Kurz gesagt
Diese Verordnung regelt die monatliche Meldung von Finanzdaten durch Banken, bekannt als "Monatsausweis" (MAUS), an die Aufsichtsbehörden. Sie legt fest, welche spezifischen Geschäftsdaten, Beteiligungen, Risikostatistiken und weitere aufsichtsrelevante Informationen zu melden sind.
Was es regelt
- Die Struktur und Inhalte des Monatsausweises (MAUS).
- Die Meldung von Aktiv- und Passivpositionen von Banken.
- Die Gliederung von Forderungen nach Sektoren und Arten.
- Die Meldung von Beteiligungen und Anteilsrechten.
Wen es betrifft
- Kreditinstitute, die gemäß Bankwesengesetz meldepflichtig sind.
Eckpunkte
- Der Monatsausweis besteht aus den Teilen A1 (Geschäftsstrukturdaten), A2 (Beteiligungen und Anteilsrechte), B1 (Restlaufzeiten- und Risikostatistik), B2 (Zinsrisikostatistik), C (Aufsichtsrelevante Zusatzdaten) und D (Konsolidierung).
- Forderungen an Kunden (Nichtbanken) sind nach Sektoren (z.B. Staat, Private Haushalte) und Forderungsarten (z.B. Wechselkredite, Darlehen) zu gliedern.
- Bestimmte Angaben, wie Immobilienfinanzierungen oder subventionierte Kredite, sind vierteljährlich zu melden.
- Forderungen an Kunden sind auch nach ihrer Höhe zu gliedern, z.B. bis 10.000 EUR, über 10.000 bis 50.000 EUR, über 50.000 bis 100.000 EUR, über 100.000 bis 500.000 EUR und über 500.000 bis 1 Mio. EUR.
AI výklad z oficiálního znění zákona. Orientační, nenahrazuje právní radu.