Diese Verordnung regelt die Anzeigepflichten beim Erwerb, der Veränderung oder der Aufgabe einer bedeutenden Beteiligung an Wertpapierinstituten. Sie legt fest, welche Informationen und Unterlagen bei solchen Vorgängen einzureichen sind.
(+++ Textnachweis ab: 16.2.2024 +++)
(+++ Zur Anwendung vgl. §§ 5, 8 +++)
(+++ Amtlicher Hinweis des Normgebers auf EG-Recht: Umsetzung der EURL 2019/2034 (CELEX Nr: 32019L2034) EURL 65/2014 (CELEX Nr: 32014L0065) +++)
EingangsformelAuf Grund des § 14 Absatz 3 Satz 1, 3 und 4 in Verbindung mit § 24 Absatz 1 Satz 3 des Wertpapierinstitutsgesetzes vom
Allgemeine Vorschriften
Zielunternehmen im Sinne dieser Verordnung ist das Wertpapierinstitut im Sinne des § 2 Absatz 1 des Wertpapierinstitutsgesetzes, an dem eine bedeutende Beteiligung im Sinne des § 2 Absatz 23 des Wertpapierinstitutsgesetzes erworben, verändert oder aufgegeben werden soll oder eine bedeutende Beteiligung im Sinne des § 2 Absatz 23 des Wertpapierinstitutsgesetzes unabsichtlich erworben, verändert oder aufgegeben wurde.
Anzeigepflichtige ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Inland müssen in den Formularen nach § 5 Absatz 1 Satz 1 und 2 und § 9 Absatz 1 Satz 1 den Namen und die Anschrift eines Empfangsbevollmächtigten im Inland angeben. Die Bevollmächtigung ist durch Vorlage der entsprechenden Urkunde im Original oder als amtlich oder öffentlich beglaubigte Kopie nachzuweisen.
Anzeige des Erwerbs oder der Erhöhung einer bedeutenden Beteiligung
Weitere Anzeige- und Mitteilungspflichten
Ergänzende Mitteilungen bei nachträglichen Änderungen beim Inhaber einer bedeutenden Beteiligung zur Sicherung der Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen im Europäischen WirtschaftsraumIst der Inhaber einer bedeutenden Beteiligung kein Wertpapierinstitut, Kreditinstitut, Finanzdienstleistungsinstitut, Versicherungsunternehmen oder Pensionsfonds mit Sitz im Inland, hat er unverzüglich schriftlich unter Angabe des betreffenden Staates und der Bezeichnung der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde mitzuteilen, wenn er 1.in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum als Wertpapierinstitut, CRR-Kreditinstitut im Sinne des § 1 Absatz 3d Satz 1 des Kreditwesengesetzes, E-Geld-Institut, Zahlungsinstitut, Erstversicherungsunternehmen im Sinne des § 7 Nummer 33 Variante 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes oder Rückversicherungsunternehmen im Sinne des § 7 Nummer 33 Variante 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes zugelassen wird, wobei die Identitätsnummer, unter der der Anzeigepflichtige bei der zuständigen Aufsichtsbehörde geführt wird, anzugeben ist;2.Mutterunternehmen eines in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Wertpapierinstituts, CRR-Kreditinstituts, E-Geld-Instituts, Zahlungsinstituts, Erstversicherungsunternehmens oder Rückversicherungsunternehmens wird oder3.die Kontrolle über ein in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenes CRR-Kreditinstitut, E-Geld-Institut, Zahlungsinstitut, Wertpapierinstitut, Erstversicherungsunternehmen oder Rückversicherungsunternehmen erlangt.Das Wertpapierinstitut, CRR-Kreditinstitut, E-Geld-Institut, Zahlungsinstitut, Erstversicherungsunternehmen oder Rückversicherungsunternehmen nach Satz 1 Nummer 2 und 3 ist auch mit der Identitätsnummer, unter der es bei der zuständigen Aufsichtsbehörde geführt wird, anzugeben.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Anlage 1(zu § 5 Absatz 1 Satz 1)Formular WpI-EENPAnzeige über Erwerb oder Erhöhung einer bedeutenden Beteiligung durch eine natürliche Person (Anzeige nach § 24 Absatz 1 und 3 des Wertpapierinstitutsgesetzes in Verbindung mit der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946)(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 9, S. 8 - 17) Ident-Nr. ZielunternehmenDer interessierte Erwerber ist eine natürliche Person.Ident-Nr. AnzeigepflichtigerHiermit zeige ich die/ denWird von der Behörde ausgefüllt □Absicht des Erwerbs□Absicht der Erhöhung□unabsichtlichen Erwerb□unabsichtliche Erhöhung einer bedeutenden Beteiligung an dem folgenden Wertpapierinstitut (Zielunternehmen) an: Firma (laut Registereintragung)RechtsformSitz mit PostleitzahlAnschrift der HauptniederlassungStraße, HausnummerPostleitzahlOrtLEI Hat der interessierte Erwerber nach dem Erwerb oder der Erhöhung Kontrolle über das Zielunternehmen?□ nein □ ja Erklärung, von welcher Person oder welchem Unternehmen die Kapital- oder Stimmrechtsanteile übernommen werden
oder Artikel 13 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946 verzichtet werden?□ nein□ ja Es ist diesem Formular eine Anlage mit der Nr. _ _ beizufügen, in der die betreffenden Anlagen aufzuzählen sind und jeweils anzugeben ist, welche Verzichtsregel in Anspruch genommen werden kann.5.2 Liste der AnlagenAnlage liegt beiCheckliste der einzureichenden Unterlagen□ nicht erforderlich□ ja, Nr. _ _□ wird nachgereichtAufzählung der nicht eingereichten, verzichtbaren Anlagen mit Angabe der Verzichtsregel nach Nummer 5.1 dieses Formulars□ nicht erforderlich□ ja, Nr. _ _□ wird nachgereichtFormular WpI-KB nach § 5 Absatz 3 Satz 1
□ nicht erforderlich□ ja, Nr. _ _□ wird nachgereichtErklärung nach § 8 Absatz 1 Satz 3
oder Artikel 13 Absatz 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich□ ja, Nr. _ _□ wird nachgereichtKopie der Bevollmächtigung des Empfangsbevollmächtigten im Inland nach § 3 Satz 2
□ nicht erforderlich□ ja, Nr. _ _□ wird nachgereicht
i. V. m. Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich□ ja, Nr. _ _□ wird nachgereichtLebenslauf, der den Vorgaben des § 6 Absatz 3
entspricht§ 6 Absatz 3
i. V. m. Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich□ ja, Nr. _ _□ wird nachgereichtZusätzliche Angaben zum interessierten Erwerber (Artikel 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946)Angaben zur Zuverlässigkeit (Anlage 3 der
)§ 5 Absatz 2
i. V. m. Artikel 4 Buchstabe a und b der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich□ ja, Nr. _ _□ wird nachgereichtFührungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Absatz 5 BZRG, wenn der Wohnsitz in Deutschland liegt und die Person die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines Drittstaates besitzt. EU-Behördenführungszeugnis14 nach § 30b BZRG, sofern der Wohnsitz in Deutschland liegt, die Person aber die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzt. Weitere ausländische Unterlagen14 eines jeden Wohnsitzstaates der letzten 10 Jahre.§ 6 Absatz 4
i. V. m. Artikel 4 Buchstabe a und Artikel 6 Buchstabe d Nummer 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich□ wurde beantragt(wird direkt an die BaFin versandt)Auszüge aus dem Gewerbezentralregister14 gem. § 150 GewO Für Personen, die mit der Führung der Geschäfte eines Unternehmens im Ausland betraut sind und/oder waren, ist ein Zeugnis14 der betreffenden ausländischen Stelle, soweit verfügbar, vorzulegen.§ 6 Absatz 5
i. V. m. Artikel 4 Buchstabe a und Artikel 6 Buchstabe d Nummer 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich□ ja, Nr. _ _□ wird nachgereichtInformationen zur aktuellen Finanzlage des interessierten Erwerbers, einschließlich Angaben zu seinen Einnahmequellen, seinen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten und zu den Pfandrechten und Garantien, die er gewährt bzw. erhalten hatArtikel 4 Buchstabe c der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich□ ja, Nr. _ _□ wird nachgereichtBeschreibung der Geschäftstätigkeiten des interessierten ErwerbersArtikel 4 Buchstabe d der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich□ ja, Nr. _ _□ wird nachgereichtFinanzinformationen, insbesondere auch Ratings und öffentlich verfügbare Berichte zu den vom interessierten Erwerber kontrollierten oder geleiteten Unternehmen sowie gegebenenfalls zum interessierten ErwerberArtikel 4 Buchstabe e der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich□ ja, Nr. _ _□ wird nachgereichtBeschreibung der finanziellen und nichtfinanziellen Interessen oder Beziehungen des interessierten Erwerbers an/zu: 1.anderen derzeitigen Anteilseignern des Zielunternehmens2.Personen, die berechtigt sind, Stimmrechte des Zielunternehmens auszuüben3.Mitgliedern des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans nach den einschlägigen einzelstaatlichen Rechtsvorschriften oder der Geschäftsleitung des Zielunternehmens4.dem Zielunternehmen selbst und seiner GruppeArtikel 4 Buchstabe f der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich□ ja, Nr. _ _□ wird nachgereichtInformationen über etwaige Interessenkonflikte zwischen dem interessierten Erwerber und dem Zielunternehmen und mögliche Lösungen für den Umgang mit diesen InteressenkonfliktenArtikel 4 Buchstabe g der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich□ ja, Nr. _ _□ wird nachgereichtAngaben zu den Personen, die die Geschäfte des Zielunternehmens tatsächlich leiten werden (Artikel 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946)Ist nach dem Erwerb ein Austausch der Personen, die die Geschäfte tatsächlich leiten, geplant?□ Nein□ Ja (Es sind vollständige Angaben nach Artikel 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946 zu den Personen zu machen.)□ nicht erforderlich□ ja, Nr. _ _□ wird nachgereichtAngaben zum beabsichtigten Erwerb (Artikel 7 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946)Einzelheiten zu den Absichten des interessierten Erwerbers in Bezug auf den beabsichtigten Erwerb einschließlich der strategischen Investitionen oder PortfolioinvestitionenArtikel 7 Buchstabe b der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich□ ja, Nr. _ _□ wird nachgereichtBeschreibung etwaiger mit anderen Parteien abgestimmter Maßnahmen, unter anderem des Beitrags dieser anderen Parteien zur Finanzierung des beabsichtigten Erwerbs, der Art der Beteiligung an den Finanzvereinbarungen im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Erwerb und der künftigen organisatorischen Regelungen im Zusammenhang mit dem beabsichtigten ErwerbArtikel 7 Buchstabe d der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich□ ja, Nr. _ _□ wird nachgereichtInhalt möglicherweise geplanter Vereinbarungen mit anderen Anteilseignern in Bezug auf das ZielunternehmenArtikel 7 Buchstabe e der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich□ ja, Nr. _ _□ wird nachgereichtAngabe des beabsichtigten Kaufpreises und die bei der Festsetzung dieses Preises zugrunde gelegten Kriterien und, falls ein Unterschied zwischen dem Marktwert und dem beabsichtigten Kaufpreis besteht, eine Erklärung, warum dies der Fall istKaufvertragArtikel 7 Buchstabe f der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich□ ja, Nr. _ _□ wird nachgereichtAngaben zur geplanten neuen Struktur der Gruppe und zu ihren Auswirkungen auf die Aufsicht (Artikel 8 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946)Analyse der Auswirkungen des beabsichtigten Erwerbs auf die Fähigkeit des Zielunternehmens, seiner Aufsichtsbehörde weiterhin rechtzeitig präzise Informationen zu übermitteln, auch infolge enger Verbindungen zwischen dem interessierten Erwerber und dem ZielunternehmenArtikel 8 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich□ ja, Nr. _ _□ wird nachgereichtAngaben zur Finanzierung des beabsichtigten Erwerbs (Artikel 9 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946)Detaillierte Angaben zum Einsatz privater Finanzierungsquellen sowie zu Herkunft und Verfügbarkeit der Mittel, einschließlich einschlägiger dokumentarischer Nachweise darüber, dass der beabsichtigte Erwerb nicht auf Geldwäsche abzieltArtikel 9 Buchstabe a der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich□ ja, Nr. _ _□ wird nachgereichtDetaillierte Angaben zur Art der Zahlung des beabsichtigten Erwerbs und zu dem zur Übertragung der Mittel verwendeten NetzwerkArtikel 9 Buchstabe b der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich□ ja, Nr. _ _□ wird nachgereichtDetaillierte Angaben zum Zugang zu Kapitalquellen und Finanzmärkten, unter anderem detaillierte Angaben zu den zu emittierenden FinanzinstrumentenArtikel 9 Buchstabe c der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich□ ja, Nr. _ _□ wird nachgereichtAngaben zum Fremdkapitaleinsatz, unter anderem den Namen der einschlägigen Geldgeber und die Einzelheiten zu den gewährten Fazilitäten, einschließlich Laufzeiten, Bedingungen, Pfandrechten und Garantien sowie Informationen zur Herkunft der Einnahmen, die für die Rückzahlung derartiger Darlehen verwendet werden sollen, und zur Herkunft des Fremdkapitals, wenn der Kreditgeber kein beaufsichtigtes Finanzinstitut istArtikel 9 Buchstabe d der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich□ ja, Nr. _ _□ wird nachgereichtInformationen zu etwaigen Finanzvereinbarungen mit anderen Anteilseignern des ZielunternehmensArtikel 9 Buchstabe e der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich□ ja, Nr. _ _□ wird nachgereichtInformationen zu den Vermögenswerten des interessierten Erwerbers oder des Zielunternehmens, die im Hinblick auf die Finanzierung des beabsichtigten Erwerbs veräußert werden sollen, sowie die Bedingungen der Veräußerung, darunter Preis, Bewertung, Einzelheiten zu den Merkmalen der Vermögenswerte sowie Informationen darüber, wann und wie die Vermögenswerte erworben wurdenArtikel 9 Buchstabe f der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich□ ja, Nr. _ _□ wird nachgereichtZusätzliche Informationen für qualifizierte Beteiligungen von bis zu 20 % (Artikel 10 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946)Strategiedokument, das ggf. Folgendes beinhaltet: •Zeitraum, während dessen der interessierte Erwerber seine Beteiligung nach dem beabsichtigten Erwerb zu halten plant, und die etwaige Absicht des interessierten Erwerbers, die Höhe seiner Beteiligung in absehbarer Zukunft aufzustocken, zu verringern bzw. beizubehalten•Absichten des interessierten Erwerbers in Bezug auf das Zielunternehmen, insbesondere die Beantwortung der Frage, ob er eine aktive Rolle als Minderheitsanteilseigner zu spielen beabsichtigt, und die Gründe dafür•Informationen zur Finanzlage des interessierten Erwerbers und zu seiner Bereitschaft, das Zielunternehmen mit weiteren Eigenmitteln zu unterstützen, wenn dies für die Entwicklung der Tätigkeiten des Zielunternehmens oder im Falle finanzieller Schwierigkeiten erforderlich sein sollte□ nicht erforderlich□ ja, Nr. _ _□ wird nachgereichtZusätzliche Anforderungen an qualifizierte Beteiligungen zwischen 20 % und 50 % (Artikel 11 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946)Strategiedokument, das ggf. Folgendes beinhaltet: •alle in Artikel 10 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946 genannten Informationen•Einzelheiten zu dem Einfluss, den der interessierte Erwerber auf die Finanzlage im Zusammenhang mit dem Zielunternehmen, unter anderem auf die Dividendenpolitik, die strategische Entwicklung und die Mittelzuweisung des Zielunternehmens, auszuüben plant•Beschreibung der mittelfristigen Absichten und Erwartungen des interessierten Erwerbers in Bezug auf das Zielunternehmen, die alle in Artikel 12 Absatz 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946 genannten Elemente umfasst□ nicht erforderlich□ ja, Nr. _ _□ wird nachgereichtZusätzliche Anforderungen an qualifizierte Beteiligungen von 50 % oder mehr (Artikel 12 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946)Geschäftsplan, der ggf. Folgendes beinhaltet: •Strategischer Entwicklungsplan (Artikel 12 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946)•Vorausschätzungen für die Abschlüsse des Zielunternehmens (Artikel 12 Absatz 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946)•Darstellung der Auswirkungen des Erwerbs auf die Unternehmensführung und die allgemeine Organisationsstruktur des Zielunternehmens (Artikel 12 Absatz 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946)□ nicht erforderlich□ ja, Nr. _ _□ wird nachgereichtGgf. weitere Anlagen (vom interessierten Erwerber auszufüllen) Nach § 1
i. V. m. Artikel 7 Buchstabe a der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946.Nur anzugeben, sofern eine Eintragung bzw. Rechtsträgerkennung vorliegt.Nur anzugeben, sofern vorhanden.Es sind jeweils anzugeben: Firma, Rechtsform, Sitz und Sitzstaat, Anschrift des Hauptsitzes der Geschäftsleitung, Registereintragung (soweit vorhanden), Unternehmenstyp (CRR-Kreditinstitut, Wertpapierinstitut, Erst- oder Rückversicherungsunternehmen, OGAW- oder AIF-Verwaltungsgesellschaft), Bezeichnung der zuständigen Aufsichtsbehörde, Identitätsnummer (unter der das Unternehmen bei der Aufsichtsbehörde geführt wird).Bei komplexen Beteiligungsstrukturen, mittelbaren Beteiligungsverhältnissen über mehr als vier Ebenen und wenn sich die Tochtereigenschaft eines zwischengeschalteten Beteiligungsunternehmens nicht aus der Höhe des Kapital- und/oder Stimmrechtsanteils herleiten lässt, ist das Formular „Darstellung komplexer Beteiligungsstrukturen“ auszufüllen und als Anlage beizufügen.Bei mittelbar gehaltenen Beteiligungen ist die vollständige Beteiligungskette mit den jeweiligen unmittelbar gehaltenen Beteiligungsquoten zwischen den Beteiligungsunternehmen anzugeben. Die Kette beginnt mit der beabsichtigten unmittelbar gehaltenen Beteiligung des Anzeigepflichtigen und endet mit dem Zielunternehmen.Beteiligung am Nennwert (Nennkapital, Summe der Kapitalanteile); bei Personenhandelsgesellschaften und Gesellschaften des bürgerlichen Rechts ist auf das durch den Gesellschaftsvertrag festgelegte Beteiligungsverhältnis abzustellen. Angaben in Prozent mit einer Stelle nach dem Komma. Sofern der Nennwert nicht auf Euro lautet, ist zusätzlich der Nennwert in Landeswährung (in Tsd.) anzugeben. Der Nennwert ist zum Kurs des Meldestichtags umzurechnen.Unmittelbarer Anteil des vorhergehenden Unternehmens der Beteiligungskette an dem hier genannten Zielunternehmen (keine durchgerechneten Quoten).Ggf. ist zusätzlich der Betrag in Landeswährung anzugeben.Nur auszufüllen, soweit vom Kapitalanteil abweichend; Angaben in Prozent mit einer Stelle nach dem Komma.Ggf. ist anzugeben, ob es sich um ein Mutter- oder Schwesterunternehmen handelt.Ist die in der ersten Tabelle genannte Person nur zusammen mit einer oder mehreren anderen Personen zur Vertretung des Anzeigepflichtigen berechtigt, hat diese bzw. haben diese weiteren Personen jeweils eine der nachfolgenden Tabellen auszufüllen. Fehlende Tabellen sind zu ergänzen; ggf. ist ein gesondertes Blatt dem Formular anzufügen, auf dem die Seitenzahlnummerierung des Formulars fortzusetzen ist.Die Angaben müssen lückenlos, vollständig und wahr sein. Alle Zeitangaben müssen monatsgenau erfolgen.Zum Zeitpunkt des Einreichens darf das Dokument nicht älter als drei Monate sein.Den finanziellen Interessen werden Kreditgeschäfte, Garantien und Pfandrechte und den nichtfinanziellen Interessen familiäre oder andere enge Beziehungen zugerechnet.Die entsprechenden Definitionen sind Artikel 4 Buchstabe f Nummer 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946 zu entnehmen.Nach Artikel 11 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946 haben die in Artikel 10 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946 genannten interessierten Erwerber die Informationen nach Artikel 11 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946 vorzulegen, wenn auf der Grundlage einer umfassenden Bewertung der Beteiligungsstruktur des Zielunternehmens festgestellt wird, dass der durch die Beteiligung des interessierten Erwerbers ausgeübte Einfluss dem durch Beteiligungen zwischen 20 % und 50 % ausgeübten Einfluss entspräche.Nach Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe b der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946 muss der interessierte Erwerber diese Informationen nicht vorlegen, wenn es sich um ein in der Union zugelassenes und beaufsichtigtes Unternehmen handelt und das Zielunternehmen nicht befugt ist, sich bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen, keinen Eigenhandel, das Emissions- und/oder Platzierungsgeschäft betreibt und im Falle der Erbringung der Finanzportfolioverwaltung das verwaltete Vermögen unter 500 Mio. Euro liegt.
Anlage 2(zu § 5 Absatz 1 Satz 2)Formular WpI-EEKNPAnzeige über Erwerb oder Erhöhung einer bedeutenden Beteiligung durch eine nicht natürliche Person (Anzeige nach § 24 Absatz 1 und 3 des Wertpapierinstitutsgesetzes in Verbindung mit der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946)(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 9, S. 18 - 29) Ident-Nr. ZielunternehmenDer interessierte Erwerber ist keine natürliche Person.Ident-Nr. AnzeigepflichtigerHiermit zeige ich/ zeigen wir die/ denWird von der Behörde ausgefüllt □Absicht des Erwerbs□Absicht der Erhöhung□unabsichtlichen Erwerb□unabsichtliche Erhöhung einer bedeutenden Beteiligung an dem folgenden Wertpapierinstitut (Zielunternehmen) an: Firma (laut Registereintragung)RechtsformSitz mit PostleitzahlAnschrift der HauptniederlassungStraße, HausnummerPostleitzahlOrtLEI Hat der interessierte Erwerber nach dem Erwerb oder der Erhöhung Kontrolle über das Zielunternehmen?□ nein □ ja Erklärung, von welcher Person oder welchem Unternehmen die Kapital- oder Stimmrechtsanteile übernommen werden
diejenigen Unternehmen anzugeben sind, denen die Anteile zugerechnet werden würden. Der Grund der Zurechnung der Anteile ist ebenfalls anzugeben.
oder Artikel 13 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946 verzichtet werden?□ nein□ ja Es ist diesem Formular eine Anlage mit der Nr. _ _ beizufügen, in der die betreffenden Anlagen aufzuzählen sind und jeweils anzugeben ist, welche Verzichtsregel in Anspruch genommen werden kann.6.2 Liste der AnlagenAnlage liegt beiCheckliste der einzureichenden Unterlagen□ nicht erforderlich□ ja, Nr. _ _□ wird nachgereichtAufzählung der nicht eingereichten, verzichtbaren Anlagen mit Angabe der Verzichtsregel nach Nummer 6.1 dieses Formulars□ nicht erforderlich□ ja, Nr. _ _□ wird nachgereichtFormular WpI-KB nach § 5 Absatz 3 Satz 1
□ nicht erforderlich□ ja, Nr. _ _□ wird nachgereichtErklärung nach § 8 Absatz 1 Satz 3
oder Artikel 13 Absatz 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich□ ja, Nr. _ _□ wird nachgereichtAmtlich oder öffentlich beglaubigte Kopie der Bevollmächtigung des Empfangsbevollmächtigten im Inland nach § 3 Satz 2
□ nicht erforderlich□ ja, Nr. _ _□ wird nachgereicht
i. V. m. Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe a der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich□ ja, Nr. _ _□ wird nachgereichtRegistrierung der Rechtsform im Einklang mit den einschlägigen nationalen RechtsvorschriftenAmtlich oder öffentlich beglaubigte Kopie der Gründungsdokumente oder gleichwertiger beweiskräftiger Dokumente und ein amtlich oder öffentlich beglaubigter aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder einem vergleichbaren öffentlichen Register oder Verzeichnis§ 6 Absatz 2
i. V. m. Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe b der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich□ ja, Nr. _ _□ wird nachgereichtAktueller Überblick über die unternehmerischen TätigkeitenArtikel 3 Absatz 2 Buchstabe c der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich□ ja, Nr. _ _□ wird nachgereichtVollständige Liste der Personen, die die Geschäfte tatsächlich leitenJede Person hat eine amtlich oder öffentlich beglaubigte Kopie eines gültigen Lichtbildausweises, mit dem die Pass- und Ausweispflicht im Inland erfüllt wird, und einen Lebenslauf, der den Vorgaben des § 6 Absatz 3
entspricht, einzureichen.§ 6 Absatz 3
i. V. m. Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe d der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich□ ja, Nr. _ _□ wird nachgereichtIdentität aller Personen, die als wirtschaftliche Eigentümer der juristischen Person betrachtet werden könntenJede Person hat eine amtlich oder öffentlich beglaubigte Kopie eines gültigen Lichtbildausweises, mit dem die Pass- und Ausweispflicht im Inland erfüllt wird, einzureichen.Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe e der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich□ ja, Nr. _ _□ wird nachgereichtIst der interessierte Erwerber ein Trust bzw. soll ein Trust werden?□ Nein□ Ja (Es sind nachfolgende Angaben zu machen.)Identität aller Trustees, die Vermögenswerte im Sinne der Errichtungsurkunde verwaltenArtikel 3 Absatz 3 Buchstabe a der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich□ ja, Nr. _ _□ wird nachgereichtIdentität aller Personen, die wirtschaftliche Eigentümer der Vermögenswerte des Trusts sind, sowie ihre jeweiligen Anteile an der Verteilung der ErträgeArtikel 3 Absatz 3 Buchstabe b der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich□ ja, Nr. _ _□ wird nachgereichtIdentität aller Errichter des TrustsArtikel 3 Absatz 3 Buchstabe c der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich□ ja, Nr. _ _□ wird nachgereichtZusätzliche Angaben zum interessierten Erwerber(Artikel 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946)Angaben zur Zuverlässigkeit (Anlage 3 der
)§ 5 Absatz 2
i. V. m. Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a und b der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich□ ja, Nr. _ _□ wird nachgereichtFührungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Absatz 5 BZRG, wenn der Wohnsitz in Deutschland liegt und die Person die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines Drittstaates besitzt. EU-Behördenführungszeugnis17 nach § 30b BZRG, sofern der Wohnsitz in Deutschland liegt, die Person aber die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzt. Weitere ausländische Unterlagen17 eines jeden Wohnsitzstaates der letzten 10 Jahre.§ 6 Absatz 4
i. V. m. Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich□ wurde beantragt(wird direkt an die BaFin versandt)Auszüge aus dem Gewerbezentralregister17 gem. § 150 GewO§ 6 Absatz 5
i. V. m. Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich□ ja, Nr. _ _□ wird nachgereichtBeschreibung der finanziellen und nichtfinanziellen Interessen oder Beziehungen des interessierten Erwerbers oder gegebenenfalls der Gruppe, der der interessierte Erwerber angehört, sowie der Personen, die die Geschäfte tatsächlich leiten, von/zu: 1.anderen derzeitigen Anteilseignern des Zielunternehmens2.Personen, die berechtigt sind, Stimmrechte des Zielunternehmens auszuüben3.Mitgliedern des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans oder der Geschäftsleitung des Zielunternehmens4.dem Zielunternehmen selbst und der Gruppe, dem es angehörtArtikel 5 Absatz 1 Buchstabe c der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich□ ja, Nr. _ _□ wird nachgereichtInformationen über etwaige sonstige Interessen oder Tätigkeiten des interessierten Erwerbers, die mit denen des Zielunternehmens in Konflikt stehen könnten, und mögliche Lösungen für den Umgang mit diesen Interessenkonflikten Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe d der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich□ ja, Nr. _ _□ wird nachgereichtBeteiligungsstruktur des interessierten Erwerbers mit der Identität aller Anteilseigner, die einen maßgeblichen Einfluss ausüben, und ihrem jeweiligen Anteil an Kapital und Stimmrechten, einschließlich Informationen über etwaige Vereinbarungen zwischen den AnteilseignernArtikel 5 Absatz 1 Buchstabe e der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich□ ja, Nr. _ _□ wird nachgereichtGehört der interessierte Erwerber einer Gruppe als Tochter- oder Muttergesellschaft an?□ Nein□ Ja (Es sind nachfolgende Angaben zu machen.)□ nicht erforderlich□ ja, Nr. _ _□ wird nachgereicht•Detailliertes Organigramm der gesamten Gesellschaftsstruktur und Informationen über den Anteil an Kapital und Stimmrechten, den die Anteilseigner mit maßgeblichem Einfluss an den Unternehmen der Gruppe halten, und über die derzeit von den Unternehmen der Gruppe ausgeübten Tätigkeiten•Informationen über die Beziehungen zwischen den Finanz- und den Nichtfinanzunternehmen der Gruppe•Angabe aller Kreditinstitute, Lebens-, Schaden- oder Rückversicherungsunternehmen; Organismen für gemeinsame Anlagen und deren Verwalter oder Wertpapierfirmen innerhalb der Gruppe sowie der Namen der zuständigen AufsichtsbehördenArtikel 5 Absatz 1 Buchstabe f, g und h der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946Gesetzlich vorgeschriebene Abschlüsse auf Einzelunternehmensebene und, soweit vorhanden, auf konsolidierter und teilkonsolidierter Ebene für die letzten drei Geschäftsjahre. Werden diese Abschlüsse von einem externen Prüfer geprüft, so ist die vom externen Prüfer testierte Fassung vorzulegen.Bilanz, GuV, Lagebericht und Anhänge (bei neu gegründeten Unternehmen Prognosen)Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe i der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich□ ja, Nr. _ _□ wird nachgereichtInformationen über das Rating des interessierten Erwerbers und das Gesamtrating seiner Gruppe (soweit vorhanden)Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe j der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich□ ja, Nr. _ _□ wird nachgereichtIst der interessierte Erwerber eine nicht natürliche Person mit Sitz in einem Drittland?□ Nein□ Ja (Es sind nachfolgende Angaben zu machen.)Certificate of good-standing oder eine vergleichbare Bescheinigung der einschlägigen ausländischen zuständigen Behörden in Bezug auf den interessierten Erwerber17Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe a der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich□ ja, Nr. _ _□ wird nachgereichtErklärung der einschlägigen ausländischen zuständigen Behörden, dass in Bezug auf die Bereitstellung der für die Beaufsichtigung des Zielunternehmens erforderlichen Informationen keine Hindernisse oder Beschränkungen bestehenArtikel 5 Absatz 2 Buchstabe b der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich□ ja, Nr. _ _□ wird nachgereichtAllgemeine Angaben zu den auf den interessierten Erwerber anwendbaren Regulierungsvorschriften des jeweiligen DrittlandesArtikel 5 Absatz 2 Buchstabe c der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich□ ja, Nr. _ _□ wird nachgereichtIst der interessierte Erwerber ein staatlicher Investitionsfonds?□ Nein□ Ja (Es sind nachfolgende Angaben zu machen.)Name des Ministeriums oder der Regierungsstelle, das/die für die Festlegung der Investitionspolitik des Fonds zuständig istArtikel 5 Absatz 3 Buchstabe a der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich□ ja, Nr. _ _□ wird nachgereichtEinzelheiten zur Investitionspolitik und etwaigen InvestitionsbeschränkungenArtikel 5 Absatz 3 Buchstabe b der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich□ ja, Nr. _ _□ wird nachgereichtNamen und Funktionen der für die Investitionsentscheidungen des Fonds zuständigen Personen sowie Einzelheiten zu qualifizierten Beteiligungen oder dem von dem angegebenen Ministerium oder der angegebenen Regierungsstelle ausgeübten Einfluss auf das Tagesgeschäft des Fonds und des Zielunternehmens im Sinne von Artikel 11 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946Artikel 5 Absatz 3 Buchstabe c der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich□ ja, Nr. _ _□ wird nachgereichtAngaben zu den Personen, die die Geschäfte des Zielunternehmens tatsächlich leiten werden (Artikel 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946)Ist nach dem Erwerb ein Austausch der Personen, die die Geschäfte tatsächlich leiten, geplant?□ Nein□ Ja (Es sind vollständige Angaben nach Artikel 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946 zu den Personen zu machen.)□ nicht erforderlich□ ja, Nr. _ _□ wird nachgereichtAngaben zum beabsichtigten Erwerb (Artikel 7 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946)Einzelheiten zu den Absichten des interessierten Erwerbers in Bezug auf den beabsichtigten Erwerb, einschließlich der strategischen Investitionen oder PortfolioinvestitionenArtikel 7 Buchstabe b der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich□ ja, Nr. _ _□ wird nachgereichtBeschreibung etwaiger mit anderen Parteien abgestimmter Maßnahmen, unter anderem des Beitrags dieser anderen Parteien zur Finanzierung des beabsichtigten Erwerbs, der Art der Beteiligung an den Finanzvereinbarungen im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Erwerb und der künftigen organisatorischen Regelungen im Zusammenhang mit dem beabsichtigten ErwerbArtikel 7 Buchstabe d der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich□ ja, Nr. _ _□ wird nachgereichtInhalt möglicherweise geplanter Vereinbarungen mit anderen Anteilseignern in Bezug auf das ZielunternehmenArtikel 7 Buchstabe e der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich□ ja, Nr. _ _□ wird nachgereichtAngabe des beabsichtigten Kaufpreises und die bei der Festsetzung dieses Preises zugrunde gelegten Kriterien und, falls ein Unterschied zwischen dem Marktwert und dem beabsichtigten Kaufpreis besteht, eine Erklärung, warum dies der Fall istKaufvertragArtikel 7 Buchstabe f der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich□ ja, Nr. _ _□ wird nachgereichtAngaben zur geplanten neuen Struktur der Gruppe und ihren Auswirkungen auf die Aufsicht (Artikel 8 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946)Analyse des Umfangs der konsolidierten Beaufsichtigung der Gruppe, zu der das Zielunternehmen nach dem beabsichtigten Erwerb gehören würde (Welche Unternehmen der Gruppe würden nach dem beabsichtigten Erwerb den Anforderungen in Bezug auf die konsolidierte Beaufsichtigung unterliegen und auf welchen Ebenen innerhalb der Gruppe würden diese Anforderungen auf voll- bzw. teilkonsolidierter Basis gelten?)Artikel 8 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich□ ja, Nr. _ _□ wird nachgereichtAnalyse der Auswirkungen des beabsichtigten Erwerbs auf die Fähigkeit des Zielunternehmens, seiner Aufsichtsbehörde weiterhin rechtzeitig präzise Informationen zu übermitteln, auch infolge enger Verbindungen zwischen dem interessierten Erwerber und dem ZielunternehmenArtikel 8 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich□ ja, Nr. _ _□ wird nachgereichtAngaben zur Finanzierung des beabsichtigten Erwerbs (Artikel 9 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946)Detaillierte Angaben zum Einsatz privater Finanzierungsquellen sowie zu Herkunft und Verfügbarkeit der Mittel, einschließlich einschlägiger dokumentarischer Nachweise darüber, dass der beabsichtigte Erwerb nicht auf Geldwäsche abzieltArtikel 9 Buchstabe a der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich□ ja, Nr. _ _□ wird nachgereichtDetaillierte Angaben zur Art der Zahlung des beabsichtigten Erwerbs und zu dem zur Übertragung der Mittel verwendeten NetzwerkArtikel 9 Buchstabe b der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich□ ja, Nr. _ _□ wird nachgereichtDetaillierte Angaben zum Zugang zu Kapitalquellen und Finanzmärkten, unter anderem detaillierte Angaben zu den zu emittierenden FinanzinstrumentenArtikel 9 Buchstabe c der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich□ ja, Nr. _ _□ wird nachgereichtAngaben zum Fremdkapitaleinsatz, unter anderem den Namen der einschlägigen Geldgeber und die Einzelheiten zu den gewährten Fazilitäten, einschließlich Laufzeiten, Bedingungen, Pfandrechten und Garantien sowie Informationen zur Herkunft der Einnahmen, die für die Rückzahlung derartiger Darlehen verwendet werden sollen, und zur Herkunft des Fremdkapitals, wenn der Kreditgeber kein beaufsichtigtes Finanzinstitut istArtikel 9 Buchstabe d der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich□ ja, Nr. _ _□ wird nachgereichtInformationen zu etwaigen Finanzvereinbarungen mit anderen Anteilseignern des ZielunternehmensArtikel 9 Buchstabe e der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich□ ja, Nr. _ _□ wird nachgereichtInformationen zu den Vermögenswerten des interessierten Erwerbers oder des Zielunternehmens, die im Hinblick auf die Finanzierung des beabsichtigten Erwerbs veräußert werden sollen, sowie die Bedingungen der Veräußerung, darunter Preis, Bewertung, Einzelheiten zu den Merkmalen der Vermögenswerte sowie Informationen darüber, wann und wie die Vermögenswerte erworben wurdenArtikel 9 Buchstabe f der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich□ ja, Nr. _ _□ wird nachgereichtZusätzliche Informationen für qualifizierte Beteiligungen von bis zu 20 % (Artikel 10 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946)Strategiedokument, das ggf. Folgendes beinhaltet: •Zeitraum, während dessen der interessierte Erwerber seine Beteiligung nach dem beabsichtigten Erwerb zu halten plant, und die etwaige Absicht des interessierten Erwerbers, die Höhe seiner Beteiligung in absehbarer Zukunft aufzustocken, zu verringern bzw. beizubehalten•Absichten des interessierten Erwerbers in Bezug auf das Zielunternehmen, insbesondere die Beantwortung der Frage, ob er eine aktive Rolle als Minderheitsanteilseigner zu spielen beabsichtigt, und die Gründe dafür•Informationen zur Finanzlage des interessierten Erwerbers und zu seiner Bereitschaft, das Zielunternehmen mit weiteren Eigenmitteln zu unterstützen, wenn dies für die Entwicklung der Tätigkeiten des Zielunternehmens oder im Falle finanzieller Schwierigkeiten erforderlich sein sollte□ nicht erforderlich□ ja, Nr. _ _□ wird nachgereichtZusätzliche Anforderungen an qualifizierte Beteiligungen zwischen 20 % und 50 % (Artikel 11 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946)Strategiedokument, das ggf. Folgendes beinhaltet: •alle in Artikel 10 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946 genannten Informationen•Einzelheiten zu dem Einfluss, den der interessierte Erwerber auf die Finanzlage im Zusammenhang mit dem Zielunternehmen, unter anderem auf die Dividendenpolitik, die strategische Entwicklung und die Mittelzuweisung des Zielunternehmens, auszuüben plant•Beschreibung der mittelfristigen Absichten und Erwartungen des interessierten Erwerbers in Bezug auf das Zielunternehmen, die alle in Artikel 12 Absätze 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946 genannten Elemente umfasst□ nicht erforderlich□ ja, Nr. _ _□ wird nachgereichtZusätzliche Anforderungen an qualifizierte Beteiligungen von 50 % oder mehr (Artikel 12 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946)Geschäftsplan, der ggf. Folgendes beinhaltet: •Strategischer Entwicklungsplan (Artikel 12 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946)•Vorausschätzungen für die Abschlüsse des Zielunternehmens (Artikel 12 Absatz 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946)•Darstellung der Auswirkungen des Erwerbs auf die Unternehmensführung und die allgemeine Organisationsstruktur des Zielunternehmens (Artikel 12 Absatz 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946)□ nicht erforderlich□ ja, Nr. _ _□ wird nachgereichtGgf. weitere Anlagen (vom interessierten Erwerber auszufüllen) Nach § 1
i. V. m. Artikel 7 Buchstabe a der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946.Nur anzugeben, sofern eine Eintragung bzw. Rechtsträgerkennung vorliegt.Bitte Auswahl treffen aus folgenden Möglichkeiten: E-Geld-Institut, Erstversicherungsunternehmen, Finanzholdinggesellschaft im Sinne des Artikel 4 Absatz 1 Nummer 20 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, gemischte Finanzholdinggesellschaft im Sinne des § 2 Absatz 28 WpIG, Investmentvermögen im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 1 KAGB in Gesellschaftsform, Kapitalverwaltungsgesellschaft, Kreditinstitut, Pensionsfonds, Rückversicherungsunternehmen, Versicherungs-Holdinggesellschaft im Sinne des § 7 Nummer 31 VAG, Versicherungs-Zweckgesellschaft im Sinne des § 168 Absatz 1 Satz 1 VAG, Zahlungsinstitut, Wertpapierinstitut oder sonstiges beaufsichtigtes Unternehmen.Bitte Auswahl treffen aus: AIF-Verwaltungsgesellschaft, CRR-Kreditinstitut, Erstversicherungsunternehmen, OGAW-Verwaltungsgesellschaft, Rückversicherungsunternehmen oder sonstiges beaufsichtigtes Unternehmen.Es sind jeweils anzugeben: Firma, Rechtsform, Sitz und Sitzstaat, Anschrift des Hauptsitzes der Geschäftsleitung, Registereintragung (soweit vorhanden), Unternehmenstyp (CRR-Kreditinstitut, Wertpapierinstitut, Erst- oder Rückversicherungsunternehmen, OGAW- oder AIF-Verwaltungsgesellschaft), Bezeichnung der zuständigen Aufsichtsbehörde, Identitätsnummer (unter der das Unternehmen bei der Aufsichtsbehörde geführt wird).Bei komplexen Beteiligungsstrukturen, mittelbaren Beteiligungsverhältnissen über mehr als vier Ebenen und wenn sich die Tochtereigenschaft eines zwischengeschalteten Beteiligungsunternehmens nicht aus der Höhe des Kapital- und/oder Stimmrechtsanteils herleiten lässt, ist das Formular „Darstellung komplexer Beteiligungsstrukturen“ auszufüllen und als Anlage beizufügen.Bei mittelbar gehaltenen Beteiligungen ist die vollständige Beteiligungskette mit den jeweiligen unmittelbar gehaltenen Beteiligungsquoten zwischen den Beteiligungsunternehmen anzugeben. Die Kette beginnt mit der beabsichtigten unmittelbar gehaltenen Beteiligung des Anzeigepflichtigen und endet mit dem Zielunternehmen.Beteiligung am Nennwert (Nennkapital, Summe der Kapitalanteile); bei Personenhandelsgesellschaften und Gesellschaften des bürgerlichen Rechts ist auf das durch den Gesellschaftsvertrag festgelegte Beteiligungsverhältnis abzustellen. Angaben in Prozent mit einer Stelle nach dem Komma. Sofern der Nennwert nicht auf Euro lautet, ist zusätzlich der Nennwert in Landeswährung (in Tsd.) anzugeben. Der Nennwert ist zum Kurs des Meldestichtags umzurechnen.Unmittelbarer Anteil des vorhergehenden Unternehmens der Beteiligungskette an dem hier genannten Zielunternehmen (keine durchgerechneten Quoten).Ggf. ist zusätzlich der Betrag in Landeswährung anzugeben.Nur auszufüllen, soweit vom Kapitalanteil abweichend; Angaben in Prozent mit einer Stelle nach dem Komma.Ggf. ist anzugeben, ob es sich um ein Mutter- oder Schwesterunternehmen handelt.Ist die in der ersten Tabelle genannte Person nur zusammen mit einer oder mehreren anderen Personen zur Vertretung des Anzeigepflichtigen berechtigt, hat diese bzw. haben diese weiteren Personen jeweils eine der nachfolgenden Tabellen auszufüllen. Fehlende Tabellen sind zu ergänzen; ggf. ist ein gesondertes Blatt dem Formular anzufügen, auf dem die Seitenzahlnummerierung des Formulars fortzusetzen ist.Ausländische Unternehmen haben entsprechende Dokumente nach den nationalen gesetzlichen Bestimmungen des Sitzstaates einzureichen.Die Angaben müssen lückenlos, vollständig und wahr sein. Alle Zeitangaben müssen monatsgenau erfolgen.Die Unterlagen sind für den interessierten Erwerber selbst, für alle Personen, die die Geschäfte des interessierten Erwerbers tatsächlich leiten, für alle von dem interessierten Erwerber kontrollierten Unternehmen und alle Anteilseigner, die einen maßgeblichen Einfluss auf den interessierten Erwerber ausüben, einzureichen.Zum Zeitpunkt des Einreichens darf das Dokument nicht älter als drei Monate sein.Den finanziellen Interessen werden Kreditgeschäfte, Garantien und Pfandrechte und den nichtfinanziellen Interessen familiäre oder andere enge Beziehungen zugerechnet.Die entsprechenden Definitionen sind Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c Nummer 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946 zu entnehmen.Handelt es sich bei dem interessierten Erwerber um ein neu gegründetes Unternehmen, so legt er der für das Zielunternehmen zuständigen Behörde anstelle der gesetzlich vorgeschriebenen Abschlüsse für die ersten drei Geschäftsjahre Prognosen für Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen bzw. Ergebnisrechnungen sowie die bei der Planung zugrunde gelegten Annahmen vor.Nach Artikel 11 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946 haben die in Artikel 10 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946 genannten interessierten Erwerber die Informationen nach Artikel 11 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946 vorzulegen, wenn auf der Grundlage einer umfassenden Bewertung der Beteiligungsstruktur des Zielunternehmens festgestellt wird, dass der durch die Beteiligung des interessierten Erwerbers ausgeübte Einfluss dem durch Beteiligungen zwischen 20 % und 50 % ausgeübten Einfluss entspräche.Nach Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe b der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946 muss der interessierte Erwerber diese Informationen nicht vorlegen, wenn es sich um ein in der Union zugelassenes und beaufsichtigtes Unternehmen handelt und das Zielunternehmen nicht befugt ist, sich bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen, keinen Eigenhandel, das Emissions- und/oder Platzierungsgeschäft betreibt und im Falle der Erbringung der Finanzportfolioverwaltung das verwaltete Vermögen unter 500 Mio. Euro liegt.
Anlage 3(zu § 5 Absatz 2)Formular WpI-ZAnlage Nr. _ _(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 9, S. 30 - 32) Angaben zur Zuverlässigkeit(Angaben nach § 5 Absatz 2
i. V. m. Artikel 4 Buchstabe a und b sowie Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a und b der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946)Angaben zum ZielunternehmenFirma (laut Registereintragung)RechtsformSitz mit Postleitzahl Angaben des interessierten ErwerbersZuverlässigkeitserklärungen für vom interessierten Erwerber geleitete oder kontrollierte Unternehmen können in einem einzelnen Formular unter Beifügung einer unterschriebenen tabellarischen Aufstellung der betroffenen Unternehmen erfolgen, sofern die inhaltlichen Erklärungen gleichermaßen auf alle benannten Unternehmen zutreffen. □ zum interessierten Erwerber selbst□ zu einem vom interessierten Erwerber derzeit oder früher geleiteten Unternehmen□ zu einem vom interessierten Erwerber derzeit oder früher kontrollierten Unternehmen□ zu einer Person, die die Geschäfte des interessierten Erwerbers tatsächlich leitet□ zum Anteilseigner, der einen maßgeblichen Einfluss auf den interessierten Erwerber ausübt Angaben bei einer natürlichen PersonFamiliennameGeburtsnameSämtliche VornamenGeburtsdatumGeburtsortStaatsangehörigkeitAnschrift des HauptwohnsitzesStraße, HausnummerPostleitzahlOrtStaat Angaben bei einer nicht natürlichen PersonFirma (laut Registereintragung)RechtsformSitz mit PostleitzahlSitzstaatOrdnungsmerkmale RegistereintragungLEI Angaben nach Artikel 4 Buchstabe a Nummer 1 sowie Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a Nummer 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946Wurden gegen den auf Seite 1 Angegebenen strafrechtliche Ermittlungen oder Verfahren, einschlägige Zivil- und Verwaltungssachen und disziplinarrechtliche Maßnahmen, einschließlich der Aberkennung der Position eines Unternehmensleiters oder Konkurs-, Insolvenz- oder vergleichbare Verfahren geführt? □Nein.□Ja. Wenn „ja“ angekreuzt wurde, sind die Verfahren und Sanktionen einzeln aufzuführen und zu erläutern. Amtliche Bescheinigungen sind als Nachweis beizufügen.1.Anlage Nr. _ _2.Anlage Nr. _ _3.Anlage Nr. _ _ Angaben nach Artikel 4 Buchstabe a Nummer 2 sowie Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a Nummer 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946Bestehen gegen den auf Seite 1 Angegebenen laufende Untersuchungen, Vollstreckungsverfahren, Sanktionen oder andere Vollstreckungsentscheidungen? □Nein.□Ja. Wenn „ja“ angekreuzt wurde, sind die Untersuchungen, Verfahren und Sanktionen einzeln aufzuführen und zu erläutern.1.Anlage Nr. _ _2.Anlage Nr. _ _3.Anlage Nr. _ _ Angaben nach Artikel 4 Buchstabe a Nummer 3 sowie Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a Nummer 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946Wurde dem auf Seite 1 Angegebenen die zur Ausübung einer Handelstätigkeit, einer unternehmerischen Tätigkeit oder einer freiberuflichen Tätigkeit erforderliche Registrierung, Genehmigung, Mitgliedschaft oder Zulassung verweigert, entzogen, widerrufen oder beendigt? Erfolgte ein Ausschluss durch eine Regulierungsstelle oder staatliche Einrichtung oder durch einen Berufsverband oder eine Berufsvereinigung? □Nein.□Ja. Wenn „ja“ angekreuzt wurde, sind die Verfahren und die Gründe für die Verweigerung, Entziehung, Widerruf oder Beendigung anzugeben und zu erläutern.1.Anlage Nr. _ _2.Anlage Nr. _ _3.Anlage Nr. _ _ Angaben nach Artikel 4 Buchstabe a Nummer 4 sowie Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a Nummer 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946Wurde der auf Seite 1 Angegebene aus einem Arbeitsverhältnis, einer Vertrauensstellung oder einem Treuhandverhältnis entlassen? □Nein.□Ja. Wenn „ja“ angekreuzt wurde, sind die Verfahren und die Gründe für die Entlassung anzugeben und zu erläutern.1.Anlage Nr. _ _2.Anlage Nr. _ _3.Anlage Nr. _ _ Angaben nach Artikel 4 Buchstabe b sowie Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946Wurde die Zuverlässigkeit des auf Seite 1 Angegebenen bereits von einer anderen Aufsichtsbehörde beurteilt? □Nein.□Ja. Wenn „ja“ angekreuzt wurde, ist der Name der Behörde anzugeben und ein Nachweis über das Ergebnis der Beurteilung beizufügen.1.Anlage Nr. _ _2.Anlage Nr. _ _3.Anlage Nr. _ _ OrtDatumUnterschrift des interessierten Erwerbers oder der vertretungsberechtigten Person Nur anzugeben, sofern eine Eintragung bzw. Rechtsträgerkennung vorliegt.Nur anzugeben, sofern vorhanden.
Anlage 4(zu § 5 Absatz 3)Formular WpI-KBAnlage Nr. _ _(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 9, S. 33 - 34) Darstellung komplexer BeteiligungsstrukturenUnternehmensliste(wird durch die Behörde ausgefüllt) Ident-Nummer des UnternehmensLfd. Nr.Firma, Rechtsform und Sitz (lt. Registereintragung) mit PLZ und Sitzstaat, Ordnungsmerkmale Registereintragung, Wirtschaftszweig, Ident- Nummer (falls bekannt), bei natürlichen Personen neben Firma (falls vorhanden), voll- ständiger Name und Geburts- datum, Rechtsträgerkennung4,Kapital des UnternehmensVerhältnis zum Ziel- unternehmenTsd. EuroFremdwährungWährungTsd. Die geplante durchgerechnete Kapitalquote am Zielunternehmen beträgt _ _ _ Prozent. Beteiligungsstruktur Beteiligtes UnternehmenBeteiligungs- unternehmenbesonderer VermittlerArt10Kapitalanteil, Stimmrechts- anteil in Prozent11, beherr- schender Einflussin ProzentTsd. Euro Führt eine mittelbare Beteiligungsbeziehung über mehrere Beteiligungsketten vom Anzeigepflichtigen zum Zielunternehmen, so ist nur ein Formular „Darstellung komplexer Beteiligungsstrukturen“ zu verwenden. In diesem sind alle vorhandenen Beteiligungsketten darzustellen.In der „Unternehmensliste“ ist in der ersten Zeile der Anzeigepflichtige und in der letzten Zeile das Zielunternehmen aufzuführen. Bei Stimmrechtszurechnung sind dazwischen in einer logischen Reihenfolge alle vermittelnden Unternehmen, alle sonstigen Vermittler von Kapital- oder Stimmrechtsanteilen nach § 2 Absatz 23 WpIG einschließlich der Personen, mit denen im Zusammenwirken in sonstiger Weise eine bedeutende Beteiligung gehalten werden soll oder gehalten wird, aufzuführen. Die Anzahl der Zeilen in der „Unternehmensliste“ ist bei Bedarf beliebig erweiterbar.Die Postleitzahl ist nur von Inländern anzugeben.Nur anzugeben, sofern eine Eintragung bzw. Rechtsträgerkennung vorliegt.Es ist die dreistellige Schlüsselnummer entsprechend der „Kundensystematik für die Bankenstatistik“ einzutragen.Legal Entity Identifier.Sofern das Kapital des Unternehmens nicht auf Euro lautet, ist zusätzlich das Kapital in ausländischer Währung (in Tsd.) anzugeben. Das Kapital ist zum Kurs des Meldestichtages umzurechnen.Ist der Anzeigepflichtige oder der die zukünftig gehaltenen Kapital- oder Stimmrechtsanteile Vermittelnde ein Mutterunternehmen des Zielunternehmens, ist „Mutter“ einzutragen. Ist der die zukünftig gehaltenen Kapital- oder Stimmrechtsanteile Vermittelnde ein Schwesterunternehmen des Zielunternehmens, ist „Schwester“ einzutragen. Ansonsten ist das Feld nicht auszufüllen.Alle Beteiligungsbeziehungen zur Darstellung des Beteiligungsgeflechtes, beginnend beim Anzeigepflichtigen über die Vermittler von Anteilen bis hin zum Zielunternehmen, sind in logischer Reihenfolge in der Beteiligungsstruktur darzustellen. Dabei ist in einer Zeile der Beteiligungsstruktur jeweils nur eine Beteiligungsbeziehung zwischen zwei Parteien darzustellen. Die Anzahl der Zeilen in der „Beteiligungsstruktur“ ist bei Bedarf beliebig erweiterbar. In der ersten Zeile ist in der ersten Spalte „Beteiligtes Unternehmen“ stets der Anzeigepflichtige und in der zweiten Spalte grundsätzlich das erste Beteiligungsunternehmen einzutragen, das Anteile an dem ihm nachfolgenden zweiten Beteiligungsunternehmen dem Anzeigepflichtigen vermittelt. In der folgenden Zeile, in der die Beziehung (Verkettung) zwischen dem ersten und dem zweiten Beteiligungsunternehmen darzustellen ist, tritt grundsätzlich das erste Beteiligungsunternehmen an die Stelle des Anzeigepflichtigen (Spalte 1), und das zweite Beteiligungsunternehmen tritt grundsätzlich an die Stelle des ersten Beteiligungsunternehmens (Spalte 2). Entsprechendes gilt für die Darstellung der folgenden Beteiligungsbeziehungen bis hin zum Zielunternehmen, das stets in Spalte 2 einzutragen ist. Eine Ausnahme gilt für den Fall, dass in einer oder mehreren Beteiligungsbeziehungen eine sonstige Stimmrechtszurechnung nach § 2 Absatz 23 WpIG oder eine sonstige Zurechnung von Kapital- oder Stimmrechtsanteilen durch Zusammenwirken mit anderen erfolgt. Die Beteiligungsbeziehungen sind dann wie folgt darzustellen: Derjenige, der in der jeweils betrachteten Beteiligungsbeziehung die betreffenden Anteile unmittelbar hält, ist in der Spalte „besonderer Vermittler“, und derjenige, dem die betreffenden Anteile zugerechnet werden, ist in der ersten Spalte „Beteiligtes Unternehmen“ einzutragen. Diese Differenzierung ist aus technischen Gründen vorzunehmen und ermöglicht getrennte Auswertungen durch die Behörde.Liegt eines der folgenden besonderen Zurechnungsverhältnisse vor, ist in der Spalte „besonderer Vermittler“ die Nummer der Person oder des Unternehmens laut Unternehmensliste einzutragen, die oder das die besondere Vermittlerposition nach der folgenden Übersicht einnimmt. In der Spalte „Art“ ist der entsprechende Kennbuchstabe des besonderen Zurechnungsverhältnisses zu vermerken. Eine Mehrfachauswahl ist zulässig.Verhältnisbesonderer VermittlerSpalte Art§ 34 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 WpHGDritter im Sinne des § 34 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 WpHG (insb. Treuhänder)„T“§ 34 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 WpHGSicherungsnehmer„S“§ 34 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 WpHGNießbrauchsgeber„N“§ 34 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 WpHGErklärungsempfänger„E“§ 34 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 WpHGVertretener im Sinne des § 34 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 WpHG„V“§ 34 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 WpHGAuf Grund einer Vereinbarung zur Ausübung der Stimmrechte Berechtigter im Sinne des § 34 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 WpHG„A“§ 34 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 WpHGVerwahrer im Sinne des § 34 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 WpHG„W“§ 34 Absatz 2 Satz 1 WpHGDritter im Sinne des § 34 Absatz 2 Satz 1 WpHG„D“UnterbeteiligungsverhältnisHauptbeteiligter„H“Zusammenwirken in sonstiger WeiseVermittelnder„Z“ Beteiligung am Nennwert (Nennkapital, Summe der Kapitalanteile); bei Personenhandelsgesellschaften und Gesellschaften des bürgerlichen Rechts ist auf das durch den Gesellschaftsvertrag festgelegte Beteiligungsverhältnis abzustellen. Angaben in Prozent mit einer Stelle nach dem Komma. Sofern der Nennwert nicht auf Euro lautet, ist zusätzlich der Nennwert in ausländischer Währung (in Tsd.) anzugeben. Der Nennwert ist zum Kurs des Meldestichtages umzurechnen.Beabsichtigter unmittelbarer Anteil des vorhergehenden Unternehmens der Beteiligungskette an dem hier genannten Zielunternehmen (keine durchgerechneten Quoten).Nur auszufüllen, soweit vom Kapitalanteil abweichend; Angaben in Prozent mit einer Stelle nach dem Komma.Nur anzukreuzen, wenn sich die Tochtereigenschaft eines zwischengeschalteten Beteiligungsunternehmens nicht aus der Höhe des Kapital- und/oder Stimmrechtsanteils herleiten lässt. Angaben zu den Kapital- und ggf. abweichenden Stimmrechtsanteilen sind in jedem Fall zu machen.
Anlage 5(zu § 9 Absatz 1)Formular WpI-AVAnzeige über die Aufgabe oder Verringerung einer bedeutenden Beteiligung (Anzeige nach § 24 Absatz 2 und 3 des Wertpapierinstitutsgesetzes)(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 9, S. 35 - 40) Ident-Nr. ZielunternehmenIdent-Nr. AnzeigepflichtigerHiermit zeige ich/ zeigen wir dieWird von der Behörde ausgefüllt □Absicht der Aufgabe einer bedeutenden Beteiligung (Die Nummern 2 bis 4 des Formulars sind nicht auszufüllen.)□Absicht der Verringerung einer bedeutenden Beteiligung□Unabsichtliche Aufgabe einer bedeutenden Beteiligung□Unabsichtliche Verringerung einer bedeutenden Beteiligung an dem folgenden Wertpapierinstitut (Zielunternehmen nach § 1
i. V. m. Artikel 7 Buchstabe a der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946) an: Firma (laut Registereintragung)RechtsformSitz mit PostleitzahlAnschrift der HauptniederlassungStraße, HausnummerPostleitzahlOrtLEI Hat der Anzeigepflichtige nach der Verringerung Kontrolle über das Zielunternehmen? (Bitte nur ausfüllen bei der Anzeige der Verringerung der bedeutenden Beteiligung)□ nein □ ja
diejenigen Unternehmen anzugeben sind, denen die Anteile zugerechnet werden würden. Der Grund der Zurechnung der Anteile ist ebenfalls anzugeben.
□ nicht erforderlich□ ja, Nr. _ _□ wird nachgereichtErklärung nach § 9 Absatz 2
(Angaben zum Erwerber)□ nicht erforderlich□ ja, Nr. _ _□ wird nachgereichtAnlage nach Nummer 3 dieses Formulars□ nicht erforderlich□ ja, Nr. _ _□ wird nachgereichtAnlage nach Nummer 4.1 dieses Formulars□ nicht erforderlich□ ja, Nr. _ _□ wird nachgereicht
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.