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Kurz gesagt

Diese Verordnung regelt die Struktur und die Inhalte des monatlichen Ausweises (MAUS), den Banken gemäß dem Bankwesengesetz einreichen müssen. Sie legt fest, welche Geschäftsstrukturdaten, Beteiligungen, Anteilsrechte, Restlaufzeiten- und Risikostatistiken, Zinsrisikostatistiken, aufsichtsrelevanten Zusatzdaten und Konsolidierungsdaten zu melden sind.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

🔗 Zur amtlichen Quelle

AI výklad z oficiálního znění zákona. Orientační, nenahrazuje právní radu.