Kurz gesagt
Diese Verordnung überträgt den Österreichischen Bundesbahnen die Durchführung spezifischer Eisenbahninfrastrukturvorhaben. Sie legt auch das geschätzte Kostenvolumen für diese Projekte fest.
Was sie regelt
- Die Übertragung von Eisenbahninfrastrukturvorhaben an die Österreichischen Bundesbahnen.
- Das Kostenvolumen für diese Vorhaben, basierend auf Plänen der ÖBB.
- Die Preisbasis für die Kostenberechnung (1. Jänner 2002).
- Eine Liste konkreter Projekte, wie Bahnhofsumbauten, Streckenausbauten und die Errichtung von Parkdecks.
Wen sie betrifft
- Die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) als ausführendes Organ.
- Regionen und Orte, in denen die genannten Infrastrukturprojekte durchgeführt werden.
Eckpunkte
- Die Verordnung trat am 20.04.2002 in Kraft und trat am 09.09.2003 außer Kraft.
- Das gesamte Kostenvolumen für die Vorhaben beträgt 849,824 Millionen Euro.
- Die Kosten basieren auf der Preisbasis vom 1. Jänner 2002.
- Die Projekte umfassen verschiedene Achsen wie Arlbergachse, Donauachse, Pontebbana-Achse, Pyhrn/Schober-Achse, Tauernachse und den Raum Wien.
📄 Gesetzestext
RIS Dokument
Kurztitel10. ÖBB-Ü-VO
KundmachungsorganBGBl. II Nr. 161/2002Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 161 aus 2002,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage§ 2Paragraph 2
Inkrafttretensdatum20.04.2002
Außerkrafttretensdatum09.09.2003
Text § 2. Den Österreichischen Bundesbahnen werden folgende Eisenbahninfrastrukturvorhaben zur Durchführung übertragen, wobei sich nach den von den Österreichischen Bundesbahnen glaubhaft gemachten Plänen ein Kostenvolumen (für Fremdleistungen und Entnahmen aus dem Dienstgütervorrat) auf Preisbasis 1. Jänner 2002 in der Höhe von insgesamt 849,824 Millionen Euro ergibt: Paragraph 2, Den Österreichischen Bundesbahnen werden folgende Eisenbahninfrastrukturvorhaben zur Durchführung übertragen, wobei sich nach den von den Österreichischen Bundesbahnen glaubhaft gemachten Plänen ein Kostenvolumen (für Fremdleistungen und Entnahmen aus dem Dienstgütervorrat) auf Preisbasis 1. Jänner 2002 in der Höhe von insgesamt 849,824 Millionen Euro ergibt:
Arlbergachse
Wolfurt; Erweiterung Betriebsfeuerwehr
Donauachse
Flughafen Wien-Schwechat; Bahnhofsumbau
Eichgraben-Altlengbach; Errichtung Parkdeck
Melk; Errichtung Parkdeck
Amstetten; Errichtung Parkdeck
Attnang-Puchheim; Errichtung Verschieberunterkunft
Attnang-Puchheim; Bahnhofsoffensive (Phase 2)
Vöcklabruck - Timelkam; Streckenausbau
Frankenmarkt; Bahnhofsumbau
Ederbauer - Straßwalchen; Streckenausbau
Hallwang-Elixhausen - Salzburg Hbf.; Streckenausbau (Phase 2)
Salzburg Hbf.; Bahnhofsumbau
Salzburg Hbf.; Bahnhofsoffensive (Phase 2)
Pontebbana-Achse
Inzersdorf Metzgerwerke - Wampersdorf; zweigleisiger Ausbau
Pyhrn/Schober-Achse
Selzthal; Errichtung Schleife
Schlierbach; Linienverbesserung 11
Wels Hbf. - Haiding; Streckenausbau
Riedau; Bahnhofsumbau
Andorf - Taufkirchen a. d. Pram; Streckenausbau
Schärding - Wernstein; Streckenausbau
Tauernachse
Salzburg Hbf. - Golling-Abtenau; Nahverkehrsausbau (Phase 2) Kolbnitz - Mühldorf-Möllbrücke; zweigleisiger Ausbau
Raum Wien
Donauuferbahn - Donauländebahn; eingleisige Verbindungsstrecke Wien Nord; Bahnhofsoffensive (Phase 2)
Restliche Strecken
Stockerau; Errichtung Parkdeck
Wolkersdorf - Laa a. d. Thaya; Ausbau S 2
🔗 Zur amtlichen Quelle
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.