← Österreich

Kurz gesagt

Diese Verordnung regelt die Struktur und die Meldepflichten für den "Monatsausweis" (MAUS) von Banken, der detaillierte Finanzdaten gemäß dem Bankwesengesetz erfasst. Sie legt fest, welche Positionen in Schilling und Euro gemeldet werden müssen und welche Änderungen ab dem 1. Januar 1999 in Kraft traten.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

🔗 Zur amtlichen Quelle

AI výklad z oficiálního znění zákona. Orientační, nenahrazuje právní radu.