Kurz gesagt
Dieses Gesetz regelt die Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten und Datenbereitstellungsdiensten in Deutschland. Es legt fest, welche Unternehmen als Wertpapierinstitute gelten und welche Dienstleistungen sie erbringen dürfen.
Was es regelt
- Den Anwendungsbereich und die Begriffsbestimmungen für Wertpapierinstitute.
- Die Aufgaben und Befugnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei der Beaufsichtigung.
- Die Erlaubnispflicht für das Erbringen von Wertpapierdienstleistungen und -nebendienstleistungen.
- Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bei Wertpapierinstituten.
Wen es betrifft
- Wertpapierinstitute mit Sitz oder Tätigkeit im Inland.
- Datenbereitstellungsdienste mit Sitz oder Tätigkeit im Inland.
Eckpunkte
- Ein Wertpapierinstitut ist ein Unternehmen, das gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, Wertpapierdienstleistungen allein oder zusammen mit Wertpapiernebendienstleistungen oder Nebengeschäften erbringt.
- Wertpapierdienstleistungen umfassen unter anderem Finanzkommissionsgeschäfte, Emissionsgeschäfte, Anlagevermittlung, Anlageberatung, Abschlussvermittlung, den Betrieb von multilateralen oder organisierten Handelssystemen, Platzierungsgeschäfte, Finanzportfolioverwaltung und Eigenhandel (einschließlich Market-Making, systematischer Internalisierung und Hochfrequenzhandel).
- Die Bundesanstalt hat Aufgaben und allgemeine Befugnisse zur Beaufsichtigung dieser Institute.
- Für das Erbringen von Wertpapierdienstleistungen ist eine Erlaubnis erforderlich.
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AI výklad z oficiálního znění zákona. Orientační, nenahrazuje právní radu.