Kurz gesagt
Dieses Gesetz regelt den Lastenausgleich, um Schäden und Verluste aus Kriegs- und Nachkriegszeit auszugleichen und Härten der Währungsreform zu mildern. Es legt fest, wie Mittel dafür aufgebracht und Leistungen gewährt werden.
Was es regelt
- Die Abgeltung von Schäden und Verlusten infolge von Vertreibungen und Zerstörungen der Kriegs- und Nachkriegszeit.
- Die Milderung von Härten, die durch die Neuordnung des Geldwesens im Geltungsbereich des Grundgesetzes entstanden sind.
- Die Erhebung von Ausgleichsabgaben zur Finanzierung dieser Maßnahmen.
- Die Gewährung verschiedener Ausgleichsleistungen an Geschädigte.
Wen es betrifft
- Personen, die durch Krieg, Vertreibungen und Zerstörungen Schäden und Verluste erlitten haben.
- Personen, die von Härten infolge der Währungsreform betroffen sind.
Eckpunkte
- Der Lastenausgleich wird durch Ausgleichsabgaben finanziert, darunter eine Vermögensabgabe, eine Hypothekengewinnabgabe und eine Kreditgewinnabgabe.
- Es werden verschiedene Ausgleichsleistungen gewährt, wie Hauptentschädigung, Eingliederungsdarlehen, Kriegsschadenrente, Hausratentschädigung, Wohnraumhilfe und Härteleistungen.
- Die Länder (mit Ausnahme von Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt) leisten einen jährlichen Zuschuss an den Bund für die Unterhaltshilfe, höchstens 30 Millionen Euro.
- Der Bund trägt Zins- und Tilgungsleistungen für Kredite, die vom Ausgleichsfonds aufgenommen wurden.
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AI výklad z oficiálního znění zákona. Orientační, nenahrazuje právní radu.