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Verordnung über die Berufsausbildung zum Buchhändler und zur Buchhändlerin*)

Kurz gesagt

Diese Verordnung regelt die Berufsausbildung zum Buchhändler und zur Buchhändlerin in Deutschland. Sie legt fest, wie die Ausbildung strukturiert ist, welche Inhalte vermittelt werden müssen und wie die Prüfungen ablaufen.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
BuchhdlAusbV 20112011-03-15BGBl I2011, 422Verordnung über die Berufsausbildung zum Buchhändler und zur BuchhändlerinDiese Rechtsverordnung ist eine Ausbildungsordnung im Sinne des § 4 des Berufsbildungsgesetzes. Die Ausbildungsordnung und der damit abgestimmte von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland beschlossene Rahmenlehrplan für die Berufsschule werden demnächst als Beilage zum Bundesanzeiger veröffentlicht. (+++ Textnachweis ab: 1.8.2011 +++) BuchhdlAusbV 2011EingangsformelAuf Grund des § 4 Absatz 1 in Verbindung mit § 5 des Berufsbildungsgesetzes, von denen § 4 Absatz 1 durch Artikel 232 Nummer 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung: BuchhdlAusbV 2011§ 1Staatliche Anerkennung des AusbildungsberufesDer Ausbildungsberuf des Buchhändlers und der Buchhändlerin wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt. BuchhdlAusbV 2011§ 2Dauer der BerufsausbildungDie Ausbildung dauert drei Jahre. BuchhdlAusbV 2011§ 3Struktur der BerufsausbildungDie Berufsausbildung gliedert sich in 1.Pflichtqualifikationseinheiten nach § 4 Absatz 2 Abschnitt A und integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach § 4 Absatz 2 Abschnitt D,2.eine im Ausbildungsvertrag festzulegende sechsmonatige Wahlqualifikationseinheit nach § 4 Absatz 2 Abschnitt B sowie3.eine im Ausbildungsvertrag festzulegende dreimonatige Wahlqualifikationseinheit nach § 4 Absatz 2 Abschnitt C. BuchhdlAusbV 2011§ 4Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 1, Sachliche Gliederung) aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit). Eine von dem Ausbildungsrahmenplan (Anlage 2, Zeitliche Gliederung) abweichende Organisation der Ausbildung ist insbesondere zulässig, soweit betriebspraktische Besonderheiten die Abweichung erfordern. (2) Die Berufsausbildung zum Buchhändler und zur Buchhändlerin gliedert sich wie folgt (Ausbildungsberufsbild):Abschnitt A Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Pflichtqualifikationseinheiten: 1.Buch und Medienwirtschaft:1.1Branchenspezifische Systematik,1.2Gegenstände und Dienstleistungen des Buchmarktes,1.3Herstellung,1.4Buchmarktprozesse und -beteiligte,1.5Rechtliche Bestimmungen im Buchmarkt;2.Bibliografien und Recherche:2.1Bibliografien und Nachschlagesysteme,2.2Erweiterte buchhändlerische Recherche,2.3Buchhändlerische Fachinformation;3.Warenwirtschaft und Beschaffung:3.1Warenwirtschaft,3.2Wareneingang,3.3Lagerlogistik,3.4Beschaffung;4.Einkauf:4.1Sortimentsstruktur,4.2Einkauf und Bestellung;5.Beratung und Verkauf:5.1Kundenorientierte Kommunikation,5.2Buchhändlerische Beratung und Verkauf,5.3Kassenführung,5.4Kundenbindung, Kundenservice,5.5Vertriebswege,5.6Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben;6.Marketing:6.1Märkte und Zielgruppen,6.2Marketingkonzepte,6.3Verkaufsförderung,6.4Warenpräsentation,6.5Werbung,6.6Öffentlichkeitsarbeit;7.Kaufmännische Steuerung und Kontrolle:7.1Rechnerische Abwicklung und Zahlungsverkehr,7.2Kosten- und Leistungsrechnung,7.3Kaufmännische Steuerung;Abschnitt B Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in einer der sechsmonatigen Wahlqualifikationseinheiten: 1.Sortiment:1.1Planung und Organisation von Veranstaltungen,1.2Sortimentspolitik,1.3Einkaufsplanung,1.4Optimierter Einsatz der Warenwirtschaft,1.5Logistik;2.Verlag:2.1Programmplanung,2.2Herstellung und Produktion,2.3Marketing und Werbung,2.4Verkauf,2.5Vertrieb,2.6Rechte und Lizenzen;3.Antiquariat:3.1Einkauf,3.2Bearbeitung von Handelsgegenständen,3.3Erhaltung und Bestandspflege,3.4Beratung und Verkauf;Abschnitt C Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in einer der dreimonatigen Wahlqualifikationseinheiten: 1.Gestaltung einer spezifischen Warengruppe:1.1Planung einer Warengruppe,1.2Durchführung und Kontrolle;2.Buchhändlerische Projekte:2.1Projektvorbereitung,2.2Projektdurchführung,2.3Projektnachbereitung;3.Buchhändlerisches E-Business:3.1Anforderungsanalyse,3.2Durchführung und Kontrolle;Abschnitt D Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten: 1.Der Ausbildungsbetrieb:1.1Stellung des Buchhandels in der Gesamtwirtschaft,1.2Betriebliche Organisation,1.3Berufsbildung,1.4Personalwirtschaft, arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften,1.5Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,1.6Umweltschutz;2.Arbeitsorganisation, Information und Kommunikation:2.1Arbeitsorganisation,2.2Teamarbeit und Kooperation,2.3Informations- und Kommunikationssysteme, Datenschutz und Datensicherheit,2.4Elektronische Geschäftsabwicklung,2.5Qualitätssicherung betrieblicher Abläufe. BuchhdlAusbV 2011§ 5Durchführung der Berufsausbildung(1) Die in dieser Verordnung genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sollen so vermittelt werden, dass die Auszubildenden zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit im Sinne von § 1 Absatz 3 des Berufsbildungsgesetzes befähigt werden, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren einschließt. Diese Befähigung ist auch in Prüfungen nach den §§ 6 und 7 nachzuweisen. (2) Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen. (3) Die Auszubildenden haben einen schriftlichen Ausbildungsnachweis zu führen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, den schriftlichen Ausbildungsnachweis während der Ausbildungszeit zu führen. Die Ausbildenden haben den schriftlichen Ausbildungsnachweis regelmäßig durchzusehen. BuchhdlAusbV 2011§ 6Zwischenprüfung(1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll zum Anfang des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage 2 für das erste Ausbildungsjahr aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. (3) Die Zwischenprüfung findet im Prüfungsbereich Verkauf und Marketing statt. (4) Für den Prüfungsbereich Verkauf und Marketing bestehen folgende Vorgaben: 1.Der Prüfling soll nachweisen, dass er a)die branchenspezifische Systematik anwenden,b)die Gestaltung von Sortimentsstrukturen hinsichtlich Markt und Zielgruppen beurteilen sowie die Anordnung begründen,c)Kunden beraten und Waren verkaufen,d)Kasse führen und Zahlungsvorgänge bearbeiten sowiee)wirtschaftliche, betriebliche und soziale Rahmenbedingungen berücksichtigen kann;2.der Prüfling soll berufstypische Aufgaben schriftlich bearbeiten;3.die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten. BuchhdlAusbV 2011§ 7Abschlussprüfung(1) Durch die Abschlussprüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat. In der Abschlussprüfung soll der Prüfling nachweisen, dass er die dafür erforderlichen beruflichen Fertigkeiten beherrscht, die notwendigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und mit dem im Berufsschulunterricht zu vermittelnden, für die Berufsausbildung wesentlichen Lehrstoff vertraut ist. Die Ausbildungsordnung ist zugrunde zu legen. (2) Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage 1 aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. (3) Die Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen: 1.Kaufmännische Steuerung und Warenwirtschaft,2.Geschäftsprozesse des Buchmarktes,3.Wirtschafts- und Sozialkunde,4.Absatz- und kundenorientierte Konzepte im Buchhandel. (4) Für den Prüfungsbereich Kaufmännische Steuerung und Warenwirtschaft bestehen folgende Vorgaben: 1.Der Prüfling soll nachweisen, dass er a)Steuerung und Kontrolle der Warenbewegung durchführen und hierauf bezogene Rechenvorgänge bearbeiten,b)betriebliche Kennzahlen ermitteln und für die Disposition nutzen sowiec)kaufmännische Schlussfolgerungen für den Betriebserfolg aus der Teilkostenrechnung und der Leistungsrechnung ableitenkann;2.der Prüfling soll berufstypische Aufgaben schriftlich bearbeiten;3.die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten. (5) Für den Prüfungsbereich Geschäftsprozesse des Buchmarktes bestehen folgende Vorgaben: 1.Der Prüfling soll nachweisen, dass er die Geschäftsprozesse Einkauf und Verkauf sowie Marketing und Lagerlogistik organisieren kann und dabei die folgenden Aspekte: a)Kundenorientierung,b)Produkte und Dienstleistungen,c)Markt, Zielgruppen und Kosten,d)Wertschöpfungskette des Buchmarktes,e)Bedeutung von Autoren, Titeln und Verlagen innerhalb der Literaturgattungen und -geschichte sowie innerhalb der Warengruppensystematik,f)Recherchetechniken und Informationsquellenberücksichtigen kann;die gewählte Wahlqualifikationseinheit nach § 4 Absatz 2 Abschnitt B ist zu berücksichtigen;2.der Prüfling soll berufstypische Aufgaben schriftlich bearbeiten;3.die Prüfungszeit beträgt 150 Minuten. (6) Für den Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde bestehen folgende Vorgaben: 1.Der Prüfling soll nachweisen, dass er allgemeine wirtschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen kann;2.der Prüfling soll Aufgaben schriftlich bearbeiten;3.die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten. (7) Für den Prüfungsbereich Absatz- und kundenorientierte Konzepte im Buchhandel bestehen folgende Vorgaben: 1.Der Prüfling soll nachweisen, dass er a)kunden- und serviceorientiert handeln sowie situationsgerecht kommunizieren,b)betriebliche Abläufe unter Berücksichtigung von marktbezogenen Rahmenbedingungen analysieren und daraus den Handlungsbedarf und ein Konzept entwickeln,c)den Beitrag des Konzeptes für Kundenbindung, Erschließung neuer Bedarfe sowie Steigerung des Betriebserfolges erläutern und bewerten,d)kulturelle Zusammenhänge, Geschichte und Marktbedeutung des Sortiments zugrunde legen sowiee)die mit einem Konzept verbundenen absatz- und kundenorientierten Zielsetzungen gegenüber Kunden umsetzenkann;2.der Prüfling soll auf der Grundlage einer ihm sieben Kalendertage vor dem Termin der Fachgesprächsprüfung bekannt gegebenen Aufgabe ein Konzept erstellen, dieses am Tag der Prüfung vorstellen und darüber ein auftragsbezogenes Fachgespräch führen; die gewählte Wahlqualifikationseinheit nach § 4 Absatz 2 Abschnitt C ist dabei zugrunde zu legen;3.die Prüfungszeit beträgt insgesamt 24 Stunden; innerhalb dieser Zeit soll die Vorstellung des Konzeptes höchstens zehn Minuten betragen und das Fachgespräch in höchstens 20 Minuten durchgeführt werden. (8) Die Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:1.Kaufmännische Steuerung und Warenwirtschaft20 Prozent,2.Geschäftsprozesse des Buchmarktes40 Prozent,3.Wirtschafts- und Sozialkunde10 Prozent,4.Absatz- und kundenorientierte Konzepte im Buchhandel30 Prozent. (9) Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen 1.im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,2.in mindestens drei der Prüfungsbereiche mit mindestens „ausreichend“ und3.in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“bewertet worden sind. (10) Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der mit schlechter als ausreichend bewerteten Prüfungsbereiche, in denen Prüfungsleistungen mit eigener Anforderung und Gewichtung schriftlich zu erbringen sind, durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis von 2:1 zu gewichten. BuchhdlAusbV 2011§ 8Zusatzqualifikation(1) Im Rahmen der Berufsausbildung nicht gewählte dreimonatige Wahlqualifikationseinheiten nach § 4 Absatz 2 Abschnitt C können als Zusatzqualifikationen vermittelt werden. (2) Für die Vermittlung der Zusatzqualifikationen gilt die in der Anlage 1 Abschnitt C enthaltene sachliche Gliederung entsprechend. BuchhdlAusbV 2011§ 9Prüfung der Zusatzqualifikationen(1) Zusatzqualifikationen werden im Rahmen der Abschlussprüfung gesondert geprüft, wenn die Auszubildenden glaubhaft machen, dass die dafür erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt worden sind. (2) Für die Prüfung der jeweiligen Zusatzqualifikation gilt § 7 Absatz 7 entsprechend. (3) Die Prüfung der jeweiligen Zusatzqualifikation ist bestanden, wenn der Prüfling mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat. BuchhdlAusbV 2011§ 10Bestehende BerufsausbildungsverhältnisseBerufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, können unter Anrechnung der bisher zurückgelegten Ausbildungszeit nach den Vorschriften dieser Verordnung fortgeführt werden, wenn die Vertragsparteien dies vereinbaren. BuchhdlAusbV 2011§ 11Inkrafttreten, AußerkrafttretenDiese Verordnung tritt am 1. August 2011 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Buchhändler/zur Buchhändlerin vom 5. März 1998 (BGBl. I S. 462) außer Kraft. BuchhdlAusbV 2011Anlage 1(zu § 4 Absatz 1 Satz 1)Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Buchhändler und zur Buchhändlerin(Fundstelle: BGBl. I 2011, 426 - 437) – Sachliche Gliederung –Abschnitt A: Berufsprofilgebende  Fertigkeiten,  Kenntnisse  und  Fähigkeiten  in  den  PflichtqualifikationseinheitenLfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten1231Buch und Medienwirtschaft (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1)1.1Branchenspezifische Systematik (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1.1)a)Warengruppensystematik des deutschen Buchhandels, insbesondere im Bezug auf Literatur, Kultur, Wissenschaft und Technik, begründen und anwendenb)Bedeutung von Autoren, Titeln sowie Verlagen innerhalb von Warengruppen bestimmenc)Literaturgattungen und -formen sowie Epochen und Grundbegriffe der Literaturgeschichte unterscheiden und bewertend)Gegenwartsliteratur und ausgewählte internationale Literatur im Kontext der Weltliteratur einordnen1.2Gegenstände und Dienstleistungen des Buchmarktes (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1.2)a)Gegenstände des Buchhandels, insbesondere Bücher, Zeitschriften und andere Printmedien, unterscheiden und ihre Bedeutung für die Branche darstellenb)Bücher, Zeitschriften und andere Printmedien von Angeboten in digitaler Form unterscheiden und bewertenc)kartografische Produkte unterscheidend)buchaffine Nebenprodukte beschreiben und ihre Bedeutung für den Buchhandel begründene)Dienstleistungen des Buchmarktes und ihre Bedeutung für den Unternehmenserfolg darstellenf)Kriterien, insbesondere literarischer, künstlerischer, wissenschaftlicher und technischer Art, für die qualitative Beurteilung des Angebots im Ausbildungsbetrieb anwenden1.3Herstellung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1.3)a)Aufbau von Büchern beschreiben, ihre Ausstattung bewertenb)Schrift-, Papier- und Einbandarten unterscheidenc)Satz-, Druck- und Bindetechniken unterscheidend)Formen elektronischen Publizierens unter Berücksichtigung rechtlicher Vorschriften und technischer Erfordernisse unterscheiden1.4Buchmarktprozesse und -beteiligte (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1.4)a)Besonderheiten der Buchbranche und Leistungen des Buchmarktes unter handelsbezogenen und kulturellen Aspekten bewertenb)die Wertschöpfungskette im Buchmarkt erläutern und den eigenen Betrieb in diese einordnenc)Geschäftsprozesse des Buchmarktes und Geschäftsbeziehungen zwischen den einzelnen Handelspartnern erläuternd)Handelslandschaft im Sortimentsbuchhandel beschreibene)die Bedeutung und die unterschiedlichen Strukturen des Verlagswesens im Buchhandel beschreibenf)Verlage und ihre Schwerpunkte unterscheideng)die Funktionsbereiche im Verlag beschreiben1.5Rechtliche Bestimmungen im Buchmarkt (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1.5)a)branchenspezifische Gesetze berücksichtigenb)Rechte und Pflichten, die sich aus dem Preisbindungsgesetz ergeben, anwendenc)Bestimmungen des Urheberrechts berücksichtigend)branchenspezifische Rahmenbedingungen, insbesondere Verkehrsordnung für den Buchhandel und Wettbewerbsregeln des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels anwendene)handelsrechtliche Bestimmungen, insbesondere zum Wettbewerb, Internethandel und Fernabsatz, anwenden2Bibliografien und Recherche (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2)2.1Bibliografien und Nachschlagesysteme (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2.1)a)Aufbau von Bibliografien kennen und Regeln des Bibliografierens anwendenb)das Verzeichnis lieferbarer Bücher und Barsortimentskataloge anwenden und auswertenc)wichtige Fach- und Spezialkataloge, sowie Recherchemöglichkeiten im Internet nutzen; Methoden der Beschaffung antiquarischer und vergriffener Werke anwenden2.2Erweiterte buchhändlerische Recherche (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2.2)a)Möglichkeiten der Volltextsuche nutzenb)Recherchemöglichkeiten von fremdsprachigen Titeln im Internet nutzen und Besonderheiten berücksichtigenc)Angebote buchaffiner Nebenmärkte erschließen und Nutzen prüfend)Verzeichnisse oder Kataloge mit den bibliografischen Angaben erstellene)interaktive Web-Techniken und buchhandelsspezifische Portale nutzen2.3Buchhändlerische Fachinformation (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2.3)a)Fachinformationen, insbesondere das Börsenblatt, auswertenb)Buchmessen als Informationsquellen nutzenc)Vorschauen, Internetauftritte der Verlage sowie Informationen von Verlagsvertretern für die Beschaffung und das Angebot des Ausbildungsbetriebes nutzen3Warenwirtschaft und Beschaffung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3)3.1Warenwirtschaft (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3.1)a)Grundsätze, Aufgaben und Ziele der Warenwirtschaft erläutern, das Warenwirtschaftssystem des Ausbildungsbetriebes nutzenb)Zyklus eines Bestellvorganges anhand der Warenwirtschaft beschreibenc)Warengruppen anhand der Warengruppensystematik als Teil des betrieblichen Warensortimentes unterscheidend)Bestände erfassen und kontrollieren3.2Wareneingang (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3.2)a)Ware annehmen, Lieferungen nach Art, Menge und auf offene Mängel prüfen, bei Beanstandungen Maßnahmen einleitenb)Rechnungen und Lieferscheine mit den Bestell- und Wareneingangsdaten vergleichen und auf Richtigkeit prüfen, Abweichungen und Unstimmigkeiten klärenc)Ware auszeichnen3.3Lagerlogistik (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3.3)a)bei der Lagerverwaltung des Ausbildungsbetriebes mitwirken und die Lagerorganisation des Ausbildungsbetriebes begründenb)Methoden der Lagerhaltung, Lagerbereinigung, insbesondere Remissionen, unterscheiden und anwendenc)bei der Inventur mitwirken, rechtliche Vorschriften beachten, zur Vermeidung von Inventurdifferenzen beitragen3.4Beschaffung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3.4)a)Formen der Beschaffung unterscheidenb)Warennachbezug anhand der Warenwirtschaftsdaten durchführenc)bei der Beschaffung wirtschaftliche Aspekte berücksichtigend)Sonderkonditionen bei der Beschaffung berücksichtigene)Handelsbräuche, insbesondere die Verkehrsordnung, anwenden4Einkauf (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4)4.1Sortimentsstruktur (§ 4 Absatz 2Abschnitt A Nummer 4.1)a)die Sortimentsstruktur, insbesondere anhand der Marktausrichtung sowie Breite und Tiefe, beurteilenb)Zusammenhänge zwischen Anordnung und inhaltlicher Struktur des Sortiments begründenc)Bedeutung der nicht preisgebundenen Produkte für das Sortiment herausstellen4.2Einkauf und Bestellung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4.2)a)Bedarf an Waren unter Berücksichtigung der Umsatz- und Bestandsentwicklung, der saisonalen Schwankungen sowie der Absatzchancen ermittelnb)Umsatzkennzahlen beim Einkauf berücksichtigenc)Einkaufsmöglichkeiten bei Verlag, Zwischenbuchhandel und über Einkaufsgemeinschaften sowie Bündelung bei Eigenbestellung beurteilen und beim Einkauf nutzend)Waren bestellen5Beratung und Verkauf (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5)5.1Kundenorientierte Kommunikation (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5.1)a)Waren und Dienstleistungen des Ausbildungsbetriebes kundenorientiert anbieten, Preise begründenb)Gesprächsführungstechniken bei Informations-, Beratungs- und Verkaufsgesprächen anwendenc)im Kundengespräch sprachliche und nichtsprachliche Kommunikationsformen berücksichtigend)auf Kundeneinwände und Kundenargumente verkaufsfördernd reagierene)Konfliktursachen feststellen, Konfliktlösungen im Beratungsgespräch situationsbezogen anwendenf)Kundentypen und Verhaltensmuster im Kundengespräch individuell nutzeng)Kaufmotive und Wünsche von Kunden ermitteln und in Verkaufsgesprächen nutzenh)kulturelle Besonderheiten im Kundenkontakt berücksichtigen5.2Buchhändlerische Beratung und Verkauf (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5.2)a)Kunden beraten und Verkaufsgespräche führen, Kauf abschließenb)Kundenkontakte nutzen und pflegen, dem Kundeninteresse entsprechende Bücher und Produkte aktiv anbietenc)über Neuerscheinungen informieren, neue Bücher und Bestsellerservice anbietend)über Titel und Produktformen kundenorientiert beratene)Trends und innovative Ansätze als Verkaufsargument nutzenf)Kundenbestellungen aufnehmen und bearbeiteng)Auswirkungen der eigenen Verkaufstätigkeit auf Unternehmenserfolg, Kundenzufriedenheit und Kundenbindung berücksichtigen5.3Kassenführung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5.3)a)Kasse vorbereiten, kassieren, bare und unbare Zahlungen abwickeln, Kaufbelege erstellenb)Kasse abrechnen, Kassenbericht erstellen, Einnahmen und Belege weiterleitenc)Kunden beim Kassiervorgang Serviceleistungen anbietend)Kassiervorgang als Mittel zur Kundenbindung nutzene)buchhandelsspezifische Zahlungsmittel erläuternf)Besonderheiten beim Kassieren von Rechnungen berücksichtigen und die erfolgreiche Durchführung des unbaren Zahlungsvorgangs sicherstellen5.4Kundenbindung, Kundenservice (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5.4)a)das Spektrum der buchhändlerischen Dienstleistungen des Ausbildungsbetriebes kundenorientiert einsetzenb)Einfluss von Kundenbindung und Kundenservice auf den Verkaufserfolg beachtenc)für nicht lieferbare Bücher und Produkte vergleichbaren Ersatz anbieten und erläuternd)beim Einsatz besonderer Formen des Kundenservices im Ausbildungsbetrieb mitwirkene)Umtausch, Beschwerden und Reklamationen bearbeiten; rechtliche Bestimmungen und betriebliche Regelungen anwendenf)Beschwerdemanagement als Instrument zur Kundenbindung nutzeng)durch eigenes Verhalten zur Kundenzufriedenheit und Kundenbindung beitragenh)Kundendaten pflegen, Regelungen des Datenschutzes beachten5.5Vertriebswege (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5.5)a)Vertriebswege des Buchhandels nutzenb)Informationen zur Erschließung neuer Vertriebswege auswerten und nutzenc)Waren unter Berücksichtigung von Kundenwünschen sowie wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten versendend)besondere Anforderungen der Firmenkunden bei der Organisation des Vertriebs berücksichtigene)Besonderheiten des Rechnungsverkaufs und Versands berücksichtigenf)Vor- und Nachteile von E-Commerce aus Sicht von Unternehmen und Kunden beurteilen5.6Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5.6)a)fremdsprachige Fachbegriffe anwendenb)fremdsprachige Informationsquellen aufgabenbezogen auswertenc)Auskünfte erteilen und einholen, auch in einer Fremdsprache6Marketing (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 6)6.1Märkte und Zielgruppen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 6.1)a)Strukturen der Buchhandelslandschaft bei Marketingentscheidungen berücksichtigenb)Marktdaten erfassen, Marktsituation am Standort unter wirtschaftlichen und regionalen Gesichtspunkten beurteilen und Schlussfolgerungen für das Marketing ziehenc)Informationen über Kauf- und Konsumverhalten von bestehenden und potenziellen Zielgruppen ermitteln und für Marketingmaßnahmen aufbereitend)Kundenwünsche und -bedürfnisse ermitteln, mit betrieblichen Leistungsangeboten vergleichen und daraus bedarfsgerechte Vorgehensweisen ableiten6.2Marketingkonzepte (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 6.2)a)Ergebnisse der Marktforschung für die Entwicklung, Planung und Durchführung eines Marketingkonzeptes nutzenb)Marketingmaßnahmen auswählen und Marketinginstrumente einsetzen, Budgetvorgaben berücksichtigenc)Erfolg der Marketingmaßnahmen beurteilend)Möglichkeiten der freien Preisgestaltung als Instrument der Angebotspolitik nutzen6.3Verkaufsförderung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 6.3)a)visuelle Verkaufsförderung gezielt einsetzenb)anlass- und zielgruppenbezogene Informationen für die Verkaufsförderung einsetzenc)verkaufsstarke und verkaufsschwache Zonen feststellen und Maßnahmen zur Verkaufsförderung ableitend)verkaufsfördernde Maßnahmen planen, durchführen und auswerten6.4Warenpräsentation (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 6.4)a)verkaufspsychologische Erkenntnisse bei der Gestaltung der Warenpräsentation berücksichtigenb)Ladengestaltung und Lichtdesign zur Warenpräsentation nutzenc)Präsentationsflächen im Rahmen der innerbetrieblichen Werbung gestaltend)Schaufensterplan erstellen und Schaufenster dekorierene)eigene Dekorationsmittel und Materialien der Verlage einsetzen6.5Werbung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 6.5)a)Werbeplan erstellenb)Werbemittel und Werbeträger unter Berücksichtigung von Kosten und Erfolg einsetzenc)Medien zielgruppenorientiert einsetzend)Erfolg der Werbemaßnahmen beurteilen6.6Öffentlichkeitsarbeit (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 6.6)a)Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit planen, durchführen und beurteilenb)Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und Werbung unterscheiden und koordinierenc)mit Medienvertretern zusammenarbeiten und Medienanalysen durchführend)Interessen von Kooperationspartnern und Sponsoren berücksichtigen7Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 7)7.1Rechnerische Abwicklung und Zahlungsverkehr (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 7.1)a)Rechnungen erstellen und Belege für die Finanzbuchhaltung erfassenb)Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Abrechnungs-Gesellschaften prüfenc)Zahlungsmethoden unterscheiden, Zahlungsvorgänge rechnerisch bearbeiten und abwickelnd)Vorgänge des Mahnwesens bearbeiten7.2Kosten- und Leistungsrechnung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 7.2)a)Kosten- und Leistungsrechnung im Ausbildungsbetrieb als Informations- und Kontrollsystem anwendenb)kaufmännische Schlussfolgerungen aus der Kosten- und Leistungsrechnung ableiten und an der Erfolgsrechnung mitwirken7.3Kaufmännische Steuerung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 7.4)a)betriebliche Kennzahlen, insbesondere des Umsatzes, des Lagerumschlags und der Rentabilität sowie Handelsspanne und Rohertrag, ermitteln und für die Disposition nutzenb)Statistiken erstellen und zur Vorbereitung von Entscheidungen aufbereitenc)Maßnahmen der Steuerung vorbereiten und bei deren Durchführung mitwirkend)Controlling als Informations- und Steuerungsinstrument nutzen Abschnitt B: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in einer der sechsmonatigen WahlqualifikationseinheitenLfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten1231Sortiment (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 1)1.1Planung und Organisation von Veranstaltungen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 1.1)a)Veranstaltungen unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben planen, organisieren und durchführenb)Marketingmaßnahmen durchführenc)Veranstaltungen abrechnen und auswertend)Interessen von Kooperationspartnern und Sponsoren berücksichtigene)mit Medienvertretern zusammenarbeiten und Medienanalysen durchführen1.2Sortimentspolitik (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 1.2)a)Geschäftskonzepte des Buchhandels, insbesondere Filial- und Lagerkonzepte, Vertriebs- und Sortimentsausrichtung, vergleichen und in Bezug auf den Ausbildungsbetrieb bewertenb)das Sortiment unter Berücksichtigung seiner Struktur, der Standortbedingungen, Marktgegebenheiten, Trends und betrieblichen Vorgaben gestalten; Angebotsanpassungen entwickelnc)Chancen und Risiken von Nebensortimenten und Vertriebswegen bewertend)Möglichkeiten der Preisgestaltung nicht preisgebundener Waren für die Sortimentspolitik nutzen1.3Einkaufsplanung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 1.3)a)Bezugsformen, Bestellwege und Bestelltechniken unter Berücksichtigung von Bezugs- und Zahlungskonditionen beurteilen und anwendenb)Budgetierung als Steuerungsinstrument einzelner Sortimentssegmente nutzenc)den Barsortimentsanteil des Ausbildungsbetriebes begründend)Kontakte mit Verlagsvertretern pflegene)Vertreterbesuche vorbereiten und durchführenf)Konditionen von Objektarten prüfen1.4Optimierter Einsatz der Warenwirtschaft (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 1.4)a)Warenwirtschaftsysteme unterscheiden und im Hinblick auf die Anforderungen des Betriebes bewertenb)Warenfluss artikelgenau und zeitnah erfassenc)Statistiken und Kennzahlen aus der Warenwirtschaft erstellen, analysieren sowie betriebswirtschaftlich auswertend)Umsatz- und Umschlagszahlen nach Titeln, Warengruppen und Lieferanten auswertene)Datensicherheit und -integrität der Warenwirtschaft prüfen, Daten pflegen1.5Logistik (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 1.5)a)logistische Beziehungen zwischen Sortiment, Verlag, Auslieferung und Zwischenbuchhandel betriebswirtschaftlich beurteilenb)Lieferwege, insbesondere Bücherwagendienste, auf Effizienz und Kosten prüfen und Wirtschaftlichkeit bewertenc)Warenströme steuern und optimieren2Verlag (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2)2.1Programmplanung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2.1)a)das Verlagsprogramm, insbesondere anhand der Marktausrichtung sowie Breite und Tiefe, beurteilenb)Medienprodukte, insbesondere Digital- und Printprodukte, Insertionsprodukte, Lizenzen und Nebenrechte sowie Dienst- und Serviceleistungen, unterscheidenc)bei der Planung und Konzeption von Medienprodukten unter Berücksichtigung von Zielgruppen und Marktausrichtung mitwirkend)Medienprodukte unter Berücksichtigung der Kostenrechnung planene)digitale Produkte unterscheiden und unter Produktions-, Absatz- und Kostenaspekten bewertenf)Bedeutung von Akquise und Betreuung von Autoren für den Verlag bewerteng)Entwürfe für Verträge mit Autoren, Übersetzern und Bildautoren vorbereitenh)Möglichkeiten der Bildbeschaffung und des Erwerbs der Bildrechte recherchieren und bewerten2.2Herstellung und Produktion (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2.2)a)Termine planen, festlegen und deren Einhaltung kontrollierenb)Herstellungsverfahren für Print-, Digital- und Nebenprodukte unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und ökologischer Kriterien sowie betrieblicher Vorgaben auswählenc)Angebote einholen, vergleichen und auswählend)Kalkulationen und Deckungskostenbeitragsrechnungen erstellene)Aufträge vergebenf)an der Layouterstellung von Print- und digitalen Produkten und dabei an der Umsetzung konzeptioneller Vorgaben aus Marketing und Lektorat mitwirkeng)Produktionsprozesse koordinieren sowie Kosten überwachenh)Verkaufspreise kalkulieren2.3Marketing und Werbung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2.3)a)Kundenwünsche und -bedürfnisse ermitteln und Verfahren der Preisfindung anwendenb)Werbemaßnahmen für Handels- und Endkunden unterscheiden und koordinierenc)an der Entwicklung von Werbemitteln und verkaufsfördernden Maßnahmen unter Berücksichtigung von Werbeetats mitwirkend)Rezensionsexemplare versendene)Strukturen des Rezensionswesens verkaufsfördernd nutzen, Rezensionen auswertenf)Werbestrategien, insbesondere unter Berücksichtigung von Preis, Ausstattung und Zielgruppe, entwickeln2.4Verkauf (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2.4)a)bei der Entwicklung von Verkaufsstrategien mitwirkenb)Organisation, Betreuung und Steuerung des Außendienstes unterstützenc)Vertreterkonferenzen vorbereiten und organisieren2.5Vertrieb (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2.5)a)Vertriebsdaten ermitteln und auswertenb)Bezugs- und Konditionenmodelle entwickeln und anbietenc)Vertriebswege auswählend)die Auftragsabwicklung und die Rechnungsstellung steuern, Auslieferungen koordinieren2.6Rechte und Lizenzen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2.6)a)Auswirkungen von Erwerb, Sicherung und Verkauf von Verwertungs- und Nutzungsrechten bewertenb)bei Abschluss von Verlags- und Lizenzverträgen mitwirken3Antiquariat (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 3)3.1Einkauf (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 3.1)a)Angebote bearbeiten und bewerten; Gegenstände des Antiquariats aus Privathand und aus Doublettenbeständen öffentlicher Bibliotheken ankaufen und kollationierenb)Gegenstände des Antiquariats, insbesondere unter Berücksichtigung des Preises und des Zustands, beschaffenc)antiquariatsspezifische Internetportale nutzend)Gegenstände des Antiquariats ersteigerne)aus Restbeständen von Verlagen und aus Antiquariatskatalogen bestellen; Bezugsquellen erschließenf)Gegenstände des Antiquariats, insbesondere historische Buchgattungen, Druck- und Originalgrafiken und Handschriften, bewerteng)Einkaufsentscheidungen unter Berücksichtigung der Marktsituation sowie literarischer, künstlerischer, wissenschaftlicher und warenkundlicher Gesichtspunkte treffenh)Verkaufspreise unter Berücksichtigung antiquariatsspezifischer Besonderheiten kalkuliereni)Finanzplanung und Budgetierung beim Einkauf berücksichtigen3.2Bearbeitung von Handelsgegenständen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 3.2)a)Bücher in Bibliografien auffinden und unterschiedliche Verzeichnungsprinzipien berücksichtigenb)Hilfsmittel und Literatur für eine verkaufsfördernde zusätzliche Beschreibung nutzenc)das Internet, insbesondere die Online-Kataloge der Bibliotheken, zur Recherche nutzend)Werksverzeichnisse und Kataloge mit Verzeichnung von Original- und Druckgrafik nutzene)Einbände beschreibenf)versteckte Bibliografien nutzeng)Katalogeintrag mit bibliografischer Aufnahme und Zustandsbeschreibung erstellen und in Datenbank übertragen3.3Erhaltung und Bestandspflege (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 3.3)a)Materialien, insbesondere Papier, Leder und Pergament, unterscheidenb)Bücher und Grafiken zur Erhaltung reparieren und pflegenc)Lagersystematik erstellen und verwaltend)Bestände und Datenbanken pflegen3.4Beratung und Verkauf (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 3.4)a)Kunden über Gegenstände des Antiquariats informierenb)Angebote erstellenc)Preise gegenüber den Kunden begründend)Kundenwünsche, insbesondere von Bibliotheken, Bibliophilen und Sammlern, feststellen und bearbeitene)nicht vorrätige Bücher und Zeitschriften auffinden, insbesondere über Handelspartner und Auktionenf)Bücher im Kundenauftrag begutachteng)über bibliophile Besonderheiten von Büchern informierenh)Antiquariatskataloge sowie Sonderlisten und Spezialangebote planen, erstellen, gestalten und versendeni)den Beitrag des Antiquariats für die Erhaltung von Kulturgütern aufzeigen Abschnitt C: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in einer der dreimonatigen WahlqualifikationseinheitenLfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten1231Gestaltung einer spezifischen Warengruppe (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 4)1.1Planung einer Warengruppe (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 1.1)a)Warengruppensystematik als Mittel der logistischen, betriebswirtschaftlichen und wissenschaftlichen Standardisierung und Strukturierung im Buchhandel nutzenb)Rahmenbedingungen, insbesondere kurzfristige und langfristige Marktchancen einer spezifischen Warengruppe, analysierenc)Produktangebot der Verlage und Lieferanten einer spezifischen Warengruppe bewertend)Produkte, insbesondere nach Zielgruppen, Editionsformen, Ausstattung, Qualität und Inhalt, bewertene)Chancen und Risiken im Hinblick auf die Gestaltung einer Warengruppe abwägen, Kalkulationen erstellen und dabei insbesondere die Vorgaben der Sortimentspolitik berücksichtigenf)spezifische Warengruppe auswählen, unter Berücksichtigung der Sortimentspolitik Ziele formulieren und Budget planeng)Marketingmaßnahmen auswählen1.2Durchführung und Kontrolle (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 1.2)a)inhaltliche, organisatorische, zeitliche und finanzielle Planung mit Beteiligten abstimmenb)Gestaltung der Warengruppe umsetzen, koordinieren und dokumentierenc)Kundenresonanz feststellend)wirtschaftlichen Nutzen für den Betrieb ermittelne)Handlungsempfehlungen für den Betrieb ableiten2Buchhändlerische Projekte (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 2)2.1Projektvorbereitung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 2.1)a)Projekte auswählen, Zielgruppen festlegen und Ziele formulierenb)Projekte planen; kundenorientierte, inhaltliche, organisatorische, zeitliche und finanzielle Aspekte bei der Projektarbeit berücksichtigenc)Projektablaufplan erstellen und mit Beteiligten abstimmend)Informations- und Kommunikationsstrukturen einrichten; Verantwortlichkeiten festlegen2.2Projektdurchführung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 2.2)a)Projektaufgaben sowie die Arbeit interner und externer Beteiligter koordinierenb)Projektabläufe und -ergebnisse dokumentierenc)Umsetzung des Projektablaufplans koordinierend)Projektfortschritt kontrollieren und bei Abweichungen Maßnahmen ergreifen2.3Projektnachbereitung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 2.3)a)Zielerreichung kontrollierenb)Abschlussbericht erstellen, Projektergebnisse für die interne und externe Verwertung aufbereitenc)Soll-Ist-Vergleich der Projektabrechnungen durchführen3Buchhändlerisches E-Business (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 3)3.1Anforderungsanalyse (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 3.1)a)IT-Infrastruktur analysieren, Zielgruppen festlegen, Handlungsbedarf feststellen und mit Beteiligten abstimmenb)Dienstleistungsangebote vergleichen, Kooperationen eingehenc)kundenorientierte, technische, organisatorische, zeitliche, personelle und finanzielle Anforderungen ermittelnd)Ablaufplan erstellen3.2Durchführung und Kontrolle (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 3.2)a)Ablaufplan umsetzen und Ergebnisse kontrollierenb)Zwischenschritte und Ergebnis testen und dokumentierenc)Ergebnis für den Geschäftsablauf freigeben, Funktionalität sicherstellend)Nutzen für den Betrieb und für die Zielgruppen ermittelne)Handlungsempfehlungen für den Betrieb ableitenf)Ergebnisse im Betrieb kommunizieren Abschnitt D: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenLfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten1231Der Ausbildungsbetrieb (§ 4 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 1)1.1Stellung des Buchhandels in der Gesamtwirtschaft (§ 4 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 1.1)a)Stellung und Funktion des Buchhandels in Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur erläuternb)Leistungen des Buchhandels an Beispielen des Ausbildungsbetriebes erläuternc)Besonderheiten, die sich aus dem kulturpolitischen Auftrag ergeben, begründend)Aufbau und kulturpolitische Aktivitäten der Branchenorganisation darstellen1.2Betriebliche Organisation (§ 4 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 1.2)a)Rechtsform des Ausbildungsbetriebes darstellenb)organisatorischen Aufbau des Ausbildungsbetriebes mit seinen Aufgaben und Zuständigkeiten und dem Zusammenwirken einzelner Funktionsbereiche erklärenc)Geschäftsfelder, Aufgaben und Arbeitsabläufe im Betrieb darstellend)Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Kooperationspartnern, Wirtschaftsorganisationen, Behörden und Berufsvertretungen erläutern1.3Berufsbildung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 1.3)a)Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen und Aufgaben der Beteiligten im dualen System beschreibenb)den betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichenc)lebensbegleitendes Lernen für die berufliche und persönliche Entwicklung begründen sowie den Nutzen beruflicher Aufstiegs- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten darstellen1.4Personalwirtschaft, arbeits- undsozialrechtliche Vorschriften (§ 4 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 1.4)a)arbeits-, sozial- und mitbestimmungsrechtliche Vorschriften sowie für den Arbeitsbereich geltende Tarif- und Arbeitszeitregelungen beachtenb)Ziele und Aufgaben der Personaleinsatzplanung erläutern und zu ihrer Umsetzung beitragen; Personaleinsatzpläne erstellenc)Arbeitsverträge unter Berücksichtigung arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Auswirkungen unterscheidend)Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erklären1.5Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 1.5)a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifenb)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwendenc)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleitend)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwendene)Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen1.6Umweltschutz (§ 4 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 1.6)Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklärenb)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwendenc)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzend)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen2Arbeitsorganisation, Information und Kommunikation (§ 4 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 2)2.1Arbeitsorganisation (§ 4 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 2.1)a)die eigene Arbeit systematisch planen, durchführen und kontrollieren; dabei inhaltliche, organisatorische, zeitliche und finanzielle Aspekte berücksichtigenb)Arbeits- und Organisationsmittel sowie Lern- und Arbeitstechniken einsetzenc)Methoden des selbstständigen Lernens anwenden, Fachinformationen nutzen2.2Teamarbeit und Kooperation (§ 4 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 2.2)a)Information, Kommunikation und Kooperation für Betriebsklima, Arbeitsleistung und Geschäftserfolg nutzenb)Bedeutung von Wertschätzung, Respekt und Vertrauen als Grundlage erfolgreicher Zusammenarbeit beschreibenc)Aufgaben im Team planen und bearbeitend)Konflikte analysieren, Lösungsalternativen entwickelne)zur Vermeidung von Kommunikationsstörungen beitragenf)Rückmeldungen geben und entgegennehmeng)die eigene Handlungskompetenz als wesentliche Voraussetzung für den Unternehmenserfolg erkennen2.3Informations- und Kommunikationssysteme, Datenschutz und Datensicherheit (§ 4 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 2.3)a)Möglichkeiten der Datenübertragung und Informationsbeschaffung nutzen, Sicherheitsanforderungen beachtenb)Informations- und Kommunikationssysteme aufgaben- und kundenorientiert einsetzenc)Nachhaltigkeit und Bestand von Datenformen und -trägern bewertend)Daten pflegen und sichern und dabei Regelungen des Datenschutzes beachtene)Techniken des Dokumentenmanagements anwenden2.4Elektronische Geschäftsabwicklung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 2.4)a)Hardware-Probleme, insbesondere bei Computern und Peripherie analysieren, Maßnahmen veranlassenb)Software-Probleme, insbesondere bei Betriebssystem, Standardsoftware, Warenwirtschaftssystem und Server-Software analysieren, Maßnahmen veranlassenc)netzwerk- und internetbasierte Anwendungen und Dienste, insbesondere Sicherheitssoftware, Serverdienste, Web-Service, wartend)Webseite aktualisieren und pflegene)die digitale Wertschöpfungskette im Kontext betrieblicher Optimierungen nutzen2.5Qualitätssicherung betrieblicher Abläufe (§ 4 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 2.5)a)betriebliche Abläufe unter Berücksichtigung von Informationsflüssen, Entscheidungswegen und Schnittstellen darstellenb)Einflussfaktoren auf die Qualität an der eigenen Prozesskette analysieren und qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitskontext durchführenc)Zusammenhang zwischen Qualität und Kundenzufriedenheit sowie dessen Auswirkungen auf den Unternehmenserfolg darstellend)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsprozessen im Betrieb beitragen BuchhdlAusbV 2011Anlage 2(zu § 4 Absatz 1 Satz 2)Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Buchhändler und zur Buchhändlerin(Fundstelle: BGBl. I 2011, 438 - 439) – Zeitliche Gliederung –Die nachfolgende zeitliche Gliederung nennt die Zeiträume, in denen die jeweiligen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erstmals schwerpunktmäßig vermittelt werden sollen; in der Regel ist eine Fortführung oder Vertiefung zum Erreichen der beruflichen Handlungsfähigkeit erforderlich. Erstes Ausbildungsjahr(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus § 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1.1  Branchenspezifische Systematik, Abschnitt A Nummer 1.2  Gegenstände und Dienstleistungen des Buchmarktes, Abschnitt A Nummer 1.3  Herstellung, Abschnitt A Nummer 1.4  Buchmarktprozesse und -beteiligte, Abschnitt A Nummer 1.5  Rechtliche Bestimmungen im Buchmarkt, Abschnitt D Nummer 1.1  Stellung des Buchhandels in der Gesamtwirtschaft, Abschnitt D Nummer 1.2  Betriebliche Organisation, Abschnitt D Nummer 1.3  Berufsbildung, Abschnitt D Nummer 1.4  Personalwirtschaft, arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften, Abschnitt D Nummer 1.5  Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Abschnitt D Nummer 1.6  Umweltschutz zu vermitteln. (2) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus § 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5.1  Kundenorientierte Kommunikation, Abschnitt A Nummer 5.2  Buchhändlerische Beratung und Verkauf, Abschnitt A Nummer 5.3  Kassenführung, Abschnitt A Nummer 7.1  Rechnerische Abwicklung und Zahlungsverkehr, Abschnitt D Nummer 2.1  Arbeitsorganisation, Abschnitt D Nummer 2.2  Teamarbeit und Kooperation zu vermitteln. (3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus § 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3.1  Warenwirtschaft, Abschnitt A Nummer 4.1  Sortimentsstruktur, Abschnitt D Nummer 2.3  Informations- und Kommunikationssysteme, Datenschutz und Datensicherheit zu vermitteln. (4) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus § 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 6.3  Verkaufsförderung, Abschnitt A Nummer 6.4  Warenpräsentation, Abschnitt A Nummer 6.5  Werbung, Abschnitt A Nummer 6.6  Öffentlichkeitsarbeit zu vermitteln. Zweites Ausbildungsjahr(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus § 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2.1  Bibliografien und Nachschlagesysteme, Abschnitt A Nummer 2.2  Erweiterte buchhändlerische Recherche, Abschnitt A Nummer 2.3  Buchhändlerische Fachinformation, Abschnitt A Nummer 5.4  Kundenbindung, Kundenservice, Abschnitt A Nummer 5.5  Vertriebswege, Abschnitt A Nummer 5.6  Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben zu vermitteln. (2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus § 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3.3  Lagerlogistik, Abschnitt A Nummer 3.4  Beschaffung, Abschnitt A Nummer 7.2  Kosten- und Leistungsrechnung zu vermitteln. (3) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus § 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3.2  Wareneingang, Abschnitt A Nummer 4.2  Einkauf und Bestellung, Abschnitt D Nummer 2.4  Elektronische Geschäftsabwicklung, Abschnitt D Nummer 2.5  Qualitätssicherung betrieblicher Abläufe zu vermitteln. (4) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus § 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 6.1  Märkte und Zielgruppen, Abschnitt A Nummer 6.2  Marketingkonzepte zu vermitteln. Drittes Ausbildungsjahr(1) In einem Zeitraum von insgesamt sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen der ausgewählten Wahlqualifikationseinheit aus § 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 1  Sortiment, Abschnitt B Nummer 2  Verlag oder Abschnitt B Nummer 3  Antiquariat zu vermitteln. (2) In einem Zeitraum von insgesamt drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen der ausgewählten Wahlqualifikationseinheit aus § 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 1  Gestaltung einer spezifischen Warengruppe, Abschnitt C Nummer 2  Buchhändlerische Projekte oder Abschnitt C Nummer 3  Buchhändlerisches E-Business zu vermitteln. (3) In einem Zeitraum von insgesamt drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildposition aus § 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 7.3  Kaufmännische Steuerung zu vermitteln.

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