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Vereinbarung über die Durchführung des Prüfverfahrens zur Erbringung mautdienstbezogener Leistungen

Kurz gesagt

Diese Vereinbarung regelt die Rechte und Pflichten zwischen der Bundesrepublik Deutschland (vertreten durch das Bundesamt für Logistik und Mobilität als Mauterheber) und einem Anbieter von mautdienstbezogenen Leistungen im Rahmen des Prüfverfahrens für das EETS-Gebiet Bundesfernstraßenmautgesetz. Sie legt den Rahmen für die Prüfung fest, ob ein Anbieter die Voraussetzungen erfüllt, um Mautdienste erbringen zu dürfen.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

🔗 Zur amtlichen Quelle

AI výklad z oficiálního znění zákona. Orientační, nenahrazuje právní radu.