Kurz gesagt
Dieses Gesetz regelt die Rechtsform der Aktiengesellschaft in Deutschland, einschließlich ihrer Gründung, Verfassung, Kapitalstruktur und der Rechte und Pflichten ihrer Organe und Aktionäre. Es legt die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb und die Verwaltung von Aktiengesellschaften fest.
Was es regelt
- Die Gründung und die grundlegende Struktur von Aktiengesellschaften.
- Die Rechte und Pflichten der Gesellschaft, ihrer Aktionäre und Organe (Vorstand, Aufsichtsrat, Hauptversammlung).
- Maßnahmen zur Kapitalbeschaffung und Kapitalherabsetzung.
- Die Rechnungslegung und Gewinnverwendung von Aktiengesellschaften.
Wen es betrifft
- Personen, die eine Aktiengesellschaft gründen oder an ihr beteiligt sind.
- Vorstandsmitglieder, Aufsichtsratsmitglieder und Aktionäre von Aktiengesellschaften.
Eckpunkte
- Eine Aktiengesellschaft ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der nur das Gesellschaftsvermögen für Verbindlichkeiten haftet (§ 1 Abs. 1).
- Das Grundkapital muss auf Euro lauten und mindestens fünfzigtausend Euro betragen (§ 6, § 7).
- Aktien können als Nennbetragsaktien (mindestens ein Euro) oder Stückaktien (Anteil am Grundkapital darf einen Euro nicht unterschreiten) ausgegeben werden (§ 8).
- Aktien dürfen nicht unter ihrem Nennbetrag oder dem anteiligen Betrag des Grundkapitals ausgegeben werden (§ 9 Abs. 1).
AI výklad z oficiálního znění zákona. Orientační, nenahrazuje právní radu.