Kurz gesagt
Dieses Abkommen regelt die Rückzahlung deutscher Auslandsschulden, die vor dem Zweiten Weltkrieg entstanden sind, insbesondere kurzfristige Bankkredite. Es soll die finanzielle Stabilität Deutschlands wiederherstellen und normale Bedingungen für den Außenhandel ermöglichen.
Was es regelt
- Die Aufrechterhaltung und Abwicklung von kurzfristigen Bankkrediten, die Deutschland von ausländischen Bankgläubigern gewährt wurden.
- Die Bedingungen für die Rückzahlung dieser Schulden, einschließlich Zinsen und Gebühren.
- Die Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland, Gesetze und Verordnungen zu erlassen, die die Wirksamkeit des Abkommens sicherstellen.
- Die Verhinderung unerlaubter Kapitalbewegungen und die Sicherstellung der Gleichbehandlung von Gläubigern.
Wen es betrifft
- Bankinstitute, Handels- und Industriefirmen in der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) als Schuldner.
- Ausländische Bankgläubiger aus den Vereinigten Staaten von Amerika, dem Vereinigten Königreich und der Schweiz.
Eckpunkte
- Das Abkommen trat am 20.08.1958 in Kraft.
- Es definiert "Kurzfristige Kredite" als Akzepte, Zeitgelder, Barvorschüsse und sonstige auf besonderer Vereinbarung beruhende Verschuldung in nichtdeutscher Währung, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Abkommens noch aussteht.
- "Deutscher Schuldner" umfasst Bankiers, Bank-, Handels- oder Industriefirmen oder -gesellschaften in der Bundesrepublik, denen Verpflichtungen aus kurzfristigen Krediten obliegen, sowie deren Nachfolger und deutsche öffentliche Schuldner.
- Die Regierung der Bundesrepublik muss Gesetze und Verordnungen erlassen und aufrechterhalten, die die Bestimmungen des Abkommens wirksam machen und keine wesentlichen Eingriffe in die Verpflichtungen darstellen.
- Es muss sichergestellt werden, dass deutsche Firmen ihre ausländischen Bankgläubiger nicht unterschiedlich behandeln und keine unterschiedliche Behandlung zwischen inländischen und ausländischen Gläubigern bei der Stellung von Sicherheiten erfolgt.
🔗 Zur amtlichen Quelle
AI výklad z oficiálního znění zákona. Orientační, nenahrazuje právní radu.