 313 aus 1998, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 301 aus 2012, TypVrömisch fünf §/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage§ 15Paragraph 15 Inkrafttretensdatum01.10.2012 Außerkrafttretensdatum27.04.2026 Abkürzung2. WaffV Index41/04 Sprengmittel, Waffen, Munition TextSonstige waffenrechtliche Dokumente und Formulare§ 15.Paragraph 15, (1)Absatz eins,Die Bescheinigung der vorherigen Einwilligung gemäß § 28 Abs. 6 WaffG ist nach dem Muster der Anlage 4 auszustellen.Die Bescheinigung der vorherigen Einwilligung gemäß Paragraph 28, Absatz 6, WaffG ist nach dem Muster der Anlage 4 auszustellen. (2)Absatz 2,Die Registrierungsbestätigung (§ 33 Abs. 1 WaffG) hat inhaltlich dem Muster der Anlage 5 zu entsprechen.Die Registrierungsbestätigung (Paragraph 33, Absatz eins, WaffG) hat inhaltlich dem Muster der Anlage 5 zu entsprechen. (3)Absatz 3,Die Waffenregisterbescheinigung (§ 33 Abs. 10 WaffG) hat inhaltlich dem Muster der Anlage 6 zu entsprechen.Die Waffenregisterbescheinigung (Paragraph 33, Absatz 10, WaffG) hat inhaltlich dem Muster der Anlage 6 zu entsprechen. (4)Absatz 4,Der Erlaubnisschein (§ 37 Abs. 1 WaffG) ist nach dem Muster der Anlage 7 auszustellen.Der Erlaubnisschein (Paragraph 37, Absatz eins, WaffG) ist nach dem Muster der Anlage 7 auszustellen. (5)Absatz 5,Das Formular gemäß § 37 Abs. 2 WaffG hat dem Muster der Anlage 8 zu entsprechen.Das Formular gemäß Paragraph 37, Absatz 2, WaffG hat dem Muster der Anlage 8 zu entsprechen. (6)Absatz 6,Die Einwilligungserklärung gemäß § 37 Abs. 3 WaffG hat dem Muster der Anlage 9 zu entsprechen.Die Einwilligungserklärung gemäß Paragraph 37, Absatz 3, WaffG hat dem Muster der Anlage 9 zu entsprechen. (7)Absatz 7,Eine Bescheinigung gemäß §§ 39 und 40 WaffG hat inhaltlich dem Muster der Anlage 10 zu entsprechen.Eine Bescheinigung gemäß Paragraphen 39 und 40 WaffG hat inhaltlich dem Muster der Anlage 10 zu entsprechen. Zuletzt aktualisiert am17.04.2026 Gesetzesnummer10006074 DokumentnummerNOR40142346

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.