Kurz gesagt
Dieses Gesetz regelt die Sozialhilfe in Deutschland, um Menschen ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen und sie dabei zu unterstützen, möglichst unabhängig von Sozialhilfe zu werden. Es legt fest, wann und wie Sozialhilfe gewährt wird und welche Leistungen dazu gehören.
Was es regelt
- Die Aufgabe der Sozialhilfe, ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen.
- Den Nachrang der Sozialhilfe, d.h. sie wird nur gewährt, wenn man sich nicht selbst helfen kann oder keine Leistungen von anderen erhält.
- Die Träger der Sozialhilfe (örtliche und überörtliche).
- Die Zusammenarbeit der Sozialhilfeträger mit anderen Stellen und die Beziehung zur freien Wohlfahrtspflege.
Wen es betrifft
- Leistungsberechtigte, die sich nicht selbst helfen können und keine Leistungen von anderen erhalten.
- Örtliche und überörtliche Träger der Sozialhilfe (kreisfreie Städte, Kreise und von den Ländern bestimmte Träger).
Eckpunkte
- Sozialhilfe ist nachrangig; man muss zuerst eigene Arbeitskraft, Einkommen und Vermögen einsetzen.
- Leistungen von anderen, wie Angehörigen oder anderen Sozialleistungsträgern, haben Vorrang.
- Die Sozialhilfe soll Leistungsberechtigte befähigen, nach ihren Kräften unabhängig zu leben.
- Leistungsberechtigte und Sozialhilfeträger sollen zusammenwirken, um die Ziele der Sozialhilfe zu erreichen.
AI výklad z oficiálního znění zákona. Orientační, nenahrazuje právní radu.