Kurz gesagt
Diese Verordnung des Bundesministers für Finanzen regelt die Richtlinien für die Gewährung eines Lockdown-Umsatzersatzes für Unternehmen, die direkt vom Lockdown betroffen sind. Sie legt fest, welche Branchen Anspruch auf diesen Ersatz haben und in welcher Höhe.
Was es regelt
- Die Gewährung eines Lockdown-Umsatzersatzes.
- Die Richtlinien für diesen Umsatzersatz.
- Die betroffenen Unternehmen und deren Branchen.
- Die Höhe des Umsatzersatzes in Prozent.
Wen es betrifft
- Unternehmen, die direkt vom Lockdown betroffen sind.
- Unternehmen in spezifischen Branchen, die in der ÖNACE-Liste aufgeführt sind.
Eckpunkte
- Der Umsatzersatz wird für vom Lockdown direkt betroffene Unternehmen gewährt.
- Die Höhe des Umsatzersatzes variiert je nach Branche zwischen 12,5% und 37,5%.
- Beispiele für Branchen mit 12,5% Umsatzersatz sind der Handel mit Kraftwagen <=3,5t (G4511) und der EH – Telekommunikationsgeräte (G4742).
- Beispiele für Branchen mit 37,5% Umsatzersatz sind der EH – Bekleidung (G4771) und der EH – Blumen, Pflanzen und lebende Tiere (G4776).
📄 Gesetzestext
RIS Dokument Kurztitel3. VO Lockdown-Umsatzersatz
KundmachungsorganBGBl. II Nr. 567/2020 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 608/2020Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 567 aus 2020, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 608 aus 2020,
TypVrömisch fünf
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/AnlageAnl. 2Anlage 2
Inkrafttretensdatum29.12.2020
Index31/04 Bundesbeteiligungen
TextAnhang 2zur Verordnung des Bundesministers für Finanzen gemäß § 3b Abs. 3 des ABBAG-Gesetzes betreffend Richtlinien über die Gewährung eines Lockdown-Umsatzersatzes für vom Lockdown direkt betroffene Unternehmen (3. VO Lockdown-Umsatzersatz)zur Verordnung des Bundesministers für Finanzen gemäß Paragraph 3 b, Absatz 3, des ABBAG-Gesetzes betreffend Richtlinien über die Gewährung eines Lockdown-Umsatzersatzes für vom Lockdown direkt betroffene Unternehmen (3. VO Lockdown-Umsatzersatz)
ÖNACE
Bezeichnung
Prozentsatz
G4511
Handel mit Kraftwagen <=3,5t
12,5%
G4519
Handel mit Kraftwagen >3,5t
12,5%
G4532
EH – Kraftwagenteile und -zubehör
12,5%
G4540
Handel und Reparatur v. Krafträdern
12,5%
G4719
Sonst. EH mit Waren verschiedener Art
25%
G4741
EH – Datenverarbeitungsgeräte
25%
G4742
EH – Telekommunikationsgeräte
12,5%
G4743
EH – Unterhaltungselektronik
12,5%
G4751
EH – Textilien
25%
G4752
EH – Metallwaren und Baubedarf
25%
G4753
EH – Vorhänge, Teppiche und Tapeten
25%
G4754
EH – Elektr. Haushaltsgeräte
12,5%
G4759
EH – Möbel und Einrichtungsgegenstände
12,5%
G4761
EH – Bücher
25%
G4762
EH – Zeitschriften und Bürobedarf
25%
G4763
EH – Bespielte Ton- und Bildträger
25%
G4764
EH – Fahrräder und Sportartikel
25%
G4765
EH – Spielwaren
25%
G4771
EH – Bekleidung
37,5%
G4772
EH – Schuhe und Lederwaren
37,5%
G4775
EH – Körperpflegemittel
25%
G4776
EH – Blumen, Pflanzen und lebende Tiere
37,5%
G4777
EH – Uhren und Schmuck
25%
G4778
Sonst. EH in Verkaufsräumen
25%
G4779
EH – Antiquitäten und Gebrauchtwaren
25%
G4782
EH – Bekleidung an Verkaufsständen
37,5%
G4789
EH – Sonst. Güter an Verkaufsständen
25%
Zuletzt aktualisiert am28.12.2020
Gesetzesnummer20011403
DokumentnummerNOR40229237
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.