{"html": "<div class=\"lf-doc\"><p class=\"lf-p\">Diese Klasse umfasst: - Test-, Such- und Kernbohrung für bauliche, geophysikalische, geologische oder ähnliche Zwecke Diese Klasse umfasst nicht: - Erdöl- und Erdgasbohrungen zu Förderzwecken (s. 11.20) - Brunnenbau (s. 45.25) - Schachtbau (s. 45.25) - Exploration von Erdöl- und Erdgasfeldern, geophysikalische, geologische und seismische Messungen (s. 74.20) 45120000 45.2 Hoch- und Tiefbau 45200000 45.21 Hochbau, Brücken- und Tunnelbau u. Ä.</p>\n<p class=\"lf-p\">Diese Klasse umfasst: - Errichtung von Gebäuden aller Art, Errichtung von Brücken, Tunneln u. Ä - Brücken (einschließlich für Hochstraßen), Viadukte, Tunnel und Unterführungen - Rohrfernleitungen, Fernmelde- und Energieübertragungsleitungen, - städtische Rohrleitungs- und Kabelnetze - zugehörige Arbeiten - Herstellung von Fertigteilbauten aus Beton auf der Baustelle 45210000 außer: 45213316 45220000 45231000 45232000 Diese Klasse umfasst nicht: - Erbringung von Dienstleistungen bei der Erdöl- und Erdgasförderung (s.11.20) - Errichtung vollständiger Fertigteilbauten aus selbst gefertigten Teilen, soweit nicht aus Beton (s. Abteilungen 20, 26 und 28)</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>Bau von Sportplätzen, Stadien, Schwimmbädern, Sporthallen, Tennis- und Golfplätzen und anderen Sportanlagen (ohne Gebäude) (s. 45.23) - Bauinstallation (s. 45.3) - sonstiges Baugewerbe (s. 45.4) - Tätigkeiten von Architektur- und Ingenieurbüros (s. 74.20) - Projektleitung (s. 74.20) 45.22 Dachdeckerei, Abdichtung und Zimmerei Diese Klasse umfasst: - Errichtung von Dächern - Dachdeckung - Abdichtung gegen Wasser und Feuchtigkeit 45261000 45.23 Straßenbau und Eisenbahnoberbau Diese Klasse umfasst: - Bau von Autobahnen, Straßen und Wegen - Bau von Bahnverkehrsstrecken - Bau von Rollbahnen - Bau von Sportplätzen, Stadien, Schwimmbädern, Tennis- und Golfplätzen (ohne Gebäude) - Markierung von Fahrbahnen und Parkplätzen Diese Klasse umfasst nicht: - vorbereitende Erdbewegungen (s. 45.11) 45212212 und DA03 45230000 außer: 45231000 45232000 45234115 45.24 Wasserbau Diese Klasse umfasst: Bau von: - Wasserstraßen, Häfen (einschließlich Jachthäfen), Flussbauten, Schleusen usw. - Talsperren und Deichen - Nassbaggerei - Unterwasserarbeiten 45240000 45.25 Spezialbau und sonstiger Tiefbau Diese Klasse umfasst: spezielle Tätigkeiten im Hoch- und Tiefbau, die besondere Fachkenntnisse bzw. Ausrüstungen erfordern: - Herstellen von Fundamenten einschließlich Pfahlgründung - Brunnen- und Schachtbau - Montage von fremdbezogenen Stahlelementen 45250000 45262000</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>Eisenbiegerei - Mauer- und Pflasterarbeiten - Auf- und Abbau von Gerüsten und beweglichen Arbeitsbühnen einschließlich deren Vermietung - Schornstein-, Feuerungs- und Industrieofenbau Diese Klasse umfasst nicht: - Vermietung von Gerüsten ohne Auf- und Abbau (s. 71.32) 45.3 Bauinstallation 45300000 45.31 Elektroinstallation Diese Klasse umfasst: Installation und Einbau von: - elektrischen Leitungen und Armaturen - Kommunikationssystemen - Elektroheizungen - Rundfunk- und Fernsehantennen (für Wohngebäude) - Feuermeldeanlagen - Einbruchsicherungen - Aufzüge und Rolltreppen - Blitzableitern usw. in Gebäuden und anderen Bauwerken 45213316 45310000 außer: 45316000 45.32 Dämmung gegen Kälte, Wärme, Schall und Erschütterung Diese Klasse umfasst: - Dämmung gegen Kälte, Wärme, Schall und Erschütterung in Gebäuden und anderen Bauwerken Diese Klasse umfasst nicht: - Abdichtung gegen Wasser und Feuchtigkeit (s. 45.22) 45320000 45.33 Klempnerei, Gas-, Wasser-, Heizungs- und Lüftungsinstallation Diese Klasse umfasst: Installation und Einbau von: - Sanitäranlagen sowie Ausführung von Klempnerarbeiten - Gasarmaturen - Geräten und Leitungen für Heizungs-, Lüftungs-, Kühl- und Klimaanlagen - Sprinkleranlagen Diese Klasse umfasst nicht: - Installation von Elektroheizungen (s. 45.31) 45330000 45.34 Sonstige Bauinstallation Diese Klasse umfasst: - Installation von Beleuchtungs- und Signalanlagen für Straßen, Eisenbahnen, Flughäfen und Häfen - Installation von Ausrüstungen und Befestigungselementen a. n. g. in Gebäuden und anderen Bauwerken 45234115 45316000 45340000 45.4 Sonstiger Ausbau 45400000 45.41 Anbringen von Stuckaturen, Gipserei und Verputzerei Diese Klasse umfasst: - Stuck-, Gips- und Verputzarbeiten innen und außen einschließlich damit verbundener Lattenschalung in und an Gebäuden und anderen Bauwerken 45410000 45.42 Bautischlerei und -schlosserei Diese Klasse umfasst: - Einbau von fremdbezogenen Türen, Toren, Fenstern, Rahmen und Zargen, Einbauküchen, Treppen, Ladeneinrichtungen u. Ä. aus Holz oder anderem Material - Einbau von Decken, Wandvertäfelungen, beweglichen Trennwänden u. Ä., Innenausbauarbeiten Diese Klasse umfasst nicht: - Verlegen von Parkett- und anderen Holzböden (s. 45.43) 45420000 45.43 Fußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei, Raumausstattung Diese Klasse umfasst: Verlegen von: - Fußboden- und Wandfliesen oder -platten aus Keramik, Beton oder Stein - Parkett- und anderen Holzböden - Teppichen und Bodenbelägen aus Linoleum, auch aus Kautschuk oder Kunststoff - Terrazzo-, Marmor-, Granit- oder Schiefer-Boden- oder Wandbelägen - Tapeten</div>\n<p class=\"lf-p\">45430000 45.44 Maler- und Glasergewerbe Diese Klasse umfasst: - Innen- und Außenanstrich von Gebäuden - Anstrich von Hoch- und Tiefbauten - Ausführung von Glaserarbeiten, einschließlich Einbau von Glasverkleidungen, Spiegeln usw.</p>\n<p class=\"lf-p\">Diese Klasse umfasst nicht: - Fenstereinbau (s. 45.42) 45440000 45.45 Sonstiger Ausbau a.n.g Diese Klasse umfasst: - Einbau von Swimmingpools - Fassadenreinigung - sonstige Baufertigstellung und Ausbauarbeiten a.n.g.</p>\n<p class=\"lf-p\">Diese Klasse umfasst nicht: - Innenreinigung von Gebäuden und anderen Bauwerken (s. 74.70) 45212212 und DA04 45450000 45.5 Vermietung von Baumaschinen und -geräten mit Bedienungspersonal 45500000 45.50 Vermietung von Baumaschinen und -geräten mit Bedienungspersonal Diese Klasse umfasst nicht: - Vermietung von Baumaschinen und -geräten ohne Bedienungspersonal (s. 71.32) 45500000</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">(1)</span>Verordnung (EWG) Nr.3037/90 des Rates vom 9. Oktober 1990 betreffend die statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (ABl. L 293 vom 24.10.1990, S. 1) Bei Unterschieden in der Auslegung zwischen CPV und NACE gilt die CPV-Nomenklatur.</div>\n<p class=\"lf-p\">ANLAGE II Von Vergabestellen ausgeübte Tätigkeiten 1) Im Bereich von Gas und Wärme: a) Bereitstellung und Betreiben fester Netze zur Versorgung der Allgemeinheit im Zusammenhang mit der Gewinnung, dem Transport oder der Verteilung von Gas oder Wärme, b) Einspeisung von Gas oder Wärme in diese festen Netze. Die Einspeisung von Gas oder Wärme in feste Netze zur Versorgung der Allgemeinheit durch ein öffentliches Unternehmen oder eine Person, die besondere oder ausschließliche Rechte innehat, gilt nicht als Tätigkeit im Sinne von Artikel 2 Nr. 4 des vorliegenden Gesetzes, wenn beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind: i) Die Erzeugung von Gas oder Wärme durch diese Auftraggeber ergibt sich zwangsläufig aus der Ausübung einer Tätigkeit, die nicht unter vorliegende Nummer oder die Nummern 2 und 3 der vorliegenden Anlage fällt, und ii) die Einspeisung in das öffentliche Netz zielt nur darauf ab, diese Erzeugung wirtschaftlich zu nutzen, und macht bei Zugrundelegung des Mittels der vorausgegangenen drei Jahre einschließlich des laufenden Jahres nicht mehr als zwanzig Prozent des Umsatzes dieses Auftraggebers aus. \"Einspeisung\" umfasst die Gaserzeugung sowie den Groß- und den Einzelhandel mit Gas.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die Erzeugung/Produktion von Gas in Form der Gasförderung fällt jedoch unter Nummer 4 der vorliegenden Anlage. 2. Im Bereich Strom (Elektrizität): a) Bereitstellung und Betreiben fester Netze zur Versorgung der Allgemeinheit im Zusammenhang mit der Gewinnung, dem Transport oder der Verteilung von Strom, b) Einspeisung von Strom in diese festen Netze. \"Einspeisung von Strom\" umfasst die Erzeugung/Produktion sowie den Groß- und Einzelhandel mit Strom.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die Einspeisung von Strom in Netze zur Versorgung der Allgemeinheit durch ein öffentliches Unternehmen oder eine Person, die besondere oder ausschließliche Rechte innehat, gilt nicht als Tätigkeit im Sinne von Artikel 2 Nr. 4 des vorliegenden Gesetzes, sofern beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind: i) Die Stromerzeugung durch diesen Auftraggeber erfolgt, weil sie für die Ausübung einer Tätigkeit erforderlich ist, die nicht unter vorliegende Nummer oder die Nummern 1 und 3 fällt. ii) Die Einspeisung in das öffentliche Netz hängt nur von dem Eigenverbrauch dieses Auftraggebers ab und macht bei Zugrundelegung des Mittels der vorausgegangenen drei Jahre einschließlich des laufenden Jahres nicht mehr als dreißig Prozent der gesamten Energieerzeugung dieses Auftraggebers aus. 3.</p>\n<p class=\"lf-p\">Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Bereitstellung und dem Betrieb von Netzen zur Versorgung der Öffentlichkeit im Bereich des Verkehrs per Schiene, automatische Systeme, Straßenbahn, Trolleybus, Bus oder Kabel. Im Verkehrsbereich gilt ein Netz als vorhanden, wenn die Verkehrsleistung gemäß den von einer zuständigen Behörde eines Mitgliedstaats festgelegten Bedingungen erbracht wird; dazu gehören die Festlegung der Strecken, der Transportkapazitäten oder der Fahrpläne. 4. Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Nutzung eines geografisch abgegrenzten Gebiets mit dem Zweck, für Luft-, See- oder Binnenschifffahrts-Verkehrsunternehmen Flughäfen, See- oder Binnenhäfen oder andere Terminaleinrichtungen bereitzustellen.5.</p>\n<p class=\"lf-p\">Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Erbringung von a) Postdiensten, b) anderen Diensten als Postdiensten, vorausgesetzt, dass diese Dienstleistungen von einer Stelle erbracht werden, die auch Postdienste im Sinne von Unterabsatz 2 Ziffer ii vorliegender Nummer erbringt, und dass die Bedingungen des Artikels 34 Absatz 1 der Richtlinie 2014/25/EU hinsichtlich der unter Unterabsatz 2 Ziffer ii fallenden Dienstleistungen nicht erfüllt sind. Für die Zwecke vorliegender Anlage gelten folgende Begriffsbestimmungen: i) \"Postsendung\" ist eine adressierte Sendung in der endgültigen Form, in der sie befördert wird, ungeachtet ihres Gewichts.Neben Briefsendungen handelt es sich dabei z. B. um Bücher, Kataloge, Zeitungen und Zeitschriften sowie um Postpakete, die Waren mit oder ohne Handelswert enthalten, ungeachtet ihres Gewichts. ii) \"Postdienste\" sind Dienste, die die Abholung, das Sortieren, den Transport und die Zustellung von Postsendungen betreffen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Dies umfasst sowohl Dienstleistungen, die Universaldienstleistungen im Sinne der Richtlinie 97/67/EG darstellen, als auch Dienstleistungen, die nicht darunter fallen. iii) \"Andere Dienste als Postdienste\" sind in den folgenden Bereichen erbrachte Dienstleistungen: (1) Managementdienste für Postversandstellen (Dienste vor und nach dem Versand, wie beispielsweise \"Mailroom Management\"), (2) Dienste, die nicht unter Buchstabe a) erfasste Sendungen betreffen, wie z.B. nicht adressierte Postwurfsendungen. 6. Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Nutzung eines geografischen Gebiets zu folgenden Zwecken: a) Förderung von Öl oder Gas, b) Aufsuchen von Kohle und anderen festen Brennstoffen. ANLAGE III Liste der in Artikel 2 Nr. 3 des Gesetzes erwähnten Rechtsakte Im Folgenden werden Verfahren für die Erteilung von Genehmigungen auf der Grundlage anderer Rechtsakte der Union aufgeführt, die eine angemessene Transparenz gewährleisten und nicht zur Gewährung \"besonderer oder ausschließlicher Rechte\" im Sinne dieses Gesetzes führen: a) Erteilung einer Genehmigung für den Betrieb von Erdgasanlagen nach den in Artikel 4 der Richtlinie 2009/73/EG festgelegten Verfahren, b) Genehmigung oder Aufforderung zur Angebotsabgabe für den Bau neuer Stromerzeugungsanlagen gemäß der Richtlinie 2009/72/EG, c) Erteilung von Genehmigungen in Bezug auf Postdienste, die nicht reserviert sind oder nicht reserviert werden dürfen, nach den in Artikel 9 der Richtlinie 97/67/EG festgelegten Verfahren, d) Verfahren zur Genehmigung von Tätigkeiten, die mit der Nutzung von Kohlenwasserstoffen verbunden sind, gemäß der Richtlinie 94/22/EG, e) öffentliche Dienstleistungsaufträge im Sinne der Verordnung (EG) Nr.1370/2007 zur Erbringung von öffentlichen Personenverkehrsdiensten durch Busse, Straßenbahnen, Untergrundbahnen oder auf der Schiene, die im Wege eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens gemäß Artikel 5 Absatz 3 dieser Verordnung vergeben wurden, sofern die Laufzeit des Vertrags mit Artikel 4 Absatz 3 oder 4 dieser Verordnung in Einklang steht.</p>\n<p class=\"lf-p\">ANLAGE IV Liste der in Artikel 27 des Gesetzes erwähnten internationalen Übereinkommen IAO-Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes IAO-Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen IAO-Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit IAO-Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit IAO-Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung IAO-Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf IAO-Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts IAO-Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit Wiener Übereinkommen zum Schutz der Ozonschicht und das zugehörige Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe Rotterdamer Übereinkommen vom 10. September 1998 über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel im internationalen Handel (UNEP/FAO) (PIC-Übereinkommen) und seine drei regionalen Protokolle ANLAGE V Dienstleistungen, die unter die in Artikel 34 des Gesetzes erwähnte Sonderregelung fallen Bezeichnung CPV-Referenznummer 79611000-0; 75200000-8; 75231200-6; 75231240-8; 79622000-0 [Überlassung von Haushaltshilfen]; 79624000-4 [Überlassung von Pflegepersonal] und 79625000-1 [Überlassung von medizinischem Personal]; von 85000000-9 bis 85323000-9; 85143000-3 98133100-5, 98133000-4 und 98200000-5 und 98500000-8 [Privathaushalte mit Hausangestellten] und 98513000-2 bis 98514000-9 [Bereitstellung von Arbeitskräften für private Haushalte, Vermittlung von Arbeitskräften für private Haushalte, Bereitstellung von Bürokräften für private Haushalte, Bereitstellung von Zeitarbeitskräften für private Haushalte, Dienstleistungen von Haushaltshilfen und Haushaltungsdienste] Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen 85321000-5 und 85322000-2, 75000000-6 [Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, der Verteidigung und der Sozialversicherung], 75121000-0, 75122000-7, 75124000-1; von 79995000-5 bis 79995200-7; von 80000000-4 [Allgemeine und berufliche Bildung] bis 80660000-8; von 92000000-1 bis 92342200-2; von 92360000-2 bis 92700000-8; 79950000-8 [Veranstaltung von Ausstellungen, Messen und Kongressen], 79951000-5 [Veranstaltung von Seminaren], 79952000-2 [Event-Organisation], 79952100-3 [Organisation von Kulturveranstaltungen], 79953000-9 [Organisation von Festivals], 79954000-6 [Organisation von Partys], 79955000-3 [Organisation von Modenschauen], 79956000-0 [Organisation von Messen und Ausstellungen]</p>\n<p class=\"lf-p\">Verwaltungsdienstleistungen im Sozial-, Bildungs- und Gesundheitswesen und im Bereich Kultur 75300000-9 Dienstleistungen im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung 75310000-2, 75311000-9, 75312000-6 75313000-3, 75313100-4, 75314000-0 75320000-5, 75330000-8, 75340000-1 Beihilfen, Unterstützungsleistungen und Zuwendungen 98000000-3; 98120000-0; 98132000-7; 98133110-8 und 98130000-3 Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienstleistungen, einschließlich Dienstleistungen von Gewerkschaften, von politischen Organisationen, von Jugendverbänden und von sonstigen Organisationen und Vereinen 98131000-0 Dienstleistungen religiöser Vereinigungen 55100000-1 bis 55410000-7; 55521000-8 bis 55521200-0 [55521000-8 Verpflegungsdienste für Privathaushalte, 55521100-9 Essen auf Rädern, 55521200-0 Auslieferung von Mahlzeiten] 55520000-1 Verpflegungsdienste, 55522000-5 Verpflegungsdienste für Transportunternehmen, 55523000-2 Verpflegungsdienste für sonstige Unternehmen oder andere Einrichtungen, 55524000-9 Verpflegungsdienste für Schulen 55510000-8 Dienstleistungen von Kantinen, 55511000-5 Dienstleistungen von Kantinen und anderen nicht öffentlichen Cafeterias, 55512000-2 Betrieb von Kantinen, 55523100-3 Auslieferung von Schulmahlzeiten Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe 79100000-5 bis 79140000-7; 75231100-5 Dienstleistungen im juristischen Bereich, soweit nicht aufgrund von Artikel 6 Nr. 4 ausgeschlossen 75100000-7 bis 75120000-3; 75123000-4; 75125000-8 bis 75131000-3 Sonstige Dienstleistungen der Verwaltung und für die öffentliche Verwaltung 75200000-8 bis 75231000-4 Dienstleistungen für das Gemeinwesen 75231210-9 bis 75231230-5; 75240000-0 bis 75252000-7; 794300000-7; 98113100-9 Dienstleistungen für Haftanstalten, Dienstleistungen im Bereich öffentliche Sicherheit und Rettungsdienste, soweit nicht aufgrund von Artikel 6 Nr. 7 ausgeschlossen 79700000-1 bis 79721000-4 [Ermittlungs- und Sicherheitsdienstleistungen, Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten, Überwachung von Alarmanlagen, Bewachungsdienste, Überwachungsdienste, Dienstleistungen in Verbindung mit Suchsystemen, Fahndung nach Flüchtigen, Streifendienste, Ausgabe von Mitarbeiterausweisen, Ermittlungsdienste und Dienstleistungen von Detekteien] 79722000-1 [Dienstleistungen von Grafologen], 79723000-8 [Abfallanalyse] Ermittlungs- und Sicherheitsdienstleistungen 64000000-6 [Post- und Fernmeldedienste], 64100000-7 [Post- und Kurierdienste], 64110000-0 [Postdienste], 64111000-7 [Postdienste im Zusammenhang mit Zeitungen und Zeitschriften], 64112000-4 [Briefpostdienste], 64113000-1 [Paketpostdienste], 64114000-8 [Post-Schalterdienste], 64115000-5 [Vermietung von Postfächern], 64116000-2 [Dienste im Zusammenhang mit postlagernden Sendungen], 64122000-7 [Interne Bürobotendienste]</p>\n<p class=\"lf-p\">Postdienste 50116510-9 [Reifenrunderneuerung], 71550000-8 [Schmiedearbeiten] Sonstige Dienstleistungen 98900000-2 [Von extraterritorialen Organisationen und Körperschaften erbrachte Leistungen] und 98910000-5 [Dienstleistungen von internationalen Organisationen und Körperschaften] Internationale Dienstleistungen</p></div>", "next": 0}