{"html": "<div class=\"lf-doc\"><div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">(2)</span>Die Honorarzone wird bei den geotechnischen Grundleistungen auf Grund folgender Bewertungsmerkmale ermittelt: 1.Honorarzone I: Gründungen mit sehr geringem Schwierigkeitsgrad, insbesondere gering setzungsempfindliche Objekte mit einheitlicher Gründungsart bei annähernd regelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit einheitlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche;2.Honorarzone II: Gründungen mit geringem Schwierigkeitsgrad, insbesondere –setzungsempfindliche Objekte sowie gering setzungsempfindliche Objekte mit bereichsweise unterschiedlicher Gründungsart oder bereichsweise stark unterschiedlichen Lasten bei annähernd regelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit einheitlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche,–gering setzungsempfindliche Objekte mit einheitlicher Gründungsart bei unregelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit unterschiedlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche;3.Honorarzone III: Gründungen mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad, insbesondere –stark setzungsempfindliche Objekte bei annähernd regelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit einheitlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche,–setzungsempfindliche Objekte sowie gering setzungsempfindliche Bauwerke mit bereichsweise unterschiedlicher Gründungsart oder bereichsweise stark unterschiedlichen Lasten bei unregelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit unterschiedlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche,–gering setzungsempfindliche Objekte mit einheitlicher Gründungsart bei unregelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit stark unterschiedlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche;4.Honorarzone IV: Gründungen mit hohem Schwierigkeitsgrad, insbesondere –stark setzungsempfindliche Objekte bei unregelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit unterschiedlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche,–setzungsempfindliche Objekte sowie gering setzungsempfindliche Objekte mit bereichsweise unterschiedlicher Gründungsart oder bereichsweise stark unterschiedlichen Lasten bei unregelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit stark unterschiedlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche;5.Honorarzone V: Gründungen mit sehr hohem Schwierigkeitsgrad, insbesonderestark setzungsempfindliche Objekte bei unregelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit stark unterschiedlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche.</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">(3)</span>§ 52 Absatz 3 ist sinngemäß anzuwenden.</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">(4)</span>Die Aspekte des Grundwassereinflusses auf das Objekt und die Nachbarbebauung sind bei der Festlegung der Honorarzone zusätzlich zu berücksichtigen.1.4Ingenieurvermessung1.4.1Anwendungsbereich</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">(1)</span>Leistungen der Ingenieurvermessung beziehen das Erfassen raumbezogener Daten über Bauwerke und Anlagen, Grundstücke und Topographie, das Erstellen von Plänen, das Übertragen von Planungen in die Örtlichkeit sowie das vermessungstechnische Überwachen der Bauausführung ein, soweit die Leistungen mit besonderen instrumentellen und vermessungstechnischen Verfahrensanforderungen erbracht werden müssen.</div>\n<p class=\"lf-p\">Ausgenommen von Satz 1 sind Leistungen, die nach landesrechtlichen Vorschriften für Zwecke der Landesvermessung und des Liegenschaftskatasters durchgeführt werden.</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">(2)</span>Zur Ingenieurvermessung gehören: 1.Planungsbegleitende Vermessungen für die Planung und den Entwurf von Gebäuden, Ingenieurbauwerken, Verkehrsanlagen sowie für Flächenplanungen,2.Bauvermessung vor und während der Bauausführung und die abschließende Bestandsdokumentation von Gebäuden, Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen,3.sonstige vermessungstechnische Leistungen: –Vermessung an Objekten außerhalb der Planungs- und Bauphase,–Vermessung bei Wasserstraßen,–Fernerkundungen, die das Aufnehmen, Auswerten und Interpretieren von Luftbildern und anderer raumbezogener Daten umfassen, die durch Aufzeichnung über eine große Distanz erfasst sind, als Grundlage insbesondere für Zwecke der Raumordnung und des Umweltschutzes,–vermessungstechnische Leistungen zum Aufbau von geographisch-geometrischen Datenbasen für raumbezogene Informationssysteme sowie–vermessungstechnische Leistungen, soweit sie nicht in Absatz 1 und Absatz 2 erfasst sind.1.4.2Grundlagen des Honorars bei der Planungsbegleitenden Vermessung</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">(1)</span>Das Honorar für Grundleistungen der Planungsbegleitenden Vermessung richtet sich nach der Summe der Verrechnungseinheiten, der Honorarzone in Nummer 1.4.3 und der Honorartafel in Nummer 1.4.8.</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">(2)</span>Die Verrechnungseinheiten berechnen sich aus der Größe der aufzunehmenden Flächen und deren Punktdichte.</div>\n<p class=\"lf-p\">Die Punktdichte beschreibt die durchschnittliche Anzahl der für die Erfassung der planungsrelevanten Daten je Hektar zu messenden Punkte.</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">(3)</span>Abhängig von der Punktdichte werden die Flächen den nachstehenden Verrechnungseinheiten (VE) je Hektar ( <ol class=\"lf-lit\"><li><span class=\"m\">ha)</span>zugeordnet: Flächenklasse 1 (bis 50 Punkte/</li><li><span class=\"m\">ha)</span>40 VEFlächenklasse 2 (51 – 73 Punkte/</li><li><span class=\"m\">ha)</span>50 VEFlächenklasse 3 (74 – 100 Punkte/</li><li><span class=\"m\">ha)</span>60 VEFlächenklasse 4 (101 – 131 Punkte/</li><li><span class=\"m\">ha)</span>70 VEFlächenklasse 5 (132 – 166 Punkte/</li><li><span class=\"m\">ha)</span>80 VEFlächenklasse 6 (167 – 203 Punkte/</li><li><span class=\"m\">ha)</span>90 VEFlächenklasse 7 (204 – 244 Punkte/</li><li><span class=\"m\">ha)</span>100 VEFlächenklasse 8 (245 – 335 Punkte/</li><li><span class=\"m\">ha)</span>120 VEFlächenklasse 9 (336 – 494 Punkte/</li><li><span class=\"m\">ha)</span>150 VEFlächenklasse 10 (495 – 815 Punkte/</li><li><span class=\"m\">ha)</span>200 VEFlächenklasse 11 (816 – 1 650 Punkte/</li><li><span class=\"m\">ha)</span>300 VEFlächenklasse 12 (1 651 – 4 000 Punkte/</li><li><span class=\"m\">ha)</span>500 VEFlächenklasse 13 (4 001 – 9 000 Punkte/</li><li><span class=\"m\">ha)</span>800 VE.</li></ol></div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">(4)</span>Umfasst ein Auftrag Vermessungen für mehrere Objekte, so werden die Honorare für die Vermessung jedes Objekts getrennt berechnet.1.4.3Honorarzonen für Grundleistungen bei der Planungsbegleitenden Vermessung</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">(1)</span>Die Honorarzone wird bei der Planungsbegleitenden Vermessung auf Grund folgender Bewertungsmerkmale ermittelt: a)Qualität der vorhandenen Daten und Kartenunterlagensehr hoch . . . . . . . . . .1 Punkthoch . . . . . . . . . .2 Punktebefriedigend . . . . . . . . . .3 Punktekaum ausreichend . . . . . . . . . .4 Punktemangelhaft . . . . . . . . . .5 Punkteb)Qualität des vorhandenen geodätischen Raumbezugssehr hoch . . . . . . . . . .1 Punkthoch . . . . . . . . . .2 Punktebefriedigend . . . . . . . . . .3 Punktekaum ausreichend . . . . . . . . . .4 Punktemangelhaft . . . . . . . . . .5 Punktec)Anforderungen an die Genauigkeitsehr gering . . . . . . . . . .1 Punktgering . . . . . . . . . .2 Punktedurchschnittlich . . . . . . . . . .3 Punktehoch . . . . . . . . . .4 Punktesehr hoch . . . . . . . . . .5 Punkted)Beeinträchtigungen durch die Geländebeschaffenheit und bei der Begehbarkeitsehr gering . . . . . . . . . .1 bis 2 Punktegering . . . . . . . . . .3 bis 4 Punktedurchschnittlich . . . . . . . . . .5 bis 6 Punktehoch . . . . . . . . . .7 bis 8 Punktesehr hoch . . . . . . . . . .9 bis 10 Punktee)Behinderung durch Bebauung und Bewuchssehr gering . . . . . . . . . .1 bis 3 Punktegering . . . . . . . . . .4 bis 6 Punktedurchschnittlich . . . . . . . . . .7 bis 9 Punktehoch . . . . . . . . . .10 bis 12 Punktesehr hoch . . . . . . . . . .13 bis 15 Punktef)Behinderung durch Verkehrsehr gering . . . . . . . . . .1 bis 3 Punktegering . . . . . . . . . .4 bis 6 Punktedurchschnittlich . . . . . . . . . .7 bis 9 Punktehoch . . . . . . . . . .10 bis 12 Punktesehr hoch . . . . . . . . . .13 bis 15 Punkte</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">(2)</span>Die Honorarzone ergibt sich aus der Summe der Bewertungspunkte wie folgt:Honorarzone I . . . . . . . . . .bis 13 PunkteHonorarzone II . . . . . . . . . .14 bis 23 PunkteHonorarzone III . . . . . . . . . .24 bis 34 PunkteHonorarzone IV . . . . . . . . . .35 bis 44 PunkteHonorarzone V . . . . . . . . . .45 bis 55 Punkte.</div>\n<p class=\"lf-p\">1.4.4Leistungsbild Planungsbegleitende Vermessung</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">(1)</span>Das Leistungsbild Planungsbegleitende Vermessung umfasst die Aufnahme planungsrelevanter Daten und die Darstellung in analoger und digitaler Form für die Planung und den Entwurf von Gebäuden, Ingenieurbauwerken, Verkehrsanlagen sowie für Flächenplanungen.</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">(2)</span>Die Grundleistungen sind in vier Leistungsphasen zusammengefasst und werden wie folgt in Prozentsätzen der Honorare der Nummer 1.4.8 Absatz 1 bewertet: 1.für die Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) mit 5 Prozent,2.für die Leistungsphase 2 (Geodätischer Raumbezug) mit 20 Prozent,3.für die Leistungsphase 3 (Vermessungstechnische Grundlagen) mit 65 Prozent,4.für die Leistungsphase 4 (Digitales Geländemodell) mit 10 Prozent.</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">(3)</span>Das Leistungsbild setzt sich wie folgt zusammen: GrundleistungenBesondere Leistungen1.</div>\n<p class=\"lf-p\">Grundlagenermittlunga)Einholen von Informationen und Beschaffen von Unterlagen über die Örtlichkeit und das geplante Objektb)Beschaffen vermessungstechnischer Unterlagen und Datenc)Ortsbesichtigungd)Ermitteln des Leistungsumfangs in Abhängigkeit von den Genauigkeitsanforderungen und dem Schwierigkeitsgrad–Schriftliches Einholen von Genehmigungen zum Betreten von Grundstücken, von Bauwerken, zum Befahren von Gewässern und für anordnungsbedürftige Verkehrssicherungsmaßnahmen2. Geodätischer Raumbezuga)Erkunden und Vermarken von Lage- und Höhenfestpunktenb)Fertigen von Punktbeschreibungen und Einmessungsskizzenc)Messungen zum Bestimmen der Fest- und Passpunkted)Auswerten der Messungen und Erstellen des Koordinaten- und Höhenverzeichnisses–Entwurf, Messung und Auswertung von Sondernetzen hoher Genauigkeit–Vermarken auf Grund besonderer Anforderungen–Aufstellung von Rahmenmessprogrammen3.</p>\n<p class=\"lf-p\">Vermessungstechnische Grundlagena)Topographische/morphologische Geländeaufnahme einschließlich Erfassen von Zwangspunkten und planungsrelevanter Objekteb)Aufbereiten und Auswerten der erfassten Datenc)Erstellen eines digitalen Lagemodells mit ausgewählten planungsrelevanten Höhenpunktend)Übernehmen von Kanälen, Leitungen, Kabeln und unterirdischen Bauwerken aus vorhandenen Unterlagene)Übernehmen des Liegenschaftskatastersf)Übernehmen der bestehenden öffentlich-rechtlichen Festsetzungeng)Erstellen von Plänen mit Darstellen der Situation im Planungsbereich mit ausgewählten planungsrelevanten Höhenpunktenh)Liefern der Pläne und Daten in analoger und digitaler Form–Maßnahmen für anordnungsbedürftige Verkehrssicherung–Orten und Aufmessen des unterirdischen Bestandes–Vermessungsarbeiten unter Tage, unter Wasser oder bei Nacht–Detailliertes Aufnehmen bestehender Objekte und Anlagen neben der normalen topographischen Aufnahme wie zum Beispiel Fassaden und Innenräume von Gebäuden–Ermitteln von Gebäudeschnitten–Aufnahmen über den festgelegten Planungsbereich hinaus–Erfassen zusätzlicher Merkmale wie zum Beispiel Baumkronen–Eintragen von Eigentümerangaben–Darstellen in verschiedenen Maßstäben–Ausarbeiten der Lagepläne entsprechend der rechtlichen Bedingungen für behördliche Genehmigungsverfahren–Übernahme der Objektplanung in ein digitales Lagemodell4.</p>\n<p class=\"lf-p\">Digitales Geländemodella)Selektion der die Geländeoberfläche beschreibenden Höhenpunkte und Bruchkanten aus der Geländeaufnahmeb)Berechnung eines digitalen Geländemodellsc)Ableitung von Geländeschnittend)Darstellen der Höhen in Punkt-, Raster- oder Schichtlinienforme)Liefern der Pläne und Daten in analoger und digitaler Form 1.4.5Grundlagen des Honorars bei der Bauvermessung</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">(1)</span>Das Honorar für Grundleistungen bei der Bauvermessung richtet sich nach den anrechenbaren Kosten des Objekts, der Honorarzone in Nummer 1.4.6 und der Honorartafel in Nummer 1.4.8 Absatz 2.</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">(2)</span>Anrechenbare Kosten sind die Herstellungskosten des Objekts. Diese werden entsprechend § 4 Absatz 1 und 1.bei Gebäuden entsprechend § 33,2.bei Ingenieurbauwerken entsprechend § 42,3.bei Verkehrsanlagen entsprechend § 46ermittelt. Anrechenbar sind bei Ingenieurbauwerken 100 Prozent, bei Gebäuden und Verkehrsanlagen 80 Prozent der ermittelten Kosten.</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">(3)</span>Die Absätze 1 und 2 sowie die Nummer 1.4.6 und Nummer 1.4.7 finden keine Anwendung für vermessungstechnische Grundleistungen bei ober- und unterirdischen Leitungen, Tunnel-, Stollen- und Kavernenbauwerken, innerörtlichen Verkehrsanlagen mit überwiegend innerörtlichem Verkehr, bei Geh- und Radwegen sowie Gleis- und Bahnsteiganlagen.1.4.6Honorarzonen für Grundleistungen bei der Bauvermessung</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">(1)</span>Die Honorarzone wird bei der Bauvermessung auf Grund folgender Bewertungsmerkmale ermittelt: a)Beeinträchtigungen durch die Geländebeschaffenheit und bei der Begehbarkeitsehr gering . . . . . . . . . .1 Punktgering . . . . . . . . . .2 Punktedurchschnittlich . . . . . . . . . .3 Punktehoch . . . . . . . . . .4 Punktesehr hoch . . . . . . . . . .5 Punkteb)Behinderung durch Bebauung und Bewuchssehr gering . . . . . . . . . .1 bis 2 Punktegering . . . . . . . . . .3 bis 4 Punktedurchschnittlich . . . . . . . . . .5 bis 6 Punktehoch . . . . . . . . . .7 bis 8 Punktesehr hoch . . . . . . . . . .9 bis 10 Punktec)Behinderung durch Verkehrsehr gering . . . . . . . . . .1 bis 2 Punktegering . . . . . . . . . .3 bis 4 Punktedurchschnittlich . . . . . . . . . .5 bis 6 Punktehoch . . . . . . . . . .7 bis 8 Punktesehr hoch . . . . . . . . . .9 bis 10 Punkted)Anforderungen an die Genauigkeitsehr gering . . . . . . . . . .1 bis 2 Punktegering . . . . . . . . . .3 bis 4 Punktedurchschnittlich . . . . . . . . . .5 bis 6 Punktehoch . . . . . . . . . .7 bis 8 Punktesehr hoch . . . . . . . . . .9 bis 10 Punktee)Anforderungen durch die Geometrie des Objektssehr gering . . . . . . . . . .1 bis 2 Punktegering . . . . . . . . . .3 bis 4 Punktedurchschnittlich . . . . . . . . . .5 bis 6 Punktehoch . . . . . . . . . .7 bis 8 Punktesehr hoch . . . . . . . . . .9 bis 10 Punktef)Behinderung durch den Baubetriebsehr gering . . . . . . . . . .1 bis 3 Punktegering . . . . . . . . . .4 bis 6 Punktedurchschnittlich . . . . . . . . . .7 bis 9 Punktehoch . . . . . . . . . .10 bis 12 Punktesehr hoch . . . . . . . . . .13 bis 15 Punkte.</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">(2)</span>Die Honorarzone ergibt sich aus der Summe der Bewertungspunkte wie folgt: Honorarzone I bis 14 PunkteHonorarzone II15 bis 25 PunkteHonorarzone III26 bis 37 PunkteHonorarzone IV38 bis 48 PunkteHonorarzone V49 bis 60 Punkte.</div>\n<p class=\"lf-p\">1.4.7Leistungsbild Bauvermessung</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">(1)</span>Das Leistungsbild Bauvermessung umfasst die Vermessungsleistungen für den Bau und die abschließende Bestandsdokumentation von Gebäuden, Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen.</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">(2)</span>Die Grundleistungen werden in fünf Leistungsphasen zusammengefasst und wie folgt in Prozentsätzen der Honorare der Nummer 1.4.8 Absatz 2 bewertet: 1.für die Leistungsphase 1 (Baugeometrische Beratung) mit 2 Prozent,2.für die Leistungsphase 2 (Absteckungsunterlagen) mit 5 Prozent,3.für die Leistungsphase 3 (Bauvorbereitende Vermessung) mit 16 Prozent,4.für die Leistungsphase 4 (Bauausführungsvermessung) mit 62 Prozent,5.für die Leistungsphase 5 (Vermessungstechnische Überwachung der Bauausführung) mit 15 Prozent.</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">(3)</span>Das Leistungsbild setzt sich wie folgt zusammen: GrundleistungenBesondere Leistungen1.</div>\n<p class=\"lf-p\">Baugeometrische Beratunga)Ermitteln des Leistungsumfanges in Abhängigkeit vom Projektb)Beraten, insbesondere im Hinblick auf die erforderlichen Genauigkeiten und zur Konzeption eines Messprogrammsc)Festlegen eines für alle Beteiligten verbindlichen Maß-, Bezugs- und Benennungssystems–Erstellen von vermessungstechnischen Leistungsbeschreibungen–Erarbeiten von Organisationsvorschlägen über Zuständigkeiten, Verantwortlichkeit und Schnittstellen der Objektvermessung–Erstellen von Messprogrammen für Bewegungs- und Deformationsmessungen einschließlich Vorgaben für die Baustelleneinrichtung2. Absteckungsunterlagena)Berechnen der Detailgeometrie anhand der Ausführungsplanung, Erstellen eines Absteckungsplanes und Berechnen von Absteckungsdaten einschließlich Aufzeigen von Widersprüchen (Absteckungsunterlagen)–Durchführen von zusätzlichen Aufnahmen und ergänzenden Berechnungen, falls keine qualifizierten Unterlagen aus der Leistungsphase vermessungstechnische Grundlagen vorliegen–Durchführen von Optimierungsberechnungen im Rahmen der Baugeometrie (zum Beispiel Flächennutzung, Abstandsflächen)–Erarbeitung von Vorschlägen zur Beseitigung von Widersprüchen bei der Verwendung von Zwangspunkten (zum Beispiel bauordnungsrechtliche Vorgaben)3.</p>\n<p class=\"lf-p\">Bauvorbereitende Vermessunga)Prüfen und Ergänzen des bestehenden Festpunktfeldsb)Zusammenstellung und Aufbereitung der Absteckungsdatenc)Absteckung: Übertragen der Projektgeometrie (Hauptpunkte) und des Baufelds in die Örtlichkeitd)Übergabe der Lage- und Höhenfestpunkte, der Hauptpunkte und der Absteckungsunterlagen an das bauausführende Unternehmen–Absteckung auf besondere Anforderungen (zum Beispiel Archäologie, Ausholzung, Grobabsteckung, Kampfmittelräumung)4. Bauausführungsvermessunga)Messungen zur Verdichtung des Lage- und Höhenfestpunktfeldesb)Messungen zur Überprüfung und Sicherung von Fest- und Achspunktenc)Baubegleitende Absteckungen der geometriebestimmenden Bauwerkspunkte nach Lage und Höhed)Messungen zur Erfassung von Bewegungen und Deformationen des zu erstellenden Objekts an konstruktiv bedeutsamen Punktene)Baubegleitende Eigenüberwachungsmessungen und deren Dokumentationf)Fortlaufende Bestandserfassung während der Bauausführung als Grundlage für den Bestandplan–Erstellen und Konkretisieren des Messprogramms–Absteckungen unter Berücksichtigung von belastungs- und fertigungstechnischen Verformungen–Prüfen der Maßgenauigkeit von Fertigteilen–Aufmaß von Bauleistungen, soweit besondere vermessungstechnische Leistungen gegeben sind–Ausgabe von Baustellenbestandsplänen während der Bauausführung–Fortführen der vermessungstechnischen Bestandspläne nach Abschluss der Grundleistungen–Herstellen von Bestandsplänen5.</p>\n<p class=\"lf-p\">Vermessungstechnische Überwachung der Bauausführunga)Kontrollieren der Bauausführung durch stichprobenartige Messungen an Schalungen und entstehenden Bauteilen (Kontrollmessungen)b)Fertigen von Messprotokollenc)Stichprobenartige Bewegungs- und Deformationsmessungen an konstruktiv bedeutsamen Punkten des zu erstellenden Objekts–Prüfen der Mengenermittlungen–Beratung zu langfristigen vermessungstechnischen Objektüberwachungen im Rahmen der Ausführungskontrolle baulicher Maßnahmen und deren Durchführung–Vermessungen für die Abnahme von Bauleistungen, soweit besondere vermessungstechnische Anforderungen gegeben sind</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">(4)</span>Die Leistungsphase 4 ist abweichend von Absatz 2 bei Gebäuden mit 45 bis 62 Prozent zu bewerten.1.4.8Honorare für Grundleistungen bei der Ingenieurvermessung</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">(1)</span>Für die in Nummer 1.4.4 Absatz 3 genannten Grundleistungen der Planungsbegleitenden Vermessung sind die in der nachstehenden Honorartafel aufgeführten Honorarspannen Orientierungswerte:Verrechnungs- einheitenHonorarzone I sehr geringe AnforderungenHonorarzone II geringe AnforderungenHonorarzone III durchschnittliche AnforderungenHonorarzone IV hohe AnforderungenHonorarzone V sehr hohe AnforderungenvonbisvonbisvonbisvonbisvonbisEuroEuroEuroEuroEuro 6 658 777 777 914 914 1 051 1 051 1 170 1 170 1 289 20 953 1 123 1 123 1 306 1 306 1 489 1 489 1 659 1 659 1 828 50 1 480 1 740 1 740 2 000 2 000 2 260 2 260 2 520 2 520 2 780 103 2 225 2 616 2 616 3 007 3 007 3 399 3 399 3 790 3 790 4 182 188 3 325 3 826 3 826 4 327 4 327 4 829 4 829 5 330 5 330 5 831 278 4 320 4 931 4 931 5 542 5 542 6 153 6 153 6 765 6 765 7 376 359 5 156 5 826 5 826 6 547 6 547 7 217 7 217 7 939 7 939 8 609 435 5 881 6 656 6 656 7 437 7 437 8 212 8 212 8 994 8 994 9 768 506 6 547 7 383 7 383 8 219 8 219 9 055 9 055 9 892 9 892 10 728 659 7 867 8 859 8 859 9 815 9 81510 80910 80911 76511 765 12 757 822 9 18710 29910 29911 41311 41312 51312 51313 62513 625 14 737 1 10511 33212 66712 66714 00214 00215 33615 33616 67216 672 18 006 1 40013 52514 97714 97716 53216 53218 08618 08619 64219 642 21 196 2 03317 71419 59719 59721 59221 59223 58623 58625 58225 582 27 576 2 71321 89424 21724 21726 65226 65229 08629 08631 52231 522 33 956 3 43026 07428 83728 83731 71231 71234 58634 58637 46237 462 40 336 4 94934 43438 07738 07741 83241 83245 58645 58649 34249 342 53 096 7 38546 97451 93751 93757 01257 01262 08662 08667 16267 162 72 23611 72667 87475 03775 03782 31282 31289 58689 58696 86296 862104 136</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">(2)</span>Für die in Nummer 1.4.7 Absatz 3 genannten Grundleistungen der Bauvermessung sind die in der nachstehenden Honorartafel aufgeführten Honorarspannen Orientierungswerte:Anrechenbare Kosten in EuroHonorarzone I sehr geringe AnforderungenHonorarzone II geringe AnforderungenHonorarzone III durchschnittliche AnforderungenHonorarzone IV hohe AnforderungenHonorarzone V sehr hohe AnforderungenvonbisvonbisvonbisvonbisvonbisEuroEuroEuroEuroEuro 50 000 4 282 4 782 4 782 5 283 5 283 5 839 5 839 6 339 6 339 6 840 75 000 4 648 5 191 5 191 5 734 5 734 6 338 6 338 6 881 6 881 7 424 100 000 5 002 5 586 5 586 6 171 6 171 6 820 6 820 7 405 7 405 7 989 150 000 5 684 6 349 6 349 7 013 7 013 7 751 7 751 8 416 8 416 9 080 200 000 6 344 7 086 7 086 7 827 7 827 8 651 8 651 9 393 9 393 10 134 250 000 6 987 7 804 7 804 8 621 8 621 9 528 9 528 10 345 10 345 11 162 300 000 7 618 8 508 8 508 9 399 9 399 10 388 10 388 11 278 11 278 12 169 400 000 8 848 9 883 9 883 10 917 10 917 12 066 12 066 13 100 13 100 14 134 500 000 10 048 11 222 11 222 12 397 12 397 13 702 13 702 14 876 14 876 16 051 600 000 11 223 12 535 12 535 13 847 13 847 15 304 15 304 16 616 16 616 17 928 750 000 12 950 14 464 14 464 15 978 15 978 17 659 17 659 19 173 19 173 20 687 1 000 000 15 754 17 596 17 596 19 437 19 437 21 483 21 483 23 325 23 325 25 166 1 500 000 21 165 23 639 23 639 26 113 26 113 28 862 28 862 31 336 31 336 33 810 2 000 000 26 393 29 478 29 478 32 563 32 563 35 990 35 990 39 075 39 075 42 160 2 500 000 31 488 35 168 35 168 38 849 38 849 42 938 42 938 46 619 46 619 50 299 3 000 000 36 480 40 744 40 744 45 008 45 008 49 745 49 745 54 009 54 009 58 273 4 000 000 46 224 51 626 51 626 57 029 57 029 63 032 63 032 68 435 68 435 73 838 5 000 000 55 720 62 232 62 232 68 745 68 745 75 981 75 981 82 494 82 494 89 007 7 500 000 78 690 87 888 87 888 97 085 97 085107 305107 305116 502116 502125 70010 000 000100 876112 667112 667124 458124 458137 559137 559149 350149 350161 140 1.4.9Sonstige vermessungstechnische LeistungenFür sonstige vermessungstechnische Leistungen nach Nummer 1.4.1 kann ein Honorar abweichend von den Grundsätzen gemäß Nummer 1.4 vereinbart werden.</div>\n<p class=\"lf-p\">Anlage 2(zu § 18 Absatz 2)Grundleistungen im Leistungsbild Flächennutzungsplan(Fundstelle: BGBl. I 2013, 2324) Das Leistungsbild Flächennutzungsplan setzt sich aus folgenden Grundleistungen je Leistungsphase zusammen: 1.Leistungsphase 1: Vorentwurf für die frühzeitigen Beteiligungen a)Zusammenstellen und Werten des vorhandenen Grundlagenmaterialsb)Erfassen der abwägungsrelevanten Sachverhaltec)Ortsbesichtigungend)Festlegen ergänzender Fachleistungen und Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer fachlich Beteiligter, soweit notwendige)Analysieren und Darstellen des Zustandes des Plangebiets, soweit für die Planung von Bedeutung und abwägungsrelevant, unter Verwendung hierzu vorliegender Fachbeiträgef)Mitwirken beim Festlegen von Zielen und Zwecken der Planungg)Erarbeiten des Vorentwurfes in der vorgeschriebenen Fassung mit Begründung für die frühzeitigen Beteiligungen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchsh)Darlegen der wesentlichen Auswirkungen der Planungi)Berücksichtigen von Fachplanungenj)Mitwirken an der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung einschließlich Erörterung der Planungk)Mitwirken an der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sindl)Mitwirken an der frühzeitigen Abstimmung mit den Nachbargemeindenm)Abstimmen des Vorentwurfes für die frühzeitigen Beteiligungen in der vorgeschriebenen Fassung mit der Gemeinde2.Leistungsphase 2: Entwurf zur öffentlichen Auslegung a)Erarbeiten des Entwurfes in der vorgeschriebenen Fassung mit Begründung für die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchsb)Mitwirken an der Öffentlichkeitsbeteiligungc)Mitwirken an der Beteiligung der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sindd)Mitwirken an der Abstimmung mit den Nachbargemeindene)Mitwirken bei der Abwägung der Gemeinde zu Stellungnahmen aus frühzeitigen Beteiligungenf)Abstimmen des Entwurfs mit der Gemeinde3.Leistungsphase 3: Plan zur Beschlussfassung a)Erarbeiten des Planes in der vorgeschriebenen Fassung mit Begründung für den Beschluss durch die Gemeindeb)Mitwirken bei der Abwägung der Gemeinde zu Stellungnahmenc)Erstellen des Planes in der durch Beschluss der Gemeinde aufgestellten Fassung.</p>\n<p class=\"lf-p\">Anlage 3(zu § 19 Absatz 2)Grundleistungen im Leistungsbild Bebauungsplan(Fundstelle: BGBl. I 2013, 2325) Das Leistungsbild Bebauungsplan setzt sich aus folgenden Grundleistungen je Leistungsphase zusammen: 1.Leistungsphase 1: Vorentwurf für die frühzeitigen Beteiligungen a)Zusammenstellen und Werten des vorhandenen Grundlagenmaterialsb)Erfassen der abwägungsrelevanten Sachverhaltec)Ortsbesichtigungend)Festlegen ergänzender Fachleistungen und Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer fachlich Beteiligter, soweit notwendige)Analysieren und Darstellen des Zustandes des Plangebiets, soweit für die Planung von Bedeutung und abwägungsrelevant, unter Verwendung hierzu vorliegender Fachbeiträgef)Mitwirken beim Festlegen von Zielen und Zwecken der Planungg)Erarbeiten des Vorentwurfes in der vorgeschriebenen Fassung mit Begründung für die frühzeitigen Beteiligungen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchsh)Darlegen der wesentlichen Auswirkungen der Planungi)Berücksichtigen von Fachplanungenj)Mitwirken an der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung einschließlich Erörterung der Planungk)Mitwirken an der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sindl)Mitwirken an der frühzeitigen Abstimmung mit den Nachbargemeindenm)Abstimmen des Vorentwurfes für die frühzeitigen Beteiligungen in der vorgeschriebenen Fassung mit der Gemeinde2.Leistungsphase 2: Entwurf zur öffentlichen Auslegung a)Erarbeiten des Entwurfes in der vorgeschriebenen Fassung mit Begründung für die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchsb)Mitwirken an der Öffentlichkeitsbeteiligungc)Mitwirken an der Beteiligung der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sindd)Mitwirken an der Abstimmung mit den Nachbargemeindene)Mitwirken bei der Abwägung der Gemeinde zu Stellungnahmen aus frühzeitigen Beteiligungenf)Abstimmen des Entwurfs mit der Gemeinde3.Leistungsphase 3: Plan zur Beschlussfassung a)Erarbeiten des Planes in der vorgeschriebenen Fassung mit Begründung für den Beschluss durch die Gemeindeb)Mitwirken bei der Abwägung der Gemeinde zu Stellungnahmenc)Erstellen des Planes in der durch Beschluss der Gemeinde aufgestellten Fassung.</p>\n<p class=\"lf-p\">Anlage 4(zu § 23 Absatz 2)Grundleistungen im Leistungsbild Landschaftsplan(Fundstelle: BGBl. I 2013, 2326) Das Leistungsbild Landschaftsplan setzt sich aus folgenden Grundleistungen je Leistungsphase zusammen: 1.Leistungsphase 1: Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs a)Zusammenstellen und Prüfen der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten planungsrelevanten Unterlagenb)Ortsbesichtigungenc)Abgrenzen des Planungsgebietsd)Konkretisieren weiteren Bedarfs an Daten und Unterlagene)Beraten zum Leistungsumfang für ergänzende Untersuchungen und Fachleistungenf)Aufstellen eines verbindlichen Arbeitsplans unter Berücksichtigung der sonstigen Fachbeiträge2.Leistungsphase 2: Ermitteln der Planungsgrundlagen a)Ermitteln und Beschreiben der planungsrelevanten Sachverhalte auf Grundlage vorhandener Unterlagen und Datenb)Landschaftsbewertung nach den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflegec)Bewerten von Flächen und Funktionen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes hinsichtlich ihrer Eignung, Leistungsfähigkeit, Empfindlichkeit und Vorbelastungd)Bewerten geplanter Eingriffe in Natur und Landschafte)Feststellen von Nutzungs- und Zielkonfliktenf)Zusammenfassendes Darstellen der Erfassung und Bewertung3.Leistungsphase 3: Vorläufige Fassung a)Formulieren von örtlichen Zielen und Grundsätzen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft einschließlich Erholungsvorsorgeb)Darlegen der angestrebten Flächenfunktionen und Flächennutzungen sowie der örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Umsetzung der konkretisierten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflegec)Erarbeiten von Vorschlägen zur Übernahme in andere Planungen, insbesondere in die Bauleitpläned)Hinweise auf Folgeplanungen und -maßnahmene)Mitwirken bei der Beteiligung der nach den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes anerkannten Verbändef)Mitwirken bei der Abstimmung der Vorläufigen Fassung mit der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behördeg)Abstimmen der Vorläufigen Fassung mit dem Auftraggeber4.Leistungsphase 4: Abgestimmte FassungDarstellen des Landschaftsplans in der mit dem Auftraggeber abgestimmten Fassung in Text und Karte.</p>\n<p class=\"lf-p\">Anlage 5(zu § 24 Absatz 2)Grundleistungen im Leistungsbild Grünordnungsplan(Fundstelle: BGBl. I 2013, 2327) Das Leistungsbild Grünordnungsplan setzt sich aus folgenden Grundleistungen je Leistungsphase zusammen: 1.Leistungsphase 1: Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs a)Zusammenstellen und Prüfen der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten planungsrelevanten Unterlagenb)Ortsbesichtigungenc)Abgrenzen des Planungsgebietsd)Konkretisieren weiteren Bedarfs an Daten und Unterlagene)Beraten zum Leistungsumfang für ergänzende Untersuchungen und Fachleistungenf)Aufstellen eines verbindlichen Arbeitsplans unter Berücksichtigung der sonstigen Fachbeiträge2.Leistungsphase 2: Ermitteln der Planungsgrundlagen a)Ermitteln und Beschreiben der planungsrelevanten Sachverhalte auf Grundlage vorhandener Unterlagen und Datenb)Bewerten der Landschaft nach den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege einschließlich der Erholungsvorsorgec)Zusammenfassendes Darstellen der Bestandsaufnahme und Bewertung in Text und Karte3.Leistungsphase 3: Vorläufige Fassung a)Lösen der Planungsaufgabe und Erläutern der Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen in Text und Karteb)Darlegen der angestrebten Flächenfunktionen und Flächennutzungenc)Darlegen von Gestaltungs-, Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmend)Vorschläge zur Übernahme in andere Planungen, insbesondere in die Bauleitplanunge)Mitwirken bei der Abstimmung der vorläufigen Fassung mit der für den Naturschutz zuständigen Behördef)Bearbeiten der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung aa)Ermitteln und Bewerten der durch die Planung zu erwartenden Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes nach Art, Umfang, Ort und zeitlichem Ablaufbb)Erarbeiten von Lösungen zur Vermeidung oder Verminderung erheblicher Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes in Abstimmung mit den an der Planung fachlich Beteiligtencc)Ermitteln der unvermeidbaren Beeinträchtigungendd)Vergleichendes Gegenüberstellen von unvermeidbaren Beeinträchtigungen und Ausgleich und Ersatz einschließlich Darstellen verbleibender, nicht ausgleichbarer oder ersetzbarer Beeinträchtigungenee)Darstellen und Begründen von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere Ausgleichs-, Ersatz-, Gestaltungs- und Schutzmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Unterhaltung und rechtlichen Sicherung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmenff)Integrieren ergänzender, zulassungsrelevanter Regelungen und Maßnahmen auf Grund des Natura 2000-Gebietsschutzes und der Vorschriften zum besonderen Artenschutz auf Grundlage vorhandener Unterlagen4.Leistungsphase 4: Abgestimmte FassungDarstellen des Grünordnungsplans oder Landschaftsplanerischen Fachbeitrags in der mit dem Auftraggeber abgestimmten Fassung in Text und Karte.</p>\n<p class=\"lf-p\">Anlage 6(zu § 25 Absatz 2)Grundleistungen im Leistungsbild Landschaftsrahmenplan(Fundstelle: BGBl. I 2013, 2328) Das Leistungsbild Landschaftsrahmenplan setzt sich aus folgenden Grundleistungen je Leistungsphase zusammen: 1.Leistungsphase 1: Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs a)Zusammenstellen und Prüfen der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten planungsrelevanten Unterlagenb)Ortsbesichtigungenc)Abgrenzen des Planungsgebietsd)Konkretisieren weiteren Bedarfs an Daten und Unterlagene)Beraten zum Leistungsumfang für ergänzende Untersuchungen und Fachleistungenf)Aufstellen eines verbindlichen Arbeitsplans unter Berücksichtigung der sonstigen Fachbeiträge2.Leistungsphase 2: Ermitteln der Planungsgrundlagen a)Ermitteln und Beschreiben der planungsrelevanten Sachverhalte auf Grundlage vorhandener Unterlagen und Datenb)Landschaftsbewertung nach den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflegec)Bewerten von Flächen und Funktionen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes hinsichtlich ihrer Eignung, Leistungsfähigkeit, Empfindlichkeit und Vorbelastungd)Bewerten geplanter Eingriffe in Natur und Landschafte)Feststellen von Nutzungs- und Zielkonfliktenf)Zusammenfassendes Darstellen der Erfassung und Bewertung3.Leistungsphase 3: Vorläufige Fassung a)Lösen der Planungsaufgabe undb)Erläutern der Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen in Text und KarteZu Buchstabe a) und b) gehören: aa)Erstellen des Zielkonzeptsbb)Umsetzen des Zielkonzepts durch Schutz, Pflege und Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft und durch Artenhilfsmaßnahmen für ausgewählte Tier- und Pflanzenartencc)Vorschläge zur Übernahme in andere Planungen, insbesondere in Regionalplanung, Raumordnung und Bauleitplanungdd)Mitwirken bei der Abstimmung der vorläufigen Fassung mit der für den Naturschutz zuständigen Behördeee)Abstimmen der Vorläufigen Fassung mit dem Auftraggeber4.Leistungsphase 4: Abgestimmte FassungDarstellen des Landschaftsrahmenplans in der mit dem Auftraggeber abgestimmten Fassung in Text und Karte.</p>\n<p class=\"lf-p\">Anlage 7(zu § 26 Absatz 2)Grundleistungen im Leistungsbild Landschaftspflegerischer Begleitplan(Fundstelle: BGBl. I 2013, 2329) Das Leistungsbild Landschaftspflegerischer Begleitplan setzt sich aus folgenden Grundleistungen je Leistungsphase zusammen: 1.Leistungsphase 1: Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs a)Zusammenstellen und Prüfen der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten planungsrelevanten Unterlagenb)Ortsbesichtigungenc)Abgrenzen des Planungsgebiets anhand der planungsrelevanten Funktionend)Konkretisieren weiteren Bedarfs an Daten und Unterlagene)Beraten zum Leistungsumfang für ergänzende Untersuchungen und Fachleistungenf)Aufstellen eines verbindlichen Arbeitsplans unter Berücksichtigung der sonstigen Fachbeiträge2.Leistungsphase 2: Ermitteln und Bewerten der Planungsgrundlagen a)Bestandsaufnahme:Erfassen von Natur und Landschaft jeweils einschließlich des rechtlichen Schutzstatus und fachplanerischer Festsetzungen und Ziele für die Naturgüter auf Grundlage vorhandener Unterlagen und örtlicher Erhebungenb)Bestandsbewertung: aa)Bewerten der Leistungsfähigkeit und Empfindlichkeit des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes nach den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflegebb)Bewerten der vorhandenen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft (Vorbelastung)cc)Zusammenfassendes Darstellen der Ergebnisse als Grundlage für die Erörterung mit dem Auftraggeber3.Leistungsphase 3: Vorläufige Fassung a)Konfliktanalyseb)Ermitteln und Bewerten der durch das Vorhaben zu erwartenden Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes nach Art, Umfang, Ort und zeitlichem Ablaufc)Konfliktminderungd)Erarbeiten von Lösungen zur Vermeidung oder Verminderung erheblicher Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes in Abstimmung mit den an der Planung fachlich Beteiligtene)Ermitteln der unvermeidbaren Beeinträchtigungenf)Erarbeiten und Begründen von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere Ausgleichs-, Ersatz- und Gestaltungsmaßnahmen sowie von Angaben zur Unterhaltung dem Grunde nach und Vorschläge zur rechtlichen Sicherung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmeng)Integrieren von Maßnahmen auf Grund des Natura 2000-Gebietsschutzes sowie auf Grund der Vorschriften zum besonderen Artenschutz und anderer Umweltfachgesetze auf Grundlage vorhandener Unterlagen und Erarbeiten eines Gesamtkonzeptsh)Vergleichendes Gegenüberstellen von unvermeidbaren Beeinträchtigungen und Ausgleich und Ersatz einschließlich Darstellen verbleibender, nicht ausgleichbarer oder ersetzbarer Beeinträchtigungeni)Kostenermittlung nach Vorgaben des Auftraggebersj)Zusammenfassendes Darstellen der Ergebnisse in Text und Kartek)Mitwirken bei der Abstimmung mit der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behördel)Abstimmen der Vorläufigen Fassung mit dem Auftraggeber4.Leistungsphase 4: Abgestimmte FassungDarstellen des Landschaftspflegerischen Begleitplans in der mit dem Auftraggeber abgestimmten Fassung in Text und Karte.</p>\n<p class=\"lf-p\">Anlage 8(zu § 27 Absatz 2)Grundleistungen im Leistungsbild Pflege- und Entwicklungsplan(Fundstelle: BGBl. I 2013, 2330) Das Leistungsbild Pflege- und Entwicklungsplan setzt sich aus folgenden Grundleistungen je Leistungsphase zusammen: 1.Leistungsphase 1: Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs a)Zusammenstellen und Prüfen der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten planungsrelevanten Unterlagenb)Ortsbesichtigungenc)Abgrenzen des Planungsgebiets anhand der planungsrelevanten Funktionend)Konkretisieren weiteren Bedarfs an Daten und Unterlagene)Beraten zum Leistungsumfang für ergänzende Untersuchungen und Fachleistungenf)Aufstellen eines verbindlichen Arbeitsplans unter Berücksichtigung der sonstigen Fachbeiträge2.Leistungsphase 2: Ermitteln der Planungsgrundlagen a)Ermitteln und Beschreiben der planungsrelevanten Sachverhalte auf Grund vorhandener Unterlagenb)Auswerten und Einarbeiten von Fachbeiträgenc)Bewerten der Bestandsaufnahmen einschließlich vorhandener Beeinträchtigungen sowie der abiotischen Faktoren hinsichtlich ihrer Standort- und Lebensraumbedeutung nach den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzesd)Beschreiben der Zielkonflikte mit bestehenden Nutzungene)Beschreiben des zu erwartenden Zustands von Arten und ihren Lebensräumen (Zielkonflikte mit geplanten Nutzungen)f)Überprüfen der festgelegten Untersuchungsinhalteg)Zusammenfassendes Darstellen von Erfassung und Bewertung in Text und Karte3.Leistungsphase 3: Vorläufige Fassung a)Lösen der Planungsaufgabe und Erläutern der Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen in Text und Karteb)Formulieren von Zielen zum Schutz, zur Pflege, zur Erhaltung und Entwicklung von Arten, Biotoptypen und naturnahen Lebensräumen bzw.</p>\n<p class=\"lf-p\">Standortbedingungenc)Erfassen und Darstellen von Flächen, auf denen eine Nutzung weiter betrieben werden soll und von Flächen, auf denen regelmäßig Pflegemaßnahmen durchzuführen sind sowie von Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Standortverhältnisse und zur Änderung der Biotopstrukturd)Erarbeiten von Vorschlägen für Maßnahmen zur Förderung bestimmter Tier- und Pflanzenarten, zur Lenkung des Besucherverkehrs, für die Durchführung der Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen und für Änderungen von Schutzzweck und -zielen sowie Grenzen von Schutzgebietene)Erarbeiten von Hinweisen für weitere wissenschaftliche Untersuchungen (Monitoring), Folgeplanungen und Maßnahmenf)Kostenermittlungg)Abstimmen der Vorläufigen Fassung mit dem Auftraggeber4.Leistungsphase 4: Abgestimmte FassungDarstellen des Pflege- und Entwicklungsplans in der mit dem Auftraggeber abgestimmten Fassung in Text und Karte.</p>\n<p class=\"lf-p\">Anlage 9(zu § 18 Absatz 2, § 19 Absatz 2, § 23 Absatz 2, § 24 Absatz 2, § 25 Absatz 2, § 26 Absatz 2, § 27 Absatz 2)Besondere Leistungen zur Flächenplanung(Fundstelle: BGBl. I 2013, 2331 - 2332) Für die Leistungsbilder der Flächenplanung können insbesondere folgende Besondere Leistungen vereinbart werden: 1.Rahmensetzende Pläne und Konzepte: a)Leitbilderb)Entwicklungskonzeptec)Masterpläned)Rahmenpläne2.Städtebaulicher Entwurf: a)Grundlagenermittlungb)Vorentwurfc)EntwurfDer Städtebauliche Entwurf kann als Grundlage für Leistungen nach § 19 der HOAI dienen und Ergebnis eines städtebaulichen Wettbewerbes sein.3.Leistungen zur Verfahrens- und Projektsteuerung sowie zur Qualitätssicherung: a)Durchführen von Planungsauditsb)Vorabstimmungen mit Planungsbeteiligten und Fachbehördenc)Aufstellen und Überwachen von integrierten Terminplänend)Vor- und Nachbereiten von planungsbezogenen Sitzungene)Koordinieren von Planungsbeteiligtenf)Moderation von Planungsverfahreng)Ausarbeiten von Leistungskatalogen für Leistungen Dritterh)Mitwirken bei Vergabeverfahren für Leistungen Dritter (Einholung von Angeboten, Vergabevorschläge)i)Prüfen und Bewerten von Leistungen Dritterj)Mitwirken beim Ermitteln von Fördermöglichkeitenk)Stellungnahmen zu Einzelvorhaben während der Planaufstellung4.Leistungen zur Vorbereitung und inhaltlichen Ergänzung: a)Erstellen digitaler Geländemodelleb)Digitalisieren von Unterlagenc)Anpassen von Datenformatend)Erarbeiten einer einheitlichen Planungsgrundlage aus unterschiedlichen Unterlagene)Strukturanalysenf)Stadtbildanalysen, Landschaftsbildanalyseng)Statistische und örtliche Erhebungen sowie Bedarfsermittlungen, zum Beispiel zur Versorgung, zur Wirtschafts-, Sozial- und Baustruktur sowie zur soziokulturellen Strukturh)Befragungen und Interviewsi)Differenziertes Erheben, Kartieren, Analysieren und Darstellen von spezifischen Merkmalen und Nutzungenj)Erstellen von Beiplänen, zum Beispiel für Verkehr, Infrastruktureinrichtungen, Flurbereinigungen, Grundbesitzkarten und Gütekarten unter Berücksichtigung der Pläne anderer an der Planung fachlich Beteiligterk)Modellel)Erstellen zusätzlicher Hilfsmittel der Darstellung zum Beispiel Fotomontagen, 3D-Darstellungen, Videopräsentationen5.Verfahrensbegleitende Leistungen: a)Vorbereiten und Durchführen des Scopingsb)Vorbereiten, Durchführen, Auswerten und Dokumentieren der formellen Beteiligungsverfahrenc)Ermitteln der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen für die Umweltprüfungd)Erarbeiten des Umweltberichtese)Berechnen und Darstellen der Umweltschutzmaßnahmenf)Bearbeiten der Anforderungen aus der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in Bauleitplanungsverfahreng)Erstellen von Sitzungsvorlagen, Arbeitsheften und anderen Unterlagenh)Wesentliche Änderungen oder Neubearbeitung des Entwurfs nach Offenlage oder Beteiligungen, insbesondere nach Stellungnahmeni)Ausarbeiten der Beratungsunterlagen der Gemeinde zu Stellungnahmen im Rahmen der formellen Beteiligungsverfahrenj)Leistungen für die Drucklegung, Erstellen von Mehrausfertigungenk)Überarbeiten von Planzeichnungen und von Begründungen nach der Beschlussfassung (zum Beispiel Satzungsbeschluss)l)Verfassen von Bekanntmachungstexten und Organisation der öffentlichen Bekanntmachungenm)Mitteilen des Ergebnisses der Prüfung der Stellungnahmen an die Beteiligtenn)Benachrichtigen von Bürgern und Behörden, die Stellungnahmen abgegeben haben, über das Abwägungsergebniso)Erstellen der Verfahrensdokumentationp)Erstellen und Fortschreiben eines digitalen Planungsordnersq)Mitwirken an der Öffentlichkeitsarbeit des Auftraggebers einschließlich Mitwirken an Informationsschriften und öffentlichen Diskussionen sowie Erstellen der dazu notwendigen Planungsunterlagen und Schriftsätzer)Teilnehmen an Sitzungen von politischen Gremien des Auftraggebers oder an Sitzungen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungs)Mitwirken an Anhörungs- oder Erörterungsterminent)Leiten bzw.</p>\n<p class=\"lf-p\">Begleiten von Arbeitsgruppenu)Erstellen der zusammenfassenden Erklärung nach dem Baugesetzbuchv)Anwenden komplexer Bilanzierungsverfahren im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelungw)Erstellen von Bilanzen nach fachrechtlichen Vorgabenx)Entwickeln von Monitoringkonzepten und -maßnahmeny)Ermitteln von Eigentumsverhältnissen, insbesondere Klären der Verfügbarkeit von geeigneten Flächen für Maßnahmen6.Weitere besondere Leistungen bei landschaftsplanerischen Leistungen: a)Erarbeiten einer Planungsraumanalyse im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsstudieb)Mitwirken an der Prüfung der Verpflichtung, zu einem Vorhaben oder einer Planung eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen (Screening)c)Erstellen einer allgemein verständlichen nichttechnischen Zusammenfassung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfungd)Daten aus vorhandenen Unterlagen im Einzelnen ermitteln und aufbereitene)Örtliche Erhebungen, die nicht überwiegend der Kontrolle der aus Unterlagen erhobenen Daten dienenf)Erstellen eines eigenständigen allgemein verständlichen Erläuterungsberichtes für Genehmigungsverfahren oder qualifizierende Zuarbeiten hierzug)Erstellen von Unterlagen im Rahmen von artenschutzrechtlichen Prüfungen oder Prüfungen zur Vereinbarkeit mit der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinieh)Kartieren von Biotoptypen, floristischen oder faunistischen Arten oder Artengruppeni)Vertiefendes Untersuchen des Naturhaushalts, wie z.</p>\n<p class=\"lf-p\">B. der Geologie, Hydrogeologie, Gewässergüte und -morphologie, Bodenanalysenj)Mitwirken an Beteiligungsverfahren in der Bauleitplanungk)Mitwirken an Genehmigungsverfahren nach fachrechtlichen Vorschriftenl)Fortführen der mit dem Auftraggeber abgestimmten Fassung im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens, Erstellen einer genehmigungsfähigen Fassung auf der Grundlage von Anregungen Dritter.</p>\n<p class=\"lf-p\">Anlage 10(zu § 34 Absatz 4, § 35 Absatz 7)Grundleistungen im Leistungsbild Gebäude und Innenräume, Besondere Leistungen, Objektlisten(Fundstelle: BGBl. I 2013, 2333 - 2340) 10.1 Leistungsbild Gebäude und InnenräumeGrundleistungenBesondere LeistungenLPH 1 Grundlagenermittlunga)Klären der Aufgabenstellung auf Grundlage der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebersb)Ortsbesichtigungc)Beraten zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarfd)Formulieren der Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligtere)Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse–Bedarfsplanung–Bedarfsermittlung–Aufstellen eines Funktionsprogramms–Aufstellen eines Raumprogramms–Standortanalyse–Mitwirken bei Grundstücks- und Objektauswahl, -beschaffung und -übertragung–Beschaffen von Unterlagen, die für das Vorhaben erheblich sind–Bestandsaufnahme–technische Substanzerkundung–Betriebsplanung–Prüfen der Umwelterheblichkeit–Prüfen der Umweltverträglichkeit–Machbarkeitsstudie–Wirtschaftlichkeitsuntersuchung–Projektstrukturplanung–Zusammenstellen der Anforderungen aus Zertifizierungssystemen–Verfahrensbetreuung, Mitwirken bei der Vergabe von Planungs- und GutachterleistungenLPH 2 Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)a)Analysieren der Grundlagen, Abstimmen der Leistungen mit den fachlich an der Planung Beteiligtenb)Abstimmen der Zielvorstellungen, Hinweisen auf Zielkonfliktec)Erarbeiten der Vorplanung, Untersuchen, Darstellen und Bewerten von Varianten nach gleichen Anforderungen, Zeichnungen im Maßstab nach Art und Größe des Objektsd)Klären und Erläutern der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen (zum Beispiel städtebauliche, gestalterische, funktionale, technische, wirtschaftliche, ökologische, bauphysikalische, energiewirtschaftliche, soziale, öffentlich-rechtliche)e)Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Koordination und Integration von deren Leistungenf)Vorverhandlungen über die Genehmigungsfähigkeitg)Kostenschätzung nach DIN 276, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungenh)Erstellen eines Terminplans mit den wesentlichen Vorgängen des Planungs- und Bauablaufsi)Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse–Aufstellen eines Katalogs für die Planung und Abwicklung der Programmziele–Untersuchen alternativer Lösungsansätze nach verschiedenen Anforderungen einschließlich Kostenbewertung–Beachten der Anforderungen des vereinbarten Zertifizierungssystems–Durchführen des Zertifizierungssystems–Ergänzen der Vorplanungsunterlagen auf Grund besonderer Anforderungen–Aufstellen eines Finanzierungsplanes–Mitwirken bei der Kredit- und Fördermittelbeschaffung–Durchführen von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen–Durchführen der Voranfrage (Bauanfrage)–Anfertigen von besonderen Präsentationshilfen, die für die Klärung im Vorentwurfsprozess nicht notwendig sind, zum Beispiel –Präsentationsmodelle–Perspektivische Darstellungen–Bewegte Darstellung/Animation–Farb- und Materialcollagen–digitales Geländemodell–3-D oder 4-D Gebäudemodellbearbeitung (Building Information Modelling BIM)–Aufstellen einer vertieften Kostenschätzung nach Positionen einzelner Gewerke–Fortschreiben des Projektstrukturplanes–Aufstellen von Raumbüchern–Erarbeiten und Erstellen von besonderen bauordnungsrechtlichen Nachweisen für den vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz bei baulichen Anlagen besonderer Art und Nutzung, Bestandsbauten oder im Falle von Abweichungen von der BauordnungLPH 3 Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)a)Erarbeiten der Entwurfsplanung, unter weiterer Berücksichtigung der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen (zum Beispiel städtebauliche, gestalterische, funktionale, technische, wirtschaftliche, ökologische, soziale, öffentlich-rechtliche) auf der Grundlage der Vorplanung und als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen und die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter.</p>\n<p class=\"lf-p\">Zeichnungen nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen, zum Beispiel bei Gebäuden im Maßstab 1:100, zum Beispiel bei Innenräumen im Maßstab 1:50 bis 1:20b)Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Koordination und Integration von deren Leistungenc)Objektbeschreibungd)Verhandlungen über die Genehmigungsfähigkeite)Kostenberechnung nach DIN 276 und Vergleich mit der Kostenschätzungf)Fortschreiben des Terminplansg)Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse–Analyse der Alternativen/Varianten und deren Wertung mit Kostenuntersuchung (Optimierung)–Wirtschaftlichkeitsberechnung–Aufstellen und Fortschreiben einer vertieften Kostenberechnung–Fortschreiben von RaumbüchernLPH 4 Genehmigungsplanunga)Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen, sowie notwendiger Verhandlungen mit Behörden unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligterb)Einreichen der Vorlagenc)Ergänzen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen–Mitwirken bei der Beschaffung der nachbarlichen Zustimmung–Nachweise, insbesondere technischer, konstruktiver und bauphysikalischer Art, für die Erlangung behördlicher Zustimmungen im Einzelfall–Fachliche und organisatorische Unterstützung des Bauherrn im Widerspruchsverfahren, Klageverfahren oder ähnlichen VerfahrenLPH 5 Ausführungsplanunga)Erarbeiten der Ausführungsplanung mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben (zeichnerisch und textlich) auf der Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis zur ausführungsreifen Lösung, als Grundlage für die weiteren Leistungsphasenb)Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen, zum Beispiel bei Gebäuden im Maßstab 1:50 bis 1:1, zum Beispiel bei Innenräumen im Maßstab 1:20 bis 1:1c)Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten, sowie Koordination und Integration von deren Leistungend)Fortschreiben des Terminplanse)Fortschreiben der Ausführungsplanung auf Grund der gewerkeorientierten Bearbeitung während der Objektausführungf)Überprüfen erforderlicher Montagepläne der vom Objektplaner geplanten Baukonstruktionen und baukonstruktiven Einbauten auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung–Aufstellen einer detaillierten Objektbeschreibung als Grundlage der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogrammx)–Prüfen der vom bauausführenden Unternehmen auf Grund der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ausgearbeiteten Ausführungspläne auf Übereinstimmung mit der Entwurfsplanungx–Fortschreiben von Raumbüchern in detaillierter Form–Mitwirken beim Anlagenkennzeichnungssystem (AKS)–Prüfen und Anerkennen von Plänen Dritter, nicht an der Planung fachlich Beteiligter auf Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen (zum Beispiel Werkstattzeichnungen von Unternehmen, Aufstellungs- und Fundamentpläne nutzungsspezifischer oder betriebstechnischer Anlagen), soweit die Leistungen Anlagen betreffen, die in den anrechenbaren Kosten nicht erfasst sindx Diese Besondere Leistung wird bei Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ganz oder teilweise Grundleistung.</p>\n<p class=\"lf-p\">In diesem Fall entfallen die entsprechenden Grundleistungen dieser Leistungsphase.LPH 6 Vorbereitung der Vergabea)Aufstellen eines Vergabeterminplansb)Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen auf der Grundlage der Ausführungsplanung unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligterc)Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der an der Planung fachlich Beteiligtend)Ermitteln der Kosten auf der Grundlage vom Planer bepreister Leistungsverzeichnissee)Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnungf)Zusammenstellen der Vergabeunterlagen für alle Leistungsbereiche–Aufstellen der Leistungsbeschreibungen mit Leistungsprogramm auf der Grundlage der detaillierten Objektbeschreibungx–Aufstellen von alternativen Leistungsbeschreibungen für geschlossene Leistungsbereiche–Aufstellen von vergleichenden Kostenübersichten unter Auswertung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligterx Diese Besondere Leistung wird bei einer Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ganz oder teilweise zur Grundleistung.</p>\n<p class=\"lf-p\">In diesem Fall entfallen die entsprechenden Grundleistungen dieser Leistungsphase.LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabea)Koordinieren der Vergaben der Fachplanerb)Einholen von Angebotenc)Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Einzelpositionen oder Teilleistungen, Prüfen und Werten der Angebote zusätzlicher und geänderter Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preised)Führen von Bietergesprächene)Erstellen der Vergabevorschläge, Dokumentation des Vergabeverfahrensf)Zusammenstellen der Vertragsunterlagen für alle Leistungsbereicheg)Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen oder der Kostenberechnungh)Mitwirken bei der Auftragserteilung–Prüfen und Werten von Nebenangeboten mit Auswirkungen auf die abgestimmte Planung–Mitwirken bei der Mittelabflussplanung–Fachliche Vorbereitung und Mitwirken bei Nachprüfungsverfahren–Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Nachtragsangeboten–Prüfen und Werten der Angebote aus Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm einschließlich Preisspiegelx–Aufstellen, Prüfen und Werten von Preisspiegeln nach besonderen Anforderungenx Diese Besondere Leistung wird bei Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ganz oder teilweise Grundleistung.</p>\n<p class=\"lf-p\">In diesem Fall entfallen die entsprechenden Grundleistungen dieser Leistungsphase.LPH 8 Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentationa)Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technikb)Überwachen der Ausführung von Tragwerken mit sehr geringen und geringen Planungsanforderungen auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweisc)Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligtend)Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans (Balkendiagramm)e)Dokumentation des Bauablaufs (zum Beispiel Bautagebuch)f)Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmeng)Rechnungsprüfung einschließlich Prüfen der Aufmaße der bauausführenden Unternehmenh)Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit den Auftragssummen einschließlich Nachträgeni)Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisenj)Kostenfeststellung, zum Beispiel nach DIN 276k)Organisation der Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellung von Mängeln, Abnahmeempfehlung für den Auftraggeberl)Antrag auf öffentlich-rechtliche Abnahmen und Teilnahme daranm)Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objektsn)Übergabe des Objektso)Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüchep)Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel–Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben eines Zahlungsplanes–Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben von differenzierten Zeit-, Kosten- oder Kapazitätsplänen–Tätigkeit als verantwortlicher Bauleiter, soweit diese Tätigkeit nach jeweiligem Landesrecht über die Grundleistungen der LPH 8 hinausgehtLPH 9 Objektbetreuunga)Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungenb)Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmenc)Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen–Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist–Erstellen einer Gebäudebestandsdokumentation,–Aufstellen von Ausrüstungs- und Inventarverzeichnissen–Erstellen von Wartungs- und Pflegeanweisungen–Erstellen eines Instandhaltungskonzepts–Objektbeobachtung–Objektverwaltung–Baubegehungen nach Übergabe–Aufbereiten der Planungs- und Kostendaten für eine Objektdatei oder Kostenrichtwerte–Evaluieren von Wirtschaftlichkeitsberechnungen</p>\n<p class=\"lf-p\">10.2 Objektliste Gebäude Nachstehende Gebäude werden in der Regel folgenden Honorarzonen zugerechnet.Objektliste GebäudeHonorarzoneIIIIIIIVVWohnen– Einfache Behelfsbauten für vorübergehende Nutzungx– Einfache Wohnbauten mit gemeinschaftlichen Sanitär- und Kücheneinrichtungenx– Einfamilienhäuser, Wohnhäuser oder Hausgruppen in verdichteter Bauweisexx– Wohnheime, Gemeinschaftsunterkünfte, Jugendherbergen, -freizeitzentren, -stättenxxAusbildung/Wissenschaft/Forschung– Offene Pausen-, Spielhallenx– Studentenhäuserxx– Schulen mit durchschnittlichen Planungsanforderungen, zum Beispiel Grundschulen, weiterführende Schulen und Berufsschulenx– Schulen mit hohen Planungsanforderungen, Bildungszentren, Hochschulen, Universitäten, Akademienx– Hörsaal-, Kongresszentrenx– Labor- oder InstitutsgebäudexxBüro/Verwaltung/Staat/Kommune– Büro-, Verwaltungsgebäudexx– Wirtschaftsgebäude, Bauhöfexx– Parlaments-, Gerichtsgebäudex– Bauten für den Strafvollzugxx– Feuerwachen, Rettungsstationenxx– Sparkassen- oder Bankfilialenxx– Büchereien, Bibliotheken, ArchivexxGesundheit/Betreuung– Liege- oder Wandelhallenx– Kindergärten, Kinderhortex– Jugendzentren, Jugendfreizeitstättenx– Betreuungseinrichtungen, Altentagesstättenx– Pflegeheime oder Bettenhäuser, ohne oder mit medizinisch-technischer Einrichtungen,xx– Unfall-, Sanitätswachen, Ambulatorienxx– Therapie- oder Rehabilitations-Einrichtungen, Gebäude für Erholung, Kur oder Genesungxx– Hilfskrankenhäuserx– Krankenhäuser der Versorgungsstufe I oder II, Krankenhäuser besonderer Zweckbestimmungx– Krankenhäuser der Versorgungsstufe III, UniversitätsklinikenxHandel und Verkauf/Gastgewerbe– Einfache Verkaufslager, Verkaufsstände, Kioskex– Ladenbauten, Discounter, Einkaufszentren, Märkte, Messehallenxx– Gebäude für Gastronomie, Kantinen oder Mensenxx– Großküchen, mit oder ohne Speiseräumex– Pensionen, HotelsxxFreizeit/Sport– Einfache Tribünenbautenx– Bootshäuserx– Turn- oder Sportgebäudexx– Mehrzweckhallen, Hallenschwimmbäder, GroßsportstättenxxGewerbe/Industrie/Landwirtschaft– Einfache Landwirtschaftliche Gebäude, zum Beispiel Feldscheunen, Einstellhallenx– Landwirtschaftliche Betriebsgebäude, Stallanlagenxxx– Gewächshäuser für die Produktionx– Einfache geschlossene, eingeschossige Hallen, Werkstättenx– Spezielle Lagergebäude, zum Beispiel Kühlhäuserx– Werkstätten, Fertigungsgebäude des Handwerks oder der Industriexxx– Produktionsgebäude der IndustriexxxInfrastruktur– Offene Verbindungsgänge, Überdachungen, zum Beispiel Wetterschutzhäuser, Carportsx– Einfache Garagenbautenx– Parkhäuser, -garagen, Tiefgaragen, jeweils mit integrierten weiteren Nutzungsartenxx– Bahnhöfe oder Stationen verschiedener öffentlicher Verkehrsmittelx– Flughäfenxx– Energieversorgungszentralen, Kraftwerksgebäude, GroßkraftwerkexxKultur-/Sakralbauten– Pavillons für kulturelle Zweckexx– Bürger-, Gemeindezentren, Kultur-/Sakralbauten, Kirchenx– Mehrzweckhallen für religiöse oder kulturelle Zweckex– Ausstellungsgebäude, Lichtspielhäuserxx– Museenxx– Theater-, Opern-, Konzertgebäudexx– Studiogebäude für Rundfunk oder Fernsehenxx</p>\n<p class=\"lf-p\">10.3 Objektliste Innenräume Nachstehende Innenräume werden in der Regel folgenden Honorarzonen zugerechnet: Objektliste InnenräumeHonorarzoneIIIIIIIVV– Einfachste Innenräume für vorübergehende Nutzung ohne oder mit einfachsten seriellen Einrichtungsgegenständenx– Innenräume mit geringer Planungsanforderung, unter Verwendung von serienmäßig hergestellten Möbeln und Ausstattungsgegenständen einfacher Qualität, ohne technische Ausstattungx– Innenräume mit durchschnittlicher Planungsanforderung, zum überwiegenden Teil unter Verwendung von serienmäßig hergestellten Möbeln und Ausstattungsgegenständen oder mit durchschnittlicher technischer Ausstattungx– Innenräume mit hohen Planungsanforderungen, unter Mitverwendung von serienmäßig hergestellten Möbeln und Ausstattungsgegenständen gehobener Qualität oder gehobener technischer Ausstattungx– Innenräume mit sehr hohen Planungsanforderungen, unter Verwendung von aufwendiger Einrichtung oder Ausstattung oder umfangreicher technischer AusstattungxWohnen– Einfachste Räume ohne Einrichtung oder für vorübergehende Nutzungx– Einfache Wohnräume mit geringen Anforderungen an Gestaltung oder Ausstattungx– Wohnräume mit durchschnittlichen Anforderungen, serielle Einbauküchenx– Wohnräume in Gemeinschaftsunterkünften oder Heimenx– Wohnräume gehobener Anforderungen, individuell geplante Küchen und Bäderx– Dachgeschoßausbauten, Wintergärtenx– Individuelle Wohnräume in anspruchsvoller Gestaltung mit aufwendiger Einrichtung, Ausstattung und technischer AusrüstungxAusbildung/Wissenschaft/Forschung– Einfache offene Hallenx– Lager- oder Nebenräume mit einfacher Einrichtung oder Ausstattungx– Gruppenräume zum Beispiel in Kindergärten, Kinderhorten, Jugendzentren, Jugendherbergen, Jugendheimenxx– Klassenzimmer, Hörsäle, Seminarräume, Büchereien, Mensenxx– Aulen, Bildungszentren, Bibliotheken, Labore, Lehrküchen mit oder ohne Speise- oder Aufenthaltsräume, Fachunterrichtsräume mit technischer Ausstattungx– Kongress-, Konferenz-, Seminar-, Tagungsbereiche mit individuellem Ausbau und Einrichtung und umfangreicher technischer Ausstattungx– Räume wissenschaftlicher Forschung mit hohen Ansprüchen und technischer AusrüstungxBüro/Verwaltung/Staat/Kommune– Innere Verkehrsflächenx– Post-, Kopier-, Putz- oder sonstige Nebenräume ohne baukonstruktive Einbautenx– Büro-, Verwaltungs-, Aufenthaltsräume mit durchschnittlichen Anforderungen, Treppenhäuser, Wartehallen, Teeküchenx– Räume für sanitäre Anlagen, Werkräume, Wirtschaftsräume, Technikräumex– Eingangshallen, Sitzungs- oder Besprechungsräume, Kantinen, Sozialräumexx– Kundenzentren, -ausstellungen, -präsentationenxx– Versammlungs-, Konferenzbereiche, Gerichtssäle, Arbeitsbereiche von Führungskräften mit individueller Gestaltung oder Einrichtung oder gehobener technischer Ausstattungx– Geschäfts-, Versammlungs- oder Konferenzräume mit anspruchsvollem Ausbau oder anspruchsvoller Einrichtung, aufwendiger Ausstattung oder sehr hohen technischen AnforderungenxGesundheit/Betreuung– Offene Spiel- oder Wandelhallenx– Einfache Ruhe- oder Nebenräumex– Sprech-, Betreuungs-, Patienten-, Heimzimmer oder Sozialräume mit durchschnittlichen Anforderungen ohne medizintechnische Ausrüstungx– Behandlungs- oder Betreuungsbereiche mit medizintechnischer Ausrüstung oder Einrichtung in Kranken-, Therapie-, Rehabilitations- oder Pflegeeinrichtungen, Arztpraxenx– Operations-, Kreißsäle, RöntgenräumexxHandel/Gastgewerbe– Verkaufsstände für vorübergehende Nutzungx– Kioske, Verkaufslager, Nebenräume mit einfacher Einrichtung und Ausstattungx– Durchschnittliche Laden- oder Gasträume, Einkaufsbereiche, Schnellgaststättenx– Fachgeschäfte, Boutiquen, Showrooms, Lichtspieltheater, Großküchenx– Messestände, bei Verwendung von System- oder Modulbauteilenx– Individuelle Messeständex– Gasträume, Sanitärbereiche gehobener Gestaltung, zum Beispiel in Restaurants, Bars, Weinstuben, Cafés, Clubräumenx– Gast- oder Sanitärbereiche zum Beispiel in Pensionen oder Hotels mit durchschnittlichen Anforderungen oder Einrichtungen oder Ausstattungenx– Gast-, Informations- oder Unterhaltungsbereiche in Hotels mit individueller Gestaltung oder Möblierung oder gehobener Einrichtung oder technischer AusstattungxFreizeit/Sport– Neben- oder Wirtschafträume in Sportanlagen oder Schwimmbädernx– Schwimmbäder, Fitness-, Wellness- oder Saunaanlagen, Großsportstättenxx– Sport-, Mehrzweck- oder Stadthallen, Gymnastikräume, TanzschulenxxGewerbe/Industrie/Landwirtschaft/Verkehr– Einfache Hallen oder Werkstätten ohne fachspezifische Einrichtung, Pavillonsx– Landwirtschaftliche Betriebsbereichexx– Gewerbebereiche, Werkstätten mit technischer oder maschineller Einrichtungxx– Umfassende Fabrikations- oder Produktionsanlagenx– Räume in Tiefgaragen, Unterführungenx– Gast- oder Betriebsbereiche in Flughäfen, BahnhöfenxxKultur-/Sakralbauten– Kultur- oder Sakralbereiche, Kirchenräumexx– Individuell gestaltete Ausstellungs-, Museums- oder Theaterbereichexx– Konzert- oder Theatersäle, Studioräume für Rundfunk, Fernsehen oder Theaterx</p>\n<p class=\"lf-p\">Anlage 11(zu § 39 Absatz 4, § 40 Absatz 5)Grundleistungen im Leistungsbild Freianlagen, Besondere Leistungen, Objektliste(Fundstelle: BGBl. I 2013, 2341 - 2346) 11.1 Leistungsbild FreianlagenGrundleistungenBesondere LeistungenLPH 1 Grundlagenermittlunga)Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers oder vorliegender Planungs- und Genehmigungsunterlagenb)Ortsbesichtigungc)Beraten zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarfd)Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligtere)Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse–Mitwirken bei der öffentlichen Erschließung–Kartieren und Untersuchen des Bestandes, Floristische oder faunistische Kartierungen–Begutachtung des Standortes mit besonderen Methoden zum Beispiel Bodenanalysen–Beschaffen bzw. Aktualisieren bestehender Planunterlagen, Erstellen von BestandskartenLPH 2 Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)a)Analysieren der Grundlagen, Abstimmen der Leistungen mit den fachlich an der Planung Beteiligtenb)Abstimmen der Zielvorstellungenc)Erfassen, Bewerten und Erläutern der Wechselwirkungen im Ökosystemd)Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchen und Bewerten von Varianten nach gleichen Anforderungen unter Berücksichtigung zum Beispiel –der Topographie und der weiteren standörtlichen und ökologischen Rahmenbedingungen,–der Umweltbelange einschließlich der natur- und artenschutzrechtlichen Anforderungen und der vegetationstechnischen Bedingungen,–der gestalterischen und funktionalen Anforderungen,–Klären der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen,–Abstimmen oder Koordinieren unter Integration der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligtere)Darstellen des Vorentwurfs mit Erläuterungen und Angaben zum terminlichen Ablauff)Kostenschätzung, zum Beispiel nach DIN 276, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungeng)Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Vorplanungsergebnisse–Umweltfolgenabschätzung–Bestandsaufnahme, Vermessung–Fotodokumentationen–Mitwirken bei der Beantragung von Fördermitteln und Beschäftigungsmaßnahmen–Erarbeiten von Unterlagen für besondere technische Prüfverfahren–Beurteilen und Bewerten der vorhandenen Bausubstanz, Bauteile, Materialien, Einbauten oder der zu schützenden oder zu erhaltenden Gehölze oder VegetationsbeständeLPH 3 Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)a)Erarbeiten der Entwurfsplanung auf Grundlage der Vorplanung unter Vertiefung zum Beispiel der gestalterischen, funktionalen, wirtschaftlichen, standörtlichen, ökologischen, natur- und artenschutzrechtlichen Anforderungen Abstimmen oder Koordinieren unter Integration der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter–Mitwirken beim Beschaffen nachbarlicher Zustimmungen–Erarbeiten besonderer Darstellungen, zum Beispiel Modelle, Perspektiven, Animationen–Beteiligung von externen Initiativ- und Betroffenengruppen bei Planung und Ausführungb)Abstimmen der Planung mit zu beteiligenden Stellen und Behördenc)Darstellen des Entwurfs zum Beispiel im Maßstab 1:500 bis 1:100, mit erforderlichen Angaben insbesondere –zur Bepflanzung,–zu Materialien und Ausstattungen,–zu Maßnahmen auf Grund rechtlicher Vorgaben,–zum terminlichen Ablaufd)Objektbeschreibung mit Erläuterung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach Maßgabe der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelunge)Kostenberechnung, zum Beispiel nach DIN 276 einschließlich zugehöriger Mengenermittlungf)Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzungg)Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Entwurfsplanungsergebnisse–Mitwirken bei Beteiligungsverfahren oder Workshops–Mieter- oder Nutzerbefragungen–Erarbeiten von Ausarbeitungen nach den Anforderungen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sowie des besonderen Arten- und Biotopschutzrechtes, Eingriffsgutachten, Eingriffs- oder Ausgleichsbilanz nach landesrechtlichen Regelungen–Mitwirken beim Erstellen von Kostenaufstellungen und Planunterlagen für Vermarktung und Vertrieb–Erstellen und Zusammenstellen von Unterlagen für die Beauftragung von Dritten (Sachverständigenbeauftragung)–Mitwirken bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln und Beschäftigungsmaßnahmen–Abrufen von Fördermitteln nach Vergleich mit den Ist-Kosten (Baufinanzierungsleistung)–Mitwirken bei der Finanzierungsplanung–Erstellen einer Kosten-Nutzen-Analyse–Aufstellen und Berechnen von LebenszykluskostenLPH 4 Genehmigungsplanunga)Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen sowie notwendiger Verhandlungen mit Behörden unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligterb)Einreichen der Vorlagenc)Ergänzen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen–Teilnahme an Sitzungen in politischen Gremien oder im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung–Erstellen von landschaftspflegerischen Fachbeiträgen oder natur- und artenschutzrechtlichen Beiträgen–Mitwirken beim Einholen von Genehmigungen und Erlaubnissen nach Naturschutz-, Fach- und Satzungsrecht–Erfassen, Bewerten und Darstellen des Bestandes gemäß Ortssatzung–Erstellen von Rodungs- und Baumfällanträgen–Erstellen von Genehmigungsunterlagen und Anträgen nach besonderen Anforderungen–Erstellen eines Überflutungsnachweises für Grundstücke–Prüfen von Unterlagen der Planfeststellung auf Übereinstimmung mit der PlanungLPH 5 Ausführungsplanunga)Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis zur ausführungsreifen Lösung als Grundlage für die weiteren Leistungsphasenb)Erstellen von Plänen oder Beschreibungen, je nach Art des Bauvorhabens zum Beispiel im Maßstab 1:200 bis 1:50c)Abstimmen oder Koordinieren unter Integration der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligterd)Darstellen der Freianlagen mit den für die Ausführung notwendigen Angaben, Detail- oder Konstruktionszeichnungen, insbesondere –zu Oberflächenmaterial, -befestigungen und -relief,–zu ober- und unterirdischen Einbauten und Ausstattungen,–zur Vegetation mit Angaben zu Arten, Sorten und Qualitäten,–zu landschaftspflegerischen, naturschutzfachlichen oder artenschutzrechtlichen Maßnahmene)Fortschreiben der Angaben zum terminlichen Ablauff)Fortschreiben der Ausführungsplanung während der Objektausführung–Erarbeitung von Unterlagen für besondere technische Prüfverfahren (zum Beispiel Lastplattendruckversuche)–Auswahl von Pflanzen beim Lieferanten (Erzeuger)LPH 6 Vorbereitung der Vergabea)Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissenb)Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen auf Grundlage der Ausführungsplanungc)Abstimmen oder Koordinieren der Leistungsbeschreibungen mit den an der Planung fachlich Beteiligtend)Aufstellen eines Terminplans unter Berücksichtigung jahreszeitlicher, bauablaufbedingter und witterungsbedingter Erfordernissee)Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissef)Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnungg)Zusammenstellen der Vergabeunterlagen–Alternative Leistungsbeschreibung für geschlossene Leistungsbereiche–Besondere Ausarbeitungen zum Beispiel für SelbsthilfearbeitenLPH 7 Mitwirkung bei der Vergabea)Einholen von Angebotenb)Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Einzelpositionen oder Teilleistungen, Prüfen und Werten der Angebote zusätzlicher und geänderter Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preisec)Führen von Bietergesprächend)Erstellen der Vergabevorschläge, Dokumentation des Vergabeverfahrense)Zusammenstellen der Vertragsunterlagenf)Kostenkontrolle durch Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnungg)Mitwirken bei der AuftragserteilungLPH 8 Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentationa)Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technikb)Überprüfen von Pflanzen- und Materiallieferungenc)Abstimmen mit den oder Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligtend)Fortschreiben und Überwachen des Terminplans unter Berücksichtigung jahreszeitlicher, bauablaufbedingter und witterungsbedingter Erfordernissee)Dokumentation des Bauablaufes (zum Beispiel Bautagebuch), Feststellen des Anwuchsergebnissesf)Mitwirken beim Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmeng)Rechnungsprüfung einschließlich Prüfen der Aufmaße der ausführenden Unternehmenh)Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit den Auftragssummen einschließlich Nachträgeni)Organisation der Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellung von Mängeln, Abnahmeempfehlung für den Auftraggeberj)Antrag auf öffentlich-rechtliche Abnahmen und Teilnahme darank)Übergabe des Objektsl)Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängelm)Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüchen)Überwachen der Fertigstellungspflege bei vegetationstechnischen Maßnahmeno)Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisenp)Kostenfeststellung, zum Beispiel nach DIN 276q)Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts–Dokumentation des Bauablaufs nach besonderen Anforderungen des Auftraggebers–fachliches Mitwirken bei Gerichtsverfahren–Bauoberleitung, künstlerische Oberleitung–Erstellen einer FreianlagenbestandsdokumentationLPH 9 Objektbetreuunga)Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von 5 Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungenb)Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmenc)Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen–Überwachung der Entwicklungs- und Unterhaltungspflege–Überwachen von Wartungsleistungen–Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist</p>\n<p class=\"lf-p\">11.2 Objektliste Freianlagen Nachstehende Freianlagen werden in der Regel folgenden Honorarzonen zugeordnet: ObjekteHonorarzoneIIIIIIIVVIn der freien Landschaft– einfache Geländegestaltungx– Einsaaten in der freien Landschaftx– Pflanzungen in der freien Landschaft oder Windschutzpflanzungen, mit sehr geringen oder geringen Anforderungenxx– Pflanzungen in der freien Landschaft mit natur- und artenschutzrechtlichen Anforderungen (Kompensationserfordernissen)x– Flächen für den Arten- und Biotopschutz mit differenzierten Gestaltungsansprüchen oder mit Biotopverbundfunktionx– Naturnahe Gewässer- und Ufergestaltungx– Geländegestaltungen und Pflanzungen für Deponien, Halden und Entnahmestellen mit geringen oder durchschnittlichen Anforderungenxx– Freiflächen mit einfachem Ausbau bei kleineren Siedlungen, bei Einzelbauwerken und bei landwirtschaftlichen Aussiedlungenx– Begleitgrün zu Objekten, Bauwerken und Anlagen mit geringen oder durchschnittlichen AnforderungenxxIn Stadt- und Ortslagen– Grünverbindungen ohne besondere Ausstattungx– innerörtliche Grünzüge, Grünverbindungen mit besonderer Ausstattungx– Freizeitparks und Parkanlagenx– Geländegestaltung ohne oder mit Abstützungenxx– Begleitgrün zu Objekten, Bauwerken und Anlagen sowie an Ortsrändernxx– Schulgärten und naturkundliche Lehrpfade und -gebietex– Hausgärten und Gartenhöfe mit RepräsentationsansprüchenxxGebäudebegrünung– Terrassen- und Dachgärtenx– Bauwerksbegrünung vertikal und horizontal mit hohen oder sehr hohen Anforderungenxx– Innenbegrünung mit hohen oder sehr hohen Anforderungenxx– Innenhöfe mit hohen oder sehr hohen AnforderungenxxSpiel- und Sportanlagen– Ski- und Rodelhänge ohne oder mit technischer Ausstattungxx– Spielwiesenx– Ballspielplätze, Bolzplätze, mit geringen oder durchschnittlichen Anforderungenxx– Sportanlagen in der Landschaft, Parcours, Wettkampfstreckenx– Kombinationsspielfelder, Sport-, Tennisplätze und Sportanlagen mit Tennenbelag oder Kunststoff- oder Kunstrasenbelagxx– Spielplätzex– Sportanlagen Typ A bis C oder Sportstadienxx– Golfplätze mit besonderen natur- und artenschutzrechtlichen Anforderungen oder in stark reliefiertem Geländeumfeldxx– Freibäder mit besonderen Anforderungen, Schwimmteichexx– Schul- und Pausenhöfe mit Spiel- und BewegungsangebotxSonderanlagen– Freilichtbühnenx– Zelt- oder Camping- oder Badeplätze, mit durchschnittlicher oder hoher Ausstattung oder KleingartenanlagenxxObjekte– Friedhöfe, Ehrenmale, Gedenkstätten, mit hoher oder sehr hoher Ausstattungxx– Zoologische und botanische Gärtenx– Lärmschutzeinrichtungenx– Garten- und Hallenschauenx– Freiflächen im Zusammenhang mit historischen Anlagen, historische Park- und Gartenanlagen, GartendenkmalexSonstige Freianlagen– Freiflächen mit Bauwerksbezug, mit durchschnittlichen topographischen Verhältnissen oder durchschnittlicher Ausstattungx– Freiflächen mit Bauwerksbezug, mit schwierigen oder besonders schwierigen topographischen Verhältnissen oder hoher oder sehr hoher Ausstattungxx– Fußgängerbereiche und Stadtplätze mit hoher oder sehr hoher Ausstattungsintensitätxx</p>\n<p class=\"lf-p\">Anlage 12(zu § 43 Absatz 4, § 48 Absatz 5)Grundleistungen im Leistungsbild Ingenieurbauwerke, Besondere Leistungen, Objektliste(Fundstelle: BGBl. I 2013, 2347 - 2356) 12.1 Leistungsbild IngenieurbauwerkeGrundleistungenBesondere LeistungenLPH 1 Grundlagenermittlunga)Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebersb)Ermitteln der Planungsrandbedingungen sowie Beraten zum gesamten Leistungsbedarfc)Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligterd)bei Objekten nach § 41 Nummer 6 und 7, die eine Tragwerksplanung erfordern: Klären der Aufgabenstellung auch auf dem Gebiet der Tragwerksplanunge)Ortsbesichtigungf)Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse–Auswahl und Besichtigung ähnlicher ObjekteLPH 2 Vorplanunga)Analysieren der Grundlagenb)Abstimmen der Zielvorstellungen auf die öffentlich-rechtlichen Randbedingungen sowie Planungen Dritterc)Untersuchen von Lösungsmöglichkeiten mit ihren Einflüssen auf bauliche und konstruktive Gestaltung, Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit unter Beachtung der Umweltverträglichkeitd)Beschaffen und Auswerten amtlicher Kartene)Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchung der alternativen Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen mit zeichnerischer Darstellung und Bewertung unter Einarbeitung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligterf)Klären und Erläutern der wesentlichen fachspezifischen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungeng)Vorabstimmen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit, gegebenenfalls Mitwirken bei Verhandlungen über die Bezuschussung und Kostenbeteiligungh)Mitwirken beim Erläutern des Planungskonzepts gegenüber Dritten an bis zu zwei Termineni)Überarbeiten des Planungskonzepts nach Bedenken und Anregungenj)Kostenschätzung, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungenk)Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse–Erstellen von Leitungsbestandsplänen–vertiefte Untersuchungen zum Nachweis von Nachhaltigkeitsaspekten–Anfertigen von Nutzen-Kosten-Untersuchungen–Wirtschaftlichkeitsprüfung–Beschaffen von Auszügen aus Grundbuch, Kataster und anderen amtlichen UnterlagenLPH 3 Entwurfsplanunga)Erarbeiten des Entwurfs auf Grundlage der Vorplanung durch zeichnerische Darstellung im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen, Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Integration und Koordination der Fachplanungenb)Erläuterungsbericht unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligterc)fachspezifische Berechnungen ausgenommen Berechnungen aus anderen Leistungsbildernd)Ermitteln und Begründen der zuwendungsfähigen Kosten, Mitwirken beim Aufstellen des Finanzierungsplans sowie Vorbereiten der Anträge auf Finanzierunge)Mitwirken beim Erläutern des vorläufigen Entwurfs gegenüber Dritten an bis zu drei Terminen, Überarbeiten des vorläufigen Entwurfs auf Grund von Bedenken und Anregungenf)Vorabstimmen der Genehmigungsfähigkeit mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligteng)Kostenberechnung einschließlich zugehöriger Mengenermittlung, Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzungh)Ermitteln der wesentlichen Bauphasen unter Berücksichtigung der Verkehrslenkung und der Aufrechterhaltung des Betriebes während der Bauzeiti)Bauzeiten- und Kostenplanj)Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse–Fortschreiben von Nutzen-Kosten-Untersuchungen–Mitwirken bei Verwaltungsvereinbarungen–Nachweis der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses der Notwendigkeit derMaßnahme (zum Beispiel Gebiets- und Artenschutz gemäß der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.</p>\n<p class=\"lf-p\">Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7)–Fiktivkostenberechnungen (Kostenteilung)LPH 4 Genehmigungsplanunga)Erarbeiten und Zusammenstellen der Unterlagen für die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Verfahren oder Genehmigungsverfahren einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen, Aufstellen des Bauwerksverzeichnisses unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligterb)Erstellen des Grunderwerbsplanes und des Grunderwerbsverzeichnisses unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligterc)Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligterd)Abstimmen mit Behördene)Mitwirken in Genehmigungsverfahren einschließlich der Teilnahme an bis zu vier Erläuterungs-, Erörterungsterminenf)Mitwirken beim Abfassen von Stellungnahmen zu Bedenken und Anregungen in bis zu zehn Kategorien–Mitwirken bei der Beschaffung der Zustimmung von BetroffenenLPH 5 Ausführungsplanunga)Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen und Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zur ausführungsreifen Lösungb)Zeichnerische Darstellung, Erläuterungen und zur Objektplanung gehörige Berechnungen mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben einschließlich Detailzeichnungen in den erforderlichen Maßstäbenc)Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten und Integrieren ihrer Beiträge bis zur ausführungsreifen Lösungd)Vervollständigen der Ausführungsplanung während der Objektausführung–Objektübergreifende, integrierte Bauablaufplanung–Koordination des Gesamtprojekts–Aufstellen von Ablauf- und Netzplänen–Planen von Anlagen der Verfahrens- und Prozesstechnik für Ingenieurbauwerke gemäß § 41 Nummer 1 bis 3 und 5, die dem Auftragnehmer übertragen werden, der auch die Grundleistungen für die jeweiligen Ingenieurbauwerke erbringt LPH 6 Vorbereiten der Vergabea)Ermitteln von Mengen nach Einzelpositionen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligterb)Aufstellen der Vergabeunterlagen, insbesondere Anfertigen der Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen sowie der Besonderen Vertragsbedingungenc)Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der anderen an der Planung fachlich Beteiligtend)Festlegen der wesentlichen Ausführungsphasene)Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer (Entwurfsverfasser) bepreisten Leistungsverzeichnissef)Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer (Entwurfsverfasser) bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnungg)Zusammenstellen der Vergabeunterlagen–detaillierte Planung von Bauphasen bei besonderen AnforderungenLPH 7 Mitwirken bei der Vergabea)Einholen von Angebotenb)Prüfen und Werten der Angebote, Aufstellen des Preisspiegelsc)Abstimmen und Zusammenstellen der Leistungen der fachlich Beteiligten, die an der Vergabe mitwirkend)Führen von Bietergesprächene)Erstellen der Vergabevorschläge, Dokumentation des Vergabeverfahrensf)Zusammenstellen der Vertragsunterlageng)Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnungh)Mitwirken bei der Auftragserteilung–Prüfen und Werten von NebenangebotenLPH 8 Bauoberleitunga)Aufsicht über die örtliche Bauüberwachung, Koordinierung der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten, einmaliges Prüfen von Plänen auf Übereinstimmung mit dem auszuführenden Objekt und Mitwirken bei deren Freigabeb)Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans (Balkendiagramm)c)Veranlassen und Mitwirken beim Inverzugsetzen der ausführenden Unternehmend)Kostenfeststellung, Vergleich der Kostenfeststellung mit der Auftragssummee)Abnahme von Bauleistungen, Leistungen und Lieferungen unter Mitwirkung der örtlichen Bauüberwachung und anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellen von Mängeln, Fertigung einer Niederschrift über das Ergebnis der Abnahmef)Überwachen der Prüfungen der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlageg)Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daranh)Übergabe des Objektsi)Auflisten der Verjährungsfristen der Mängelansprüchej)Zusammenstellen und Übergeben der Dokumentation des Bauablaufs, der Bestandsunterlagen und der Wartungsvorschriften–Kostenkontrolle–Prüfen von Nachträgen–Erstellen eines Bauwerksbuchs–Erstellen von Bestandsplänen–Örtliche Bauüberwachung: –Plausibilitätsprüfung der Absteckung–Überwachen der Ausführung der Bauleistungen–Mitwirken beim Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme (Bauanlaufbesprechung)–Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers–Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen–Durchführen oder Veranlassen von Kontrollprüfungen–Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel–Dokumentation des Bauablaufs–Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße–Mitwirken bei behördlichen Abnahmen–Mitwirken bei der Abnahme von Leistungen und Lieferungen–Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme–Mitwirken beim Überwachen der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage–Überwachen der Ausführung von Tragwerken nach Anlage 14.2 Honorarzone I und II mit sehr geringen und geringen Planungsanforderungen auf Übereinstimmung mit dem StandsicherheitsnachweisLPH 9 Objektbetreuunga)Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungenb)Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmenc)Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen–Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist</p>\n<p class=\"lf-p\">12.2 Objektliste Ingenieurbauwerke Nachstehende Objekte werden in der Regel folgenden Honorarzonen zugerechnet: Gruppe 1 – Bauwerke und Anlagen der WasserversorgungHonorarzoneIIIIIIIVV– Zisternenx– einfache Anlagen zur Gewinnung und Förderung von Wasser, zum Beispiel Quellfassungen, Schachtbrunnenx– Tiefbrunnenx– Brunnengalerien und Horizontalbrunnenx– Leitungen für Wasser ohne Zwangspunktex– Leitungen für Wasser mit geringen Verknüpfungen und wenigen Zwangspunktenx– Leitungen für Wasser mit zahlreichen Verknüpfungen und mehreren Zwangspunktenx– Einfache Leitungsnetze für Wasserx– Leitungsnetze mit mehreren Verknüpfungen und zahlreichen Zwangspunkten und mit einer Druckzonex– Leitungsnetze für Wasser mit zahlreichen Verknüpfungen und zahlreichen Zwangspunktenx– einfache Anlagen zur Speicherung von Wasser, zum Beispiel Behälter in Fertigbauweise, Feuerlöschbeckenx– Speicherbehälterx– Speicherbehälter in Turmbaumweisex– einfache Wasseraufbereitungsanlagen und Anlagen mit mechanischen Verfahren, Pumpwerke und Druckerhöhungsanlagenx– Wasseraufbereitungsanlagen mit physikalischen und chemischen Verfahren, schwierige Pumpwerke und Druckerhöhungsanlagenx– Bauwerke und Anlagen mehrstufiger oder kombinierter Verfahren der Wasseraufbereitungx Gruppe 2 – Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung mit Ausnahme Entwässerungsanlagen, die der Zweckbestimmung der Verkehrsanlagen dienen, und Regenwasserversickerung (Abgrenzung zu Freianlagen)HonorarzoneIIIIIIIVV– Leitungen für Abwasser ohne Zwangspunktex– Leitungen für Abwasser mit geringen Verknüpfungen und wenigen Zwangspunktenx– Leitungen für Abwasser mit zahlreichen Verknüpfungen und zahlreichen Zwangspunktenx– einfache Leitungsnetze für Abwasserx– Leitungsnetze für Abwasser mit mehreren Verknüpfungen und mehreren Zwangspunktenx– Leitungsnetze für Abwasser mit zahlreichen Zwangspunktenx– Erdbecken als Regenrückhaltebeckenx– Regenbecken und Kanalstauräume mit geringen Verknüpfungen und wenigen Zwangspunktenx– Regenbecken und Kanalstauräume mit zahlreichen Verknüpfungen und zahlreichen Zwangspunkten, kombinierte Regenwasserbewirtschaftungsanlagenx– Schlammabsetzanlagen, Schlammpolderx– Schlammabsetzanlagen mit mechanischen Einrichtungenx– Schlammbehandlungsanlagenx– Bauwerke und Anlagen für mehrstufige oder kombinierte Verfahren der Schlammbehandlungx– Industriell systematisierte Abwasserbehandlungsanlagen, einfache Pumpwerke und Hebeanlagenx– Abwasserbehandlungsanlagen mit gemeinsamer aerober Stabilisierung, Pumpwerke und Hebeanlagenx– Abwasserbehandlungsanlagen, schwierige Pumpwerke und Hebeanlagenx– Schwierige Abwasserbehandlungsanlagenx</p>\n<p class=\"lf-p\">Gruppe 3 – Bauwerke und Anlagen des Wasserbaus ausgenommen Freianlagen nach § 39 Absatz 1HonorarzoneIIIIIIIVV– Berieselung und rohrlose Dränung, flächenhafter Erdbau mit unterschiedlichen Schütthöhen oder Materialienx– Beregnung und Rohrdränungx– Beregnung und Rohrdränung bei ungleichmäßigen Boden- und schwierigen Geländeverhältnissenx– Einzelgewässer mit gleichförmigem ungegliedertem Querschnitt ohne Zwangspunkte, ausgenommen Einzelgewässer mit überwiegend ökologischen und landschaftsgestalterischen Elementenx– Einzelgewässer mit gleichförmigem gegliedertem Querschnitt und einigen Zwangspunktenx– Einzelgewässer mit ungleichförmigem ungegliedertem Querschnitt und einigen Zwangspunkten, Gewässersysteme mit einigen Zwangspunktenx– Einzelgewässer mit ungleichförmigem gegliedertem Querschnitt und vielen Zwangspunkten, Gewässersysteme mit vielen Zwangspunkten, besonders schwieriger Gewässerausbau mit sehr hohen technischen Anforderungen und ökologischen Ausgleichsmaßnahmenx– Teiche bis 3 m Dammhöhe über Sohle ohne Hochwasserentlastung ausgenommen Teiche ohne Dämmex– Teiche mit mehr als 3 m Dammhöhe über Sohle ohne Hochwasserentlastung, Teiche bis 3 m Dammhöhe über Sohle mit Hochwasserentlastungx– Hochwasserrückhaltebecken und Talsperren bis 5 m Dammhöhe über Sohle oder bis 100 000 m3 Speicherraumx– Hochwasserrückhaltebecken und Talsperren mit mehr als 100 000 m3 und weniger als 5 000 000 m3 Speicherraumx– Hochwasserrückhaltebecken und Talsperren mit mehr als 5 000 000 m3 Speicherraumx– Deich und Dammbautenx– schwierige Deich- und Dammbautenx– besonders schwierige Deich- und Dammbautenx– einfache Pumpanlagen, Pumpwerke und Schöpfwerkex– Pump- und Schöpfwerke, Sielex– schwierige Pump- und Schöpfwerkex– Einfache Durchlässex– Durchlässe und Dükerx– schwierige Durchlässe und Dükerx– Besonders schwierige Durchlässe und Dükerx– einfache feste Wehrex– feste Wehrex– einfache bewegliche Wehrex– bewegliche Wehrex– einfache Sperrwerke und Sperrtorex– Sperrwerkex– Kleinwasserkraftanlagenx– Wasserkraftanlagenx– Schwierige Wasserkraftanlagen, zum Beispiel Pumpspeicherwerke oder Kavernenkraftwerkex– Fangedämme, Hochwasserwändex– Fangedämme, Hochwasserschutzwände in schwieriger Bauweisex– eingeschwommene Senkkästen, schwierige Fangedämme, Wellenbrecherx– Bootsanlegestellen mit Dalben, Leitwänden, Festmacher- und Fenderanlagen an stehenden Gewässernx– Bootsanlegestellen mit Dalben, Leitwänden, Festmacher- und Fenderanlagen an fließenden Gewässern, einfache Schiffslösch- und -ladestellen, einfache Kaimauern und Piersx– Schiffslösch- und -ladestellen, Häfen, jeweils mit Dalben, Leitwänden, Festmacher- und Fenderanlagen mit hohen Belastungen, Kaimauern und Piersx– Schiffsanlege-, -lösch- und -ladestellen bei Tide oder Hochwasserbeeinflussung, Häfen bei Tide- und Hochwasserbeeinflussung, schwierige Kaimauern und Piersx– Schwierige schwimmende Schiffsanleger, bewegliche Verladebrückenx– Einfache Uferbefestigungenx– Uferwände und -mauernx– Schwierige Uferwände und -mauern, Ufer- und Sohlensicherung an Wasserstraßenx– Schifffahrtskanäle mit Dalben, Leitwänden, bei einfachen Bedingungenx– Schifffahrtskanäle mit Dalben, Leitwänden, bei schwierigen Bedingungen in Dammstrecken, mit Kreuzungsbauwerkenx– Kanalbrückenx– einfache Schiffsschleusen, Bootsschleusenx– Schiffsschleusen bei geringen Hubhöhenx– Schiffsschleusen bei großen Hubhöhen und Sparschleusenx– Schiffshebewerkex– Werftanlagen, einfache Docksx– schwierige Docksx– Schwimmdocksx</p>\n<p class=\"lf-p\">Gruppe 4 – Bauwerke und Anlagen für Ver- und Entsorgung mit Gasen, Energieträgern, Feststoffen einschließlich wassergefährdenden Flüssigkeiten, ausgenommen Anlagen nach § 53 Absatz 2HonorarzoneIIIIIIIVV– Transportleitungen für Fernwärme, wassergefährdende Flüssigkeiten und Gase ohne Zwangspunktex– Transportleitungen für Fernwärme, wassergefährdende Flüssigkeiten und Gase mit geringen Verknüpfungen und wenigen Zwangspunktenx– Transportleitungen für Fernwärme, wassergefährdende Flüssigkeiten und Gase mit zahlreichen Verknüpfungen oder zahlreichen Zwangspunktenx– Transportleitungen für Fernwärme, wassergefährdende Flüssigkeiten und Gase mit zahlreichen Verknüpfungen und zahlreichen Zwangspunktenx– Industriell vorgefertigte einstufige Leichtflüssigkeitsabscheiderx– Einstufige Leichtflüssigkeitsabscheiderx– mehrstufige Leichtflüssigkeitsabscheiderx– Leerrohrnetze mit wenigen Verknüpfungenx– Leerrohrnetze mit zahlreichen Verknüpfungenx– Handelsübliche Fertigbehälter für Tankanlagenx– Pumpzentralen für Tankanlagen in Ortbetonbauweisex– Anlagen zur Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten in einfachen Fällenx Gruppe 5 – Bauwerke und Anlagen der AbfallentsorgungHonorarzoneIIIIIIIVV– Zwischenlager, Sammelstellen und Umladestationen offener Bauart für Abfälle oder Wertstoffe ohne Zusatzeinrichtungenx– Zwischenlager, Sammelstellen und Umladestationen offener Bauart für Abfälle oder Wertstoffe mit einfachen Zusatzeinrichtungenx– Zwischenlager, Sammelstellen und Umladestationen offener Bauart für Abfälle oder Wertstoffe, mit schwierigen Zusatzeinrichtungenx– Einfache, einstufige Aufbereitungsanlagen für Wertstoffex– Aufbereitungsanlagen für Wertstoffex– Mehrstufige Aufbereitungsanlagen für Wertstoffex– Einfache Bauschuttaufbereitungsanlagenx– Bauschuttaufbereitungsanlagenx– Bauschuttdeponien ohne besondere Einrichtungenx– Bauschuttdeponienx– Pflanzenabfall-Kompostierungsanlagen ohne besondere Einrichtungenx– Biomüll-Kompostierungsanlagen, Pflanzenabfall-Kompostierungsanlagenx– Kompostwerkex– Hausmüll- und Monodeponienx– Hausmülldeponien und Monodeponien mit schwierigen technischen Anforderungenx– Anlagen zur Konditionierung von Sonderabfällenx– Verbrennungsanlagen, Pyrolyseanlagenx– Sonderabfalldeponienx– Anlagen für Untertagedeponienx– Behälterdeponienx– Abdichtung von Altablagerungen und kontaminierten Standortenx– Abdichtung von Altablagerungen und kontaminierten Standorten mit schwierigen technischen Anforderungenx– Anlagen zur Behandlung kontaminierter Böden einschließlich Bodenluftx– einfache Grundwasserdekontaminierungsanlagenx– komplexe Grundwasserdekontaminierungsanlagenx</p>\n<p class=\"lf-p\">Gruppe 6 – konstruktive Ingenieurbauwerke für VerkehrsanlagenHonorarzoneIIIIIIIVV– Lärmschutzwälle ausgenommen Lärmschutzwälle als Mittel der Geländegestaltungx– Einfache Lärmschutzanlagenx– Lärmschutzanlagenx– Lärmschutzanlagen in schwieriger städtebaulicher Situationx– Gerade Einfeldbrücken einfacher Bauartx– Einfeldbrückenx– Einfache Mehrfeld- und Bogenbrückenx– Schwierige Einfeld-, Mehrfeld- und Bogenbrückenx– Schwierige, längs vorgespannte Stahlverbundkonstruktionenx– Besonders schwierige Brückenx– Tunnel- und Trogbauwerkex– Schwierige Tunnel- und Trogbauwerkex– Besonders schwierige Tunnel- und Trogbauwerkex– Untergrundbahnhöfex– schwierige Untergrundbahnhöfex– besonders schwierige Untergrundbahnhöfe und Kreuzungsbahnhöfex Gruppe 7 – sonstige Einzelbauwerke sonstige Einzelbauwerke ausgenommen Gebäude und Freileitungs- und OberleitungsmasteHonorarzoneIIIIIIIVV– Einfache Schornsteinex– Schornsteinex– Schwierige Schornsteinex– Besonders schwierige Schornsteinex– Einfache Masten und Türme ohne Aufbautenx– Masten und Türme ohne Aufbautenx– Masten und Türme mit Aufbautenx– Masten und Türme mit Aufbauten und Betriebsgeschossx– Masten und Türme mit Aufbauten, Betriebsgeschoss und Publikumseinrichtungenx– Einfache Kühltürmex– Kühltürmex– Schwierige Kühltürmex– Versorgungsbauwerke und Schutzrohre in sehr einfachen Fällen ohne Zwangspunktex– Versorgungsbauwerke und Schutzrohre mit zugehörigen Schächten für Versorgungssysteme mit wenigen Zwangspunktenx– Versorgungsbauwerke mit zugehörigen Schächten für Versorgungssysteme unter beengten Verhältnissenx– Versorgungsbauwerke mit zugehörigen Schächten in schwierigen Fällen für mehrere Medienx– Flach gegründete, einzeln stehende Silos ohne Anbautenx– Einzeln stehende Silos mit einfachen Anbauten, auch in Gruppenbauweisex– Silos mit zusammengefügten Zellenblöcken und Anbautenx– Schwierige Windkraftanlagenx– Unverankerte Stützbauwerke bei geringen Geländesprüngen ohne Verkehrs- belastung als Mittel zur Geländegestaltung und zur konstruktiven Böschungssicherungx– Unverankerte Stützbauwerke bei hohen Geländesprüngen mit Verkehrsbelastungen mit einfachen Baugrund-, Belastungs- und Geländeverhältnissenx– Stützbauwerke mit Verankerung oder unverankerte Stützbauwerke bei schwierigen Baugrund-, Belastungs- oder Geländeverhältnissenx– Stützbauwerke mit Verankerung und schwierigen Baugrund-, Belastungs- oder Geländeverhältnissenx– Stützbauwerke mit Verankerung und ungewöhnlich schwierigen Randbedingungenx– Schlitz- und Bohrpfahlwände, Trägerbohlwändex– Einfache Traggerüste und andere einfache Gerüstex– Traggerüste und andere Gerüstex– Sehr schwierige Gerüste und sehr hohe oder weit gespannte Traggerüste, verschiebliche (Trag-)Gerüstex– eigenständige Tiefgaragen, einfache Schacht- und Kavernenbauwerke, einfache Stollenbautenx– schwierige eigenständige Tiefgaragen, schwierige Schacht- und Kavernenbauwerke, schwierige Stollenbauwerkex– Besonders schwierige Schacht- und Kavernenbauwerkex</p>\n<p class=\"lf-p\">Tabelle Zeile 3 Spalte 2 Kursivdruck: Müsste richtig &quot;der Maßnahme&quot; lauten</p>\n<p class=\"lf-p\">Anlage 13(zu § 47 Absatz 2, § 48 Absatz 5)Grundleistungen im Leistungsbild Verkehrsanlagen, Besondere Leistungen, Objektliste(Fundstelle: BGBl. I 2013, 2357 - 2362) 13.1 Leistungsbild VerkehrsanlagenGrundleistungenBesondere LeistungenLPH 1 Grundlagenermittlunga)Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebersb)Ermitteln der Planungsrandbedingungen sowie Beraten zum gesamten Leistungsbedarfc)Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligterd)Ortsbesichtigunge)Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse–Ermitteln besonderer, in den Normen nicht festgelegter Einwirkungen–Auswahl und Besichtigen ähnlicher ObjekteLPH 2 Vorplanunga)Beschaffen und Auswerten amtlicher Kartenb)Analysieren der Grundlagenc)Abstimmen der Zielvorstellungen auf die öffentlich-rechtlichen Randbedingungen sowie Planungen Dritterd)Untersuchen von Lösungsmöglichkeiten mit ihren Einflüssen auf bauliche und konstruktive Gestaltung, Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit unter Beachtung der Umweltverträglichkeite)Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchung von bis zu 3 Varianten nach gleichen Anforderungen mit zeichnerischer Darstellung und Bewertung unter Einarbeitung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter Überschlägige verkehrstechnische Bemessung der Verkehrsanlage, Ermitteln der Schallimmissionen von der Verkehrsanlage an kritischen Stellen nach Tabellenwerten Untersuchen der möglichen Schallschutzmaßnahmen, ausgenommen detaillierte schalltechnische Untersuchungenf)Klären und Erläutern der wesentlichen fachspezifischen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungeng)Vorabstimmen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit, gegebenenfalls Mitwirken bei Verhandlungen über die Bezuschussung und Kostenbeteiligungh)Mitwirken bei Erläutern des Planungskonzepts gegenüber Dritten an bis zu 2 Termineni)Überarbeiten des Planungskonzepts nach Bedenken und Anregungenj)Bereitstellen von Unterlagen als Auszüge aus der Voruntersuchung zur Verwendung für eine Raumverträglichkeitsprüfungk)Kostenschätzung, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungenl)Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren–Erstellen von Leitungsbestandsplänen–Untersuchungen zur Nachhaltigkeit–Anfertigen von Nutzen-Kosten-Untersuchungen–Wirtschaftlichkeitsprüfung–Beschaffen von Auszügen aus Grundbuch, Kataster und anderen amtlichen UnterlagenLPH 3 Entwurfsplanunga)Erarbeiten des Entwurfs auf Grundlage der Vorplanung durch zeichnerische Darstellung im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten, sowie Integration und Koordination der Fachplanungenb)Erläuterungsbericht unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligterc)Fachspezifische Berechnungen ausgenommen Berechnungen aus anderen Leistungsbildernd)Ermitteln der zuwendungsfähigen Kosten, Mitwirken beim Aufstellen des Finanzierungsplans sowie Vorbereiten der Anträge auf Finanzierunge)Mitwirken beim Erläutern des vorläufigen Entwurfs gegenüber Dritten an bis zu drei Terminen, Überarbeiten des vorläufigen Entwurfs auf Grund von Bedenken und Anregungenf)Vorabstimmen der Genehmigungsfähigkeit mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligteng)Kostenberechnung einschließlich zugehöriger Mengenermittlung, Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzungh)Überschlägige Festlegung der Abmessungen von Ingenieurbauwerkeni)Ermitteln der Schallimmissionen von der Verkehrsanlage nach Tabellenwerten;</p>\n<p class=\"lf-p\">Festlegen der erforderlichen Schallschutzmaßnahmen an der Verkehrsanlage, gegebenenfalls unter Einarbeitung der Ergebnisse detaillierter schalltechnischer Untersuchungen und Feststellen der Notwendigkeit von Schallschutzmaßnahmen an betroffenen Gebäudenj)Rechnerische Festlegung des Objektsk)Darlegen der Auswirkungen auf Zwangspunktel)Nachweis der Lichtraumprofilem)Ermitteln der wesentlichen Bauphasen unter Berücksichtigung der Verkehrslenkung und der Aufrechterhaltung des Betriebs während der Bauzeitn)Bauzeiten- und Kostenplano)Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse–Fortschreiben von Nutzen-Kosten-Untersuchungen–Detaillierte signaltechnische Berechnung–Mitwirken bei Verwaltungsvereinbarungen–Nachweis der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses der Notwendigkeit der Maßnahme (zum Beispiel Gebiets- und Artenschutz gemäß der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.</p>\n<p class=\"lf-p\">Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7)–Fiktivkostenberechnungen (Kostenteilung)LPH 4 Genehmigungsplanunga)Erarbeiten und Zusammenstellen der Unterlagen für die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Verfahren oder Genehmigungsverfahren einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen, Aufstellen des Bauwerksverzeichnisses unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligterb)Erstellen des Grunderwerbsplans und des Grunderwerbsverzeichnisses unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligterc)Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligterd)Abstimmen mit Behördene)Mitwirken in Genehmigungsverfahren einschließlich der Teilnahme an bis zu vier Erläuterungs-, Erörterungsterminenf)Mitwirken beim Abfassen von Stellungnahmen zu Bedenken und Anregungen in bis zu 10 Kategorien–Mitwirken bei der Beschaffung der Zustimmung von BetroffenenLPH 5 Ausführungsplanunga)Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen und Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zur ausführungsreifen Lösungb)Zeichnerische Darstellung, Erläuterungen und zur Objektplanung gehörige Berechnungen mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben einschließlich Detailzeichnungen in den erforderlichen Maßstäbenc)Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten und Integrieren ihrer Beiträge bis zur ausführungsreifen Lösungd)Vervollständigen der Ausführungsplanung während der Objektausführung–Objektübergreifende, integrierte Bauablaufplanung–Koordination des Gesamtprojekts–Aufstellen von Ablauf- und NetzplänenLPH 6 Vorbereiten der Vergabea)Ermitteln von Mengen nach Einzelpositionen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligterb)Aufstellen der Vergabeunterlagen, insbesondere Anfertigen der Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen sowie der Besonderen Vertragsbedingungenc)Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der anderen an der Planung fachlich Beteiligtend)Festlegen der wesentlichen Ausführungsphasene)Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer (Entwurfsverfasser) bepreisten Leistungsverzeichnissef)Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer (Entwurfsverfasser) bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnungg)Zusammenstellen der Vergabeunterlagen–detaillierte Planung von Bauphasen bei besonderen AnforderungenLPH 7 Mitwirken bei der Vergabea)Einholen von Angebotenb)Prüfen und Werten der Angebote, Aufstellen der Preisspiegelc)Abstimmen und Zusammenstellen der Leistungen der fachlich Beteiligten, die an der Vergabe mitwirkend)Führen von Bietergesprächene)Erstellen der Vergabevorschläge, Dokumentation des Vergabeverfahrensf)Zusammenstellen der Vertragsunterlageng)Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnungh)Mitwirken bei der Auftragserteilung–Prüfen und Werten von NebenangebotenLPH 8 Bauoberleitunga)Aufsicht über die örtliche Bauüberwachung, Koordinierung der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten, einmaliges Prüfen von Plänen auf Übereinstimmung mit dem auszuführenden Objekt und Mitwirken bei deren Freigabeb)Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans (Balkendiagramm)c)Veranlassen und Mitwirken daran, die ausführenden Unternehmen in Verzug zu setzend)Kostenfeststellung, Vergleich der Kostenfeststellung mit der Auftragssummee)Abnahme von Bauleistungen, Leistungen und Lieferungen unter Mitwirkung der örtlichen Bauüberwachung und anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellen von Mängeln, Fertigen einer Niederschrift über das Ergebnis der Abnahmef)Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme darang)Überwachen der Prüfungen der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlageh)Übergabe des Objektsi)Auflisten der Verjährungsfristen der Mängelansprüchej)Zusammenstellen und Übergeben der Dokumentation des Bauablaufs, der Bestandsunterlagen und der Wartungsvorschriften–Kostenkontrolle–Prüfen von Nachträgen–Erstellen eines Bauwerksbuchs–Erstellen von Bestandsplänen–Örtliche Bauüberwachung: –Plausibilitätsprüfung der Absteckung–Überwachen der Ausführung der Bauleistungen –Mitwirken beim Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme (Bauanlaufbesprechung)–Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers–Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen–Durchführen oder Veranlassen von Kontrollprüfungen–Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel–Dokumentation des Bauablaufs–Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße–Mitwirken bei behördlichen Abnahmen–Mitwirken bei der Abnahme von Leistungen und Lieferungen–Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme–Mitwirken beim Überwachen der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage–Überwachen der Ausführung von Tragwerken nach Anlage 14.2 Honorarzone I und II mit sehr geringen und geringen Planungsanforderungen auf Übereinstimmung mit dem StandsicherheitsnachweisLPH 9 Objektbetreuunga)Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungenb)Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmenc)Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen–Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist</p>\n<p class=\"lf-p\">13.2 Objektliste Verkehrsanlagen Nachstehende Verkehrsanlagen werden in der Regel folgenden Honorarzonen zugeordnet: ObjekteHonorarzoneIIIIIIIVVa) Anlagen des StraßenverkehrsAußerörtliche Straßen– ohne besondere Zwangspunkte oder im wenig bewegten Geländex– mit besonderen Zwangspunkten oder in bewegtem Geländex– mit vielen besonderen Zwangspunkten oder in stark bewegtem Geländex– im GebirgexInnerörtliche Straßen und Plätze– Anlieger- und Sammelstraßenx– sonstige innerörtliche Straßen mit normalen verkehrstechnischen Anforderungen oder normaler städtebaulicher Situation (durchschnittliche Anzahl Verknüpfungen mit der Umgebung)x– sonstige innerörtliche Straßen mit hohen verkehrstechnischen Anforderungen oder schwieriger städtebaulicher Situation (hohe Anzahl Verknüpfungen mit der Umgebung)x– sonstige innerörtliche Straßen mit sehr hohen verkehrstechnischen Anforderungen oder sehr schwieriger städtebaulicher Situation (sehr hohe Anzahl Verknüpfungen mit der Umgebung)xWege– im ebenen Gelände mit einfachen Entwässerungsverhältnissenx– im bewegten Gelände mit einfachen Baugrund- und Entwässerungsverhältnissenx– im bewegten Gelände mit schwierigen Baugrund- und EntwässerungsverhältnissenxPlätze, Verkehrsflächen– einfache Verkehrsflächen, Plätze außerortsx– innerörtliche Parkplätzex– verkehrsberuhigte Bereiche mit normalen städtebaulichen Anforderungenx– verkehrsberuhigte Bereiche mit hohen städtebaulichen Anforderungenx– Flächen für Güterumschlag Straße zu Straßex– Flächen für Güterumschlag im kombinierten LadeverkehrxTankstellen, Rastanlagen– mit normalen verkehrstechnischen Anforderungenx– mit hohen verkehrstechnischen AnforderungenxKnotenpunkte– einfach höhengleichx– schwierig höhengleichx– sehr schwierig höhengleichx– einfach höhenungleichx– schwierig höhenungleichx– sehr schwierig höhenungleichxb) Anlagen des SchienenverkehrsGleis und Bahnsteiganlagen der freien Strecke– ohne Weichen und Kreuzungenx– ohne besondere Zwangspunkte oder in wenig bewegtem Geländex– mit besonderen Zwangspunkten oder in bewegtem Geländex– mit vielen Zwangspunkten oder in stark bewegtem GeländexGleis- und Bahnsteiganlagen der Bahnhöfe– mit einfachen Spurplänenx– mit schwierigen Spurplänenx– mit sehr schwierigen Spurplänenxc) Anlagen des Flugverkehrs– einfache Verkehrsflächen für Landeplätze, Segelfluggeländex– schwierige Verkehrsflächen für Landeplätze, einfache Verkehrsflächen für Flughäfenx– schwierige Verkehrsflächen für Flughäfenx</p>\n<p class=\"lf-p\">Anlage 14(zu § 51 Absatz 5, § 52 Absatz 2)Grundleistungen im Leistungsbild Tragwerksplanung, Besondere Leistungen, Objektliste(Fundstelle: BGBl. I 2013, 2363 - 2367) 14.1 Leistungsbild TragwerksplanungGrundleistungenBesondere LeistungenLPH 1 Grundlagenermittlunga)Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers im Benehmen mit dem Objektplanerb)Zusammenstellen der die Aufgabe beeinflussenden Planungsabsichtenc)Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der ErgebnisseLPH 2 Vorplanung (Projekt- u. Planungsvorbereitung)a)Analysieren der Grundlagenb)Beraten in statisch-konstruktiver Hinsicht unter Berücksichtigung der Belange der Standsicherheit, der Gebrauchsfähigkeit und der Wirtschaftlichkeitc)Mitwirken bei dem Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchung der Lösungsmöglichkeiten des Tragwerks unter gleichen Objektbedingungen mit skizzenhafter Darstellung, Klärung und Angabe der für das Tragwerk wesentlichen konstruktiven Festlegungen für zum Beispiel Baustoffe, Bauarten und Herstellungsverfahren, Konstruktionsraster und Gründungsartd)Mitwirken bei Vorverhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeite)Mitwirken bei der Kostenschätzung und bei der Terminplanungf)Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse–Aufstellen von Vergleichsberechnungen für mehrere Lösungsmöglichkeiten unter verschiedenen Objektbedingungen–Aufstellen eines Lastenplans, zum Beispiel als Grundlage für die Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung–Vorläufige nachprüfbare Berechnung wesentlicher tragender Teile–Vorläufige nachprüfbare Berechnung der GründungLPH 3 Entwurfsplanung (System- u.</p></div>", "next": 233507}