Kurz gesagt
Diese Verordnung legt Qualitätsanforderungen für Ersatzbrennstoffprodukte fest, insbesondere Grenzwerte für Schadstoffe und Vorschriften für deren Probenahme und Untersuchung, um das Ende des Abfallstatus zu bestimmen und eine ordnungsgemäße Verwendung sicherzustellen.
Was es regelt
- Grenzwerte für das Vorliegen des Abfallendes bei Ersatzbrennstoffen aus Holzabfällen und sonstigen Ersatzbrennstoffprodukten.
- Methoden zur Berechnung des Medians und des 80-er Perzentils für die Einhaltung der Grenzwerte.
- Vorgaben zur Probenahmeplanung, Probenahme und Durchführung von Untersuchungen.
- Bestimmungsgemäße Verwendung von Ersatzbrennstoffprodukten in Verbrennungsanlagen.
Wen es betrifft
- Hersteller und Inverkehrbringer von Ersatzbrennstoffprodukten.
- Betreiber von Anlagen, die Ersatzbrennstoffe verbrennen.
Eckpunkte
- Ersatzbrennstoffe aus Holzabfällen müssen spezifische Grenzwerte für Parameter wie As, Pb, Cd, Cr, Hg, Zn, Cl, F und Summe PAK (EPA) einhalten, angegeben in mg/kg TM.
- Sonstige Ersatzbrennstoffprodukte müssen Grenzwerte für Parameter wie Sb, As, Pb, Cd, Cr, Co, Ni, Hg, S und Cl einhalten, angegeben in mg/MJ.
- Die Einhaltung der Grenzwerte wird anhand der 10 letzten Untersuchungsergebnisse für Median und 80-er Perzentil überprüft.
- Ersatzbrennstoffprodukte dürfen nur in Anlagen mit einer Nennwärmeleistung von ≥ 50 kW und einem Staubgrenzwert von 20 mg/m3 (als Halbstundenmittelwert) verbrannt werden.
🔗 Zur amtlichen Quelle
AI výklad z oficiálního znění zákona. Orientační, nenahrazuje právní radu.