Kurz gesagt
Diese Verordnung regelt die Vergütung für ärztliche Leistungen in Deutschland und legt fest, wie Ärzte ihre Leistungen abrechnen dürfen. Sie stellt sicher, dass die Abrechnung medizinisch notwendiger Leistungen transparent und nachvollziehbar erfolgt.
Was es regelt
- Die Höhe und Berechnung von Gebühren für ärztliche Leistungen.
- Die Möglichkeit abweichender Vereinbarungen über die Gebührenhöhe zwischen Arzt und Patient.
- Die Abrechnung von Entschädigungen wie Wegegeld und Reiseentschädigung.
- Den Ersatz von Auslagen, die dem Arzt im Rahmen der Behandlung entstehen.
Wen es betrifft
- Ärzte, die berufliche Leistungen erbringen.
- Patienten, die ärztliche Leistungen in Anspruch nehmen und dafür zahlen müssen.
Eckpunkte
- Ärzte dürfen nur Leistungen berechnen, die medizinisch notwendig sind oder auf Verlangen des Zahlungspflichtigen erbracht wurden (§ 1 Abs. 2).
- Eine abweichende Gebührenhöhe kann vereinbart werden, muss aber schriftlich vor der Leistungserbringung erfolgen und bestimmte Angaben enthalten (§ 2 Abs. 1, 2).
- Die Gebührenhöhe bemisst sich in der Regel nach dem Einfachen bis Dreieinhalbfachen des Gebührensatzes, wobei der Punktwert 5,82873 Cent beträgt (§ 5 Abs. 1).
- Bei stationärer Behandlung werden die Gebühren einschließlich Zuschlägen um 25 Prozent gemindert, bei Belegärzten oder niedergelassenen anderen Ärzten um 15 Prozent (§ 6a Abs. 1).
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AI výklad z oficiálního znění zákona. Orientační, nenahrazuje právní radu.