Kurz gesagt
Dieser Vertrag regelt die Herstellung der Einheit Deutschlands durch den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland. Er legt fest, wie die neuen Länder gebildet werden, welche Gesetze gelten und wie die Finanzierung geregelt wird.
Was es regelt
- Die Bildung und die Grenzen der neuen Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
- Das Inkrafttreten des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland in den neuen Ländern und in Ost-Berlin.
- Die Überleitung von Bundesrecht und das Fortbestehen von Recht der Deutschen Demokratischen Republik.
- Die Anwendung des Rechts der Europäischen Gemeinschaften in den neuen Gebieten.
Wen es betrifft
- Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik.
- Die Bürger in den Gebieten der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik.
Eckpunkte
- Am 3. Oktober 1990 treten die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen der Bundesrepublik Deutschland bei.
- Berlin wird die Hauptstadt Deutschlands, und der 3. Oktober ist der gesetzliche Feiertag "Tag der Deutschen Einheit".
- Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland tritt in den neuen Ländern in Kraft, mit einigen beitragsbedingten Änderungen.
- Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt unter bestimmten Bedingungen als Landesrecht oder Bundesrecht in Kraft.
- Die Finanzverfassung der Bundesrepublik Deutschland wird auf das neue Gebiet erstreckt, mit Übergangsregelungen bis zum 31. Dezember 1996 für die Verteilung des Steueraufkommens.
🔗 Zur amtlichen Quelle
AI výklad z oficiálního znění zákona. Orientační, nenahrazuje právní radu.