Kurz gesagt
Dieses Gesetz regelt die Sanierung und Abwicklung von Banken und Finanzgruppen, um deren Stabilität zu gewährleisten und die Auswirkungen einer möglichen Krise zu minimieren. Es legt fest, wie Finanzinstitute in Schwierigkeiten frühzeitig erkannt, saniert oder, falls nötig, geordnet abgewickelt werden können.
Was es regelt
- Die Erstellung und Bewertung von Sanierungs- und Abwicklungsplänen für Finanzinstitute.
- Maßnahmen zur frühzeitigen Intervention bei drohenden Schieflagen von Instituten.
- Die Anforderungen an die Mindestausstattung mit Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten.
- Die Befugnisse und Instrumente der Abwicklungsbehörde zur Durchführung von Abwicklungsmaßnahmen.
Wen es betrifft
- Institute und Finanzgruppen.
- Anteilsinhaber und Gläubiger dieser Institute.
Eckpunkte
- Institute müssen Sanierungspläne erstellen, die von der Aufsichtsbehörde geprüft und bewertet werden (§ 12, § 15).
- Bei Mängeln in Sanierungsplänen können Maßnahmen angeordnet werden (§ 16).
- Die Abwicklungsbehörde erstellt und aktualisiert Abwicklungspläne für Institute (§ 40).
- Es gibt Mindestanforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten, die von Instituten einzuhalten sind (§ 49).
AI výklad z oficiálního znění zákona. Orientační, nenahrazuje právní radu.