Kurz gesagt
Dieses Gesetz regelt das Insolvenzverfahren in Deutschland. Es soll die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich befriedigen und dem redlichen Schuldner die Möglichkeit geben, sich von seinen restlichen Schulden zu befreien.
Was es regelt
- Die Ziele eines Insolvenzverfahrens.
- Die Zuständigkeit der Gerichte für Insolvenzverfahren.
- Die Möglichkeit der Stundung von Verfahrenskosten für natürliche Personen.
- Verfahrensgrundsätze und die Nutzung elektronischer Systeme im Insolvenzverfahren.
Wen es betrifft
- Schuldner, die ihren Verbindlichkeiten nicht nachkommen können.
- Gläubiger, die Forderungen gegenüber einem Schuldner haben.
- Gerichte, die für Insolvenzverfahren zuständig sind.
Eckpunkte
- Das Insolvenzverfahren dient der gemeinschaftlichen Befriedigung der Gläubiger und der Befreiung des redlichen Schuldners von Restschulden.
- Das Amtsgericht ist als Insolvenzgericht ausschließlich zuständig, wobei die Landesregierungen abweichende Regelungen treffen können.
- Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem allgemeinen Gerichtsstand des Schuldners oder dem Ort der selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit.
- Natürliche Personen können unter bestimmten Voraussetzungen eine Stundung der Kosten des Insolvenzverfahrens beantragen, wenn ihr Vermögen voraussichtlich nicht ausreicht.
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AI výklad z oficiálního znění zákona. Orientační, nenahrazuje právní radu.