← Österreich

Kurz gesagt

Diese Verordnung regelt die monatliche Meldung von Finanzdaten durch Banken, bekannt als "Monatsausweis" (MAUS), an die Aufsichtsbehörden. Sie legt fest, welche spezifischen Geschäftsdaten, Beteiligungen, Risikostatistiken und weitere aufsichtsrelevante Informationen zu melden sind.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

🔗 Zur amtlichen Quelle

AI výklad z oficiálního znění zákona. Orientační, nenahrazuje právní radu.